Ministerialblatt (MBl. NRW.)
Ausgabe 1998 Nr. 73 vom 22.12.1998 Seite 1353 bis 1366

Zuteilung von amtlichen Kennzeichen für Behördenfahrzeuge
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Zuteilung von amtlichen Kennzeichen für Behördenfahrzeuge

9211

Zuteilung von amtlichen Kennzeichen für Behördenfahrzeuge

RdErl. d. Ministeriums für Wirtschaft und Mittelstand, Technologie
und Verkehr v. 30.10.1998 - 632 -21 -13/400 -433

1
Kennzeichnung von Behördenfahrzeugen
Dienstfahrzeuge der Bundes- und Landesbehörden, die nicht in den Abschnitten A und B der Anlage IV zur StVZO aufgeführt sind und sonstige Behördenfahrzeuge, erhalten ein numerische Erkennungsnummer (§ 23 Abs. 2 StVZO ). Die Erkennungsnummern dieser Fahrzeuge ergeben sich aus der Anlage zu diesem Erlaß. Alle in der Anlage oder in Anlage IV zur StVZO nicht aufgeführten Dienststellen ( einschl. Anstalten oder ähnliche Körperschaften des öffentlichen Rechts) erhalten alphanumerische Erkennungsnummern nach § 23 Abs. 2 Satz 3 StVZO.

2
Kraftfahrzeuge des Katastrophenschutzes
Behördenkennzeichen aus der Serie 8000 - 8999 sind zuzuteilen:

2.1
Kraftfahrzeugen, die vom Bund dem Land Nordrhein-Westfalen, den Kreisen und kreisfreien Städten für den Katastrophenschutz zur Verfügung gestellt werden. In die Fahrzeugpapiere ist als Halter der Kreis bzw. die kreisfreie Stadt einzutragen.

2.2
Kraftfahrzeugen, die das Land Nordrhein-Westfalen den gem. § 18 FSHG mitwirkenden privaten Hilfsorganisationen zur Verfügung stellt. In die Fahrzeugpapiere ist als Halter die zuständige Bezirksregierung mit der Angabe des Standortes des Fahrzeugs einzutragen

2.3
Kraftfahrzeugen, die das Land Nordrhein-Westfalen den Dezernaten 22 der Bezirksregierungen zur Verfügung stellt. In die Fahrzeugpapiere ist als Halter die Bezirksregierung einzutragen

3.
Aufhebung von Erlassen
Der RdErl.v.26.2.1976 - IV A2 - 21 13/1 (7/76) wird aufgehoben.

Der Erlaß ergeht im Einvernehmen mit dem Ministerium für Inneres und Justiz

Anlage

Dienststelle

Erkennungs-Nr.

Bemerkungen

Obere und mittlere Bundesbehörden,
obere und mittlere Landesbehörden
alle Gerichte
Reserve

1 - 99
100 -199
1000 - 1999
10000 - 19999

Alle unteren Verwaltungsbehörden
(z.B. Städte, Kreise, Gemeinden, Landschaftsverbände, Finanzämter, Feuerwehren)
Reserve

200 -299
2000 - 2999
6000 - 6999

20000 - 29999

Polizei (Polizeibehörden, Polizeieinrichtungen


Reserve

300 - 399
3000 - 3999
30000 - 39999
7000 - 7999
70000 - 74999

Aufschrift oder Zusatzschild "Polizei"

Katastrophenschutz

8000- 8999

MBl. NRW 1998 S. 1362