Ministerialblatt (MBl. NRW.)
Ausgabe 1998 Nr. 73 vom 22.12.1998 Seite 1353 bis 1366

Jahresabschlüsse 1996 der Rheinischen Heilpädagogischen Heime und der Krankenhauszentralwäschereien
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Jahresabschlüsse 1996 der Rheinischen Heilpädagogischen Heime und der Krankenhauszentralwäschereien

Landschaftsverband Rheinland

Jahresabschlüsse 1996
der Rheinischen Heilpädagogischen Heime
und
der Krankenhauszentralwäschereien

Bek. d. Landschaftsverbandes Rheinland v. 11.11.1998 - 06.00 - 025 - 00

Die Landschaftsversammlung Rheinland hat in ihrer Sitzung am 27. November 1997 den Jahresabschluß 1996 der Rheinischen Heilpädagogischen Heime Bedburg-Hau, Bonn, Düren, Langenfeld, Viersen und der Krankenhauszentralwäschereien festgestellt und über die Verwendung des Gewinns oder Behandlung des Verlustes wie folgt beschlossen:

1.Vortrag des Jahresgewinns:

Der Jahresüberschuß zum 31.12.1996 der Rheinischen Heilpädagogischen Heime

Bedburg-Hau

in Höhe von DM 108.982,90

Bonn

in Höhe von DM 25.709,99

Viersen

in Höhe von DM 56.241,96

und der Jahresgewinn der Krankenhauszentralwäschereien zum 31.12.1996 in Höhe von 73.977,29 DM wird auf neue Rechnung vorgetragen.

2. Vortrag des Jahresverlustes:

Der Jahresfehlbetrag zum 31.12.1996 der Rheinischen Heilpädagogischen Heime

Düren

in Höhe von DM 112.451,75

Langenfeld

in Höhe von DM 1.076.699,48

wird auf neue Rechnung vorgetragen.

Die abschließenden Vermerke des Gemeindeprüfungsamtes der Bezirksregierung Düsseldorf über die Jahresabschlußprüfungen werden nachfolgend wiedergegeben:

Rheinisches Heilpädagogisches Heim Bedburg-Hau

Bestätigungsvermerk

Die mit der Prüfung des Jahresabschlusses des Rhein. Heilpädagogischen Heimes Bedburg-Hau zum 31.12.1996 beauftragte Wirtschaftsprüfungsgesellschaft WIROG GmbH (Köln) hat nach dem Ergebnis der Prüfung den folgenden Bestätigungsvermerk erteilt:

"Die Buchführung und der Jahresabschluß entsprechen nach unserer pflichtgemäßen Prüfung den gesetzlichen Vorschriften.

Der Jahresabschluß vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Heimes. Der Lagebericht steht im Einklang mit dem Jahresabschluß. Im übrigen hat auch die Prüfung der Ordnungsmäßigkeit der sonstigen Teile des Rechnungswesens und der wirtschaftlichen Verhältnisse Einwendungen nicht ergeben.

Aufteilung und Darstellung des Gegenwertes der übernommenen Gebäude und des aus mittel- und langfristigen Mitteln finanzierten Nutzungsrechtes erfolgen vorläufig bis zur endgültigen Klärung der Finanzierungsstruktur unter den Passivposten "Sonderposten aus Zuweisungen und Zuschüssen der öffentlichen Hand" und "Rückstellungen aus Vermögensübertragung mit Rückzahlungsverpflichtung an den Träger".

Die Verpflichtungen aus den Versorgungsansprüchen gegenüber Beamten wurden noch nicht passiviert, da die Ermittlung der Bemessungsgrundlagen noch nicht abgeschlossen ist. Die

Deckungszusage durch den Träger des Heilpädagogischen Heimes ist gewährleistet.

Köln, den 29. August 1997"

Düsseldorf, den 25. September 1998

Der Leiter des Gemeindeprüfungsamtes
bei der Bezirksregierung Düsseldorf
-32.16-11-
gez. Z i m m e r m a n n

Rheinisches Heilpädagogisches Heim Bonn
Bestätigungsvermerk

Die mit der Prüfung des Jahresabschlusses des Rhein. Heilpädagogischen Heimes Bonn zum 31.12.1996 beauftragte Wirtschaftsprüfungsgesellschaft WIROG GmbH (Köln) hat nach dem Ergebnis der Prüfung den folgenden Bestätigungsvermerk erteilt:

"Die Buchführung und der Jahresabschluß entsprechen nach unserer pflichtgemäßen Prüfung den gesetzlichen Vorschriften.

Der Jahresabschluß vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Heimes. Der Lagebericht steht im Einklang mit dem Jahresabschluß. Im übrigen hat auch die Prüfung der Ordnungsmäßigkeit der sonstigen Teile des Rechnungswesens und der wirtschaftlichen Verhältnisse Einwendungen nicht ergeben.

Aufteilung und Darstellung des Gegenwertes der übernommenen Gebäude erfolgen vorläufig bis zur endgültigen Klärung der Finanzierungsstruktur unter den Passivposten "Sonderposten aus öffentlichen Fördermitteln für Investitionen" und "Rückstellungen aus Vermögensübertragung mit Rückzahlungsverpflichtung an den Träger".

Die Verpflichtungen aus den Versorgungsansprüchen gegenüber Beamten wurden noch nicht passiviert, da die Ermittlung der Bemessungsgrundlagen noch nicht abgeschlossen ist. Die

Deckungszusage durch den Träger des Heilpädagogischen Heimes ist gewährleistet.

Köln, den 29. August 1997"

Düsseldorf, den 25. September 1998

Der Leiter des Gemeindeprüfungsamtes
bei der Bezirksregierung Düsseldorf
-32.16-12-
gez. Z i m m e r m a n n

Rheinisches Heilpädagogisches Heim Düren

Bestätigungsvermerk

Die mit der Prüfung des Jahresabschlusses des Rhein. Heilpädagogischen Heimes Düren zum 31.12.1996 beauftragte Wirtschaftsprüfungsgesellschaft WIROG GmbH (Köln) hat nach dem Ergebnis der Prüfung den folgenden Bestätigungsvermerk erteilt:

"Der Jahresabschluß zum 31.12.1996 entspricht nach unserer pflichtgemäßen Prüfung den gesetzlichen Vorschriften. Der Jahresabschluß und der Lagebericht vermitteln unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage.

Aufteilung und Darstellung des Gegenwertes der übernommenen Gebäude erfolgen vorläufig bis zur endgültigen Klärung der Finanzierungsstruktur unter den Passivposten "Sonderposten aus Zuweisungen und Zuschüssen der öffentlichen Hand" und "Rückstellungen aus Vermögensübertragung mit Rückzahlungsverpflichtung an den Träger".

Die Verpflichtungen aus den Versorgungsansprüchen gegenüber Beamten wurden noch nicht passiviert, da die Ermittlung der Bemessungsgrundlagen noch nicht abgeschlossen ist. Die

Deckungszusage durch den Träger des Heilpädagogischen Heimes ist gewährleistet.

Köln, den 29. August 1997"

Düsseldorf, den 25. September 1998

Der Leiter des Gemeindeprüfungsamtes
bei der Bezirksregierung Düsseldorf
-32.16-13-
gez. Z i m m e r m a n n

Rheinisches Heilpädagogisches Heim Langenfeld

Bestätigungsvermerk

Die mit der Prüfung des Jahresabschlusses des Rhein. Heilpädagogischen Heimes Langenfeld zum 31.12.1996 beauftragte Wirtschaftsprüfungsgesellschaft WIROG GmbH (Köln) hat nach dem Ergebnis der Prüfung den folgenden Bestätigungsvermerk erteilt:

"Die Buchführung und der Jahresabschluß entsprechen nach unserer pflichtgemäßen Prüfung den gesetzlichen Vorschriften.

Der Jahresabschluß vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Heimes. Der Lagebericht steht im Einklang mit dem Jahresabschluß. Im übrigen hat auch die Prüfung der Ordnungsmäßigkeit der sonstigen Teile des Rechnungswesens und der wirtschaftlichen Verhältnisse Einwendungen nicht ergeben.

Aufteilung und Darstellung des Gegenwertes der übernommenen Gebäude und des aus mittel- und langfristigen Mitteln finanzierten Nutzungsrechtes erfolgen vorläufig bis zur endgültigen Klärung der Finanzierungsstruktur unter den Passivposten "Sonderposten aus Zuweisungen und Zuschüssen der öffentlichen Hand" und "Rückstellungen aus Vermögensübertragung mit Rückzahlungsverpflichtung an den Träger".

Die Verpflichtungen aus den Versorgungsansprüchen gegenüber Beamten wurden noch nicht passiviert, da die Ermittlung der Bemessungsgrundlagen noch nicht abgeschlossen ist. Die

Deckungszusage durch den Träger des Heilpädagogischen Heimes ist gewährleistet.

Köln, den 29. August 1997"

Düsseldorf, den 6. Oktober 1998

Der Leiter des Gemeindeprüfungsamtes
bei der Bezirksregierung Düsseldorf
-32.16-14-

gez. Z i m m e r m a n n

Rheinisches Heilpädagogisches Heim Viersen

Bestätigungsvermerk

Die mit der Prüfung des Jahresabschlusses des Rhein. Heilpädagogischen Heimes Viersen zum 31.12.1996 beauftragte Wirtschaftsprüfungsgesellschaft WIROG GmbH (Köln) hat nach dem Ergebnis der Prüfung den folgenden Bestätigungsvermerk erteilt:

"Der Jahresabschluß zum 31.12.1996 entspricht nach unserer pflichtgemäßen Prüfung den gesetzlichen Vorschriften. Der Jahresabschluß und der Lagebericht vermitteln unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage.

Aufteilung und Darstellung des Gegenwertes der übernommenen Gebäude erfolgen vorläufig bis zur endgültigen Klärung der Finanzierungsstruktur unter den Passivposten "Sonderposten aus Zuweisungen und Zuschüssen der öffentlichen Hand" und "Rückstellungen aus Vermögensübertragung mit Rückzahlungsverpflichtung an den Träger".

Die Verpflichtungen aus den Versorgungsansprüchen gegenüber Beamten wurden noch nicht passiviert, da die Ermittlung der Bemessungsgrundlagen noch nicht abgeschlossen ist. Die

Deckungszusage durch den Träger des Heilpädagogischen Heimes ist gewährleistet.

Köln, den 08. Oktober 1997"

Düsseldorf, den 24. August 1998

Der Leiter des Gemeindeprüfungsamtes
bei der Bezirksregierung Düsseldorf
-32.16-65-
gez. Z i m m e r m a n n

Krankenhauszentralwäschereien des Landschaftsverbandes Rheinland

Bestätigungsvermerk

Die mit der Prüfung des Jahresabschlusses der Krankenhauszentralwäschereien des Landschaftsverbandes beauftragte Wirtschaftsprüfungsgesellschaft KPMG Deutsche Treuhandgesellschaft (Köln) hat nach dem Ergebnis der Prüfung den folgenden Bestätigungsvermerk erteilt:

"Die Buchführung und der Jahresabschluß entsprechen nach unserer pflichtgemäßen Prüfung den gesetzlichen Vorschriften.

Der Jahresabschluß vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- , Finanz- und Ertragslage der Krankenhauszentralwäschereien des Landschaftsverbandes Rheinland. Der Lagebericht steht im Einklang mit dem Jahresabschluß. Im übrigen hat auch die Prüfung der Ordnungsmäßigkeit der sonstigen Teile des Rechnungswesens, der wirtschaftlichen Verhältnisse und der sparsamen und wirtschaftlichen Verwendung der öffentlichen pauschalen Fördermittel nach § 23 Krankenhausgesetz des Landes Nordrhein- Westfalen i. V. m. § 9 Abs. 3 des Krankenhausfinanzierungsgesetzes Einwendungen nicht ergeben."

Düsseldorf, den 9. April 1998

Der Leiter des Gemeindeprüfungsamtes
bei der Bezirksregierung Düsseldorf
gez. Z i m m e r m a n n

Die Jahresabschlüsse sowie die Lageberichte können an sieben Tagen, gerechnet vom Tag der Veröffentlichung, während der Dienststunden, 08.00 Uhr bis 16.00 Uhr, beim Landschaftsverband Rheinland, Köln-Deutz, Hermann-Pünder-Straße 1, Zimmer 6063, eingesehen werden.

Köln, den 11.11.1998

Der Direktor
des Landschaftsverbandes Rheinland
E s s e r

MBl. NRW 1998 S. 1363