Ministerialblatt (MBl. NRW.)
Ausgabe 1999 Nr. 10 vom 10.3.1999 Seite 151 bis 162

Abnahme der Jahresrechnung des Zweckverbandes VRR für das Haushaltsjahr 1997 und Entlastung des Verbandsvorstehers
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Abnahme der Jahresrechnung des Zweckverbandes VRR für das Haushaltsjahr 1997 und Entlastung des Verbandsvorstehers

Zweckverband
Vehrkehrsverbund Rhein-Ruhr (VRR)

Abnahme der Jahresrechnung
des Zweckverbandes VRR
für das Haushaltsjahr 1997
und Entlastung des Verbandsvorstehers

Bek. d. Zweckverbandes Rhein-Ruhr (VRR) v. 23.12.1998

Die Verbandsversammlung des Zweckverbandes VRR hat in der Sitzung am 11. Dezember 1998 die Abnahme der Jahresrechnung 1997 beschlossen und dem Verbandsvorsteher für das Haushaltsjahr 1997 Entlastung erteilt.

Dieser Beschluß wird hiermit gemäß § 94 Absatz 2 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in Verbindung mit § 8 des Gesetzes über kommunale Gemeinschaftsarbeit öffentlich bekannt gemacht.

Jahresrechnung und Rechenschaftsbericht können innerhalb eines Monats nach dieser Bekanntmachung bei der Geschäftsstelle des Zweckverbandes VRR, Essen, Rathaus, Ribbeckstraße 15, Raum 15.25, eingesehen werden.

Essen, den 23. Dezember 1998

Hubert G l e i x n e r
Geschäftsführer

MBL. NRW. 1999 S. 161