Ministerialblatt (MBl. NRW.)
Ausgabe 1999 Nr. 11 vom 19.3.1999 Seite 163 bis 182

Ungültigkeit eines konsularischen Ausweises
Normkopf
Norm
Normfuß
 

Ungültigkeit eines konsularischen Ausweises

Ministerpräsident

Ungültigkeit
eines konsularischen Ausweises

Bek. d. Ministerpräsidenten vom 29.1.1999 -
A B 6-416 - 81

Der von dem Ministerpräsidenten des Landes Nordrhein Westfalen am 10. November 1998 ausgestellte und bis zum 10. November 2000 gültige Konsularische Ausweis Nr. 6666 von Frau Agathi Fili, Bedienstete des Verwaltungspersonals im Griechischen Generalkonsulat Düsseldorf, ist in Verlust geraten. Der Ausweis wird hiermit für ungültig erklärt.

-MBI. NRW. 1999 S. 177.