Ministerialblatt (MBl. NRW.)
Ausgabe 1999 Nr. 16 vom 31.3.1999 Seite 263 bis 292

Veröffentlichung der Jahresabschlüsse 1993, 1994 und 1995
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Veröffentlichung der Jahresabschlüsse 1993, 1994 und 1995

II.

WESTDEUTSCHER RUNDFUNK KÖLN

Veröffentlichung der Jahresabschlüsse 1993, 1994 und 1995

durch den Intendanten

Gemäß § 44 Abs.4 des Gesetzes über den "WESTDEUTSCHEN RUNDFUNK KÖLN" (WDR-Gesetz) in der Neufassung der Bekanntmachung vom 25.04.1998 (GV. NW 1998, S. 265), wird nach Abschluß des Feststellungsverfahrens über die Jahresabschlüsse 1993, 1994 und 1995 folgendes veröffentlicht:

1. die Gesamtübersichten
über die Jahresabschlüsse 1993, 1994 und 1995,

2. die Zusammenfassungen
der wesentlichen Teile der Geschäftsberichte der Jahre 1993, 1994 und 1995,

3. die vom Landesrechnungshof
für nicht erledigt erklärten Teile des Prüfungsberichtes
und die dazu vom Rundfunkrat beschlossene Stellungnahme,

4. die das gesetzliche Verfahren beendenden Beschlüsse des Rundfunkrates.

Die Anlagen 1.1 bis 1.3.3 sind als PDF-Dateien hier hinterlegt.

1.1 Gesamtübersicht über den Jahresabschluß 1993 und 1.1.1 Betriebshaushaltsrechnung ( Ertrags- und Aufwandsrechnung ) 1993.

1.1.2 Finanzrechnung 1993

1.1.3 Vermögensrechnung nach dem Stand vom 31.12.1993

1.2 Gesamtübersicht über den Jahresabschluß 1994 und 1.2.1 Betriebshaushaltsrechnung ( Ertrags- und Aufwandsrechnung ) 1994

1.2.2 Finanzrechnung 1994

1.2.3 Vermögensrechnung nach dem Stand vom 31.12.1994

1.3 Gesamtübersicht über den Jahresabschluß 1995 und 1.3.1 Betriebshaushaltsrechnung ( Ertrags- und Aufwandsrechnung ) 1995.

1.3.2 Finanzrechnung 1995

1.3.3 Vermögensrechnung nach dem Stand vom 31.12.1995


2. Zusammenfassung der Geschäftsberichte

2.1 Wesentliche Teile des Geschäftsberichts 1993

2.1.1 Allgemeiner Überblick über die Haushaltsrechnung 1993

- Vergleich mit den Haushaltsansätzen -

Ein zusammengefaßter Überblick über die Abrechnung des Haushaltsplanes 1993 zeigt folgendes Bild:

Betriebshaushaltsrechnung 1993

Die Betriebshaushaltsrechnung als die Rechnung, in der sich der betriebliche Leistungsprozeß niederschlägt, weist 1993 bei Erträgen von 2.021,8 Mio DM und Aufwendungen von 1.960,4 Mio DM einen betriebswirtschaftlichen Überschuß von 61,4 Mio DM aus. Dieses Ergebnis ist um + 124,9 Mio DM höher eingetreten als erwartet; im Betriebshaushaltsplan 1993 war ein Fehlbetrag von 63,5 Mio DM veranschlagt worden.

Die Ergebnisverbesserung von + 124,9 Mio DM in der Betriebshaushaltsrechnung 1993 saldiert sich aus Mehrerträgen von + 217,6 Mio DM und Mehraufwendungen von + 92,7 Mio DM. Bezogen auf das entsprechende Soll 1993 bedeuten die Mehrerträge eine Planabweichung von + 12,1 % und die Mehraufwendungen eine solche von + 5,0 %. Bereinigt man die Soll-Ist-Abweichungen um außergewöhnliche Sonderfaktoren bei den Aufwendungen (Rückstellungszuführung für die Altersversorgung: 38,8 Mio DM; Programmaufwendungen im Zusammenhang mit Co-Produktionserträgen: 24,5 Mio DM; Programmaufwendungen im Zusammenhang mit Filmfördermitteln: 21,7 Mio DM und Aufwandsrückstellungen für den Gebäudeunterhalt: 24,7 Mio DM) und bei den Erträgen (Mehrerträge aus Co-Produktionen: 24,5 Mio DM; Bestandserhöhung des Programmvermögens: 19,3 Mio DM, Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen: 69,1 Mio DM und Gebührenrückflüsse 1992 aus der Zusatzgebühr für den bundesweiten Hörfunk: 44,0 Mio DM), so verbleiben Mehrerträge von + 60,7 Mio DM (Planabweichung + 3,4 %) und Wenigeraufwendungen von - 17,0 Mio DM (Planabweichung - 0,9 %).

Im folgenden werden die Planabweichungen bei den Erträgen und Aufwendungen kurz dargestellt und begründet:

Erträge 1993

Die Erträge aus Rundfunkgebühren (ohne den zusätzlichen Anteil an der einheitlichen Rundfunkgebühr von 2 % für die Landesanstalt für Rundfunk Nordrhein-Westfalen - LfR) als Haupteinnahmequelle des WDR umfassen mit 1.453,7 Mio DM einen Anteil von 71,9 % der Gesamterträge. Gegenüber der Planung für 1993 ergibt sich ein Mindererlös in Höhe von - 5,9 Mio DM. Die Zahlungsmoral wurde nachhaltig durch die schlechte wirtschaftliche Lage negativ beeinflußt. Darüber hinaus verzichtete der WDR aus datenschutzrechtlichen Gründen auf die Durchführung solcher geplanten Direct-Mail-Aktion, die auf den Daten privater Fernsprechteilnehmer basieren. Dagegen stehen zusätzliche Einnahmen in Höhe von + 1,6  Mio DM aufgrund der vom NDR vorgelegten Endabrechnung der Gebührenanteile der Landesmedienanstalten für 1992.

Die Verbesserungen bei den Sonstigen Betriebserträgen in Höhe von 221,9 Mio DM sind im wesentlichen auf folgende Einflüsse zurückzuführen:

Der Anteil für die Erträge aus der Rundfunkwerbung beträgt 1993 mit 99,9 Mio DM 4,9 % der Gesamterträge. Verglichen mit den geplanten Einnahmen aus der Werbung kann der WDR einen Zuwachs von + 21,9 Mio DM (+ 28,1 %) verzeichnen. Diese gingen hauptsächlich auf die Verbesserungen der Erträge aus der Konzessionsabgabe Werbefernsehen der WWF (+ 9,1 Mio DM) und der Erträge aus der Gewinnabführung Werbefunk der WWF (+ 14,5 Mio DM) zurück. Erstere resultieren aus niedrigeren Rahmenprogrammaufwendungen und höheren sonstigen Erträgen (aus dem Verkauf von Rechten) und zweitere aus höher als erwarteten Umsätzen. Im Vergleich zur Planung blieben die Erträge aus der Kostenerstattung Werbefunk der WWF mit - 1,5 Mio DM hinter den Erwartungen. Dies liegt an den geringeren Minutenkosten infolge der Berücksichtigung bestehender Risiken bei der Ermittlung der steuerlichen Kosten nach dem 1:7-Modell im Hörfunk und gegenläufig an einer höheren Auslastung im Werbefunkbereich, die per Saldo zur o.a. Verschlechterung führen.

Die Erhöhung des Programmvermögens von  12,8 Mio DM liegt mit + 19,3 Mio DM über dem geplanten Wert für 1993. Die Planung sah eine Abnahme des Programmbestandes in Höhe von 6,5 Mio DM insbesondere wegen der Ausstrahlung der Serie "Die zweite Heimat" vor. Entgegen den Erwartungen erhöhte sich der Programmbestand durch nicht geplante und nicht gesendete Fernsehproduktionen mit Mitteln der Filmstiftung NRW in Höhe von 21,7 Mio DM, die einer Mindestsperrfrist von 2 Jahren unterliegen.

Die Erträge aus Sonstigen Kostenerstattungen fielen im Vergleich zur Planung um + 12,6 Mio DM höher aus. Diese resultieren aus nicht geplanten Einnahmen für die Beteiligung des DeutschlandRadio und arte an den Kosten des Gebühreneinzugs (+ 4,0 Mio DM), einer nicht geplanten Kostenumlage der Gemeinschaftsproduktion "Boulevard Bio" (+ 2,7 Mio DM) und der Sportlizenzen Inland (+ 3,3 Mio DM).

Die Erträge aus Co-Produktionen und Co-Finanzierungen betragen 51,3 Mio DM und liegen um + 31,6 Mio DM über dem Sollwert für 1993. Diese Mehrerträge resultieren vor allem aus den unterschiedlichen Planungs- und Abrechnungsmodalitäten (die Co-Produktionserträge Hörfunk und Fernsehen sind in 1993 letztmalig noch netto geplant und brutto abgerechnet worden, woraus Mehrerträge von + 24,5 Mio DM entstanden) und zusätzlichen nicht geplanten Co-Produktionserträgen aus der Zusammenarbeit mit arte.

Die Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen betragen 109,2 Mio DM. Hier sind Steuerrückstellungen in Höhe von 36,8 Mio DM aufgelöst worden, die vorsorglich für die Jahre 1986 - 1989 im Zusammenhang mit der risikobehafteten Berücksichtigung der Zuwendungen des WDR zum Finanzausgleich im Rahmen der steuerlichen Ergebnisermittlung des BgA "Veranstaltung von Werbesendungen" gebildet wurden. Die Auflösung der Rückstellung für die Alters- und Hinterbliebenenversorgung war mit 55,6 Mio DM um + 16,2 Mio DM höher als veranschlagt. Diese Abweichung resultiert aus den allgemeinen Unwägbarkeiten der Planung für die Rückstellungen der Altersversorgung infolge des Ausscheidens oder des Todes von WDR-Mitarbeitern und WDR-Pensionären und durch den Verbrauch bestehender Altesversorgungsrückstellungen im Zusammenhang mit den Rentenzahlungen. Schließlich wurden Sonstige Rückstellungen in Höhe von 15,6 Mio DM außerplanmäßig aufgelöst, so daß sich insgesamt bei den Erträgen aus der Auflösung von Rückstellungen ein Mehrertrag gegenüber der Planung von 1993 in Höhe von + 69,1 Mio DM ergibt.

Mit einem Überschuß von + 19,7 Mio DM gegenüber dem Soll für 1993 konnten die Erträge aus anderen Finanzanlagen und Sonstige Zinsen abschließen. Dies begründet sich durch die gegenüber der Planung verbesserten Liquiditätslage des WDR und dem höheren als geplanten Zinsniveau.

Bei den Sonstigen Erträgen liegt der abgerechnete Wert mit 83,3 Mio DM um + 57,0 Mio DM über dem Sollwert für 1993. Dies liegt im wesentlichen an den anteiligen Gebührenrückflüssen 1992 aus den "Besonderen Mitteln für den bundesweiten Hörfunk" in Höhe von insgesamt 253,7 Mio DM, die gemäß Beschluß der Ministerpräsidenten vom 16.12.1993 zwischen ARD und ZDF im Verhältnis 80:20 und innerhalb der ARD nach dem kombinierten Gebührenschlüssel (WDR/1993=21,6765 %) auf die verschiedenen Anstalten verteilt werden. Hierdurch konnte der WDR Mehrerträge in Höhe von + 44,0 Mio DM verbuchen, die zum Ausgleich der Verlängerung der Gebührenperiode um das Jahr 1996 dienen. Diese Erträge werden in der Finanzrechnung einer gesonderten Rücklage zugeführt, weil diese Mittel für das Jahr 1996 vorgehalten werden müssen.

Aufwendungen 1993

Die Betriebshaushaltsrechnung 1993 weist Aufwendungen in Höhe von 1.960,4 Mio DM auf. Diese liegen damit um + 92,7 Mio DM über dem Sollwert für dieses Jahr.

Personalaufwendungen

Der Anteil der Personalkosten inklusive Aufwendungen für die Altersversorgung und den Vorruhestand beträgt mit 746,7 Mio DM 38,1 % der gesamten Aufwendungen und liegt + 28,7 Mio DM (+ 4,0 %) über dem geplanten Wert für 1993.

Einerseits überstiegen die Aufwendungen für die Altersversorgung und den Vorruhestand den Planwert um + 36,2 Mio DM insbesondere durch die Erhöhung der Zuführung zur Altersversorgungsrückstellung (+ 38,8 Mio DM), die aus zwei gegenläufigen Entwicklungen resultiert. Erstens verminderte sich die Zuführung gegenüber der Planung um - 42,4 Mio DM aus folgenden Gründen:

- Ein Ansatz in Höhe von 10 Mio DM für einen Risiko-Anteil wegen eines Rechtsstreits ist nicht mehr gültig.

- Die Vergütungserhöhung für die Anwärter fiel geringer aus als geplant.

- Die Sozialversicherungsrente war höher gestiegen als die Gesamtversorgung, was z.T. zu einer geringeren Steigerung der WDR-Renten führte mit der Konsequenz eines gegenüber der Planung geringeren Zuführungsbedarfs für Pensionäre.

- Zusätzlich zur geringer als geplant erfolgten Zuführung ergab sich die Notwendigkeit einer höheren Auflösung insbesondere infolge des Abbaus der Überversorgung und eines höheren Auflösungsbetrages wegen Todes.

Zweitens wurde beim Jahresabschluß 1993 gem. Hinweis der Wirtschaftsprüfer erstmals die Verpflichtung des WDR zur Zahlung von Beihilfen an die Rentner in Höhe von 81,2 Mio DM in die Ermittlung der Altersversorgungsrückstellung einbezogen.

Andererseits lagen die Aufwendungen für Arbeitsentgelte und soziale Aufwendungen um 7,5 Mio DM unter dem Planwert für 1993. Insbesondere die maßvolle Tariferhöhung von 3,0 % ab 1.2.1993 lag um
- 1,2 Prozentpunkte unter der kalkulierten Steigerungsrate.

Sachaufwendungen

Mit 1.078,6 Mio DM betragen die Sachaufwendungen incl. der Finanzierungsanteile des WDR an Gemeinschaftssendungen-, einrichtungen- und aufgaben (ohne Abschreibungen, Steuern und Andere Aufwendungen) 55,0 % der gesamten betrieblichen Aufwendungen. Sie lagen im Vergleich um + 34,9 Mio DM (+ 3,3 %) über den Planwerten. Diese saldieren sich im wesentlichen aufgrund folgender Soll-Ist-Abweichungen:

Beim Hörfunk Programm wurden gegenüber der Planung - 5,1 Mio DM weniger verausgabt. Dies erklärt sich vor allem dadurch, daß im Hörfunk 1993 angesichts anstehender Programmreformen und Strukturveränderungen insgesamt eine besonders verhaltene Haushaltswirtschaft praktiziert wurde.

Das Fernsehen-Programm weist eine Abweichung zum Sollwert in Höhe von + 38,9 Mio DM auf. Hiervon entfallen Mehraufwendungen auf ARD/West 3 (ohne Lindenstraße) in Höhe von + 43,6 Mio DM. Dieses Ergebnis steht für den Plan-Ist-Vergleich der Aufwendungen ohne die Verrechnung von zurechenbaren Erträgen. Unter Einbeziehung der korrespondierenden Erträge von insgesamt 31,3 Mio DM für anrechenbare Mehrerträge aus Kostenerstattungen und Co-Produktionen und 21,2 Mio DM aus Filmfördermitteln stellt sich das Haushaltsergebnis für den Bereich ARD/West 3 auf Wenigerausgaben von - 8,9 Mio DM.

Die Abrechnung des Fernsehen-Programms wird durch Besonderheiten bestimmt, die aus unterschiedlichen Planungs- und Abrechnungsmodalitäten insbesondere bei Co-Produktionen resultieren. Bei Co-Produktionen und Co-Finanzierungen, die vom WDR federführend durchgeführt werden (Co-Eigenproduktionen), entsteht beim WDR der gesamte Produktionsaufwand. Die vom Co-Produktionspartner zu erstattenden Finanzierungsanteile werden beim WDR als Erträge vereinnahmt. Während nach dieser dem Bruttoprinzip entsprechenden Verfahrensweise bei der konkreten Durchführung einer Co-Produktion bzw. Co-Finanzierung im laufenden Haushaltsvollzug vorgegangen wird, verhält sich der WDR bei der Haushaltsplanung dieser Sachverhalte nach dem sogenannten Nettoprinzip. Es wird bei der Haushaltsplanung nämlich auf die Veranschlagung der von den Co-Produktionspartnern zu erwartenden Erträge verzichtet und gleichzeitig werden konsequenterweise die Aufwendungen der Co-(Eigen)produktionen nicht mit dem voraussichtlichen Gesamtaufwand, sondern nur mit dem auf den WDR entfallenden Aufwand bei der Planung berücksichtigt.

Durch diese von der Ist-Erfassung abweichende Planungsmethodik entstehen bei der Abrechnung des Haushaltsplans zwangsläufig Mehraufwendungen, denen allerdings gleichzeitig Mehrerträge gegenüberstehen, die unter Zugrundelegung des § 21 Abs. 1 FinO-WDR zu deren Deckung herangezogen werden.

Die nach Berücksichtigung korrespondierender Erträge und von Filmfördermitteln entstandene Soll-Unterschreitung von - 8,9 Mio DM ergibt sich wie folgt:

Wenigeraufwendungen im Bereich der Fernsehdirektion in Höhe von - 6,5 Mio DM gegenüber dem geplanten Wert entstanden hauptsächlich durch die nicht in Anspruch genommenen zusätzlichen Mittel für Kopieraufträge, die bedingt durch die Schließung des WDR-eigenen Kopierwerks eingeplant worden waren.

Außerdem wurden für außerplanmäßige Projekte zurückgehaltene, aber im Haushaltsvollzug nicht benötigte Mittel als Wenigeraufwendungen ausgewiesen.

Der Bereich Politik und Zeitgeschehen verzeichnet einen Minderaufwand gegenüber der Planung in Höhe von - 1,3 Mio DM. Dieser entstand durch zwei gegenläufige Effekte. Das Ressort Ausland und Auslandstudios weist Mehraufwendungen in Höhe von + 0,9 Mio DM auf, die aufgrund der vermehrten Berichterstattung bedingt durch die politischen Ereignisse in Moskau (Putschversuch) und Nairobi (UN-Aktionen in Somalia) entstanden. Diese Mehraufwendungen wurden durch Minderaufwendungen in Höhe von - 2,1 Mio DM im Bereich Frühinformationsprogramm überkompensiert. Durch den Sendestart Mitte 1992 lagen für das Jahr 1993 bei der Planung noch keine gesicherten Erkenntnisse über die Kostenentwicklung vor. Insbesondere fielen weniger Leitungskosten und Aufwendungen für Presseveröffentlichungen als geplant an.

Bei den Satellitenprogrammen wurde der Sollwert um Wenigeraufwendungen in Höhe von - 3,6 Mio DM unterschritten. Ausschlaggebend hierfür war die nach Beitritt der ARD zu 3sat erfolgte Einstellung des ARD-Satellitenprogramms Eins Plus zum 30.11.1993.

Die Sachaufwendungen der übrigen Kostenstellenbereiche ohne Finanzierungsanteile des WDR an Gemeinschaftssendungen, -einrichtungen und -aufgaben dienen im wesentlichen dem Vollzug und dem Erhalt des Betriebes einschließlich der Sender. In 1993 werden sie in Höhe von 179,3 Mio DM abgerechnet und liegen somit + 12,0 Mio DM über dem geplanten Wert. Dabei sind insbesondere die folgenden Entwicklungen verantwortlich:

Bei der Technik werden + 20,2 Mio DM höhere Aufwendungen als geplant ausgewiesen. Dieser Anstieg resultiert hauptsächlich aus der Bildung von nicht kassenwirksamen Aufwandsrückstellungen im Sinne des § 18 Abs. 2 FinO-WDR in Übereinstimmung mit den handelsrechtlichen Bestimmungen. Für Maßnahmen im Gebäudeunterhalt wurden für 1993 Rückstellungen in Höhe von 24,7 Mio DM gebildet, wovon allein 20,0 Mio DM für die Sanierung der Klimaanlagen in den Gebäuden Archivhaus und Vierscheibenhaus vorgesehen sind. Aufwandsmindernd im Betriebshaushalt wirkten sich die hier geplanten, aber unter Beachtung der handelsrechtlichen Vorschriften im Investitionshaushalt verausgabten Mittel für den Umbau des Filmkopierwerks mit rd. 4,0 Mio DM aus.

Diesen Mehraufwendungen standen im wesentlichen die folgenden Minderaufwendungen gegenüber:

  • Organe (Rundfunkrat, Verwaltungsrat, Schulrundfunkausschuß,Intendant), Justitiariat, Personalrat und Redakteurvertretung - 0,5 Mio DM
  • Fernsehen Produktion - 2,1 Mio DM
  • Verwaltung einschl. Allgemeine Dienste - 5,7 Mio DM

Die Sachaufwendungen für Finanzierungsanteile des WDR an Gemeinschaftssendungen, -einrichtungen und -aufgaben beliefen sich auf 443,2 Mio DM und lagen damit um - 10,8 Mio DM unter der Planung. Diese Unterschreitung liegt im wesentlichen an den Wenigeraufwendungen für Gemeinschaftssendungen Fernsehen im Zusammenhang mit den Eurovisionskosten ARD-Aktuell und Langzeitverträge Sport
(- 9,1 Mio DM). Die entstehenden Leitungskosten können nur grob geschätzt werden, weil die Zulieferungen von Programmbeiträgen zur Tagesschau und Tagesthemen von den weltpolitischen Ereignissen abhängig sind. Im Bereich Eurovisionskosten Langzeitverträge Sport waren Kosten für die Übertragungsrechte der englischen und italienischen ersten Fußballiga eingeplant, die aber in 1993 nicht anfielen, da die bestehenden Verträge nicht verlängert wurden. Für die Sporteinzellizenzen Inland sind Wenigeraufwendungen auf die von den Intendanten der ARD im Juni 1993 festgelegte Obergrenze für Ausgaben im Bereich Sportlizenzen zurückzuführen. Da der größte Anteil der Mittel bereits durch langfristige Sportlizenzverträge gebunden war, konnte nur noch durch Verzicht von Einzelsportlizenzen das gesteckte Ziel realisiert werden. Darüber hinaus sind noch als Einzellizenzen im Bereich des Tennissports geplante Aufwendungen durch langfristige Verträge ersetzt worden, die ab 1993 separat ausgewiesen werden. Bei der Degeto-Filmbeschaffung führte eine im Zusammenhang mit dem Kauf eines Spielfilmpakets erbrachte Vorfinanzierung in 1992 zu geringeren als geplanten Aufwendungen für die Filmbeschaffung (- 6,8 Mio DM) in 1993. Außerdem wurde ein Teil der für die Beschaffung von Serienprogrammen eingeplanten Mittel nicht benötigt, da einige dafür vorgesehene Sendeplätze mit bereits in Vorjahren finanzierten Serienfilmen aus dem Walt-Disney-Vertrag besetzt wurden.

Darüber hinaus resultieren aus den Finanzierungsanteilen des WDR an Gemeinschaftssendungen,
-einrichtungen und -aufgaben folgende Sollabweichungen:

  • Gemeinschaftssendungen Hörfunk + 0,1 Mio DM
  • Gemeinschaftseinrichtungen und -aufgaben - 2,6 Mio DM
  • Vergütungen für technische Leistungen der + 1,7 Mio DM

Deutschen Bundespost Telekom

  • Zuführung der Rückstellung für die Alters- und - 0,9 Mio DM

Hinterbliebenenversorgung für Mitarbeiter

von ARD/ZDF-Einrichtungen

  • Bundesweiter Hörfunk + 0,8 Mio DM

Satellitenprogramme + 0,6 Mio DM

Gema- und GVL-Vergütungen - 1,4 Mio DM

Die Abschreibungen, Steuern und Andere Aufwendungen liegen mit abgerechneten 135,2 Mio DM um + 29,0 Mio DM über der Planung für 1993. Die Steuern und Gebühren BgA weisen dabei Mehraufwendungen in Höhe von + 20,5 Mio DM aus, die neben der notwendigen Risikovorsorge aus insgesamt höheren Erträgen beim BgA "Veranstaltung von Werbesendungen" resultieren. Die Anderen Aufwendungen lagen mit + 8,8 Mio DM über dem Planwert. Hier sind Rückstellungen für eine mögliche Kostenerstattungspflicht gegenüber der WWF im Zusammenhang mit den Kosten für das Werberahmenprogramm für 1991 in Höhe von 5,0 Mio DM gebildet worden.

Erläuterungen zur Finanzrechnung 1993

Im folgenden werden die wesentlichen Positionen der Finanzrechnung mit ihren Planabweichungen erläutert. Die Finanzrechnung weist das finanzwirtschaftlich orientierte Ergebnis aus. Dabei werden nicht kassenwirksame Positionen der Betriebshaushaltsrechnung als Mittelaufbringung bzw. -verwendung in die Finanzrechnung übernommen. Darüber hinaus werden in der Finanzrechnung die langfristige Mittelverwendung in Sach- und Finanzinvestitionen sowie die langfristige Mittelbeschaffung ausgewiesen. Die Abrechnung des Finanzplans weist eine Mittelaufbringung von insgesamt 386,7 Mio DM aus; gegenüber dem Planwert von 291,2 Mio DM ein Mehr von + 95,5 Mio DM. Als Mittelverwendung wird bei einem Sollwert von 307,5 Mio DM im IST ein Betrag von 368,2 Mio DM ausgewiesen, so daß sich eine Planabweichung von + 60,7 Mio DM ergibt. Der in 1993 ermittelte Überschuß in Höhe von 18,5 Mio DM wird gem. § 28 FinO-WDR zum geforderten Ausgleich der Einnahmen und Ausgaben nach dem § 34 Abs.4 WDR-Gesetz der Ausgleichsrücklage zugeführt.

Mittelaufbringung

Der Abgang von Sachanlagen in Höhe von 1,4 Mio DM resultiert aus der Ausbuchung von verschrotteten oder verkauften Gegenständen des Sachanlagevermögens in 1993. Da diese Position nicht planbar war, wurde kein Sollwert angesetzt. Diese Position ergab sich erst beim Jahresabschluß.

Die Abschreibungen auf das Sachanlagevermögen blieben mit 91,5 Mio DM um - 0,5 Mio DM unter dem geplanten Wert für 1993. Die Planung erfolgt über das EDV-gestützte Abrechnungssystem SAP-RA (Realtime Anlagenbuchhaltung). Der in der Betriebshaushaltsrechnung ausgewiesene Abschreibungsbetrag dient kompensatorisch zur Finanzierung der Investitionen in der Finanzrechnung.

Anstelle der geplanten Abnahme des Programmvermögens um 6,5 Mio (siehe Erträge) trat eine nicht geplante Bestandserhöhung in Höhe von 12,8 Mio DM ein, die demnach in der Finanzrechnung als Position der Mittelverwendung ausgewiesen wird.

Die Zuführungen zur Rückstellung für die Alters- und Hinterbliebenenversorgung wurde mit + 37,9 Mio DM höher bei der Mittelaufbringung in der Finanzrechnung berücksichtigt als es die Planung vorgesehen hat. Die bereits bei den Personalaufwendungen detailliert erläuterte Planüberschreitung in Höhe von + 38,8 Mio DM wird geringfügig kompensiert durch eine Unterschreitung des Sollwertes bei den Finanzierungsanteilen des WDR für die Alters- und Hinterbliebenenversorgung für die Mitarbeiter von ARD/ZDF - Einrichtungen (- 0,9 Mio DM).

Die Entnahme aus der Sonderrücklage für Investitionen gem. § 37 Abs. 3 Buchstabe b WDR-Gesetz wurde entgegen der Planung in Höhe von 20,9 Mio DM nicht durchgeführt. Aufgrund der aktualisierten Fortschreibung des Finanzbedarfs in der Mittelfristigen Finanzplanung ergab sich die Notwendigkeit einer Zuführung zur Sonderrücklage für Investitionen in Höhe von 17,1 Mio DM (siehe Mittelverwendung).

Ein geplanter Fehlbetrag in der Betriebshaushaltsrechnung von 63,5 Mio DM (siehe Mittelverwendung) ergab im IST - wie bereits im obigen Kapitel beschrieben - einen Haushaltsüberschuß in Höhe von 61,4 Mio DM, der zur Mittelaufbringung in der Finanzrechnung herangezogen werden kann.

Mittelverwendung

Die Investitionen in das Sachanlagevermögen fielen mit 110,1 Mio DM um - 26,8 Mio DM niedriger als vorgesehen aus. Diese Wenigeraufwendungen entstanden durch Verzicht auf die Durchführung geplanter Maßnahmen, durch Teilrückgabe, Wenigerausgaben bei abgerechneten Maßnahmen sowie Verschiebung der Durchführung von Investitionen auf spätere Jahre (Umstellung von Sollansätzen zu Verpflichtungsermächtigungen).

Die Zuführung zur Sonderrücklage für Investitionen in Höhe von 17,1 Mio DM gem. § 37 Abs. 3 Buchstabe b WDR-Gesetz ergibt sich - wie bereits unter Mittelaufbringung erwähnt - aus dem geänderten Mittelfristigen Finanz- und Aufgabenplan 1993 - 1997. Der Mehrbedarf resultiert insbesondere aus den Maßnahmen: Neubau Studio Bonn und Neubau/Heimfallentschädigung "Auf der Ruhr".

Die Zuführung zur Sonderrücklage für Programminnovationen stellt eine Programmreserve zur Steigerung der flexiblen Reaktion auf Programmerfordernisse, die im Jahr 1993 erstmalig gebildet wurde, dar. Sie kommt den Erfordernissen des § 37 Abs.2 WDR-Gesetz nach und beträgt 10% der Sachaufwendungen des Hörfunk- und Fernsehprogramms. Die ausgewiesenen Überschreitung von + 45,6 Mio DM begründet sich dadurch, daß die Bildung dieser Sonderrücklage zum Zeitpunkt der Planung noch nicht bekannt war.

Ein weiterer nicht geplanter Posten bildeten die bereits bei den Sonstigen Erträgen erwähnten anteiligen Gebührenrückflüsse 1992 aus den "Besonderen Mitteln für den bundesweiten Hörfunk", die in Höhe von 44,0 Mio DM dem WDR zuflossen. Diese Erträge werden in der Finanzrechnung einer Sonderrücklage zur Kompensation für die Verlängerung der Gebührenperiode zugeführt, weil diese Mittel für das Jahr 1996 vorgehalten werden müssen.

Die Zunahme des Programmvermögens beträgt gegenüber der Planung einer ursprünglichen Abnahme 12,8 Mio DM (siehe Mittelaufbringung).

Die Zuführung zum Deckungsstock für die Alters- und Hinterbliebenenversorgung schlägt sich in der Finanzrechnung um + 11,2 Mio DM höher als in der Planung vorgesehen nieder. Die bereits im Zusammenhang mit der Beihilfeverpflichtung des WDR gegenüber seinen ehemaligen Mitarbeitern erwähnte Rückstellung bedingt auch eine höhere Zuführung zum Deckungsstock. Er beträgt nunmehr 52,6 % der Altersversorgungsrückstellung und erfüllt damit den am 11.6.1985 bestätigten Beschluß des Rundfunkrats aus dem Jahr 1978, wonach der Deckungsstock mindestens 50 % der Rückstellungen zur Altersversorgung betragen muß.

Eine Überschreitung in Höhe von + 16,3 Mio DM gegenüber dem Abrechnungssoll für 1993 ergibt sich bei der Mittelverwendung in der Position Auflösung der Rückstellungen für die Alters- und Hinterbliebenenversorgung. Diese Auflösung erfolgte auf der Grundlage eines zum 31.12.1993 erstellten versicherungsmathematischen Gutachtens. Danach ist die Auflösung nicht mehr benötigter Rückstellungsbeträge infolge Ausscheidens oder Todes von Mitarbeitern und Pensionären und der Verbrauch höher als der geplante Wert.

Anstelle eines erwarteten Fehlbetrags im Betriebshaushalt in Höhe von 63,5 Mio DM ergab sich durch eine Ergebnisverbesserung um + 124,9 Mio DM ein Überschuß von 61,4 Mio DM (siehe Mittelaufbringung).

Vermögensverhältnisse zum 31.12.1993

In der Vermögensrechnung werden per 31.12.1993 auf der Aktivseite 2.886,4 Mio DM ausgewiesen; im Vergleich zu Bilanzsumme zum 31.12.1992 beträgt die Zunahme + 192,3 Mio DM. Das Anlagevermögen hat im Vergleich zur Vorjahresbilanz um + 184,9 Mio DM zugenommen, was sich im wesentlichen durch die Zunahme der Wertpapiere (+ 135,5 Mio DM) und des Deckungsstocks für die Alters- und Hinterbliebenenversorgung (+ 59,7 Mio DM) ergibt. Demgegenüber steht ein Rückgang bei den Geleisteten Anzahlungen und Anlagen im Bau in Höhe von - 26,4 Mio DM.

Die Kapitalbeschaffungsseite der Bilanz weist bei einer Bilanzsumme von 2.886,4 Mio DM eine Erhöhung des Eigenkapitals von + 61,4 Mio DM aus. Die Eigenkapitalquote bleibt in 1993 mit 33,1 % (1992: 33,2 %) nahezu unverändert. Die zum Fremdkapital zu zählenden Rückstellungen für die Alters- und Hinterbliebenenversorgung steigen im Vergleich zur Vorjahresbilanz um + 119,3 Mio DM auf einen Betrag von 1.484,0 Mio DM. Die Summe der Verbindlichkeiten ging auf 167,6 Mio DM zurück
(- 20,8 Mio DM).

Die auf der Aktivseite der Vermögensrechnung ausgewiesenen liquiden Mittel dienen zur Abdeckung der im Eigenkapital enthaltenen Allgemeinen Ausgleichsrücklage, der Sonderrücklage zur Vorsorge für größere technische Investitionen und Baumaßnahmen, der Sonderrücklage für die Zwecke der Filmstiftung NRW GmbH, der Sonderrücklage für Programminnovationen, der Sonderrücklage für die Kompensation für die Verlängerung der Gebührenperiode und der Haushaltsreste für Investitionen sowie zur Finanzierung der als Fremdkapital ausgewiesenen Rückstellungen, Verbindlichkeiten und Haushaltsreste des Betriebshaushaltes. Sie werden für diese Zwecke in den Folgeperioden sukzessive in vollem Umfang benötigt.

Beteiligungen zum 31.12.1993

Die in der Vermögensrechnung auf der Aktivseite unter Finanzanlagen abgebildeten Beteiligungen des WDR stiegen im Vergleich zum Vorjahr um + 1,2 Mio DM. Diese Steigerung liegt in einer neuen 40 % igen Beteiligung des WDR an der "Europool Europäische Medien Beteiligungs-GmbH, München" begründet. Weitere Erläuterungen folgen nach der Kurzübersicht über die Beteiligungen des WDR.

Die "Westdeutsche Rundfunkwerbung GmbH (WWF)" - bis zum 8.5.1987 "Westdeutsches Werbefernsehen GmbH" - wurde durch Gesellschaftsvertrag vom 2.9.1958 errichtet. Sitz der Gesellschaft ist Köln. Gegenstand des Unternehmens ist die Werbung im Fernsehen und Hörfunk, insbesondere die Beschaffung und Ausführung von Aufträgen für Werbesendungen im Fernsehen und Hörfunk, sowie die Erteilung von Produktionsaufträgen an Dritte. Weiterhin hat die Gesellschaft das Ziel, die Fernseh- und Hörfunkversorgung im Sendegebiet des WDR zu verbessern und die Erfüllung gemeinschaftlicher Aufgaben im deutschen Rundfunk zu fördern.

Das Stammkapital der Gesellschaft beträgt am 31.12.1993 12,0 Mio DM. Hiervon hält der WDR Geschäftsanteile in Höhe von 9,5 Mio DM und treuhänderisch für den WDR die Vorsitzenden des Verwaltungsrats und des Rundfunksrats unentgeltlich Geschäftsanteile von je 1,25 Mio DM. Die Treuhänder dürfen über ihre Geschäftsanteile nur mit Zustimmung des WDR verfügen.

Der Aufsichtsrat der Gesellschaft, der von der Gesellschafterversammlung der Westdeutsche Rundfunkwerbung GmbH (WWF) bestellt wird, bestand 1993 aus 11 Mitgliedern. Dem Aufsichtsrat müssen die Vorsitzenden des Rundfunkrats und des Verwaltungsrats des WDR angehören. Der Intendant des WDR ist für die Dauer seiner Amtszeit zum Aufsichtsratsmitglied bestellt.

Geschäftsführer der Gesellschaft ist Herr G. Achim Rohnke.

Der WDR weist für das Geschäftsjahr 1993 Erträge aus der Gewinnabführung der WWF von insgesamt brutto 75,5 Mio DM aus. Außerdem weist der WDR Erträge aus der Konzessionsabgabe der WWF von 9,5 Mio DM und durch die WWF erstattete Kosten für das Rahmenprogramm für die Hörfunkwerbung in Höhe von 14,9 Mio DM aus. Die Gewinnabführung ist beim WDR im Rahmen eines Betriebes gewerblicher Art (BgA) zu versteuern.

Die Westdeutsche Rundfunkwerbung (WWF) ist ihrerseits an folgenden Gesellschaften beteiligt:

a) Bavaria Film GmbH

Gegenstand des Unternehmens der Bavaria Film GmbH (bis zum 2.8.1987: Bavaria Atelier GmbH) sind die Herstellung, der Erwerb, die Verwertung, die Veräußerung von Fernseh- und Kinofilmen, Fernsehsendungen und Programmen für andere audiovisuelle Medien, die Synchronisationstätigkeit sowie das Dienstleistungsgeschäft auf diesen Gebieten. Hierunter fällt auch jegliche Tätigkeit im Zusammenhang mit der Heranbildung, Pflege und Förderung des Nachwuchses für Film und Fernsehen sowie die Unterhaltung von Ateliers für die genannten Zwecke.

Das Stammkapital der Bavaria Film GmbH beträgt 31,25 Mio DM. Hiervon hielt die Westdeutsche Rundfunkwerbung GmbH (WWF) am 31.12.1993 Geschäftsanteile in Höhe von 12,5 Mio DM (40%), die in Höhe von 8,75 Mio DM eingezahlt sind, so daß die noch ausstehende Einzahlungsverpflichtung der WWF 3,75 Mio DM beträgt. Das restliche Stammkapital von 18,75 Mio DM, auf das 13,125 Mio DM eingezahlt sind, wird von drei weiteren Gesellschaftern zu je einem Drittel gehalten.

Nach den gegebenen gesellschaftsrechtlichen Bestimmungen kann der WDR über die Westdeutsche Rundfunkwerbung GmbH (WWF) den nötigen Einfluß auf die Geschäftsführung des Unternehmens nehmen. Der Beschlußfassung durch die Gesellschafterversammlung unterliegen insbesondere:

  • die Feststellung des Jahresabschlusses und die Verwendung des Bilanzgewinns,
  • die Einforderung von Einzahlungen auf die Stammeinlagen,
  • die Einforderung und die Rückzahlung von Nachschüssen,
  • die Teilung sowie die Einbeziehung von Geschäftsanteilen,
  • die Entscheidung über die Unternehmensplanung für das jeweils folgende Geschäftsjahr,
  • die Entlastung von Geschäftsführung und Aufsichtsrat,
  • die Eingehung von Interessengemeinschaften oder der Abschluß ähnlicher Verträge und
  • die Geltendmachung von Ersatzansprüchen, welche der Gesellschaft aus der Gründung oder Geschäftsführung gegen Geschäftsführer oder Gesellschafter zustehen.

Im Bavaria-Aufsichtsrat, dem 15 Mitglieder, darunter 5 Arbeitnehmervertreter angehören, ist die Gruppe WDR/WWF mit 4 Mitgliedern, darunter dem Vorsitzenden des Aufsichtsrats vertreten. WDR/WWF haben damit von den Gesellschaftern die meisten Sitze im Aufsichtsrat.

Die Beteiligung des WDR über die WWF an der Bavaria Film GmbH und die geschäftlichen Verbindungen zu dieser Gesellschaft waren und sind aus wirtschaftlichen Gründen geboten. Dem WDR und der WWF stehen durch diese Beteiligung Produktionskapazitäten in ausreichendem Maße zur Verfügung.

b) Degeto-Filmgesellschaft mbH

Die Westdeutsche Rundfunkwerbung GmbH (WWF) ist als einer von 11 Gesellschaftern an der Degeto-Filmgesellschaft mbH beteiligt. Diese Gesellschaft ist von den Landesrundfunkanstalten bzw. ihren Werbetöchtern gegründet worden, um die Filmbeschaffung für den Bedarf der Rundfunkanstalten und deren Werbetöchtern zu ermöglichen.

Das Stammkapital der Degeto-Filmgesellschaft mbH beträgt 275,0 TDM. Hiervon hält die WWF einen Geschäftsanteil in Höhe von 25,0 TDM; dies entspricht 9,09 Prozent. In dem zehnköpfigen Aufsichtsrat der Degeto-Filmgesellschaft mbH stellten WDR/WWF einen Vertreter; Aufsichtsratsvorsitzender ist Friedrich Nowottny.

Die Filmstiftung Nordrhein-Westfalen GmbH, Düsseldorf, wurde am 27.2.1991 gegründet. Gegenstand der Gesellschaft ist die Förderung der Filmkultur und der Filmwirtschaft in Nordrhein-Westfalen. Gesellschafter sind das Land Nordrhein-Westfalen und der WDR. Die Gesellschafteranteile des Landes NRW und des WDR betragen je 25,0 TDM bei einem unverändert gebliebenen Stammkapital von 50,0 TDM.

Der WDR-Anteil an der Finanzierung der Filmstiftung Nordrhein-Westfalen GmbH, Düsseldorf, beträgt 1993 3,0 Mio DM.

Die Europool Europäische Medien Beteiligungs-GmbH, München, wurde am 31.10.1990 gegründet. Gegenstand der Gesellschaft ist die Akquisition und Durchführung von Medienprojekten aller Art im nationalen und internationalen Bereich, einschließlich des Erwerbs und der Vermarktung diesbezüglicher Nutzungs- und Verwertungsrechte. Die Gesellschaft bedient sich für die Zwecke des Vertriebs anderer Unternehmen nach wirtschaftlichen Gesichtspunkten.

Das Stammkapital der Europool Europäische Medien Beteiligungs-GmbH beträgt 3,0 Mio DM. Hiervon hält der WDR gemäß Übernahmeerklärung vom 05.02.1993 Geschäftsanteile in Höhe von 1,2 Mio DM (40,0 %). Weiterer Gesellschafter ist die TELEPOOL Europäisches Fernsehprogramm Kontor GmbH, München.

Die "Radio NRW GmbH", Düsseldorf, wurde am 26.4.1989 gegründet. Gegenstand der Gesellschaft ist die Verwaltung und Verbreitung von Hörfunkprogrammen in Nordrhein-Westfalen, insbesondere eines landesweiten Rahmenprogramms für lokalen Hörfunk. Die Gesellschaft ist berechtigt, selbst und/oder durch Dritte Hörfunkprogramme bzw. Programmteile herzustellen und zu verwerten. Dies gilt auch für die Akquisition, Herstellung und Verbreitung von Hörfunkwerbung.

Das Stammkapital der Radio NRW GmbH beträgt 10,0 Mio DM. Hiervon hält der WDR Geschäftsanteile in Höhe von 2,49 Mio DM (24,9 %). Zwei weitere Gesellschafter halten das restliche Stammkapital von 7,51 Mio DM; die Anteile betragen 59 % bzw. 16,1 % des Stammkapitals.

Die ARTE Deutschland TV GmbH, Baden-Baden, wurde am 13.3.1991 gegründet. Gegenstand der Gesellschaft ist die Förderung von Völkerverständigung, Kunst, Kultur, Wissenschaft, Bildung und Erziehung durch Ausstrahlung von Sendungen in einem Europäischen Fernseh-Kulturkanal. Die Gesellschaft beteiligt sich dazu an einer Europäischen Wirtschaftlichen Interessenvereinigung mit dem Sitz in Straßburg (ARTE G.E.I.E.), die zur gemeinsamen Rundfunkveranstaltung zunächst mit einem französischen Partner gegründet wurde, und stellt hierfür den deutschen Programmteil insbesondere durch folgende Tätigkeiten bereit: Planung der Programme im Rahmen der Vorgaben der Zentrale in Straßburg, umfassende Koordination mit den Gesellschaftern, Erwerb von Nutzungsrechten an Bild- und Tonprogrammen, Weitergabe von Programmen zur Sendung an die Zentrale in Straßburg.

Die Gesellschaft ist zu allen Tätigkeiten und Geschäften berechtigt, die geeignet sind, den Europäischen Fernseh-Kulturkanal zu fördern (Druckerzeugnisse, Veranstaltungen, Öffentlichkeitsarbeit, Meinungsforschung, usw.).

Das Stammkapital der ARTE Deutschland TV GmbH beträgt 500,0 TDM. Hiervon hält der WDR gemäß Kaufvertrag vom 06.02.1992 Geschäftsanteile in Höhe von 62,5 TDM (12,5%). Weiterer Gesellschafter neben den ARD-Anstalten der alten Bundesländer ist das ZDF, Mainz.

Im Jahre 1986 hat der WDR in Höhe von 56.000,00 DM eine Beteiligung an der "KölnMusik Betriebs- und Servicegesellschaft mbH", Köln, erworben, die insgesamt eine Stammeinlage von 556.000,00 DM hat. Gegenstand dieser Gesellschaft ist der Betrieb des Konzertsaals der Stadt Köln "Kölner Philharmonie" und die Einbringung der damit verbundenen Serviceleistungen. Gesellschafter sind die Stadt Köln und der WDR.

Das "Institut für Rundfunktechnik GmbH", München, ist eine Gemeinschaftseinrichtung der ARD-Anstalten und des ZDF.

Gegenstand der Gesellschaft ist die Durchführung von wissenschaftlichen Arbeiten zum Zwecke der Forschung und Entwicklung auf dem Gebiete der Rundfunktechnik. Die Tätigkeit der Gesellschaft ist ausschließlich gemeinnütziger Art. Sie ist dazu bestimmt, der Allgemeinheit durch Förderung des deutschen Rundfunkwesens und der deutschen Rundfunktechnik zu dienen. Sie verfolgt keine gewerblichen und keine sonstigen wirtschaftlichen Ziele.

Der WDR-Anteil an der Finanzierung des IRT betrug in 1993 6,5 Mio DM.

Die rechtsfähige Stiftung "Deutsches Rundfunkarchiv", Frankfurt a.M., ist eine Einrichtung der ARD-Anstalten und des ZDF. Zweck der Stiftung ist die Erfassung von Ton- und Bildträgern aller Art, deren geschichtlicher, künstlerischer oder wissenschaftlicher Wert ihre Aufbewahrung und Nutzbarmachung für Zwecke der Kunst, Wissenschaft, Forschung, Erziehung oder des Unterrichts rechtfertigt. Aufgabe der Stiftung ist es ferner, die rundfunkgeschichtlich bedeutsamen Tatsachen und Dokumente zu erfassen und nach Maßgabe näherer Richtlinien der Historischen Kommission des Deutschen Rundfunks auszuwählen.

Die Stiftung dient ausschließlich und unmittelbar gemeinnützigen Zwecken und ist nicht auf die Erzielung von Gewinnen ausgerichtet.

Der WDR-Anteil an der Finanzierung des Deutschen Rundfunkarchivs betrug 1993 1,7 Mio DM.

Die "Schule für Rundfunktechnik", Nürnberg, - rechtsfähige Stiftung des bürgerlichen Rechts - ist ebenfalls eine Gemeinschaftseinrichtung der ARD-Anstalten und des ZDF.

Die Stiftung verfolgt ausschließlich und unmittelbar den gemeinnützigen Zweck, Bewerber und Bewerberinnen für den Technischen Betrieb der Rundfunkanstalten theoretisch und praktisch auszubilden und Fortbildungs- und Weiterbildungskurse für Betriebsangehörige der Rundfunkanstalten zu veranstalten.

Der WDR-Anteil an der Finanzierung der SRT betrug in 1993 2,6 Mio DM.

Die "trans-tel"-Gesellschaft für Deutsche Fernsehtranskription mbH, Köln, ist eine Einrichtung der ARD-Anstalten, des ZDF und der Bundesrepublik Deutschland. Gegenstand des Unternehmens ist die Durchführung eines Transkriptionsdienstes mit Bildprogrammen für außereuropäische, insbesondere in Entwicklungsländern gelegene Rundfunkstationen. Die hierfür verwendeten Programme sollen die Rundfunkteilnehmer mit den politischen, kulturellen, wirtschaftlichen und sozialen Gegebenheiten des heutigen Deutschlands in geeigneter Form vertraut machen und darüber hinaus allgemeine Unterrichtung vermitteln. Die Gesellschaft dient ausschließlich und unmittelbar gemeinnützigen Zwecken.

Die "Deutsche Presse-Agentur GmbH" ("dpa"), Hamburg, ist eine Gesellschaft, der nur Verleger, Verlags- und Rundfunkanstalten angehören können. Gegenstand des Unternehmens ist die Sammlung, Verarbeitung und Verbreitung von Nachrichten-, Archiv- und Bildmaterial jeder Art. Das Unternehmen erfüllt seine Aufgabe unparteiisch und unabhängig von Einwirkungen und Einflüssen der Parteien, Weltanschauungsgruppen, Wirtschafts- oder Finanzgruppen und Regierungen.

Die Inanspruchnahme der Dienste der "dpa" durch die Rundfunkanstalten geschieht auf der Grundlage vertraglicher Vereinbarungen zwischen den Rundfunkanstalten der ARD und "dpa". Gem. Beschluß der Gesellschafterversammlung vom 22.6.1993 wurde das Stammkapital aus Gesellschaftsmitteln von 11,0 Mio DM um 5,5 Mio DM auf 16,5 Mio DM erhöht. Der auf den WDR entfallende Anteil beträgt nach der Kapitalerhöhung nominal 0,6 Mio DM, da aber keine Zuzahlung des WDR für die Kapitalerhöhung notwendig war, blieb der Beteiligungsansatz in der Vermögensrechnung unverändert.

2.2 Wesentliche Teile des Geschäftsberichts 1994

2.2.1 Allgemeiner Überblick über die Haushaltsrechnung 1994

- Vergleich mit den Haushaltsansätzen -

Ein zusammengefaßter Überblick über die Abrechnung des Haushaltsplanes 1994 zeigt folgendes Bild:

Betriebshaushaltsrechnung 1994

Die Betriebshaushaltsrechnung als die Rechnung, in der sich der betriebliche Leistungsprozeß niederschlägt, weist 1994 bei Erträgen von 1.952,0 Mio DM und Aufwendungen von 1.914,6 Mio DM einen betriebswirtschaftlichen Überschuß von 37,4 Mio DM aus. Dieses Ergebnis ist um + 73,2 Mio DM höher eingetreten als erwartet; im Betriebshaushaltsplan 1994 war ein Fehlbetrag von 35,8 Mio DM veranschlagt worden.

Die Ergebnisverbesserung von + 73,2 Mio DM in der Betriebshaushaltsrechnung 1994 saldiert sich aus Mehrerträgen von + 39,4 Mio DM und Wenigeraufwendungen von - 33,8 Mio DM. Bezogen auf das entsprechende Soll 1994 bedeuten die Mehrerträge eine Planabweichung von + 2,1 % und die Wenigeraufwendungen eine solche von - 1,7 %.

Im folgenden werden die Planabweichungen bei den Erträgen und Aufwendungen kurz dargestellt und begründet:

Erträge 1994

Die Erträge aus Rundfunkgebühren (ohne den zusätzlichen Anteil an der einheitlichen Rundfunkgebühr von 2 % für die Landesanstalt für Rundfunk Nordrhein-Westfalen - LfR) als Haupteinnahmequelle des WDR machen mit 1.468,8 Mio DM einen Anteil von 75,3 % der Gesamterträge aus. Gegenüber der Planung für 1994 ergibt sich ein Mindererlös in Höhe von - 18,7 Mio DM. Die der Planung der Gebührenerträge zugrunde liegende Schätzung der Gerätezahl-Entwicklung erwies sich als zu optimistisch. Sie basierte zum Teil noch auf den Anfang der 90er Jahre erzielten Ertragszuwächsen aufgrund der Direct-Mail-Maßnahmen auf Basis der Einwohnermeldedaten. Trotz einer Fortführung dieses Projektes konnten die zu Anfang der Maßnahme erzielten Erfolge nicht mehr erreicht werden. Zusätzlich erhöhte sich der von der Rundfunkgebühr befreite Personenkreis. Dagegen stehen Mehreinnahmen aus dem zusätzlichen Anteil an der einheitlichen Rundfunkgebühr in Höhe von + 0,8 Mio DM aufgrund der vom NDR vorgelegten Endabrechnung der Gebührenanteile der Landesmedienanstalten für 1993 und des Jahresabschlusses der LFR für das Jahr 1989.

Die Verbesserungen bei den Sonstigen Betriebserträgen in Höhe von 57,3 Mio DM sind im wesentlichen auf folgende Einflüsse zurückzuführen:

Der Anteil für die Erträge aus der Rundfunkwerbung beträgt 1994 mit 77,2 Mio DM 4,0 % der Gesamterträge. Das geplante Soll von 83,4 Mio DM lag somit in den Erwartungen zu hoch. Eine Sollunterschreitung der Fernseh-Werbeeinnahmen in einer Größenordnung von - 18,3 Mio DM konnte nur zum Teil durch höher als geplante Einnahmen bei der Hörfunkwerbung von + 12,1 Mio DM kompensiert werden. Die Erträge aus der Gewinnabführung Werbefernsehen der WWF blieben um
- 14,8 Mio DM unter dem Sollansatz. Niedrigere Umsätze vor allem als Folge von notwendigen Korrekturen der Einschaltpreise führten zu dieser Ergebnisverschlechterung. Hinzu kam der Wegfall der Erträge aus der Konzessionsabgabe Werbefernsehen der WWF (- 3,5 Mio DM), weil durch den Rückgang der Werbeumsätze im Fernsehen nach den für die Besteuerung der Fernsehwerbeeinnahmen geltenden Bestimmungen keine Konzessionsabgabe gezahlt werden konnte. Im Gegensatz dazu wurden bedingt durch die höhere Werbezeitenauslastung und planerisch zu hoch berücksichtigter Risiken bei der Ermittlung der Kostenerstattungen die Erträge aus der Kostenerstattung Werbefunk der WWF mit einer Sollüberschreitung von + 6,2 Mio DM abgerechnet. Darüber hinaus überstiegen die Erträge aus der Gewinnabführung Werbefunk der WWF den Sollwert um + 5,9 Mio DM. Der Mehrertrag resultiert im wesentlichen aus in den Vorjahren vom WDR zu hoch in Rechnung gestellten Kostenerstattungen, die der WDR der WWF nach erfolgter Betriebsprüfung zurückerstatten mußte.

Die Zunahme des Programmvermögens blieb mit 4,7 Mio DM um - 1,1 Mio DM unter dem geplanten Wert für 1994. Anstelle eines vorgesehenen Zugangs von 5,0 Mio DM verringerte sich der WDR-Anteil an der DFS-Filmbeschaffung durch die Degeto um 5,2 Mio DM, da geplante Film- und Serienkäufe bei Disney infolge der Beteiligung dieses Unternehmens an dem neuen Fernsehsender Super-RTL nicht zustande kamen (- 10,2 Mio DM). Dagegen stehen Mehrerträge aus Zuwächsen beim Fernsehprogrammvermögen WDR von + 10,0 Mio DM und beim Hörfunk von + 1,1 Mio DM. Die geplante Zunahme des Programmvermögens aus unfertigen DFS-Produktionen und Gemeinschaftsproduktionen Hörfunk durch erwartete Vorauszahlungen für Lizenzen für Sportgroßveranstaltungen (Fußball-EM 96, Fußball-WM 98, Olympische Winterspiele 98) wurde in 1994 nicht realisiert (- 1.9 Mio DM).

Die Erträge aus Sonstigen Kostenerstattungen fielen im Vergleich zur Planung um + 5,4 Mio DM höher aus. Diese resultieren aus Einnahmen für die Beteiligung des DeutschlandRadio und arte an den Kosten des Gebühreneinzugs (+ 2,6 Mio DM), die zum Zeitpunkt der Planung noch nicht abschließend geregelt waren und einer nicht geplanten Kostenumlage für Sportlizenzen (+ 4,5 Mio DM). Dagegen werden die Erträge aus sonstigen Kostenumlagen beim Hörfunk um - 1,9 Mio DM und beim Fernsehen um
- 1,4 Mio DM niedriger als geplant ausgewiesen, weil die umlagefähigen Aufwendungen für die Fußball-WM 1994 geringer als vorgesehen eingetreten sind.

Die Erträge aus Co-Produktionen und Co-Finanzierungen betragen 36,1 Mio DM und liegen um - 3,4 Mio DM unter dem Sollwert für 1994. Diese Mindererlöse resultieren aus der Tatsache, daß die erstmalige an der Entwicklung der Vorjahre orientierte Planung nach dem Bruttoprinzip zu hoch angesetzt wurde. In gleicher Höhe werden Wenigeraufwendungen beim Hörfunk- und beim Fernsehen-Programm ausgewiesen.

Die Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen betragen 59,4 Mio DM und übersteigen den Sollwert für 1994 um + 18,2 Mio DM. Im wesentlichen handelt es sich hier um die Auflösung der Rückstellung für die Alters- und Hinterbliebenenversorgung, die mit 55,5 Mio DM um 14,2 Mio DM über dem geplanten Wert lag. Diese Abweichung resultiert aus den allgemeinen Unwägbarkeiten infolge des Ausscheidens oder des Todes von WDR-Mitarbeitern und WDR-Pensionären und den durch Verbrauch bestehender Altesversorgungsrückstellungen im Zusammenhang mit den Rentenzahlungen. Die Auflösung der Rückstellungen erfolgte auf Grundlage eines zum 31.12.1994 vorgelegten versicherungsmathematischen Gutachtens. Zusätzlich sind hier Sonstige Rückstellungen in Höhe von + 2,7 Mio DM aufgelöst worden. Hierbei handelt es sich um nicht mehr benötigte Rückstellungen für Bauunterhaltsmaßnahmen (0,7 Mio DM) und die im Vorjahr gebildete Rückstellung für Filmfördermittel (2,0 Mio DM), die nach Vorlage der Bestätigung, daß das Land NRW den gleichen Betrag bereitgestellt hat, in 1994 der Sonderrücklage für Zwecke der Filmstiftung zugeführt werden.

Mit einer Sollüberschreitung von + 16,3 Mio DM konnten die Erträge aus anderen Finanzanlagen und Sonstige Zinsen abschließen. Dies begründet sich durch die gegenüber der Planung verbesserte Liquiditätslage des WDR und einem höheren als geplanten Zinsniveau.

Die Sonstigen Erträge wurden für 1994 mit 49,8 Mio DM abgerechnet und liegen somit um + 26,3 Mio DM über dem Sollwert. Dies liegt im wesentlichen an der Rückerstattung der vom WDR seit 1987 an den Pensionssicherungsverein gezahlten Beiträge in Höhe von 16,1 Mio DM sowie an der Erstattung der Verwaltungsberufsgenossenschaft in Höhe von 3,5 Mio DM für gezahlte Beiträge für Konkursausfallgeld. Beide Positionen waren zum Zeitpunkt der Planung nicht abzusehen.

Aufwendungen 1994

Die Betriebshaushaltsrechnung 1994 weist Aufwendungen in Höhe von 1.914,6 Mio DM auf. Sie liegen damit um - 33,8 Mio DM unter dem Sollwert für dieses Jahr.

Personalaufwendungen

Die Personalkosten inklusive Aufwendungen für die Altersversorgung und den Vorruhestand betragen 672,9 Mio DM und liegen um - 34,8 Mio DM (- 15,4 %) unter dem geplanten Wert für 1994. Der Anteil an den Gesamtkosten beträgt 35,1 %, im Vorjahr lag der Wert noch bei 38,1 %. Einerseits lagen die Aufwendungen für Arbeitsentgelte und soziale Aufwendungen um - 3,6 Mio DM unter dem Planwert für 1994. Diese Minderaufwendungen resultierten einerseits aus der tarifvertraglichen Vergütungserhöhung von 2 % ab dem 01.11.1994 entgegen einer geplanten Erhöhung von 3 %. Andererseits fiel die Zuführung zur Rückstellung zur Alters- und Hinterbliebenenversorgung um - 29,2 Mio DM geringer als geplant aus, so daß die Aufwendungen für die Altersversorgung und den Vorruhestand mit 180,4 Mio DM verbucht wurden. Dies begründet sich vor allem durch die geringere als geplante ausgehandelte Tariferhöhung bei den Anwärtern. Da die tarifvertragliche Erhöhung der ruhegeldfähigen Einkommen in 1994 und damit die Erhöhung der Gesamtversorgung ebenfalls hinter der Steigerung der Sozialversicherungsrenten (+ 3,39 %) zurückblieb, ergab sich hinsichtlich der Pensionszahlungen an ehemalige WDR-Mitarbeiter für den WDR eine Entlastung. Entgegen wirkte eine zusätzliche Zuführung zur Rückstellung für den Vorruhestand in Höhe von 2,0 Mio DM. Diese Aufwendungen waren nicht planbar, weil die neue Vorruhestandsvereinbarung erst in 1994 mit Wirkung ab 1995 verabschiedet wurde.

Sachaufwendungen

Die Sachaufwendungen inkl. der Finanzierungsanteile des WDR an den Gemeinschaftssendungen-, einrichtungen- und aufgaben betragen 1.079,0 Mio DM (ohne Abschreibungen, Steuern und Andere Aufwendungen). Sie sind im Vergleich zum Vorjahr nahezu konstant geblieben und haben einen Anteil von 56,4 % an den gesamten betrieblichen Aufwendungen. Sie lagen im Vergleich zum Sollwert 1994 um - 48,8 Mio DM (- 4,3 %) niedriger als veranschlagt.

Beim Hörfunk Programm werden gegenüber der Planung - 5,3 Mio DM weniger ausgewiesen. Dies erklärt sich vor allem dadurch, daß im Hörfunk 1994 angesichts der Programmreform zum 01.01. bzw. 01.04.1994 insgesamt eine besonders verhaltene Haushaltswirtschaft praktiziert wurde. Die Beschaffungen in 1994 von Programmteilen für die ersten Monate des Folgejahres im Wortbereich (Programmbereiche Politik und Kultur) wurden aufgrund der erhöhten Planungsunsicherheit zurückgehalten.

Das Fernsehen-Programm weist eine Abweichung zum Sollwert in Höhe von - 24,8 Mio DM auf. Hiervon entfallen Wenigeraufwendungen in Höhe von - 23,1 Mio DM auf ARD/WDR-Fernsehen (ohne Lindenstraße).

In den Vorjahren wurden die Programmaufwendungen und Erträge für Co-Produktionen und für aus Filmfördermitteln zu finanzierende Projekte netto geplant, aber brutto abgerechnet. Aus Gründen der besseren Haushaltstransparenz wurde mit der Aufstellung des Haushaltsplans 1994 für die Aufwendungen und Erträge solcher Produktionen die Bruttoveranschlagung eingeführt. Hieraus resultieren jetzt Wenigeraufwendungen in Höhe von - 12,3 Mio DM, da diese Mittel nicht in dem erwarteten Umfang in Anspruch genommen wurden. Eine Sollunterschreitung in Höhe von - 5,6 Mio DM resultiert darüber hinaus aus der geringeren Inanspruchnahme der veranschlagten Mittel für die Satellitenverbreitung des Ersten Fernsehprogramms.

Darüber hinaus sind für die Minderaufwendungen in 1994 die nachstehenden Ursachen zu nennen:

Die Zahlungen für die erste Rate des Erwerbs eines neuen MCA-Filmpakets verschieben sich nach 1995. Dadurch sind für 1994 geplante Aufwendungen nicht eingetreten (- 1,7 Mio DM).

Bei den Landesstudios ergaben sich Synergieeffekte durch die Produktion eines gemeinsamen Fensterprogramms "Blauer Montag" im Landesstudio Dortmund für die Fensterprogramme Dortmund und Südwestfalen. Im Bereich Aktuelles wirkten sich redaktionelle und produktionstechnische Konzeptionsänderungen bei den Nachrichten, "Hier und Heute" und "Vermißt" aufwandsmindernd aus. Per Saldo resultieren hieraus Minderaufwendungen in Höhe von - 1,5 Mio DM.

Beim Familienprogramm erfolgte eine teilweise Rückerstattung des Kaufpreises für die Fernsehserie "Medish Centrum West" durch die Produktionsfirma John de Mol. Der geplante Rechtenacherwerb für die Produktion "Der Maulwurf und seine Freunde" kommt voraussichtlich im Folgejahr zustande, so daß im Kinder- und Jugendprogramm Wenigeraufwendungen ausgewiesen werden. Außerdem verzögerte sich die Fertigstellung der Produktionen "European Technology" und "Pacific Horizons". Insgesamt belaufen sich die Wenigeraufwendungen auf - 1,2 Mio DM.

Die Sachaufwendungen der übrigen Kostenstellenbereiche ohne Finanzierungsanteile dienen im wesentlichen dem Vollzug und dem Erhalt des Betriebes einschließlich der Sender. In 1994 werden Sie in Höhe von 182,2 Mio DM abgerechnet und liegen somit um + 8,9 Mio DM über dem geplanten Wert:

Die Aufwendungen der Technik werden mit + 15,5 Mio DM mehr als geplant ausgewiesen. Dieser Anstieg resultiert hauptsächlich aus der Bildung von nicht kassenwirksamen Aufwandsrückstellungen im Sinne des § 18 Abs.2 FinO-WDR in Übereinstimmung mit den handelsrechtlichen Bestimmungen. Für Maßnahmen im Gebäudeunterhalt wurden für 1994 Rückstellungen in Höhe von 25,5 Mio DM gebildet, wovon wie bereits im Vorjahr 20,0 Mio DM für die Sanierung der Klimaanlagen in den Gebäuden Archivhaus und Vierscheibenhaus wegen neuester Planungsergebnisse vorgesehen sind. Dagegen stehen Wenigeraufwendungen von rd. - 6,0 Mio DM zum einen durch den hinter der Planung zurückbleibenden Mittelabfluß und zum anderen durch den im Betriebshaushalt eingeplanten Umbau des Filmkopierwerks, der aber nach den handelsrechtlichen Bestimmungen in den Investitionshaushalt verlagert werden mußte.

Die höher als geplanten Ist-Aufwendungen der Technik wurden z.T. durch die folgenden Wenigeraufwendungen in den anderen Kostenstellenbereichen kompensiert:

  • Organe (Rundfunkrat, Verwaltungsrat, Schulrundfunkausschuß,

Intendant), Justitiariat, Personalrat und Redakteurvertretung - 0,8 Mio DM

  • Fernsehen-Produktion - 1,6 Mio DM
  • Verwaltung einschl. Allgemeine Dienste - 4,2 Mio DM

Die Sachaufwendungen für Finanzierungsanteile des WDR an Gemeinschaftssendungen, -einrichtungen und -aufgaben belaufen sich auf 441,8 Mio DM und lagen damit um - 27,5 Mio DM unter dem Planwert. Bei den Gemeinschaftssendungen Fernsehen wurden die eingeplanten Mittel für die Degeto Filmbeschaffung 1994 aufgrund einer besonderen Aufhebungsvereinbarung mit WALT DISNEY nicht verbraucht (- 25,2 Mio DM). Die ARD konnte dadurch noch nicht gesendete, aber bereits gezahlte Spielfilme aus dem Paket mit Disney zurückgeben und gegen neuere Spielfilmproduktionen gleichen Wertes austauschen. Die Bezahlung erfolgt allerdings erst in späteren Jahren. Zusätzlich wurden eingeplante Mittel für sogenannte Beteiligungsprojekte nicht in Anspruch genommen, weil sich keine geeigneten Projekte fanden. Mehraufwendungen entstanden dagegen durch einen Vertrag zwischen der ARD und der UFA über die Übertragungsrechte von Fußball-Europapokalspielen mit deutscher Beteiligung im Ausland für die Jahre 1994/95 bis 1998/99 (+ 7,6 Mio DM). Hinzu kommen noch weitere nicht eingeplante Aufwendungen für die Fortsetzung der Sendereihe Disney-Club per zweijähriger Lizenzverlängerung durch die Degeto (+ 3,0 Mio DM).

Darüber hinaus dokumentiert der Bereich der Gemeinschaftseinrichtungen- und aufgaben erhebliche Minderaufwendungen in Höhe von - 5,0 Mio DM im Zusammenhang mit der GEZ. Hierbei handelt es sich um Unterschreitungen bei den Sachaufwendungen im Betriebshaushalt (insbesondere bei den Materialkosten für Datenverarbeitung, bei den Abschreibungen, beim Personalleasing, bei den Mieten für technische Einrichtungen sowie bei den Portokosten). Die Vergütungen für Technische Leistungen der Deutschen Bundespost Telekom lagen mit 82,9 Mio DM um - 7,6 Mio DM ebenfalls unter dem Planwert für 1994. Über die Vereinbarung Technischer Leistungen (VTL) mit der Deutschen Bundespost Telekom konnten aufgrund einer Umstellung der Modulationsleitungsnetze auf digitale Technik günstigere Konditionen vereinbart werden. Darüber hinaus konnte eine Senkung der Gebühren erreicht werden.

Die Abschreibungen, Steuern und Andere Aufwendungen liegen mit abgerechneten 162,7 Mio DM um + 49,8 Mio DM über der Planung für 1994. Im wesentlichen sind diese Mehraufwendungen bedingt durch die Anderen Aufwendungen, die mit + 38,1 Mio DM über dem eingeplanten Wert für 1994 liegen. Hierbei handelt es sich in der Hauptsache um eine Nachforderung der Künstlersozialversicherung in Höhe von 27,1 Mio DM durch den Einbezug von Auftragsproduktionen des WDR in die Bemessungsgrundlage zur Berechnung der Abgaben. Da der WDR Einspruch gegen diese Berechnung eingelegt hat, wurde vorsorglich bis zur endgültigen Klärung eine Rückstellung gebildet. Hinzu kamen zusätzliche Aufwendungen in Höhe von + 9,7 Mio DM für nicht kassenwirksame Verluste aus dem Abgang von Gegenständen des Anlagevermögens. Die Abschreibungen auf Finanzlagen werden um + 12,3 Mio DM höher als geplant abgerechnet. Dies liegt an Wertpapieren mit kurzen Restlaufzeiten, deren Kurse über pari liegen, da sie in der Regel vor acht oder zehn Jahren unter damaligen Kapitalmarktbedingungen emittiert wurden und mit einem hohen Nominalzinssatz ausgestattet sind. Die Rückzahlung dieser Wertpapiere erfolgt dagegen zu pari, so daß hierdurch zwangsläufig Kursverluste entstehen, die allerdings in der Ermittlung der Rendite bei Anschaffung dieser Papiere berücksichtigt sind. Wenigeraufwendungen hingegen ergaben sich bei den Abschreibungen und Wertberichtigungen auf Sachanlagen und immaterielle Anlagewerte in Höhe von - 4,2 Mio DM. Dies ist auf den Umstand zurückzuführen, daß weniger Investitionsobjekte durchgeführt und in Betrieb genommen wurden als bei der Planung angenommen.

Erläuterungen zur Finanzrechnung 1994

Im folgenden werden die wesentlichen Positionen der Finanzrechnung mit ihren Planabweichungen erläutert. Die Finanzrechnung weist das finanzwirtschaftlich orientierte Ergebnis aus. Dabei werden nicht kassenwirksame Positionen der Betriebshaushaltsrechnung als Mittelaufbringung bzw. Mittelverwendung in die Finanzrechnung übernommen. Darüber hinaus werden in der Finanzrechnung die langfristige Mittelverwendung in Sach- und Finanzinvestitionen sowie die langfristige Mittelbeschaffung ausgewiesen. Die Abrechnung des Finanzplans weist eine Mittelaufbringung von insgesamt 338,0 Mio DM aus; gegenüber dem Planwert von 295,2 Mio DM ein Mehr von + 42,8 Mio DM. Als Mittelverwendung wird bei einem Sollwert von 355,7 Mio DM im IST ein Betrag von 338,0 Mio DM ausgewiesen, so daß sich eine Planabweichung von - 17,7 Mio DM ergibt. Der in 1994 ermittelte Überschuß in Höhe von 5,6 TDM wird gem. § 28 FinO-WDR zum geforderten Ausgleich der Einnahmen und Ausgaben nach dem § 34 Abs.4 WDR-Gesetz der Ausgleichsrücklage zugeführt.

Mittelaufbringung

Der Abgang von Sachanlagen in Höhe von 9,9 Mio DM resultiert aus der Ausbuchung von verschrotteten oder verkauften Gegenständen des Sachanlagevermögens in 1994. Im wesentlichen handelt es sich hierbei um die buchhalterische Ausbuchung der Kantine Köln Elstergasse und die Planungskosten für den Neubau des Studios in Bonn. Da diese Position nicht planbar war, wurde kein Sollwert angesetzt. Diese Position ergab sich erst beim Jahresabschluß.

Die Abschreibungen auf das Sachanlagevermögen blieben mit 97,5 Mio DM um - 4,2 Mio DM unter dem geplanten Wert für 1994. Dies ist auf den Umstand zurückzuführen, daß weniger Investitionsobjekte abgeschlossen und in Betrieb genommen wurden als bei der Planung angenommen. Die Planung erfolgt über das EDV-gestützte Abrechnungssystem SAP-RA (Realtime Anlagenbuchhaltung). Der in der Betriebshaushaltsrechnung ausgewiesene Abschreibungsbetrag dient kompensatorisch zur Finanzierung der Investitionen in der Finanzrechnung.

Die Zuführungen zur Rückstellung für die Alters- und Hinterbliebenenversorgung werden mit - 29,2 Mio DM niedriger bei der Mittelaufbringung in der Finanzrechnung berücksichtigt als es bei der Planung vorgesehen war (siehe Personalaufwendungen).

Die Entnahme aus der Sonderrücklage für Investitionen gem. § 37 Abs. 3 Buchstabe b WDR-Gesetz wurde entgegen der Planung (27,1 Mio DM) in Höhe von 62,8 Mio DM getätigt. Aufgrund der aktualisierten Fortschreibung des Finanzbedarfs in der Mittelfristigen Finanzplanung (insbesondere durch den Verzicht des Neubaus Studio Bonn) ergab sich die Notwendigkeit einer höheren Auflösung in Höhe von + 35,7 Mio DM.

Bei der Planung der Entnahme aus der Sonderrücklage für Zwecke der Filmstiftung NRW GmbH gem. § 37 Abs.2 WDR-Gesetz ist davon ausgegangen worden, daß der dem WDR verbleibende Anteil an der zusätzlichen Rundfunkgebühr für die Landesanstalt für Rundfunk NRW in Höhe von 45 % in gleicher Höhe auch verausgabt wird. Dies ist in 1994 nicht erfolgt (- 9,1 Mio DM).

Anstelle des geplanten Fehlbetrages in der Betriebshaushaltsrechnung von 35,8 Mio DM (siehe Mittelverwendung) ergab sich im Ist - wie bereits beschrieben - ein Haushaltsüberschuß in Höhe von 37,4 Mio DM, der zur Mittelaufbringung in der Finanzrechnung herangezogen werden kann.

Mittelverwendung

Die Investitionen in das Sachanlagevermögen fielen mit 121,6 Mio DM um - 22,2 Mio DM niedriger als vorgesehen aus. Diese Wenigeraufwendungen entstanden durch Verzicht auf die Durchführung geplanter Maßnahmen, durch Teilrückgabe, Wenigerausgaben bei abgerechneten Maßnahmen sowie Verschiebung der Durchführung von Investitionen auf spätere Jahre (Umstellung von Sollansätzen zu Verpflichtungsermächtigungen).

Die Zuführung zur Sonderrücklage für Investitionen in Höhe von 6,5 Mio DM gem. § 37 Abs. 3 Buchstabe b WDR Gesetz ergibt sich aus dem geänderten Mittelfristigen Finanz- und Aufgabenplan 1994 - 1998. Die zur Planung berücksichtigte Mifrifi 1993 - 1997 sah eine Bruttozuführung in Höhe von 44,2 Mio DM vor. Unter Berücksichtigung der Entnahme der Sonderrücklage für Investitionen ergibt sich eine Nettoentnahme von 56,3 Mio DM.

Zum Zwecke der Filmstiftung NRW GmbH wurde die Sonderrücklage um + 3,8 Mio DM höher eingestellt als ursprünglich geplant. Nach 48 § a WDR-Gesetz erhält der WDR 45 % aus dem Anteil an der einheitlichen Rundfunkgebühr, der der Landesanstalt für Rundfunk NRW (LfR) zusteht. Er hat diese Mittel im Rahmen seiner Aufgaben für "Zwecke der Filmstiftung NRW GmbH" zu verwenden. Sie werden einer Sonderrücklage für diesen Zweck zugeführt. Der Ausweis als Rücklage - und nicht als Rückstellung - ist deshalb geboten, weil die Berechtigten noch nicht feststehen und weil dem WDR Senderechte an den geförderten Produktionen zustehen werden.

Darüber hinaus hat sich der WDR mit dem Land NRW darauf verständigt, daß der WDR wie auch NRW jährlich 2,0 Mio DM zusätzlich bereitstellt. Dies geschah erstmals für 1993, wobei allerdings die Filmstiftung den Nachweis erst in 1994 erbrachte. Aus diesem Grunde war im Vorjahr im Betriebshaushalt vorsorglich eine Rückstellung gebildet worden, die in 1994 der Sonderrücklage zugeführt wird.

Die Zuführung zur Sonderrücklage für Programminnovationen stellt eine Programmreserve zur Steigerung der flexiblen Reaktion auf Programmerfordernisse dar, die im Jahr 1993 erstmalig gebildet wurde. Sie kommt den Erfordernissen des § 37 Abs. 2 WDR-Gesetz nach und beträgt 10% der Sachaufwendungen des Hörfunk- und Fernsehprogramms, vermindert um den Bedarf im Nachtragshaushaltsplan 1994 für Investitionen im Zusammenhang mit der Errichtung der Daily-Soap-Halle in Bocklemünd in Höhe von 20 Mio DM.

Die Zunahme des Programmvermögens fiel - wie bereits bei den Erträgen erwähnt - um - 1,1 Mio DM niedriger als geplant aus.

Die Zuführung zum Deckungsstock für die Alters- und Hinterbliebenenversorgung übersteigt den Planwert um + 62,8 Mio DM. Neben der Regelzuführung 1994 in Höhe von 50 % der Nettozuführung zur Rückstellung für die Alters- und Hinterbliebenenversorgung (=15,6 Mio DM) konnten durch die Haushaltsverbesserungen 1994 weitere 84,0 Mio DM dem Deckungsstock zugeführt werden.

Dies geschieht im Hinblick auf die Zusage der KEF, bei den ARD-Anstalten mittelfristig eine Anpassung der Deckungsstöcke an die Rückstellungen zu akzeptieren. Seine Dotierung beträgt nunmehr 58,14 % der Altersversorgungsrückstellung einschließlich Beihilfen und erfüllt damit den am 11.06.1985 bestätigten Beschluß des Rundfunkrats aus dem Jahr 1978, wonach der Deckungsstock mindestens 50 % der Altersversorgungsrückstellung betragen muß.

Eine Überschreitung in Höhe von + 14,9 Mio DM gegenüber dem Abrechnungssoll für 1994 ergibt sich bei der Mittelverwendung in der Position Auflösung der Rückstellungen für die Alters- und Hinterbliebenenversorgung. Diese Auflösung erfolgte auf der Grundlage eines zum 31.12.1994 erstellten versicherungsmathematischen Gutachtens. Danach ist die Auflösung nicht mehr benötigter Rückstellungsbeträge infolge Ausscheidens oder Todes von Mitarbeitern und Pensionären und der Verbrauch höher als der für die Planung ermittelte Wert.

Anstelle eines erwarteten Fehlbetrags im Betriebshaushalt in Höhe von 35,8 Mio DM ergab sich ein Überschuß von 37,4 Mio DM. Dieser ist bei der Mittelaufbringung in der Finanzrechnung ausgewiesen.

Vermögensverhältnisse zum 31.12.1994

In der Vermögensrechnung werden auf der Aktivseite 2.987,5 Mio DM ausgewiesen. Dies entspricht gegenüber dem 31.12.1993 einer Zunahme der Bilanzsumme um + 101,1 Mio DM. Das Anlagevermögen liegt um + 184,2 Mio DM über dem Wert der Vorjahresbilanz, was sich im wesentlichen durch die Zunahmen der Wertpapiere (+ 112,8 Mio DM) und des Deckungsstocks für die Alters- und Hinterbliebenenversorgung (+ 99,6 Mio DM) ergibt. Demgegenüber steht ein Rückgang bei den Sonstigen Ausleihungen in Höhe von - 27,2 Mio DM. Beim Umlaufvermögen wird ein Rückgang in Höhe von - 60,5 Mio DM ausgewiesen, der im wesentlichen durch eine Abnahme der Forderungen im Vergleich zum Vorjahr begründet liegt.

Die Kapitalbeschaffungsseite der Bilanz weist bei einer Bilanzsumme von 2.987,5 Mio DM eine Erhöhung des Eigenkapitals von + 37,4 Mio DM aus. Die Eigenkapitalquote bleibt in 1994 mit 33,2 % (1993: 33,1 %) nahezu unverändert. Die Rückstellungen steigen im Vergleich zur Vorjahresbilanz um + 89,2 Mio DM auf einen Betrag von 1.822,3 Mio DM. Die Summe der Verbindlichkeiten ging auf 148,7 Mio DM zurück (- 18,9 Mio DM).

Die auf der Aktivseite der Vermögensrechnung ausgewiesenen liquiden Mittel dienen zur Abdeckung der im Eigenkapital enthaltenen Allgemeinen Ausgleichsrücklage, der Sonderrücklage zur Vorsorge für größere technische Investitionen und Baumaßnahmen, der Sonderrücklage für die Zwecke der Filmstiftung NRW GmbH, der Sonderrücklage für Programminnovationen, der Sonderrücklage für die Kompensation für die Verlängerung der Gebührenperiode und der Haushaltsreste für Investitionen sowie zur Finanzierung der als Fremdkapital ausgewiesenen Rückstellungen, Verbindlichkeiten und Haushaltsreste des Betriebshaushaltes. Sie werden für diese Zwecke in den Folgeperioden sukzessive in vollem Umfang benötigt.

Beteiligungen zum 31.12.1994

Der WDR hält zum 31.12.1994 folgende Beteiligungen, die auf der Aktivseite in der Vermögensrechnung unter den Finanzanlagen aufgeführt sind. Die Beteiligungen des WDR sind im Vergleich zum Vorjahr absolut gesehen gleich geblieben. Durch Veränderung des Stammkapitals beim Institut für Rundfunktechnik GmbH, München (+ 45,0 TDM) und bei der "trans-tel" Ges. für Deutsche Fernseh-Transkription mbH, Köln (+ 50,0 TDM) haben sich die prozentualen Anteile an den beiden Gesellschaften verringert. Auf eine Erläuterung der Beteiligung wird an dieser Stelle verzichtet und auf die Erläuterungen zum Jahresabschluß 1993 verwiesen, da sich auch zwischenzeitlich keine Änderungen ergeben haben.

2.3 Wesentliche Teile des Geschäftsberichts 1995

2.3.1 Allgemeiner Überblick über die Haushaltsrechnung 1995

- Vergleich mit den Haushaltsansätzen -

Ein zusammengefaßter Überblick über die Abrechnung des Haushaltsplanes 1995 zeigt folgendes Bild:

Betriebshaushaltsrechnung 1995

Die Betriebshaushaltsrechnung als die Rechnung, in der sich der betriebliche Leistungsprozeß niederschlägt, weist 1995 bei Erträgen von 2.078,8 Mio DM und Aufwendungen von 2.047,7 Mio DM einen betriebswirtschaftlichen Überschuß von 31,1 Mio DM aus. Dieser Betriebsüberschuß ist um + 44,6 Mio DM höher eingetreten als erwartet; im Betriebshaushaltsplan 1995 war ein Fehlbetrag von 13,5 Mio DM veranschlagt worden.

Die Ergebnisverbesserung von + 44,6 Mio DM in der Betriebshaushaltsrechnung 1995 saldiert sich aus Mehrerträgen von + 124,4 Mio DM und Mehraufwendungen von + 79,8 Mio DM. Bezogen auf das entsprechende Soll 1995 bedeuten die Mehrerträge eine Planabweichung von + 6,4 % und die Mehraufwendungen eine solche von + 4,1 %.

Im folgenden werden die Planabweichungen bei den Erträgen und Aufwendungen kurz dargestellt und begründet:

Erträge 1995

Die Erträge aus Rundfunkgebühren (ohne den zusätzlichen Anteil an der einheitlichen Rundfunkgebühr von 2 % für die Landesanstalt für Rundfunk Nordrhein-Westfalen - LfR) als Haupteinnahmequelle des WDR machen mit 1.542,0 Mio DM einen Anteil von 74,1 % der Gesamterträge aus. Gegenüber der Planung für 1995 ergibt sich ein Mindererlös in Höhe von - 4,5 Mio DM, weil eine höhere Wertberichtigung zugrunde gelegt wurde, die sich im wesentlichen aus einer Umstellung beim Inkasso ergeben hat.

Die Verbesserungen bei den Sonstigen Betriebserträgen in Höhe von 128,9 Mio DM sind im wesentlichen auf folgende Einflüsse zurückzuführen:

Die Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen betragen 79,1 Mio DM und übersteigen den Sollwert für 1995 um + 37,7 Mio DM. Im wesentlichen handelt es sich hier um die Auflösung nicht mehr benötigter Mittel insbesondere für die Künstlersozialkasse (+ 23,0 Mio DM), für die Altersversorgung (+ 4,7 Mio DM), für Steuern BgA (+ 4,3 Mio DM) und für Endabrechnungen GSEA (+ 4,1 Mio DM). Diese Erträge sind nur bedingt planbar.

Die Sonstigen Erträge wurden für 1995 mit 61,9 Mio DM abgerechnet und liegen somit um + 37,3 Mio DM über dem Sollwert. Der WDR erhielt in 1995 Steuererstattungen aufgrund berichtigter Steuererklärungen für die Jahre 1990 - 1992 wegen neuerer Erkenntnisse bei der Ermittlung der 1 : 4-Kosten.

Mit einer Sollüberschreitung von + 29,5 Mio DM konnten die Erträge aus anderen Finanzanlagen und Sonstige Zinsen abschließen. Dies begründet sich durch die gegenüber der Planung 1995 verbesserte Ergebnis- und Liquiditätslage des WDR.

Die Erträge aus Sonstigen Kostenerstattungen fielen im Vergleich zur Planung um + 16,1 Mio DM höher aus. Diese resultieren aus nicht geplanten Einnahmen für die Beteiligung des DeutschlandRadio und arte an den Kosten des Gebühreneinzugs. Dies führte zu Nacherhebungen für Vorjahre sowie höheren Erträgen im abgelaufenen Jahr. Saldiert mit den Mindererträgen beim ZDF-Anteil und der LfR ergibt sich ein Mehrertrag von + 2,0 Mio DM. Weitere nicht geplante Erträge waren die Kostenerstattungen durch Mitarbeiter für das Jobticket (+ 1,6 Mio DM) sowie durch die WWF für die Bereitstellung von Produktionsmitteln für das Vorabendprogramm (+ 1,0 Mio DM). Außerdem führten nicht geplante Kostenumlagen für Sportlizenzen (+ 3,5 Mio DM), Vorkosten für die Olympischen Sommerspiele 1996 und die Fußball-WM 1998 (+ 3,6 Mio DM) sowie sonstige einmalige Kostenumlagen (+ 2,6 Mio DM) zu Mehrerträgen.

Die Zunahme des Programmvermögens fiel mit 24,6 Mio DM um + 6,0 Mio DM höher als geplant aus. Dies begründet sich durch Zugänge beim Fernsehprogrammvermögen einschließlich WDR-Anteil an unfertigen DFS Produktionen (+ 14,9 Mio DM) insbesondere durch Produktionen mit Filmfördermitteln und Vorauszahlungen für die Berichterstattung von den Olympischen Sommerspielen 1996 und der Fußball-WM 1998 und außerdem beim Hörfunkprogrammvermögen (+ 0,8 Mio DM) durch vermehrte Produktionen für das reformierte Kinderprogramm. Hier war eine Abnahme geplant. Diesem höheren Zuwachs beim WDR-Programmvermögen steht ein Wenigerzugang beim WDR-Anteil aus der DFS-Filmbeschaffung (- 9,7 Mio DM) durch geringere Mittelabflüsse bei der Degeto gegenüber.

Aufwendungen 1995

Die Betriebshaushaltsrechnung 1995 weist Aufwendungen in Höhe von 2.047,7 Mio DM auf. Diese liegen damit um + 79,8 Mio DM über dem Sollwert für dieses Jahr.

Personalaufwendungen

Die Personalkosten inklusive Aufwendungen für die Altersversorgung und den Vorruhestand betragen 711,2 Mio DM und liegen um - 4,2 Mio DM unter dem geplanten Wert für 1995. Der Anteil an den Gesamtkosten beträgt 34,7% und verzeichnet somit wieder einen Rückgang (1994: 35,1 %). Die Aufwendungen für die Altersversorgung und den Vorruhestand mit 200,3 Mio DM fielen um - 4,3 Mio DM niedriger als geplant aus. Der Rückstellungsbedarf verringerte sich aufgrund des Steueränderungsgesetzes 1996 (- 7,8 Mio DM). Dagegen stehen Mehraufwendungen aus Pensionsverpflichtungen durch gegenüber der Planung zusätzliche Versorgungsfälle (+ 2,7 Mio DM).

Sachaufwendungen

Die Sachaufwendungen inkl. der Finanzierungsanteile des WDR an den Gemeinschaftssendungen, -einrichtungen und -aufgaben betragen 1.154,9 Mio DM (ohne Abschreibungen, Steuern und Andere Aufwendungen). Sie sind im Vergleich zum Vorjahr nahezu konstant geblieben und haben einen Anteil von 56,4 % an den gesamten betrieblichen Aufwendungen. Sie liegen im Vergleich zum Sollwert 1995 um + 28,8 Mio DM (+ 2,6 %) höher als veranschlagt.

Beim Hörfunk Programm werden gegenüber der Planung - 8,0 Mio DM weniger ausgewiesen. Die Wenigeraufwendungen resultieren hauptsächlich aus der Strukturreform von Radio 5 sowie der Umstrukturierung von WDR 1 zu "Eins Live", wobei im ersten Jahr der strukturellen Neuentwicklung die hierfür angefallenen Aufwendungen unter den veranschlagten Mitteln blieben. Weiterhin fielen die Nachkosten für die Fußball-WM 1994 sowie die Vorlaufkosten für die Olympischen Sommerspiele 1996 nicht in dem prognostizierten Umfang an. Erheblich unter dem Soll blieben die Aufwendungen für die angemieteten Leitungen.

Das Fernsehen-Programm weist eine Abweichung zum Sollwert in Höhe von + 18,5 Mio DM auf. Hiervon entfallen Mehraufwendungen in Höhe von + 16,7 Mio DM auf ARD/WDR-Fernsehen (ohne Lindenstraße).

In den Vorjahren wurden die Programmaufwendungen und Erträge für Co-Produktionen und für aus Filmfördermitteln zu finanzierende Projekte netto geplant, aber brutto abgerechnet. Aus Gründen der besseren Haushaltstransparenz wurde mit der Aufstellung des Haushaltsplans 1994 für die Aufwendungen und Erträge solcher Produktionen erstmals die Bruttoveranschlagung eingeführt.

Für die Mehraufwendungen in 1995 sind folgende wesentliche Ursachen zu nennen:

Höhere Aufwendungen für Kostenumlagen unter Federführung des WDR, z.B. Olympische Spiele 1996 sowie nicht geplante Kostenumlagen z.B. Fußball-WM 1998, Serie "Fahnder" und "Immer wieder sonntags" sowie über dem Ansatz liegenden Aufwendungen für Co-Produktionen führten zu Mehraufwendungen, die durch entsprechende Mehrerträge gemäß Haushaltsvermerken mit insgesamt 13,9 Mio DM gedeckt sind. Darüber hinaus sind Mehraufwendungen für Projekte aus Filmfördermitteln entstanden (+ 4,8 Mio DM), deren Finanzierung durch Entnahme aus der Sonderrücklage erfolgt.

Im Zusammenhang mit der Beteiligung der freien Mitarbeiter an den Kabelerlösen mußten insbesondere durch eine sich abzeichnende Einigung mit den Gewerkschaften höhere Aufwendungen durch die Bildung einer Rückstellung abgesichert werden (+ 1,8 Mio DM).

Die Sachaufwendungen der übrigen Kostenstellenbereiche ohne Finanzierungsanteile des WDR an Gemeinschaftssendungen, -einrichtungen und -aufgaben dienen im wesentlichen dem Vollzug und dem Erhalt des Betriebes einschließlich der Sender. In 1995 liegen sie um + 3,1 Mio DM über dem geplanten Wert:

Mehraufwendungen entstanden im Bereich Technik (+ 5,6 Mio DM). Einerseits kostenerhöhend wirkten sich die Aufwandsrückstellungen für Infrastrukturerneuerungen in Höhe von 14,6 Mio DM aus. Andererseits stehen diesen Aufwandsrückstellungen Einsparungen insbesondere bei den Abteilungen Kommunikationstechnik und Senderbetriebstechnik, den Aufwendungen für die Satellitenverbreitung und beim laufenden Gebäudeunterhalt gegenüber.

Der Bereich Organe (Rundfunkrat, Verwaltungsrat, Schulrundfunkausschuß, Intendant), Justitiariat, Personalrat und Redakteurvertretung weist + 1,4 Mio DM über dem Sollwert für 1995 aus. Diese resultieren insbesondere aus den zusätzlichen Aktivitäten im Bereich Merchandising.

Die höher als geplanten Ist-Aufwendungen der Technik bzw. Organe (Rundfunkrat, Verwaltungsrat, Schulrundfunkausschuß, Intendant), Justitiariat, Personalrat und Redakteurvertretung wurden z.T. durch die folgenden Wenigeraufwendungen in den anderen Kostenstellenbereichen kompensiert:

  • Fernsehen-Produktion - 1,7 Mio DM
  • Verwaltung einschl. Allgemeine Dienste -  2,2 Mio DM

Die Sachaufwendungen für Finanzierungsanteile des WDR an Gemeinschaftssendungen, -einrichtungen und -aufgaben belaufen sich auf 449,1 Mio DM und liegen damit um + 15,1 Mio DM über dem Planwert für 1995. Folgende Entwicklungen sind für diese Sollüberschreitung ursächlich:

  • Bei den Gemeinschaftssendungen Fernsehen fielen zusätzliche Kosten für Lizenzen zur Übertragung von Fußball-Europa-Pokal-Spielen mit deutscher Beteiligung im Ausland (1994/95 - 1998/99) und die Übertragungsrechte an drei bedeutenden nationalen Tennisturnieren (1995 - 1999) an (+ 7,3 Mio DM). Der Erwerb war bei der Erstellung des Haushaltsplans 1995 nicht bekannt. Mehraufwendungen bei den Eurovisionskosten resultierten aus stark gestiegenen Lizenzkosten für einzelne Sportereignisse im Ausland sowie nicht eingeplante Lizenzkosten für Fußball-Europa-Pokal-Spiele außerhalb des UFA-Rechtepakets, diversen Fußball-Länderspielen (+ 7,7 Mio DM) und nicht eingeplanten neuen Verträgen (z.B. Australian Open sowie Biathlon - Weltmeisterschaften und Weltcuprennen) mit ausländischen Sportverbänden (+ 1,5 Mio DM). Zusammen mit der Sollüberschreitung in Höhe von + 3,6 Mio DM durch gestiegene Preise für die Sporteinzellizenzen Inland weisen die Gemeinschaftssendungen Fernsehen + 22,4 Mio DM höhere als geplante Kosten aus.
  • Im Bereich der Gemeinschaftseinrichtungen- und aufgaben wurde der Sollansatz um -2,7 Mio DM unterschritten. Hierbei handelt es sich um Sollunterschreitungen bei den Sachaufwendungen im Betriebshaushalt der GEZ (insbesondere bei den Materialkosten, bei den Abschreibungen, bei den Mieten für technische Einrichtungen sowie bei den Portokosten).
  • Die Vergütungen für Leistungen für die Rundfunkversorgung weisen Wenigeraufwendungen in Höhe von - 4,9 Mio DM aus. Durch die Fortführung der 1994 begonnenen Umstellung der Fernseh- und Hörfunkleitungsnetze auf digitale Technik und die Vertragsneugestaltung und -festschreibung bis zum Jahr 2000 konnte für das Jahr 1995 eine weitere Entgeltreduzierung mit der Deutschen Telekom AG vereinbart werden. Dies führte zu wesentlichen Einsparungen über den gesamten Vertragszeitraum (1995 - 2000).

Die Abschreibungen, Steuern und Andere Aufwendungen liegen mit abgerechneten 181,6 Mio DM um + 55,2 Mio DM über der Planung für 1995. Im wesentlichen sind diese Mehraufwendungen bedingt durch die Anderen Aufwendungen, die mit + 37,4 Mio DM über dem eingeplanten Wert für 1995 liegen. Hierbei handelt es sich in der Hauptsache um Aufwandsrückstellungen für Gebäude des WDR (anteiliger Nachholbedarf für 1995). Nach Ermittlung durch die Bauabteilung werden bis zum Jahr 2024 insgesamt 399,7 Mio DM benötigt. Der auf 1995 entfallende Nachholbedarf beträgt 26,8 Mio DM. Hinzu kamen zusätzliche Aufwendungen in Höhe von + 10,2 Mio DM für Rückstellungen im Zusammenhang mit der Beteiligung der freien Mitarbeiter an den Kabelentgelten für Vorjahre. Es konnte zwar bisher noch keine Einigung mit den Gewerkschaften erzielt werden, aber es zeichnet sich ab, daß die in den Vorjahren gebildeten Rückstellungen nicht ausreichend sind.

Steuermehraufwendungen entstanden insbesondere beim BgA Veranstaltung von Werbesendungen durch eine notwendige Risikovorsorge für Vorjahre (+ 32,9 Mio DM). Die in der Ertragsrechnung ausgewiesene Steuererstattung wurde in voller Höhe der Rückstellung zugeführt.

Die Abschreibungen werden um - 15,0 Mio DM niedriger als geplant abgerechnet. Die Wenigeraufwendungen sind im wesentlichen auf die Abschreibungen auf Sachanlagen zurückzuführen, weil weniger Investitionsobjekte abgeschlossen und in Betrieb genommen und somit abschreibungsrelevant wurden als bei der Planung angenommen (- 17,0 Mio DM). Die Abschreibungen auf Finanzanlagen hingegen fielen um + 2,0 Mio DM höher als geplant aus. Dies liegt einerseits an Wertpapieren mit kurzen Restlaufzeiten, deren Kurse über pari liegen, da sie in der Regel vor acht oder zehn Jahren unter damaligen Kapitalmarktbedingungen emittiert wurden und mit einem hohen Nominalzinssatz ausgestattet sind. Die Rückzahlung dieser Wertpapiere erfolgt dagegen zu pari, so daß hierdurch zwangsläufig Kursverluste entstehen, die allerdings bei der Ermittlung der Rendite bei Anschaffung dieser Papiere berücksichtigt sind. Andererseits sind sie durch Abschreibungen auf Beteiligungen verursacht. Der Betriebsverlust 1995 der Westdeutschen Programmentwicklungsgesellschaft mbH, deren alleiniger Gesellschafter der WDR ist, wird beim WDR abgeschrieben.

Erläuterungen zur Finanzrechnung 1995

Im folgenden werden die wesentlichen Positionen der Finanzrechnung mit ihren Planabweichungen erläutert. Die Finanzrechnung weist das finanzwirtschaftlich orientierte Ergebnis aus. Dabei werden nicht kassenwirksame Positionen der Betriebshaushaltsrechnung als Mittelaufbringung bzw. Mittelverwendung in die Finanzrechnung übernommen. Darüber hinaus werden in der Finanzrechnung die langfristige Mittelverwendung in Sach- und Finanzinvestitionen sowie die langfristige Mittelbeschaffung ausgewiesen. Die Abrechnung des Finanzplans weist eine Mittelaufbringung von insgesamt 276,5 Mio DM aus; gegenüber dem Planwert von 284,1 Mio DM ein Weniger von + 7,6 Mio DM. Als Mittelverwendung wird bei einem Sollwert von 335,2 Mio DM im IST ein Betrag von 263,5 Mio DM ausgewiesen, so daß sich eine Planabweichung von - 71,7 Mio DM ergibt. Der in 1995 ermittelte Überschuß in Höhe von 13,0 Mio DM wird gem. § 28 FinO-WDR zum geforderten Ausgleich der Einnahmen und Ausgaben nach dem § 34 Abs.4 WDR-Gesetz der Allgemeinen Ausgleichsrücklage zugeführt.

Mittelaufbringung

Die Abschreibungen auf das Sachanlagevermögen blieben mit 98,0 Mio DM um - 17,0 Mio DM unter dem geplanten Wert für 1995. Dies ist insbesondere auf den Umstand zurückzuführen, daß weniger Investitionsobjekte abgeschlossen und in Betrieb genommen wurden als bei der Planung angenommen. Die Planung erfolgt über das EDV-gestützte Abrechnungssystem SAP-RA (Realtime Anlagenbuchhaltung). Der in der Betriebshaushaltsrechnung ausgewiesene Abschreibungsbetrag dient kompensatorisch zur Finanzierung der Investitionen in der Finanzrechnung.

Die Entnahme aus der Sonderrücklage für Investitionen gem. § 37 Abs. 3 Buchstabe b WDR-Gesetz wurde entgegen der Planung in Höhe von 7,5 Mio DM getätigt. Die geplante Auflösung von 26,9 Mio DM, die sich aus der Mittelfristigen Finanzplanung 1994 - 1998 ergab, wurde mit dem Vorjahresabschluß bereits aufgelöst. Dagegen konnten aufgrund der Erkenntnisse zum Jahresabschluß 1995 noch weitere 7,5 Mio DM aufgelöst werden, so daß sich per Saldo eine Abweichung In Höhe von - 19,4 Mio DM vom Sollwert ergibt.

Bei der Planung der Entnahme aus der Sonderrücklage für Zwecke der Filmstiftung NRW GmbH gem. § 37 Abs. 2 WDR-Gesetz ist davon ausgegangen worden, daß weniger Projekte aus Filmfördermitteln realisiert werden, als dies 1995 tatsächlich der Fall war (+ 4,8 Mio DM).

Die Zuführungen zur Rückstellung für die Alters- und Hinterbliebenenversorgung werden mit - 8,3 Mio DM niedriger bei der Mittelaufbringung in der Finanzrechnung berücksichtigt als es bei der Planung vorgesehen war. Der Rückstellungsbedarf verringerte sich aufgrund des Steueränderungsgesetzes 1996 (- 7,8 Mio DM).

Anstelle des geplanten Fehlbetrages in der Betriebshaushaltsrechnung von 13,5 Mio DM (siehe Mittelverwendung) ergab sich im Ist - wie bereits beschrieben - ein Haushaltsüberschuß (+ 31,1 Mio DM), der zur Mittelaufbringung in der Finanzrechnung herangezogen wird.

Mittelverwendung

Die Investitionen in das Sachanlagevermögen fielen mit 140,7 Mio DM um - 24,3 Mio DM niedriger als vorgesehen aus. Diese Wenigeraufwendungen entstanden durch Verzicht auf die Durchführung geplanter Maßnahmen, durch Teilrückgabe, Wenigerausgaben bei abgerechneten Maßnahmen sowie Verschiebung der Durchführung von Investitionen auf spätere Jahre (Umstellung von Sollansätzen zu Verpflichtungsermächtigungen).

Die Zuführung zur Sonderrücklage für Programminnovationen stellt eine Programmreserve zur Steigerung der flexiblen Reaktion auf Programmerfordernisse dar, die im Jahr 1993 erstmalig gebildet wurde. Sie kommt den Erfordernissen des § 37 Abs. 2 WDR-Gesetz nach. Auf die geplante Zuführung (- 44,6 Mio DM) wurde 1995 verzichtet.

Die Position Zuführung zum Deckungsstock für die Alters- und Hinterbliebenenversorgung liegt um - 6,5 Mio DM unter dem Planwert für 1995. Dies ist bedingt durch die geringere Zuführung zur Rückstellung für die Alters- und Hinterbliebenenversorgung, wodurch dem Deckungsstock entsprechend weniger zugeführt wurde.

Eine Überschreitung in Höhe von + 4,7 Mio DM gegenüber dem Abrechnungssoll für 1995 ergibt sich bei der Mittelverwendung in der Position Auflösung der Rückstellungen für die Alters- und Hinterbliebenenversorgung. Diese Auflösung erfolgte auf der Grundlage eines zum 31.12.1995 erstellten versicherungsmathematischen Gutachtens. Danach ist die Auflösung nicht mehr benötigter Rückstellungsbeträge infolge Ausscheidens oder Todes von Mitarbeitern und Pensionären und der Verbrauch höher als der für die Planung ermittelte Wert.

Die notwendige Zuführung zur Sonderrücklage für Investitionen (+ 6,0 Mio DM) gem. § 37 Abs. 3 Buchstabe b WDR Gesetz ergibt sich aus den Erkenntnissen zum Jahresabschluß 1995. Sie war für 1995 nicht vorgesehen.

Die Zunahme des Programmvermögens fiel - wie bereits bei den Erträgen erwähnt - um + 6,0 Mio DM höher als geplant aus.

Anstelle eines erwarteten Fehlbetrags im Betriebshaushalt (- 13,5 Mio DM) ergab sich ein Überschuß von 31,1 Mio DM. Dieser ist bei der Mittelaufbringung in der Finanzrechnung ausgewiesen.

Vermögensverhältnisse zum 31.12.1995

In der Vermögensrechnung werden auf der Aktivseite 3.191,9 Mio DM ausgewiesen. Dies entspricht gegenüber dem 31.12.1994 einer Zunahme der Bilanzsumme um + 204,4 Mio DM. Das Anlagevermögen liegt um + 197,6 Mio DM über dem Wert der Vorjahresbilanz, was sich im wesentlichen durch die Zunahmen der Wertpapiere (+ 175,2 Mio DM) und des Deckungsstocks für die Alters- und Hinterbliebenenversorgung (+ 27,2 Mio DM) ergibt. Das Programmvermögen nahm um + 24,6 Mio DM zu. Beim Umlaufvermögen wird ein Rückgang in Höhe von - 18,2 Mio DM ausgewiesen, der im wesentlichen durch eine Abnahme des Bestandes an Bar- und Bankguthaben im Vergleich zum Vorjahr begründet liegt.

Die Kapitalbeschaffungsseite der Bilanz weist bei einer Bilanzsumme von 3.191,9 Mio DM eine Erhöhung des Eigenkapitals von + 31,1 Mio DM aus. Die Eigenkapitalquote ist in 1995 mit 32,1 % (1994: 33,2 %) leicht rückläufig. Die Rückstellungen stiegen im Vergleich zur Vorjahresbilanz um + 131,7 Mio DM auf einen Betrag von 1.953,9 Mio DM. Die Summe der Verbindlichkeiten stieg auf 187,5 Mio DM (+ 38,8 Mio DM).

Die auf der Aktivseite der Vermögensrechnung ausgewiesenen liquiden Mittel dienen zur Abdeckung der im Eigenkapital enthaltenen Allgemeinen Ausgleichsrücklage, der Sonderrücklage zur Vorsorge für größere technische Investitionen und Baumaßnahmen, der Sonderrücklage für die Zwecke der Filmstiftung NRW GmbH, der Sonderrücklage für Programminnovationen, der Sonderrücklage für die Kompensation für die Verlängerung der Gebührenperiode und der Haushaltsreste für Investitionen sowie zur Finanzierung der als Fremdkapital ausgewiesenen Rückstellungen, Verbindlichkeiten und Haushaltsreste des Betriebshaushaltes. Sie werden für diese Zwecke in den Folgeperioden sukzessive in vollem Umfang benötigt.

Beteiligungen zum 31.12.1995

Der WDR hält zum 31.12.1995 die folgenden Beteiligungen, die auf der Aktivseite in der Vermögensrechnung unter den Finanzanlagen aufgeführt sind. Die Beteiligungen des WDR sind im Vergleich zum Vorjahr absolut um + 118,3 TDM gestiegen.

Soweit sich gegenüber den Vorjahren keine Veränderungen ergeben haben, wird auf die Erläuterungen zum Jahresabschluß 1993 verwiesen. Veränderungen ergaben sich bei folgenden Beteiligungen:

Das Stammkapital der ARTE Deutschland TV GmbH beträgt 500,0 TDM, wovon der WDR zum 31.12.1995 Geschäftsanteile in Höhe von 55,0 TDM hält. Wegen der Übernahme von Beteiligungen durch ARD-Anstalten der neuen Bundesländer reduzierte sich der Anteil des WDR in 1995 um 7.500 DM.

Am 15.03.1995 wurde die Westdeutsche Programmentwicklungsgesellschaft mbH gegründet. Gegenstand der Gesellschaft ist die Erarbeitung der Voraussetzungen und Rahmenbedingungen für Spezial- und Spartenprogrammangebote im Bereich des Fernsehens. Die Gesellschaft ist zur Vornahme aller Handlungen berechtigt, die der Erfüllung oder Förderung des Gegenstandes des Unternehmens dienen bzw. mit solchen Handlungen im Zusammenhang stehen. Die Gesellschaft wird voraussichtlich keine eigenen Einnahmen haben, so daß die Finanzierung insgesamt über den WDR erfolgen wird.

Das Stammkapital beträgt 50.000,00 DM. Der WDR ist alleiniger Gesellschafter. Im Geschäftsjahr 1995 stellte der WDR der Gesellschaft Finanzierungsmittel von 400.000,00 DM in Form von Zuzahlungen in das Eigenkapital zur Verfügung. Darauf wurden in Höhe des Betriebsverlustes von 369.242,21 DM für das Geschäftsjahr 1995 Abschreibungen in gleicher Höhe vorgenommen, so daß zum 31.12.1995 der Buchwert der Beteiligung 80.757,79 DM beträgt. Der Intendant ist der Vertreter des WDR in der Gesellschafterversammlung der Westdeutschen Programmentwicklungsgesellschaft mbH. Der Verwaltungsratsvorsitzende Herr Dr. Schwefer und der stellvertretende Verwaltungsratsvorsitzende Herr Mahlberg nehmen mit beratender Stimme an den Gesellschafterversammlungen teil.

Die SportA GmbH (Sportrechte und Marketing Agentur GmbH) München, wurde am 19.9.1995 gegründet. Gegenstand des Unternehmens sind der Betrieb einer Agentur für Sportrechte und Marketing sowie Erwerb und Vermarktung von Fernsehrechten und Befugnissen an Veranstaltungen und Ereignissen aus dem Bereich des Sports. Die Gesellschaft kann alle Geschäfte betreiben, die geeignet sind, den Gesellschaftszweck zu fördern und kann sich zu diesem Zweck an anderen Gesellschaften beteiligen.

Das Stammkapital der Gesellschaft beträgt 990.000,00 DM. Gesellschafter sind zu je 50 % die ARD-Anstalten und das ZDF. Der Anteil des WDR beträgt 45.000,00 DM (4,55%).

3. Die vom Landesrechnungshof für nicht erledigt erklärten Teile des Prüfungsberichts und die dazu vom Rundfunkrat beschlossene Stellungnahme

3.1 Prüfungsmitteilung des LRH

Der Landesrechnungshof NW hat die Teile "Urlaubsentgelte für arbeitnehmerähnliche Personen" (Prüfungsmitteilung 2.9) und "Produktion einer Spielserie" (Prüfungsmitteilung 3.2) aus seinem Prüfungsbericht über die Jahresabschlüsse 1993 und 1994 mit folgender Begründung für nicht erledigt erklärt:

PM 2.9 (Urlaubsentgelte für arbeitnehmerähnliche Personen)

"Aufgrund des bestehenden Urlaubs-Tarifvertrags (UT) zum Tarifvertrag für arbeitnehmerähnliche Personen des WDR (TAP) haben freie Mitarbeiter unter den Voraussetzungen der wirtschaftlichen Abhängigkeit (Ziff. 2 TAP) und der sozialen Schutzbedürftigkeit (Ziff. 3 TAP) Anspruch auf einen bezahlten Urlaub.

Wirtschaftliche Abhängigkeit ist nach Ziffer 2 TAP gegeben, wenn freie Mitarbeiter von einer oder mehreren Rundfunkanstalten der Arbeitsgemeinschaft der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten der Bundesrepublik Deutschland (ARD) mehr als die Hälfte ihrer erwerbsmäßigen Gesamtentgelte in den letzten sechs Monaten vor Geltendmachung bezogen haben. Sofern ein Mitarbeiter künstlerische, schriftstellerische oder journalistische Leistungen erbringt oder an der Erbringung unmittelbar mitwirkt, genügt ein Drittel der genannten Entgelte.

Soziale Schutzbedürftigkeit des Mitarbeiters ist gegeben, wenn er in dem Erwerbszeitraum von sechs Monaten mindestens an 42 Tagen (einschl. Urlaubstage; bei bestimmten Tätigkeiten genügen 24 Tage) für den WDR oder auch für andere ARD-Anstalten aufgrund vertraglicher Verpflichtungen tätig war. Seine Vergütung darf in diesem Zeitraum nicht mehr als 60.000 DM betragen haben (Ziff. 3 TAP).

Das Urlaubsentgelt bemißt sich nach dem durchschnittlichen Tagesentgelt, das der Mitarbeiter in den letzten 12 Monaten vom WDR erhalten hat (Ziff. 3 UT).

Allerdings sieht Ziff. 2.2 UT vor, daß der Urlaub

"spätestens vier Wochen vor Urlaubsantritt unter Angabe der beabsichtigten Urlaubszeit"

beim WDR zu beantragen ist.

Festzustellen war, daß insbesondere diese Bestimmung oftmals nicht eingehalten wurde. Zahlreiche Anträge gingen erst Wochen oder Monate nach Ablauf des Urlaubs ein, wurden aber gleichwohl akzeptiert.

Die Billigung der verspätet eingereichten Anträge hat mehrfache Auswirkungen:

Zum einen wirkt sie sich sehr arbeitszeitbelastend aus und verursacht damit Verwaltungskosten, da sie oft mit Beratungen durch den WDR einhergeht. Auf Anfragen freier Mitarbeiter wird dabei durch den WDR die für den freien Mitarbeiter finanziell "günstigste Urlaubszeit ermittelt". Aufgrund der nachträglichen Beantragung von Urlaubstagen können Urlaubstage so plaziert werden, daß sie im Anschluß an dem Bemessungszeitraum (12-Monatszeitraum) liegen, der dem freien Mitarbeiter das höchstmögliche Urlaubsentgelt gewährt.

Da die Urlaubstage selbst hinsichtlich der sozialen Schutzbedürftigkeit auch als Tätigkeitstage zählen, besteht ggf. die Möglichkeit, erst durch die nachträgliche Plazierung der Urlaubstage einen 6-Monatszeitraum zu "schaffen", der die dafür erforderlichen 24 bzw. 42 Tätigkeitstage beinhaltet, ohne daß die Vergütung in diesem Zeitraum die für die soziale Schutzbedürftigkeit bestehende Grenze von 60.000 DM überschreitet.

Jeder freie Mitarbeiter hat das Recht, im Rahmen der tarifvertraglichen Bestimmungen seine Urlaubstage so zu legen, wie es seinen persönlichen Wünschen entspricht. Dazu gehört auch das Recht, innerhalb der gesetzlichen Vorschriften durch die individuelle Urlaubsplanung das höchstmögliche Urlaubsentgelt zu erzielen. Dies setzt jedoch voraus, daß der Urlaub spätestens vier Wochen vor Urlaubsbeginn unter Angabe der beabsichtigten Urlaubszeit beantragt wird. Dies bestätigt auch das Arbeitsgericht Köln. Dort heißt es in einem Verfahren zwischen dem WDR und einer freien Mitarbeiterin:

"(es) fehlt bereits an einem wirksamen Urlaubsantrag. Gem. Ziffer 2.2 des Tarifvertrages ist der Urlaub spätestens 4 Wochen vor Urlaubsantritt unter Angabe der beabsichtigten Urlaubszeit auf Antragsvordrucken beim WDR zu beantragen. .....Eine Urlaubsgewährung, die ihrem Wesen nach in natura, also durch Freistellung von der Dienstleistung erfolgt, kann nach Ablauf des beantragten Urlaubs nicht mehr erfüllt werden." Der LRH hat den WDR daher um die Zusage gebeten, daß zur Vermeidung nicht begründbarer Ansprüche und unnötiger Mehrarbeit innerhalb des WDR die tarifvertraglichen Bestimmungen bei der Bearbeitung von Anträgen zur Erstattung von Urlaubsentgelt entschiedener eingehalten werden. Die bisher eingesetzte Arbeitszeit für Beratungen sollte für genauere Kontrollen der Anspruchsvoraussetzungen verwendet werden.

PM 3.2 (Produktion einer Spielserie)

Im Rahmen der Harmonisierung des Werberahmenprogramms vereinbarten die Werbetochtergesellschaften der ARD mit einer Produktionsfirma die Produktion einer wochentäglichen Spielserie ("Daily Soap"). Dieser Vertrag umfaßte die Produktion von jährlich 250 Folgen zum Preis von 33,5 Mio. DM.

Als Entgelt für die Produktion hatte zunächst ein Gesamtpreis in Rede gestanden, der um mehrere Millionen DM über dem letztlich vereinbarten Betrag lag. Die Vereinbarung des niedrigeren Preises stand in Zusammenhang mit der Übernahme bestimmter Teilleistungen aus dem Produktionsvertrag durch den WDR. Da die Produktionsfirma selbst nicht über eigene Produktionsstätten bzw. produktionstechnisches Personal verfügte, übernahm. der WDR diese Teilleistungen aus dem Produktionsvertrag für insgesamt 1.445.000 DM, obwohl die eigenen Jahresgesamtkosten für die Erbringung dieser Leistungen mit einem Mehrfachen dieses Betrages veranschlagt worden waren. Erst aufgrund dieses Angebots durch den WDR hatte sich die Produktionsfirma bereiterklärt, die bezeichnete Serie für den schließlich vereinbarten Betrag von 33,5 Mio. DM pro Jahr in Köln herzustellen.

Der WDR verpflichtete sich mit dem Dienstleistungsvertrag gegenüber der Produktionsfirma, auf seinem Betriebsgelände in Köln-Bocklemünd die zur Herstellung der Serie notwendigen baulichen und technischen Produktionskapazitäten zu gewährleisten und das erforderliche Personal bereitzustellen.

Dem Dienstleistungsvertrag ist eine Anlage beigefügt, die die vom WDR zu erbringenden Dienstleistungen im einzelnen auflistet und den Wert dieser Leistungen bei einem meistens überschläglichen Ansatz mit mehreren Millionen DM beziffert.

Da sich der WDR aufgrund des Dienstleistungsvertrages verpflichtete, seine Leistungen zu den gleichen finanziellen Konditionen bei Wahrnehmung der Option auch für das zweite und dritte Produktionsjahr zu erbringen, verdoppeln bzw. verdreifachen sich die tatsächlich nicht gedeckten Kosten.

Als Begründung für sein Entgegenkommen führte der WDR an, daß die Herstellung einer täglichen Spielserie neue organisatorische, dispositionelle und produktionstechnische Verfahren erfordere, über deren Kenntnisse bisher noch kein öffentlich-rechtlicher Produktionsbetrieb in Deutschland verfüge.

Außerdem werde dem WDR eine optimale und kontinuierliche Auslastung der ihm zur Verfügung stehenden Kapazitäten für elektronische Produktionen ermöglicht und der Standort Köln werde durch die Realisierung der Serie in den Studios des WDR für eine Vielzahl von freien Produktionsberufen attraktiver.

Hinsichtlich des geringen von der Produktionsfirma für die Dienstleistungen zu zahlenden Entgelts war sich der WDR von Anfang an sicher, die von den Werbetochtergesellschaften zu tragenden Gesamtkosten der Serie "deutlich spürbar" senken zu können und somit einen erheblichen Beitrag zum sog. stillen Finanzausgleich zu liefern. Grundlegende Überlegung des WDR war dabei, daß die Produktionsfirma als "Ausgleich" ihrerseits den Werbetochtergesellschaften bei dem Gesamtpreis für die Produktion der Serie entsprechend entgegenkommen würde.

Inwieweit sich der Gesamtpreis tatsächlich gemindert hat, konnte von uns nicht im einzelnen festgestellt werden, da auf erste Preisvorstellungen der Produktionsfirma nur gesprächsweise hingewiesen wurde, Unterlagen aber nicht vorgelegt wurden. Insgesamt geht der WDR davon aus, daß der Gesamtpreis in Höhe von 33,5 Mio. DM einen deutlich verminderten Preis darstellt.

In der Konsequenz bedeutet das, daß das Rahmenprogramm der Werbetochtergesellschaften der ARD vom WDR indirekt bezuschußt worden ist.

Diese Bezuschussung wirkt sich unmittelbar auf die Jahresergebnisse der Werbetochtergesellschaften aus. Sie führt zur Darstellung einer betrieblichen Ertragskraft, die nicht gegeben ist. Mögliche Verluste fallen damit geringer, mögliche Gewinne höher aus. Eine sachgerechte Beurteilung des wirtschaftlichen Ergebnisses der Fernsehwerbung im Bereich der ARD wird damit erschwert.

Der WDR wurde um die Zusage gebeten, daß die Verwendung von überwiegend gebührenfinanzierten Mitteln zum Zwecke der verdeckten Unterstützung von Gesellschaften, die der Erzielung von Einkünften aus der Vermarktung von Werbezeiten dienen, künftig vermieden werden sollte, da sie zur unrichtigen Darstellung der Ertragskraft dieser Gesellschaften zu Lasten des WDR-Haushalts führt."

Hierzu nimmt der Rundfunkrat des WDR in seiner 390. Sitzung am 23.09.1998 wie folgt Stellung:

"Der Rundfunkrat des WDR hat sich mit dem Bericht des LRH über die Prüfung der Jahresabschlüsse 1993 und 1994 und der hierzu gem. § 44 Abs.2 WDR-Gesetz vorgelegten Stellungnahme des Intendanten ausführlich befaßt. Aufgrund einer entsprechenden Empfehlung des Verwaltungsrates des WDR im Rahmen einer gutachterlichen Stellungnahme und aufgrund einer Empfehlung des Haushalts- und Finanzausschusses des WDR hat der Rundfunkrat am 18.11.1997 gem. § 44 Abs. 3 WDR-Gesetz die genannten Jahresabschlüsse endgültig festgestellt.

Zu den einzelnen vom LRH für nicht erledigt erklärten Teilen des Prüfungsberichtes beschließt der Rundfunkrat folgende Stellungnahme:"

3.2 Vom Rundfunkrat des WDR beschlossene Stellungnahme

Zu Prüfungsmitteilung 2.9 (Urlaubsentgelte für arbeitnehmerähnliche Personen)

"Bei der Bearbeitung von Urlaubsanträgen freier Mitarbeiter/innen werden die Grundsätze der sparsamen Haushaltsführung vom WDR beachtet. Die Auffassung des LRH, daß durch die Anerkennung von Urlaubsanträgen, die später als 4 Wochen vor Urlaubsbeginn oder auch nach dem Urlaub gestellt werden, diese Grundsätze verletzt würden, kann der Rundfunkrat nicht bestätigen.

Urlaubsanträge freier Mitarbeiter/innen werden vom WDR nach Sinn und Regelungsabsicht der Tarifverträge auch dann bearbeitet, wenn sie später als 4 Wochen vor Urlaubsbeginn eingereicht werden. Die tarifvertragliche Bestimmung in Ziff. 2.2 des Urlaubstarifvertrages für arbeitnehmerähnliche Personen, nach der der Urlaub "spätestens 4 Wochen vor Urlaubsantritt" zu beantragen ist, dient einer damit einhergehenden und von den Tarifvertragspartnern auch so beabsichtigten verfahrenstechnischen Beschleunigung zugunsten der freien Mitarbeiter/innen, die nur bei Einhaltung dieser Antragsfrist damit rechnen können, die Entscheidung des WDR über ihren Antrag und Urlaubsentgelt vor Urlaubsbeginn zu erhalten. Die vom LRH vertretene Meinung, daß ein Urlaubsantrag, der nicht 4 Wochen vor Urlaubsbeginn gestellt worden ist, aus diesem Grunde zurückzuweisen ist, wird vom Rundfunkrat nicht geteilt.

Der Verfall von Urlaubsansprüchen ist abschließend in anderen Bestimmungen des Urlaubstarifvertrages (Ziff. 2.3 u. 2.4) bzw. in Ziff. 7.2 des Tarifvertrages für arbeitnehmerähnliche Personen des WDR vom 01.12.1976 geregelt. Aus diesen Bestimmungen, die ausdrücklich den "Verfall" des Urlaubsanspruchs regeln, kann für Ziffer 2.2. nur der Rückschluß gezogen werden, daß dort gerade keine Verfallsfrist geregelt ist, weil dort im Wortlaut auf diesen Begriff verzichtet wird. Das vom LRH angeführte Urteil des Arbeitsgerichts Köln, auf das der LRH u.a. seine Bewertung stützt, betrifft eine freie Mitarbeiterin, deren Urlaubsantrag vom WDR unter Berufung auf die Verfallsfrist gem. Ziff. 7.2 des Tarifvertrages für arbeitnehmerähnliche Personen zurückgewiesen worden ist. Der Antrag wurde später als 6 Monate gestellt, nachdem der Anspruch entstanden ist. Das Gericht hat in diesem Fall zugunsten des WDR entschieden, so daß kein Anlaß bestand, den Ausführungen zur Antragsfrist in Ziffer 2. 2. zu widersprechen.

Der WDR verfährt in seiner Handhabung wie andere Rundfunkanstalten, die ebenfalls später gestellte Urlaubsanträge annehmen. Da ein später - noch innerhalb der Verfallsfristen - gestellter Antrag nicht dazu führt, daß der Urlaubsanspruch verfällt, sondern dazu, daß ein erneuter weiterer Urlaubsantrag gestellt wird, wenn der erste abgewiesen wurde, würde eine Umstellung der Bearbeitungsweise gemäß dem Veränderungsvorschlag des LRH eher einen höheren Verwaltungsaufwand verursachen. In der Wahl der Urlaubszeiten durch die freien Mitarbeiter/innen - ob im nachhinein oder im voraus - sieht der Rundfunkrat keinen Raum für Gestaltungsmißbräuche.

Ergänzend ist darauf hinzuweisen, daß für die Ermittlung des Urlaubsentgeltes das durchschnittliche Entgelt der letzten 12 Monate bis zum Zeitpunkt des Urlaubsbeginns zugrunde gelegt wird. Wie immer auch hinsichtlich der Urlaubsplanung und der Urlaubsgewährung verfahren wird, in bezug auf das Urlaubsentgelt ist damit kein wirtschaftlicher Effekt verbunden.

Zu Prüfungsmitteilung 3.2 (Produktion einer Spielserie)

Der WDR hat - wie der LRH darstellt - bauliche und technische Produktionskapazitäten sowie Produktionspersonal zur Herstellung einer Spielserie, die von einer selbständigen Produktionsunternehmung als Auftragsproduktion für das Werberahmenprogamm erstellt wird, zur Verfügung gestellt. Der hierfür eingeforderte Preis vom WDR war zwar nicht kostendeckend, doch der zunächst entstehende finanzielle Nachteil wird durch die im folgenden genannten Vorteile beim WDR, die auch vom LRH nicht bestritten werden, mehr als ausgeglichen:

  • Mit der Realisierung der Spielserie auf dem Produktionsgelände in Köln-Bocklemünd ist ein weiteres Markenzeichen der WDR-Produktion entstanden.
  • Die im Zusammenhang mit der Durchführung der Produktion stehende Entwicklung von Know-how und Talenten - vor allem auf dem Gebiet der Autoren und Schauspieler - kann auch anderen vergleichbaren WDR-Produktionen zugute kommen.
  • Auf der Basis dieses Know-how-Gewinns können Produktionen längerfristig kostengünstiger gestaltet werden.
  • Der hohe Produktions- und Qualitätsstandard der Produktion hat Maßstäbe für die Herstellung von Daily Soaps gesetzt.
  • Die Produktion hat es dem WDR ermöglicht, für die Ausstrahlung der Serie im WDR-Fernsehen kostengünstigere Konditionen vertraglich zu vereinbaren.

Ergänzend ist darauf hinzuweisen, daß der Kostendeckungsgrad im Rahmen neu abgeschlossener Verträge mit der Produktionsunternehmung maßgeblich erhöht werden konnte.

Faktisch wurden durch die Verhaltensweise des WDR zunächst die Produktionskosten der Spielserie gesenkt und folglich wurde auch der insgesamt zu zahlende Preis für die Auftragsproduktion reduziert. Hiervon profitierten zwar unmittelbar die Werbetöchter der ARD, soweit ihnen die finanzielle Abwicklung für das Rahmenprogramm überhaupt obliegt; dies ist nicht in allen Fällen gegeben. Unabhängig hiervon sind aber letztendlich immer die Rundfunkanstalten aufgrund der bestehenden finanziellen Verflechtungen mit den Werbetöchtern begünstigt.

Der WDR leistet somit - wie in anderen Fällen auch - einen sogenannten stillen Finanzausgleich an die Rundfunkanstalten. Dies wurde bewußt in Kauf genommen, um die oben beschriebenen Vorteile zu realisieren.

Die Ansicht des LRH, es liege eine indirekte Bezuschussung der Werbetöchter vor, wird aus den genannten Gründen nicht vom Rundfunkrat geteilt. Ebenso ist die vom LRH erbetene Zusage entbehrlich, da keine sachfremde Verwendung von Gebührengeldern vorliegt."

4. Die das gesetzliche Verfahren beendenden Beschlüsse des Rundfunkrates

In seiner 380. Sitzung am 18.11.1997 hat der Rundfunkrat auf der Grundlage einer schriftlichen Stellungnahme des Verwaltungsrats und der Beschlußempfehlung des Haushalts- und Finanzausschusses zum Prüfungsbericht des Landesrechnungshofes NW die Jahresabschlüsse des WDR für 1993 und 1994 gem. § 16 Abs. 2 Ziffer 9 WDR-Gesetz i.V.m. § 44 Abs. 3 WDR-Gesetz endgültig festgestellt. Zu den daraufhin vom LRH für nicht erledigt erklärten Teilen des Prüfungsberichtes hat der Rundfunkrat in seiner 390. Sitzung am 23.09.1998 die unter Ziffer 3 aufgeführte Stellungnahme beschlossen.

In seiner 390. Sitzung am 23.09.1998 hat der Rundfunkrat auf der Grundlage einer schriftlichen Stellungnahme des Intendanten und der Beschlußempfehlung des Haushalts- und Finanzausschusses zum Prüfungsbericht des Landesrechnungshofes NW den Jahresabschluß des WDR für 1995 gem. § 16 Abs. 2 Ziffer 9 WDR-Gesetz i.V.m. § 44 Abs. 3 WDR-Gesetz endgültig festgestellt.

Köln, den 26. Januar 1999

Fritz Pleitgen

Intendant

-MBI. NRW. 1999 S. 263.