Ministerialblatt (MBl. NRW.)
Ausgabe 1999 Nr. 27 vom 7.5.1999 Seite 497 bis 508

Änderung des Verwaltungskostenbeitrages für das Haushaltsjahr 1999 (ab dem I. Quartal)
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Änderung des Verwaltungskostenbeitrages für das Haushaltsjahr 1999 (ab dem I. Quartal)

Kassenzahnärztliche Vereinigung
Westfalen-Lippe

Änderung des
Verwaltungskostenbeitrages
für das Haushaltsjahr 1999
(ab dem I. Quartal)

Bek. d. Kassenzahnärztlichen Vereinigung

Westfalen-Lippe v. 17.1.1999

Die Vertreterversammlung der KZVWL hat in ihrer Sitzung am 16.1.1999 beschlossen:

Der Verwaltungskostenbeitrag für das Haushaltsjahr 1999 (Quartale IV/98 bis III/99) wird für die Quartale I/ bis III/99 wie folgt geändert:

A.
Für abrechnende Mitglieder:

1.
0,7% der über die KZVWL abgerechneten Leistungen, einschl. Material- und Laboratoriumskosten

und

2.
Festbetrag von DM 300,00 je Quartal und je Zahnarzt (zugelassene Vertragszahnärzte und Kieferorthopäden, Vertragszahnärzte der Ersatzkassen, ermächtigte Zahnärzte und Kieferorthopäden).

Zusätzlich ab dem II. Quartal 1999:

3.
wird für Belegabrechner bei den Quartals-Abrechnungsarten (KCH und Kfo) eine Kostenpauschale von DM 0,50 pro Fall erhoben.

4. Für Belegabrechnung der Abrechnungsart ZE wird eine Kostenpauschalen von DM 2,00 pro Fall erhoben.

B.
Für außerordentliche nichtabrechnende Mitglieder

DM 24,00 pro Quartal.

Münster, den 17.1.1999

Dr. Dietmar G o r s k i
Vorsitzender des Vorstandes

Dr. Walter D i e c k h o f f
Vorsitzender der Vertreterversammlung

MBl. NRW. 1999 S. 503