Ministerialblatt (MBl. NRW.)
Ausgabe 1999 Nr. 28 vom 14.5.1999 Seite 509 bis 528

Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen zur Durchführung der überbetrieblichen Ausbildung in Industrie und Handel
Normkopf
Norm
Normfuß
 

Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen zur Durchführung der überbetrieblichen Ausbildung in Industrie und Handel

7123

Richtlinien
über die Gewährung von Zuwendungen zur
Durchführung der überbetrieblichen Ausbildung in
Industrie und Handel

RdErl. d. Ministeriums für Wirtschaft und Mittelstand,
Technologie und Verkehr
v. 29.3.1999 - 245 - 30 - 19

1
Zuwendungszweck, Rechtsgrundlage

Das Land gewährt nach Maßgabe dieser Richtlinien und der Verwaltungsvorschriften zu § 44 LHO Zuschüsse zu den laufenden Kosten der überbetrieblichen Unterweisung von Auszubildenden mittelständischer Unternehmen aus Industrie und Handel, um deren Ausbildungsqualität zu sichern und zu verbessern .

Gefördert werden Unternehmen bzw. Niederlassungen von Unternehmen mit bis zu 500 Mitarbeitern, darüber hinaus solche, die massgeblich zur Strukturverbesserung beitragen. Die Bewilligung von Zuwendungen an Unternehmen zur Strukturverbesserung bedarf der vorherigen Zustimmung des Ministeriums für Wirtschaft und Mittelstand, Technologie und Verkehr .

Ein Anspruch des Antragstellers auf Gewährung der Zuwendung besteht nicht, vielmehr entscheidet die Bewilligungsbehörde aufgrund ihres pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.

2
Gegenstand der Förderung

Gefördert wird die überbetriebliche Ausbildung in den nachfolgend aufgeführten Bereichen

2.1
im Einzelhandel im 1. bis 4. Ausbildungsjahr;

2.2
in den Berufen der Metall- und Elektro-Industrie im 1. Ausbildungsjahr;

2.3
in der Bauindustrie im 1. Ausbildungsjahr;

2.4
in der Textilindustrie im 1. Ausbildungsjahr;

2.5
in der Druckindustrie im 2. Ausbildungsjahr;

2.6
an CNC-gesteuerten Maschinen sowie CAD/CAM-Anlagen im 2. und 3. Ausbildungsjahr für alle Wirtschaftszweige der Industrie;

2.7
in der Steuerungstechnik (Pneumatik, Hydraulik, Elektrotechnik, -pneumatik, -hydraulik, SPS-Technik und Robotik) im 1. bis 4. Ausbildungsjahr und

2.8
als Sonderfall in allen Bereichen für Auszubildende des Handwerks, wenn das Handwerk in der jeweiligen Region keine eigenen überbetrieblichen Ausbildungsstätten unterhalten kann, aber eine überbetriebliche Ausbildung für erforderlich hält.

3
Zuwendungsempfänger

3.1
Privatrechtliche Träger

3.2
Öffentlich-rechtliche Träger (Industrie- und Handelskammern)

4
Zuwendungsvoraussetzungen

4.1
Bestätigung der örtlich zuständigen Industrie- und Handelskammer in den Fällen der Nummern 2.1 und 2.2 sowie 2.4 bis 2.8

  • daß die überbetrieblich vermittelten Ausbildungsabschnitte in den Ausbildungsbetrieben nicht erbracht werden können oder zur qualitativen Verbesserung des Ausbildungsstandards notwendig sind
  • daß die überbetriebliche Ausbildungswerkstatt für die Ausbildung gemäß Berufsbildungsgesetz geeignet ist.

4.2
Bei Maßnahmen nach Nummer 2.1 ist eine Mindestteilnehmerzahl von 10 Personen erforderlich.

5
Art und Umfang, Höhe der Zuwendung

5.1
Zuwendungsart
Projektförderung

5.2
Finanzierungsart
Festbetragsfinanzierung
Bagatellgrenze: 1000,-- DM

5.3
Form der Zuwendung
Zuschuß

5.4
Höhe der Zuwendung

Die Höhe der Zuwendungen für die Maßnahmen nach Nummer 2 wird vom Ministerium für Wirtschaft und Mittelstand, Technologie und Verkehr, mit gesondertem Erlaß jährlich neu festgesetzt und gilt für den maßnahmebezogenen Ausbildungszeitraum.

6
Sonstige Zuwendungsbestimmungen

Der Zuwendungsempfänger ist zu verpflichten, Änderungen der der Zuwendung zugrunde liegenden Zahl der Auszubildenden bzw. Veranstaltungstage der Bewilligungsbehörde unverzüglich mitzuteilen.

7
Verfahren

7.1
Antragsverfahren

Anträge für das laufende Jahr sind unter Verwendung des Musters der Anlage1 spätestens 14 Tage vor Beginn der ausbildungsmaßnahmen über die örtlich zuständige Industrie- und Handelskammer bei der Bewilligungsbehörde einzureichen.

7.2
Bewilligungsverfahren

7.21
Bewilligungsbehörde ist die Bezirksregierung, in dessen Bezirk der jeweilige Träger seinen Sitz hat. Die Bezirksregierung bewilligt die Zuwendung nach dem Muster der Anlage 2 und übersendet einen Abdruck des Zuwendungsbescheides dem Ministerium für Wirtschaft und Mittelstand, Technologie und Verkehr.

7.3
Verwendungsnachweis

DerZuwendungsempfänger hat den Nachweis der Verwendung gegenüber der Bezirksregierung spätestens drei Monate nach Ablauf des Bewilligungszeitraums nach dem Muster der Anlage 3 zu führen.

8
Inkrafttreten

Diese Förderrichtlinien treten an die Stelle der mit Runderlaß des Ministers für Wirtschaft, Mittelstand und Technologie vom 19.09.1985 - II/B3-30-19 -24/85 veröffentlichten Richtlinien und haben Gültigkeit für alle Förderanträge mit Ausbildungsbeginn ab 01. August 1999 .

Anlage1

(Anschrift der Bewilligungsbehörde)

Betreff:

Antrag auf Gewährung einer Zuwendung zur Durchführung der überbetrieblichen Ausbildung in Industrie und Handel

Bezug:

Runderlass des MWMTV vom 29.3.1999 Az. 245-30-19

1. Antragsteller/in

(Name/Bezeichnung)

(Vertretungsberechtigte/r)

Anschrift:

(Straße/PLZ/Ort/Kreis)

(Gemeindekennziffer)

Auskunft erteilt:

(Name)

(Tel. (Durchwahl))

(Telefax-Nr.)

Bankverbindung:

(Konto-Nr.)

(Bankleitzahl)

(Bezeichnung des Kreditinstituts)

(Kontoinhaber/Zahlungsempfänger)

2. Maßnahmebezeichnung
Durchführung der überbetrieblichen Ausbildung in Industrie und Handel

Durchführungszeitraum:

(von/bis)

Ausbildungsbereich

(Ausbildungsjahr)

Anzahl der Veranstaltungen bzw. Anzahl der Teilnehmer/innen
pro Veranstaltung

Maßnahmeort:

Gemeindekennziffer:

3. Gesamtkosten

Lt. beil. Kostenvoranschlag/ Kostengliederung
DM oder Euro

Beantragte Zuwendung
DM oder Euro

4. Finanzierungsplan

Zeitpunkt der voraussichtlichen
Fälligkeit (Kassenwirksamkeit)

19

2000

2001

in 1000 DM/Euro

1

2

3

4

4.1 Gesamtkosten (Nr. 3)

4.2 Eigenanteil

4.3 Leistungen Dritter (ohne öffentl. Förderung)

4.4 Beantragte/bewilligte öffentl. Förderung
(ohne Nr. 4.5) durch

4.5 Beantragte Zuwendung (Nr. 3)
(Berechnung siehe Anlage)

5. Erklärungen

Die Antragstellerin/ der Antragsteller erklärt, daß

5.1 mit der Maßnahme noch nicht begonnen wurde und auch vor Bekanntgabe des Zuwendungsbescheides

nicht begonnen wird; als Vorhabenbeginn ist grundsätzlich der Abschluß eines der Ausführung

zuzurechnenden Lieferungs- oder Leistungsvertrages zu werten,

5.2 sie/er zum Vorsteuerabzug ___ berechtigt ___ nicht berechtigt ist und dies bei den Ausgaben berücksichtigt hat, soweit sie der Antragstellung zugrundegelegt sind,

5.3 für die hier beantragte Förderung keine anderweitigen öffentlichen Mittel beantragt wurden, bzw. werden

5.4 die Angaben in diesem Antrag einschließlich der Anlagen vollständig und richtig sind.

6. Anlagen

Berechnung der beantragten Zuwendung

(Ort, Datum)

(rechtsverbindliche Unterschrift)

Die Industrie- und Handelskammer bestätigt *

- daß die überbetrieblich vermittelten Ausbildungsabschnitte in den Ausbildungsbetrieben
nicht erbracht werden können / zur qualitativen Verbesserung des Ausbildungsstandards
notwendig sind

- daß die überbetriebliche Ausbildungsstätte für die Ausbildung gemäß dem
Berufsbildungsgesetz geeignet ist.

(Ort, Datum)

(rechtsverbindliche Unterschrift)

* bei Anträgen der Bauindustrie nicht erforderlich

Anlage 2

(Bewilligungsbehörde)

Az.:

Ort/Datum

Fernsprecher

An

(Anschrift der Zuwendungsempfängerin/des Zuwendungsempfängers)

Zuwendungsbescheid
(Projektförderung)

Betr.: Zuwendungen des Landes Nordrhein-Westfalen

hier: Durchführung der überbetrieblichen Ausbildung in Industrie und Handel

Bezug: Ihr Antrag vom

Anlg.: Allgemeine Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P)
Verwendungsnachweisvordruck
Vordruck Rechtsbehelfsverzicht

I.

1. Bewilligung:

(Bewilligungszeitraum)eine Zuwendung aus Mitteln des Landes Nordrhein-Westfalen in Höhe von ...............................................DM

(in Buchstaben: ......................................................................................................................................... DM)

2. Zur Durchführung folgender Maßnahme


3. Finanzierungsart/-höhe

Die Zuwendung wird in der Form der Festbetragsfinanzierung als Zuschuß gewährt.

4. Ermittlung der Zuwendung*

Die Zuwendung wurde wie folgt ermittelt:

5. Bewilligungsrahmen

Von der Zuwendung entfallen auf

Ausgabeermächtigungen:

..........................................................DM

Verpflichtungsermächtigungen:

..........................................................DM

davon 2000.....

..........................................................DM

davon 2001.....

..........................................................DM

6. Auszahlung

Die Zuwendung wird nach Ihren Anforderungen gemäß den Nummern 1.4 und 1.4.1 ANBest-P ausgezahlt und auf das im Antrag bezeichnete Konto überwiesen.

II.

Nebenbestimmungen

Die beigefügten ANBest-P sind Bestandteil dieses Bescheides.

Abweichend oder ergänzend hierzu wird folgendes bestimmt:

  1. Die Nr. 1.2, 1.4.2, 2, 3, 4, 5.15, 6.4, 6.5 und 6.9 ANBest-P finden keine Anwendung.
  2. Wird die der Zuwendung zugrunde liegende Zahl der Auszubildenden bzw. der Veranstaltungstage nicht erreicht, ist dies der Bewilligungsbehörde unverzüglich schriftlich anzuzeigen.
  3. Zum 15.10. des jeweiligen Jahres ist die Bewilligungsbehörde über die Entwicklung des bis dahin tatsächlich entstandenen und über den bis zum Jahresende hinaus voraussichtlich noch entstehenden Mittelbedarfs zu unterrichten.
  4. Der Verwendungsnachweis ist spätestens drei Monate nach Ablauf des Bewilligungszeitraums in doppelter Ausfertigung nach dem Muster der Anlage 3 gegenüber der Bewilligungsbehörde zu führen.

III.

Rechtsbehelfsbelehrung

Im Auftrag

Unterschrift

den 19

............................................................................................................................................................

(Zuwendungsempfänger) (Ort/Datum)

Fernsprecher:

An

(Bewilligungsbehörde)

..................................

Verwendungsnachweis

Betr.: Gewährung von Zuwendungen zur Durchführung der überbetrieblichen Ausbildung

in Industrie und Handel

.......................................................................................................................................................

(Zuwendungszweck)

Durch Zuwendungsbescheid(e) der (Bewilligungsbehörde)

vom

Az:

über

  DM

vom

Az:

über

  DM

wurden zur Finanzierung der o.a. Maßnahme

insgesamt bewilligt

  DM

Es wurden ausgezahlt

insges.

  DM

I. Sachbericht

(Kurze Darstellung der durchgeführten Maßnahme, u. a. Beginn, Maßnahmendauer, Abschluß, Nachweis des geforderten Personals, Erfolg und Auswirkungen der Maßnahme, etwaige Abweichungen von den dem Zuwendungsbescheid zugrundeliegenden Planungen und vom Finanzierungsplan; soweit technische Dienstleistungen des Zuwendungsempfängers beteiligt waren, sind die Berichte dieser Stellen beizufügen.)

II. Zahlenmäßiger Nachweis

(Aufschlüsselung der erhaltenen Zuwendung entsprechend der Anlage zum Antrag)

III. Bestätigung

Es wird bestätigt, daß

- die Allgemeinen und Besonderen Bestimmungen des Zuwendungsbescheides beachtet wurden,

- die Ausgaben notwendig waren, wirtschaftlich und sparsam verfahren worden ist und die Angaben im
Verwendungsnachweis mit den Büchern und Belegen übereistimmen.

............................................................... ....................................................

Ort/Datum (Rechtsverbindliche Unterschrift)  

Ergebnis der Prüfung durch die Bewilligungsbehörde (Nr. 12 VV)

Der Verwendungsnachweis wurde anhand der vorliegenden Unterlagen geprüft.

Es ergaben sich keine - die nachstehenden - Beanstandungen.

............................................................... ....................................................

Ort/Datum (Rechtsverbindliche Unterschrift)  

MBl. NRW. 1999 S. 517