Ministerialblatt (MBl. NRW.)
Ausgabe 1999 Nr. 35 vom 10.6.1999 Seite 659 bis 670

Jahresabschlüsse 1996 der Rheinischen Kliniken
Normkopf
Norm
Normfuß
 

Jahresabschlüsse 1996 der Rheinischen Kliniken

LANDSCHAFTSVERBAND RHEINLAND

Jahresabschlüsse 1996
der Rheinischen Kliniken

Bek. d. Landschaftsverbandes Rheinland
v. 23.4.1999

Die Landschaftsversammlung Rheinland faßte in ihrer Sitzung am 30.09.1998 einstimmig den Beschluß LVers 10/71:

"1
Feststellung der Jahresabschlüsse:

Der Jahresabschluß 1996 der Rheinischen Kliniken Bedburg-Hau, Bonn, Düren, Düsseldorf, Essen, Köln, Langenfeld, Mönchengladbach, Viersen, Orthopädie Viersen wird entsprechend den in den Anlagen zur Drucksache Nr. 10/71 beigefügten Bilanzen zum 31.12.1996 und der Gewinn- und Verlustrechnung 1996 festgestellt.

2
Gewinnverwendung und Verlustbehandlung:

2.1
Zuführung zur freien Rücklage

Der Jahresüberschuß zum 31.12.1996 der Rheinischen Kliniken

Bonn

in Höhe von = DM 89.663,80

und der Rheinischen Klinik für Orthopädie Viersen

in Höhe von = DM 127.843,46

wird der freien Rücklage zugeführt.

2.2
Vortrag des Bilanzgewinns

Der Bilanzgewinn zum 31.12.1996 (davon Gewinnvortrag) der Rheinischen Kliniken

Düsseldorf
(Gewinnvortrag i.H.v.DM 212.376,64) = DM 10.150,70

Köln
(Gewinnvortrag i.H.v.DM 420.776,88) = DM 11.010,64

und der Jahresüberschuß zum 31.12.1996 der Rheinischen Kliniken

Düren

in Höhe von = DM 105.495,99

Langenfeld

in Höhe von = DM 124.205,62

Mönchengladbach

in Höhe von = DM 40.913,81

Viersen

in Höhe von = DM 40.252,19

wird auf neue Rechnung vorgetragen.

2.3
Vortrag des Jahresfehlbetrages

Der Jahresfehlbetrag zum 31.12.1996 der Rheinischen Kliniken

Essen

in Höhe von = DM 110.232,43

wird auf neue Rechnung vorgetragen.

2.4
Reduzierung des Verlustvortrages

Der Jahresüberschuß zum 31.12.1996 der Rheinischen Kliniken

Bedburg-Hau

in Höhe von = DM 28.991,79

wird verwendet zur Reduzierung des Verlustvortrages.

Bestätigungsvermerk

Die mit der Prüfung des Jahresabschlusses der Rhein. Kliniken Bedburg-Hau zum 31.12.1996 beauftragte Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Deutsche Warentreuhand AG (Köln) hat nach dem Ergebnis der Prüfung den folgenden Bestätigungsvermerk erteilt:

"Die Buchführung und der Jahresabschluss entsprechen nach unserer pflichtgemäßen Prüfung den gesetzlichen Vorschriften und der Betriebssatzung.

Der Jahresabschluss vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Klinik mit der Einschränkung, daß die Verpflichtungen aus den Versorgungsansprüchen für die Beamten nicht ermittelt wurden, so dass weder eine Passivierung noch eine Fehlbetragsangabe im Anhang erfolgte. Der Lagebericht steht im Einklang mit dem Jahresabschluss. Im übrigen hat auch die Prüfung der Ordnungsmäßigkeit der sonstigen Teile des Rechnungswesens, der wirtschaftlichen Verhältnisse und der zweckentsprechenden, sparsamen und wirtschaftlichen Verwendung der pauschalen Fördermittel nach § 23 KHG NW Einwendungen nicht ergeben."

Düsseldorf, den 18. Februar 1999

Der Leiter des Gemeindeprüfungsamtes
bei der Bezirksregierung Düsseldorf
-32.16-601-

gez. Z i m m e r m a n n

Bestätigungsvermerk

Die mit der Prüfung des Jahresabschlusses der Rhein. Kliniken Bonn zum 31.12.1996 beauftragte Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Deutsche Warentreuhand AG (Köln) hat nach dem Ergebnis der Prüfung den folgenden Bestätigungsvermerk erteilt:

"Die Buchführung und der Jahresabschluss entsprechen nach unserer pflichtgemäßen Prüfung den gesetzlichen Vorschriften und der Betriebssatzung.

Der Jahresabschluss vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Klinik mit der Einschränkung, daß die Verpflichtungen aus den Versorgungsansprüchen für die Beamten nicht ermittelt wurden, so dass weder eine Passivierung noch eine Fehlbetragsangabe im Anhang erfolgte. Der Lagebericht steht im Einklang mit dem Jahresabschluss. Im übrigen hat auch die Prüfung der Ordnungsmäßigkeit der sonstigen Teile des Rechnungswesens, der wirtschaftlichen Verhältnisse und der zweckentsprechenden, sparsamen und wirtschaftlichen Verwendung der pauschalen Fördermittel nach § 23 KHG NW Einwendungen nicht ergeben".

Düsseldorf, den 18. Februar 1999

Der Leiter des Gemeindeprüfungsamtes
bei der Bezirksregierung Düsseldorf
-32.16-601-
gez. Z i m m e r m a n n

Bestätigungsvermerk

Die mit der Prüfung des Jahresabschlusses der Rhein. Kliniken Düren zum 31.12.1996 beauftragte Wirtschaftsprüfungsgesellschaft BDO Deutsche Warentreuhand AG (Köln) hat nach dem Ergebnis der Prüfung den folgenden Bestätigungsvermerk erteilt:

"Die Buchführung und der Jahresabschluss entsprechen nach unserer pflichtgemäßen Prüfung den gesetzlichen Vorschriften und der Betriebssatzung.

Der Jahresabschluss vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Klinik mit der Einschränkung, daß die Verpflichtungen aus den Versorgungsansprüchen betreffend die Beamten nicht ermittelt wurden, so dass weder eine Passivierung noch eine Fehlbetragsangabe im Anhang erfolgte. Der Lagebericht steht im Einklang mit dem Jahresabschluss. Im übrigen hat auch die Prüfung der Ordnungsmäßigkeit der sonstigen Teile des Rechnungswesens, der wirtschaftlichen Verhältnisse und der zweckentsprechenden, sparsamen und wirtschaftlichen Verwendung der öffentlichen pauschalen Fördermittel nach § 23 KHG NW Einwendungen nicht ergeben."

Düsseldorf, den 31. März 1999

Der Leiter des Gemeindeprüfungsamtes
bei der Bezirksregierung Düsseldorf
-32.16-604 -
In Vertretung
gez. S t r o h m e y e r

Bestätigungsvermerk

Die mit der Prüfung des Jahresabschlusses der Rheinischen Landes- und Hochschulklinik Düsseldorf zum 31.12.1996 beauftragte Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Knabe, Stahlschmidt, Dr. Harzem GmbH (Gummersbach) hat nach dem Ergebnis der Prüfung den folgenden Bestätigungsvermerk erteilt:

"Die Buchführung und der Jahresabschluss entsprechen nach unserer pflichtgemäßen Prüfung den gesetzlichen Vorschriften mit der Einschränkung, dass die Verbindlichkeiten aus den Versorgungsansprüchen der Beamten und deren Hinterbliebenen nicht ermittelt wurden, so dass weder eine Passivierung noch eine Fehlbetragsangabe im Anhang erfolgte.

Der Jahresabschluß vermittelt mit der genannten Einschränkung unter Beachtung der Grundsätze ordnungmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Krankenhauses. Der Lagebericht steht im Einklang mit dem Jahresabschluss. Im übrigen hat auch die Prüfung der Ordnungsmäßigkeit der sonstigen Teile des Rechnungswesens, der wirtschaftlichen Verhältnisse und der zweckentsprechenden, sparsamen und wirtschaftlichen Verwendung der öffentlichen pauschalen Fördermittel nach § 23 KHG NW Einwendungen nicht ergeben".

Düsseldorf, den 9. Dezember 1998

Der Leiter des Gemeindeprüfungsamtes
bei der Bezirksregierung Düsseldorf
-32.16-605-
gez. Z i m m e r m a n n

Bestätigungsvermerk

Die mit der Prüfung des Jahresabschlusses der Rheinischen Kliniken Langenfeld zum 31.12.1996 beauftragte Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Knabe, Stahlschmidt, Dr. Harzem GmbH (Gummersbach) hat nach dem Ergebnis der Prüfung den folgenden Bestätigungsvermerk erteilt:

"Die Buchführung und der Jahresabschluss entsprechen nach unserer pflichtgemäßen Prüfung den gesetzlichen Vorschriften mit der Einschränkung, dass die Verbindlichkeiten aus den Versorgungsansprüchen der Beamten und deren Hinterbliebenen nicht ermittelt wurden, so dass weder eine Passivierung noch eine Fehlbetragsangabe im Anhang erfolgte.

Der Jahresabschluß vermittelt mit der genannten Einschränkung unter Beachtung der Grundsätze ordnungmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Krankenhauses. Der Lagebericht steht im Einklang mit dem Jahresabschluss. Im übrigen hat auch die Prüfung der Ordnungsmäßigkeit der sonstigen Teile des Rechnungswesens, der wirtschaftlichen Verhältnisse und der zweckentsprechenden, sparsamen und wirtschaftlichen Verwendung der öffentlichen pauschalen Fördermittel nach § 23 KHG NW Einwendungen nicht ergeben".

Düsseldorf, den 9. Dezember 1998

Der Leiter des Gemeindeprüfungsamtes
bei der Bezirksregierung Düsseldorf
-32.16-608-
gez. Z i m m e r m a n n

Bestätigungsvermerk

Die mit der Prüfung des Jahresabschlusses der Rheinischen Kliniken Essen zum 31.12.1996 beauftragte Wirtschaftsprüfungsgesellschaft BDO (Köln) hat nach dem Ergebnis der Prüfung den folgenden Bestätigungsvermerk erteilt:

"Die Buchführung und der Jahresabschluß entsprechen nach unserer pflichtgemäßen Prüfung den gesetzlichen Vorschriften und der Betriebssatzung.

Der Jahresabschluß vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Klinik mit der Einschränkung, daß die Verpflichtungen aus den Versorgungsansprüchen betreffend die Beamten nicht ermittelt wurden, so dass weder eine Passivierung noch eine Fehlbetragsangabe im Anhang erfolgte. Der Lagebericht steht im Einklang mit dem Jahresabschluss. Im übrigen hat auch die Prüfung der Ordnungsmäßigkeit der sonstigen Teile des Rechnungswesens, der wirtschaftlichen Verhältnisse und der zweckentsprechenden, sparsamen und wirtschaftlichen Verwendung der öffentlichen pauschalen Fördermittel nach § 23 KHG NW Einwendungen nicht ergeben".

Düsseldorf, den 9. Dezember 1998

Der Leiter des Gemeindeprüfungsamtes
bei der Bezirksregierung Düsseldorf
-32.16-606-
gez. Z i m m e r m a n n

Bestätigungsvermerk

Die mit der Prüfung des Jahresabschlusses der Rheinischen Kliniken Köln zum 31.12.1996 beauftragte Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Knabe, Stahlschmidt, Dr. Harzem GmbH (Gummersbach) hat nach dem Ergebnis der Prüfung den folgenden Bestätigungsvermerk erteilt:

"Die Buchführung und der Jahresabschluss entsprechen nach unserer pflichtgemäßen Prüfung den gesetzlichen Vorschriften mit der Einschränkung, dass die Verbindlichkeiten aus den Versorgungsansprüchen der Beamten und deren Hinterbliebenen nicht ermittelt wurden, so dass weder eine Passivierung noch eine Fehlbetragsangabe im Anhang erfolgte.

Der Jahresabschluß vermittelt mit der genannten Einschränkung unter Beachtung der Grundsätze ordnungmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Krankenhauses. Der Lagebericht steht im Einklang mit dem Jahresabschluss. Im übrigen hat auch die Prüfung der Ordnungsmäßigkeit der sonstigen Teile des Rechnungswesens, der wirtschaftlichen Verhältnisse und der zweckentsprechenden, sparsamen und wirtschaftlichen Verwendung der öffentlichen pauschalen Fördermittel nach § 23 KHG NW Einwendungen nicht ergeben".

Düsseldorf, den 9. Dezember 1998

Der Leiter des Gemeindeprüfungsamtes
bei der Bezirksregierung Düsseldorf
-32.16-607-
gez. Z i m m e r m a n n

Bestätigungsvermerk

Die mit der Prüfung des Jahresabschlusses der Rheinischen Kliniken Mönchengladbach

zum 31.12.1996 beauftragte Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Wibera AG (Düsseldorf) hat nach dem Ergebnis der Prüfung den folgenden Bestätigungsvermerk erteilt:

"Die Buchführung und der Jahresabschluß entsprechen nach unserer pflichtgemäßen Prüfung den gesetzlichen Vorschriften und der Betriebssatzung mit der Einschränkung, daß Verpflichtungen aus Versorgungsansprüchen der Beamten nicht ermittelt wurden.

Im übrigen vermittelt der Jahresabschluß unter Beachtung der Grundsätze ordnungmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Rhein. Kliniken Mönchengladbach. Der Lagebericht steht im Einklang mit dem Jahresabschluß. Im übrigen hat auch die Prüfung der Ordnungsmäßigkeit der sonstigen Teile des Rechnungswesens, der wirtschaftlichen Verhältnisse und der zweckentsprechenden, sparsamen und wirtschaftlichen Verwendung der öffentlichen pauschalen Fördermittel nach

§ 23 KHG NW Einwendungen nicht ergeben".

Düsseldorf, den 9. Dezember 1998

Der Leiter des Gemeindeprüfungsamtes
bei der Bezirksregierung Düsseldorf
-32.16-610-
gez. Z i m m e r m a n n

Bestätigungsvermerk

Die mit der Prüfung des Jahresabschlusses der Rhein. Klinik für Orthopädie Viersen zum 31.12.1996 beauftragte Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Wibera AG (Düsseldorf) hat nach dem Ergebnis der Prüfung den folgenden Bestätigungsvermerk erteilt:

"Die Buchführung und der Jahresabschluss entsprechen nach unserer pflichtgemäßen Prüfung den gesetzlichen Vorschriften und der Betriebssatzung mit der Einschränkung, daß Verpflichtungen aus Versorgungsansprüchen der Beamten nicht ermittelt wurden.

Im übrigen vermittelt der Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens, Finanz- und Ertragslage der Rheinischen Klinik für Orthopädie Viersen. Der Lagebericht steht im Einklang mit dem Jahresabschluss. Im übrigen hat auch die Prüfung der Ordnungsmäßigkeit der sonstigen Teile des Rechnungswesens, der wirtschaftlichen Verhältnisse und der zweckentsprechenden sparsamen und wirtschaftlichen Verwendung der öffentlichen pauschalen Fördermittel nach § 23 KHG NW Einwendungen nicht ergeben".

Düsseldorf, den 18. Februar 1999

Der Leiter des Gemeindeprüfungsamtes
bei der Bezirksregierung Düsseldorf
-32.16-612-
gez. Z i m m e r m a n n

Bestätigungsvermerk

Die mit der Prüfung des Jahresabschlusses der Rhein. Kliniken Viersen zum 31.12.1996 beauftragte Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Wibera AG (Düsseldorf) hat nach dem Ergebnis der Prüfung den folgenden Bestätigungsvermerk erteilt:

"Die Buchführung und der Jahresabschluß entsprechen nach unserer pflichtgemäßen Prüfung den gesetzlichen Vorschriften und der Betriebssatzung mit der Einschränkung, daß Verpflichtungen aus Versorgungsansprüchen der Beamten nicht ermittelt wurden.

Im übrigen vermittelt der Jahresabschluß unter Beachtung der Grundsätze ordnungmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Rhein. Kliniken Viersen. Der Lagebericht steht im Einklang mit dem Jahresabschluß. Im übrigen hat auch die Prüfung der Ordnungsmäßigkeit der sonstigen Teile des Rechnungswesens, der wirtschaftlichen Verhältnisse und der zweckentsprechenden, sparsamen und wirtschaftlichen Verwendung der öffentlichen pauschalen Fördermittel nach

§ 23 KHG NW Einwendungen nicht ergeben".

Düsseldorf, den 21.Januar 1999

Der Leiter des Gemeindeprüfungsamtes
bei der Bezirksregierung Düsseldorf
-32.16-611-
gez. Z i m m e r m a n n

Die Jahresabschlüsse sowie die Lageberichte können an sieben Tagen, gerechnet vom Tag der Veröffentlichung, während der Dienststunden, von 8.00 Uhr bis 16.00 Uhr, beim Landschaftsverband Rheinland, Hermann-Pünder-Straße 1, Zimmer 6031, eingesehen werden.

Köln, den 23. April 1999

Der Direktor des
Landschaftsverbandes Rheinland

E s s e r

MBl. NRW. 1999 S. 667