Ministerialblatt (MBl. NRW.)
Ausgabe 1999 Nr. 41 vom 22.6.1999 Seite 811 bis 822

Förderung des Sportstättenbaus - Fördersätze ab 1. Januar 1999 -
Normkopf
Norm
Normfuß
 
zugehörige Anlagen :
Anlage1
Anlage2
 

Förderung des Sportstättenbaus - Fördersätze ab 1. Januar 1999 -

23723

Förderung des Sportstättenbaus
- Fördersätze ab 1. Januar 1999 -

RdErl. d. Ministeriums für Arbeit,
Soziales und Stadtentwicklung,
Kultur und Sport v. 15.3.1999
625/614 - 8712 Nr. -/99

Für das Jahr 1999 gelten folgende Fördersätze :

  1. Der Fördersatz beträgt bei kommunalen Zuwendungsempfängern 70 v.H. der Bemessungsgrundlage als Regelfördersatz. Bei Gemeinden in strukturschwachen Gebieten (Anlage 1) wird ein Zuschlag von 10% bei überdurchschnittlich finanzstarken Gemeinden (Anlage 2) wird ein Abschlag von 10% vorgenommen.
  2. Bei sonstigen Zuwendungsempfängern nach Nummer 3 der Richtlinien beträgt der Regelfördersatz 60 v.H. der Bemessungsgrundlage.
  3. Bei Bundesleistungszentren und -stützpunkten, Landesleistungszentren (Sportstätten für den Hochleistungssport), überregional bedeutsamen Sportstätten und Sportschulen der Verbände können vom Ministerium für Arbeit, Soziales und Stadtentwicklung, Kultur und Sport abweichende Fördersätze festgesetzt werden.
  4. Wird die Sportstättenbaumaßnahme mit einer arbeitsmarktpolitischen Fördermaßnahme der Arbeitsverwaltung oder mit Arbeitsmarktprogrammen des Ministeriums für Arbeit, Soziales und Stadtentwicklung, Kultur und Sport verbunden und macht deren Förderung mit mindestens 20% der Gesamtkosten aus, so erhöht sich der Vomhundertsatz um 10%. Für Sportstättenbauten in Stadtteilen mit besonderen Erneuerungsbedarf wird ein Maßnahmezuschlag von 10% vorgenommen.
  5. Der Förderhöchstsatz beträgt:
      • bei kommunalen Zuwendungsempfängern: 90 v.H.,
      • bei sonstigen Zuwendungsempfängern (Sportverbände, Sportverein etc.) 80 v.H.

    der Bemessungsgrundlage.

  6. Der RdErl. d. Ministeriums für Stadtentwicklung, Kultur und Sport v. 30.1.1998 (SMBl. NRW. 23723) wird aufgehoben.

Anlage 1 (Gemeinden in strukturschwachen Gebieten),


Anlage 2 (Gemeinden mit überdurchschnittlicher Finanzkraft im HHJ 1999), pdf.file

MBl. NRW. 1999 S. 818