Ministerialblatt (MBl. NRW.)
Ausgabe 1999 Nr. 43 vom 14.7.1999 Seite 849 bis 874

Änderung der Weiterbildungsordnung der Ärztekammer Westfalen-Lippe v. 26.4.1997
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Änderung der Weiterbildungsordnung der Ärztekammer Westfalen-Lippe v. 26.4.1997

203206

Änderung der
Weiterbildungsordnung
der Ärztekammer Westfalen-Lippe
v. 26.4.1997

Aufgrund des § 34 Abs. 1 und § 42 des Heilberufsgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 27. April 1994 (GV. NRW. S. 204) - SGV. NRW.2122 -, hat die Kammerversammlung der Ärztekammer Westfalen-Lippe in ihrer Sitzung am 26.04.1997 folgende Änderung der Weiterbildungsordnung beschlossen, die durch Erlaß des Ministeriums für Frauen, Jugend, Familie und Gesundheit des Landes Nordrhein Westfalen am 14. Mai 1999 - IIIB3-0810.57 - genehmigt worden ist.

Artikel I

Die Weiterbildungsordnung der Ärztekammer Westfalen-Lippe vom 30. Januar 1993, geändert durch Beschluß der Kammerversammlung der Ärztekammer Westfalen-Lippe vom 25. November 1995, (SMBL. NRW.21220) wird wie folgt geändert:

1
Abschnitt I - Gebiete, Fachkunden, Fakultative Weiterbildungen, Schwerpunkte - wird wie folgt geändert:

1.1
Ziffer 1. Allgemeinmedizin wird wie folgt geändert:
1.1.1
In die Definition wird am Ende von Satz 1 eingefügt:
"sowie die allgemeine Schmerztherapie des Gebietes"

1.2
Ziffer 5. Augenheilkunde wird wie folgt geändert:

1.2.1
In die Definition wird am Satzende eingefügt:
"sowie die allgemeine Schmerztherapie des Gebietes"

1.3
Ziffer 7. Chirurgie wird wie folgt geändert:

1.3.1
In die Definition wird am Satzende eingefügt:
"sowie die allgemeine Schmerztherapie des Gebietes"

1.4
Ziffer 9. Frauenheilkunde und Geburtshilfe wird wie folgt geändert:

1.4.1
In die Definition wird am Satzende eingefügt:
"sowie die allgemeine Schmerztherapie des Gebietes"

1.5
Ziffer 10. Hals-Nasen-Ohrenheilkunde wird wie folgt geändert:

1.5.1
In die Definition wird am Satzende eingefügt:
"sowie die allgemeine Schmerztherapie des Gebietes"

1.6
Ziffer 11. Haut- und Geschlechtskrankheiten wird wie folgt geändert:

1.6.1
In die Definition wird am Satzende eingefügt:
"sowie die allgemeine Schmerztherapie des Gebietes"

1.7
Ziffer 12. Herzchirurgie wird wie folgt geändert:

1.7.1
In die Definition wird am Satzende eingefügt:
"sowie die allgemeine Schmerztherapie des Gebietes"

1.8
Ziffer 15. Innere Medizin wird wie folgt geändert:

1.8.1
In die Definition wird am Satzende eingefügt:
"sowie die allgemeine Schmerztherapie des Gebietes"

1.9
Ziffer 16. Kinderchirurgie wird wie folgt geändert:

1.9.1
In die Definition wird am Satzende eingefügt:
"sowie die allgemeine Schmerztherapie des Gebietes"

1.10
Ziffer 17. Kinderheilkunde wird wie folgt geändert:
1.10.1
In die Definition wird am Satzende eingefügt:
"sowie die allgemeine Schmerztherapie des Gebietes"

1.11
Ziffer 18. Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie wird wie folgt geändert:

1.11.1
In die Definition wird am Satzende eingefügt:
"sowie die allgemeine Schmerztherapie des Gebietes"

1.12
Ziffer 22. Mund-Kiefer-Gesichtschirurgie wird wie folgt geändert:

1.12.1
In die Definition wird am Satzende eingefügt:
"sowie die allgemeine Schmerztherapie des Gebietes"

1.13
Ziffer 23. Nervenheilkunde wird wie folgt geändert:

1.13.1
In die Definition wird am Satzende eingefügt:
"sowie die allgemeine Schmerztherapie des Gebietes"

1.14
Ziffer 24. Neurochirurgie wird wie folgt geändert:

1.14.1
In die Definition wird am Satzende eingefügt:
"sowie die allgemeine Schmerztherapie des Gebietes"

1.15
Ziffer 25. Neurologie wird wie folgt geändert:

1.15.1
In die Definition wird am Satzende eingefügt:
"sowie die allgemeine Schmerztherapie des Gebietes"

1.16
Ziffer 29. Orthopädie wird wie folgt geändert:

1.16.1
In die Definition wird am Satzende eingefügt:
"sowie die allgemeine Schmerztherapie des Gebietes"

1.17
Ziffer 33. Physikalische und Rehabilitative Medizin wird wie folgt geändert:

1.17.1
In die Definition wird am Satzende eingefügt:
"sowie die allgemeine Schmerztherapie des Gebietes"

1.18
Ziffer 35. Plastische Chirurgie wird wie folgt geändert:

1.18.1
In die Definition wird am Satzende eingefügt:
"sowie die allgemeine Schmerztherapie des Gebietes"

1.19
Ziffer 36. Psychiatrie und Psychotherapie wird wie folgt geändert:

1.19.1
In die Definition wird am Satzende eingefügt:
"sowie die allgemeine Schmerztherapie des Gebietes"

1.20
Ziffer 37 Psychotherapeutische Medizin wird wie folgt geändert:

1.20.1
In die Definition wird am Satzende eingefügt:
"sowie die allgemeine Schmerztherapie des Gebietes"

1.21
Ziffer 39. Strahlentherapie wird wie folgt geändert:

1.21.1
In die Definition wird am Satzende eingefügt:
"sowie die allgemeine Schmerztherapie des Gebietes"

2.
Abschnitt II - Bereiche (Zusatzbezeichnungen) - wird wie folgt geändert:

2.1
Als Nr. 19. wird eingefügt:

19. Spezielle Schmerztherapie

Definition:

Die Spezielle Schmerztherapie umfaßt die gebietsbezogene Diagnostik und Therapie chronisch schmerzkranker Patienten, bei denen der Schmerz seine Leit- und Warnfunktion verloren und einen selbständigen Krankheitswert erlangt hat.

Weiterbildungszeit:

  1. Anerkennung zum Führen einer Gebietsbezeichnung mit Patientenbezug.
  2. 12-monatige ganztägige Weiterbildung an einer Weiterbildungsstätte gem. § 8 Abs. 1.
  3. Teilnahme an einem von der Ärztekammer anerkannten interdisziplinären Kurs über Schmerztherapie von 80 Stunden Dauer.

Weiterbildungsinhalt:

Vermittlung, Erwerb und Nachweis besonderer Kenntnisse und Erfahrungen in

- der Erhebung einer standardisierten Schmerzanamnese einschließlich der Auswertung von Fremdbefunden

- der Durchführung einer Schmerzanalyse

- der gebietsbezogenen differentialdiagnostischen Abklärung der Schmerzkrankheit

- der eingehenden Beratung des Patienten und der gemeinsamen Festlegung der Therapieziele

- der Aufstellung eines inhaltlich und zeitlich gestuften Therapieplanes einschließlich der zur Umsetzung des Therapieplanes erforderlichen interdisziplinären Koordination der Ärzte und sonstigen am Therapieplan zu beteiligenden Personen und Einrichtungen

- dem gebietsbezogenen Einsatz schmerztherapeutischer Verfahren

- der standardisierten Dokumentation des schmerztherapeutischen Behandlungsverfahrens

2.2
Die Ziffer 19. Sportmedizin wird wie folgt geändert:
Die Zusatzbezeichnung Sportmedizin erhält in der Überschrift anstelle der Ziffer "19." die Ziffer "20.".

2.3
Die Ziffer 20. Stimm- und Sprachstörungen wird wie folgt geändert:
Die Zusatzbezeichnung Stimm- und Sprachstörungen erhält in der Überschrift anstelle der Ziffer "20." die Ziffer "21.".

2.4
Die Ziffer 21. Tropenmedizin wird wie folgt geändert:
Die Zusatzbezeichnung Tropenmedizin erhält in der Überschrift anstelle der Ziffer "21." die Ziffer "22.".

2.5
Die Ziffer 22. Umweltmedizin wird wie folgt geändert:
Die Zusatzbezeichnung Umweltmedizin erhält in der Überschrift anstelle der Ziffer "22." die Ziffer "23.".

Artikel II

Diese Änderung der Weiterbildungsordnung tritt am Tage nach der Veröffentlichung im Ministerialblatt für das Land Nordrhein-Westfalen in Kraft.

Münster, den 5.Mai1999

Dr. med. Ingo F l e n k e r
Präsident

Die vorstehende Änderung der Weiterbildungsordnung der Ärztekammer Westfalen-Lippe vom
26. April 1997 wird hiermit ausgefertigt und im Ministerialblatt für das Land Nordrhein-Westfalen bekanntgemacht.

Münster, den 5.Mai1999

Dr. med. Ingo F l e n k e r
Präsident

Genehmigt.

Düsseldorf, den 14.Mai 1999

Ministerium für Frauen,
Jugend, Familie und Gesundheit
des Landes Nordrhein-Westfalen
III B 3 -0810.57 -

Im Auftrag
G o d r y

MBl. NRW. 1999 S. 850