Ministerialblatt (MBl. NRW.)
Ausgabe 1999 Nr. 43 vom 14.7.1999 Seite 849 bis 874

Abschlagszahlung auf die zu erwartende Anpassung der Dienst- und Versorgungsbezüge 1999
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Abschlagszahlung auf die zu erwartende Anpassung der Dienst- und Versorgungsbezüge 1999

ÍI.

Finanzministeriums

Abschlagszahlung
auf die zu erwartende Anpassung
der Dienst- und Versorgungsbezüge 1999

RdErl. d. Finanzministeriums v. 30.6.1999 -
B 2104 - 42.1 - IV A 2

Abweichend von meinem RdErl. v. 14.5.1999 (MBl. NRW. S. 684) gilt Folgendes:

Die bisher für Beamte und Versorgungsempfänger der Besoldungsordnung B, der Besoldungsgruppen R 3 bis R 10 sowie C 4 und ab H 4 vorgesehene allgemeine Bezügeerhöhung um 2,9 v.H. ab dem 1. Juni 1999 wird voraussichtlich auf den 1. Januar 2000 verschoben.

Den Betroffenen sind daher künftig keine Abschläge auf die Erhöhungsbeträge mehr zu zahlen.

Soweit für die Monate Juni und Juli 1999 bereits Abschläge gewährt wurden, sind diese mit der Bezügezahlung für August 1999 zu verrechnen.

Im Einvernehmen mit dem Innenministerium.

MBl. NRW. 1999 S. 873