Ministerialblatt (MBl. NRW.)
Ausgabe 1999 Nr. 45 vom 22.7.1999 Seite 889 bis 908
Jahresabschlüsse 1996 der Westf. Kliniken, Zentren und Institute |
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Normkopf Norm Normfuß |
Jahresabschlüsse 1996 der Westf. Kliniken, Zentren und Institute
Jahresabschlüsse 1996
der Westf. Kliniken, Zentren und Institute
Bek. v. 8.6.1999 - AZ 65 78 04 / 96
Die Jahresabschlüsse der Westfälischen Kliniken, Zentren und Institute des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe per 31.12.1996 sind durch die zuständige Bezirksregierung - Gemeindeprüfungsamt Düsseldorf - mit folgendem Ergebnis geprüft worden.
Die Jahresabschlüsse können während der Dienststunden beim Landschaftsverband Westfalen-Lippe in Münster, Warendorfer Straße 21-23, Zimmer 212, und bei den Verwaltungen der Westfälischen Kliniken, Zentren und Institute des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe eingesehen werden.
Überdrucke sind gegen Kostenerstattung direkt beim Landschaftsverband anzufordern.
Wolfgang S c h ä f e r
Landesdirektor
Westf. Klinik für Psychiatrie und Psychotherapie Benninghausen
Bestätigungsvermerk
Die mit der Prüfung des Jahresabschlusses der Westf. Klinik für Psychiatrie und Psychotherapie Benninghausen zum 31.12.1996 beauftragte Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Dr. Merschmeier & Partner GmbH (Münster) hat nach dem Ergebnis der Prüfung den folgenden Bestätigungsvermerk erteilt:
Die Buchführung und der Jahresabschluss entsprechen nach unserer pflichtgemässen Prüfung den gesetzlichen Vorschriften.
Der Jahresabschluss vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmässiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Krankenhauses.
Der Lagebericht im Sinne des § 21 Abs. 1 Satz 1 GemKHBVO steht im Einklang mit dem Jahresabschluss. Im übrigen hat auch die Prüfung der Ordnungsmässigkeit der sonstigen Teile des Rechnungswesens, der wirtschaftlichen Verhältnisse und der zweckentsprechenden, sparsamen und wirtschaftlichen Verwendung der öffentlichen pauschalen Fördermittel nach § 23 KHG NW Einwendungen nicht ergeben.
Düsseldorf, den 28. Mai 1998
Der Leiter des Gemeindeprüfungsamtes
bei der Bezirksregierung Düsseldorf
- 32.16-701 -
gez. Z i m m e r m a n n
Westf. Zentrum für Psychiatrie Bochum
Bestätigungsvermerk
Die mit der Prüfung des Jahresabschlusses des Westf. Zentrums für Psychiatrie Bochum zum 31.12.1996 beauftragte Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Dr. Merschmeier & Partner GmbH (Münster) hat nach dem Ergebnis der Prüfung den folgenden Bestätigungsvermerk erteilt:
Die Buchführung und der Jahresabschluss entsprechen nach unserer pflichtgemässen Prüfung den gesetzlichen Vorschriften.
Der Jahresabschluss vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmässiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Krankenhauses.
Der Lagebericht im Sinne des § 21 Abs. 1 Satz 1 GemKHBVO steht im Einklang mit dem Jahresabschluss. Im übrigen hat auch die Prüfung der Ordnungsmässigkeit der sonstigen Teile des Rechnungswesens, der wirtschaftlichen Verhältnisse und der zweckentsprechenden, sparsamen und wirtschaftlichen Verwendung der öffentlichen pauschalen Fördermittel nach § 23 KHG NW Einwendungen nicht ergeben.
Düsseldorf, den 28. Mai 1998
Der Leiter des Gemeindeprüfungsamtes
bei der Bezirksregierung Düsseldorf
- 32.16-702 -
gez. Z i m m e r m a n n
Westf. Zentrum für Psychiatrie, Psychotherapie u. Psychosomatik Dortmund
Bestätigungsvermerk
Die mit der Prüfung des Jahresabschlusses der Westf. Zentrums für Psychiatrie, Psychotherapie und Psychosomatik Dortmund zum 31.12.1996 beauftragte Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Dipl.-Kfm. Greiffenhagen GmbH (Bielefeld) hat nach dem Ergebnis der Prüfung den folgenden Bestätigungsvermerk erteilt:
Die Buchführung und der Jahresabschluss entsprechen nach unserer pflichtgemässen Prüfung den gesetzlichen Vorschriften.
Der Jahresabschluss vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmässiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Krankenhauses.
Der Lagebericht steht im Einklang mit dem Jahresabschluss. Im übrigen hat auch die Prüfung der Ordnungsmässigkeit der sonstigen Teile des Rechnungswesens, der wirtschaftlichen Verhältnisse und der zweckentsprechenden, sparsamen und wirtschaftlichen Verwendung der öffentlichen pauschalen Fördermittel nach § 23 KHG NW Einwendungen nicht ergeben.
Düsseldorf, den 22. Januar 1999
Der Leiter des Gemeindeprüfungsamtes
bei der Bezirksregierung Düsseldorf
- 32.16-704 -
gez. Z i m m e r m a n n
Westf. Klinik für geriatrische Psychiatrie Geseke
Bestätigungsvermerk
Die mit der Prüfung des Jahresabschlusses der Westf. Klinik für geriatrische Psychiatrie Geseke zum 31.12.1996 beauftragte Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Dr. Merschmeier & Partner GmbH (Münster) hat nach dem Ergebnis der Prüfung den folgenden Bestätigungsvermerk erteilt:
Die Buchführung und der Jahresabschluss entsprechen nach unserer pflichtgemässen Prüfung den gesetzlichen Vorschriften.
Der Jahresabschluss vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmässiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Krankenhauses.
Der Lagebericht gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 GemKHBVO steht im Einklang mit dem Jahresabschluss. Im übrigen hat auch die Prüfung der Ordnungsmässigkeit der sonstigen Teile des Rechnungswesens, der wirtschaftlichen Verhältnisse und der zweckentsprechenden, sparsamen und wirtschaftlichen Verwendung der öffentlichen pauschalen Fördermittel nach § 23 KHG NW Einwendungen nicht ergeben.
Düsseldorf, den 04. Juni 1998
Der Leiter des Gemeindeprüfungsamtes
bei der Bezirksregierung Düsseldorf
- 32.16-708 -
gez. Z i m m e r m a n n
Westf. Klinik für Psychiatrie, Psychosomatik und Neurologie Gütersloh
Bestätigungsvermerk
Die mit der Prüfung des Jahresabschlusses der Westf. Klinik für Psychiatrie, Psychosomatik und Neurologie Gütersloh zum 31.12.1996 beauftragte Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Dipl.-Kfm. Greiffenhagen GmbH (Bielefeld) hat nach dem Ergebnis der Prüfung den folgenden Bestätigungsvermerk erteilt:
Die Buchführung und der Jahresabschluss entsprechen nach unserer pflichtgemässen Prüfung den gesetzlichen Vorschriften.
Der Jahresabschluss vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmässiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Krankenhauses.
Der Lagebericht steht im Einklang mit dem Jahresabschluss. Im übrigen hat auch die Prüfung der Ordnungsmässigkeit der sonstigen Teile des Rechnungswesens, der wirtschaftlichen Verhältnisse und der zweckentsprechenden, sparsamen und wirtschaftlichen Verwendung der öffentlichen pauschalen Fördermittel nach § 23 KHG NW Einwendungen nicht ergeben.
Düsseldorf, den 31. März 1999
Der Leiter des Gemeindeprüfungsamtes
bei der Bezirksregierung Düsseldorf
- 32.16.710 -
In Vertretung
gez. S t r o h m e y e r
Hans-Peter-Kitzig Institut Gütersloh
Bestätigungsvermerk
Die mit der Prüfung des Jahresabschlusses des Hans-Peter-Kitzig Instituts Gütersloh zum 31.12.1996 beauftragte Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Dipl.-Kfm. Greiffenhagen GmbH (Bielefeld) hat nach dem Ergebnis der Prüfung den folgenden Bestätigungsvermerk erteilt:
Die Buchführung und der Jahresabschluss entsprechen nach unserer pflichtgemässen Prüfung den gesetzlichen Vorschriften.
Der Jahresabschluss vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmässiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Einrichtung.
Der Lagebericht steht im Einklang mit dem Jahresabschluss. Im übrigen hat auch die Prüfung der Ordnungsmässigkeit der sonstigen Teile des Rechnungswesens und der wirtschaftlichen Verhältnisse Einwendungen nicht ergeben.
Düsseldorf, den 28. April 1998
Der Leiter des Gemeindeprüfungsamtes
bei der Bezirksregierung Düsseldorf
- 32.16-707 -
gez. Z i m m e r m a n n
Hans-Prinzhorn-Klinik Hemer
Bestätigungsvermerk
Die mit der Prüfung des Jahresabschlusses der Hans-Prinzhorn-Klinik Hemer zum 31.12.1996 beauftragte Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Dipl.-Kfm. Greiffenhagen GmbH (Bielefeld) hat nach dem Ergebnis der Prüfung den folgenden Bestätigungsvermerk erteilt:
Die Buchführung und der Jahresabschluss entsprechen nach unserer pflichtgemässen Prüfung den gesetzlichen Vorschriften.
Der Jahresabschluss vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmässiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Krankenhauses.
Der Lagebericht steht im Einklang mit dem Jahresabschluss. Im übrigen hat auch die Prüfung der Ordnungsmässigkeit der sonstigen Teile des Rechnungswesens, der wirtschaftlichen Verhältnisse und der zweckentsprechenden, sparsamen und wirtschaftlichen Verwendung der öffentlichen pauschalen Fördermittel nach § 23 KHG NW Einwendungen nicht ergeben.
Düsseldorf, den 14. Dezember 1998
Der Leiter des Gemeindeprüfungsamtes
bei der Bezirksregierung Düsseldorf
- 32.16-706 -
gez. Z i m m e r m a n n
Westf. Zentrum für Psychiatrie Herten
Bestätigungsvermerk
Die mit der Prüfung des Jahresabschlusses des Westf. Zentrums für Psychiatrie Herten zum 31.12.1996 beauftragte Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Dr. Merschmeier & Partner GmbH (Münster) hat nach dem Ergebnis der Prüfung den folgenden Bestätigungsvermerk erteilt:
Die Buchführung und der Jahresabschluss entsprechen nach unserer pflichtgemässen Prüfung den gesetzlichen Vorschriften.
Der Jahresabschluss vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmässiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Krankenhauses.
Der Lagebericht im Sinne des § 21 Abs. 1 Satz 1 GemKHBVO steht im Einklang mit dem Jahresabschluss. Im übrigen hat auch die Prüfung der Ordnungsmässigkeit der sonstigen Teile des Rechnungswesens, der wirtschaftlichen Verhältnisse und der zweckentsprechenden, sparsamen und wirtschaftlichen Verwendung der öffentlichen pauschalen Fördermittel nach § 23 KHG NW Einwendungen nicht ergeben.
Düsseldorf, den 18. Februar 1999
Der Leiter des Gemeindeprüfungsamtes
bei der Bezirksregierung Düsseldorf
- 32.16-726 -
gez. Z i m m e r m a n n
Westf. Klinik für Psychiatrie, Psychotherapie und Neurologie Lengerich
Bestätigungsvermerk
Die mit der Prüfung des Jahresabschlusses der Westf. Klinik für Psychiatrie, Psychotherapie und Neurologie Lengerich zum 31.12.1996 beauftragte Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Dipl.-Kfm. Greiffenhagen GmbH (Bielefeld) hat nach dem Ergebnis der Prüfung den folgenden Bestätigungsvermerk erteilt:
Die Buchführung und der Jahresabschluss entsprechen nach unserer pflichtgemässen Prüfung den gesetzlichen Vorschriften.
Der Jahresabschluss vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmässiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Krankenhauses.
Der Lagebericht steht im Einklang mit dem Jahresabschluss. Im übrigen hat auch die Prüfung der Ordnungsmässigkeit der sonstigen Teile des Rechnungswesens, der wirtschaftlichen Verhältnisse und der zweckentsprechenden, sparsamen und wirtschaftlichen Verwendung der öffentlichen pauschalen Fördermittel nach § 23 KHG NW Einwendungen nicht ergeben.
Düsseldorf, den 23. Juni 1998
Der Leiter des Gemeindeprüfungsamtes
bei der Bezirksregierung Düsseldorf
- 32.16-715 -
gez. Z i m m e r m a n n
Westf. Klinik für Psychiatrie und Psychotherapie Lippstadt
Bestätigungsvermerk
Die mit der Prüfung des Jahresabschlusses des Westf. Klinik für Psychiatrie und Psychotherapie Lippstadt zum 31.12.1996 beauftragte Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Ev. Treuhandstelle in Münster GmbH (Münster) hat nach dem Ergebnis der Prüfung den folgenden Bestätigungsvermerk erteilt:
Die Buchführung und der Jahresabschluss entsprechen nach unserer pflichtgemässen Prüfung den gesetzlichen Vorschriften.
Der Jahresabschluss vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmässiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Klinik.
Der Lagebericht steht im Einklang mit dem Jahresabschluss. Im übrigen hat auch die Prüfung der Ordnungsmässigkeit der sonstigen Teile des Rechnungswesens, der wirtschaftlichen Verhältnisse und der zweckentsprechenden, sparsamen und wirtschaftlichen Verwendung der öffentlichen pauschalen Fördermittel nach § 23 KHG NW Einwendungen nicht ergeben.
Düsseldorf, den 18. Februar 1999
Der Leiter des Gemeindeprüfungsamtes
bei der Bezirksregierung Düsseldorf
- 32.16-705 -
gez. Z i m m e r m a n n
Westf. Klinik für Psychiatrie Marsberg
Bestätigungsvermerk
Die mit der Prüfung des Jahresabschlusses der Westf. Klinik für Psychiatrie und Psychotherapie Marsberg zum 31.12.1996 beauftragte Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Ev. Treuhandstelle in Münster GmbH (Münster) hat nach dem Ergebnis der Prüfung den folgenden Bestätigungsvermerk erteilt:
Die Buchführung und der Jahresabschluss entsprechen nach unserer pflichtgemässen Prüfung den gesetzlichen Vorschriften.
Der Jahresabschluss vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmässiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Krankenhauses.
Der Lagebericht steht im Einklang mit dem Jahresabschluss. Im übrigen hat auch die Prüfung der Ordnungsmässigkeit der sonstigen Teile des Rechnungswesens, der wirtschaftlichen Verhältnisse und der zweckentsprechenden, sparsamen und wirtschaftlichen Verwendung der öffentlichen pauschalen Fördermittel nach § 23 KHG NW Einwendungen nicht ergeben.
Düsseldorf, den 11. Mai 1999
Der Leiter des Gemeindeprüfungsamtes
bei der Bezirksregierung Düsseldorf
- 32.16.716 -
In Vertretung
gez. Dr. Rotering
Westf. Klinik für Psychiatrie Münster
Bestätigungsvermerk
Die mit der Prüfung des Jahresabschlusses des Westf. Klinik für Psychiatrie Münster zum 31.12.1996 beauftragte Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Dipl.-Kfm. Greiffenhagen GmbH (Bielefeld) hat nach dem Ergebnis der Prüfung den folgenden Bestätigungsvermerk erteilt:
Die Buchführung und der Jahresabschluss entsprechen nach unserer pflichtgemässen Prüfung den gesetzlichen Vorschriften.
Der Jahresabschluss vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmässiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Krankenhauses.
Der Lagebericht steht im Einklang mit dem Jahresabschluss. Im übrigen hat auch die Prüfung der Ordnungsmässigkeit der sonstigen Teile des Rechnungswesens, der wirtschaftlichen Verhältnisse und der zweckentsprechenden, sparsamen und wirtschaftlichen Verwendung der öffentlichen pauschalen Fördermittel nach § 23 KHG NW Einwendungen nicht ergeben.
Düsseldorf, den 14. Dezember 1998
Der Leiter des Gemeindeprüfungsamtes
bei der Bezirksregierung Düsseldorf
- 32.16-718 -
gez. Z i m m e r m a n n
Westf. Zentrum für Psychiatrie und Psychotherapie Paderborn
Bestätigungsvermerk
Die mit der Prüfung des Jahresabschlusses des Westf. Zentrums für Psychiatrie und Psychotherapie Paderborn zum 31.12.1996 beauftragte Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Dr. Merschmeier & Partner GmbH (Münster) hat nach dem Ergebnis der Prüfung den folgenden Bestätigungsvermerk erteilt:
Die Buchführung und der Jahresabschluss entsprechen nach unserer pflichtgemässen Prüfung den gesetzlichen Vorschriften.
Der Jahresabschluss vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmässiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Krankenhauses.
Der Lagebericht gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 GemKHBVO steht im Einklang mit dem Jahresabschluss. Im übrigen hat auch die Prüfung der Ordnungsmässigkeit der sonstigen Teile des Rechnungswesens, der wirtschaftlichen Verhältnisse und der zweckentsprechenden, sparsamen und wirtschaftlichen Verwendung der öffentlichen pauschalen Fördermittel nach § 23 KHG NW Einwendungen nicht ergeben.
Zusatz des Gemeindeprüfungsamtes: Die Erträge decken auch weiterhin nicht die Aufwendungen.
Düsseldorf, den 03. Februar 1999
Der Leiter des Gemeindeprüfungsamtes
bei der Bezirksregierung Düsseldorf
- 32.16-719 -
gez. Zimmermann
Westf. Klinik für Psychiatrie und Psychotherapie Warstein
Bestätigungsvermerk
Die mit der Prüfung des Jahresabschlusses der Westf. Klinik für Psychiatrie und Psychotherapie Warstein zum 31.12.1996 beauftragte Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Dipl.-Kfm. Greiffenhagen GmbH (Bielefeld) hat nach dem Ergebnis der Prüfung den folgenden Bestätigungsvermerk erteilt:
Die Buchführung und der Jahresabschluss entsprechen nach unserer pflichtgemässen Prüfung den gesetzlichen Vorschriften.
Der Jahresabschluss vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmässiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Krankenhauses.
Der Lagebericht steht im Einklang mit dem Jahresabschluss. Im übrigen hat auch die Prüfung der Ordnungsmässigkeit der sonstigen Teile des Rechnungswesens, der wirtschaftlichen Verhältnisse und der zweckentsprechenden, sparsamen und wirtschaftlichen Verwendung der öffentlichen pauschalen Fördermittel nach § 23 KHG NW Einwendungen nicht ergeben.
Zusatz des Gemeindeprüfungsamtes: Die Erträge decken nicht die Aufwendungen.
Düsseldorf, den 17. Februar 1999
Der Leiter des Gemeindeprüfungsamtes
bei der Bezirksregierung Düsseldorf
- 32.16-723 -
gez. Z i m m e r m a n n
Westf. Klinik für Kinder- und Jugendpsychiatrie in der Haard
Bestätigungsvermerk
Die mit der Prüfung des Jahresabschlusses des Westf. Klinik für Kinder- und Jugendpsychiatrie in der Haard zum 31.12.1996 beauftragte Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Wibera AG (Düsseldorf) hat nach dem Ergebnis der Prüfung den folgenden Bestätigungsvermerk erteilt:
Die Buchführung und der Jahresabschluss entsprechen nach unserer pflichtgemässen Prüfung den gesetzlichen Vorschriften.
Der Jahresabschluss vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmässiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Westf. Klinik für Kinder- und Jugendpsychiatrie in der Haard, Marl-Sinsen.
Der Lagebericht steht im Einklang mit dem Jahresabschluss. Im übrigen hat auch die Prüfung der Ordnungsmässigkeit der sonstigen Teile des Rechnungswesens, der wirtschaftlichen Verhältnisse und der zweckentsprechenden, sparsamen und wirtschaftlichen Verwendung der öffentlichen pauschalen Fördermittel nach § 23 KHG NW Einwendungen nicht ergeben.
Düsseldorf, den 22. Januar 1999
Der Leiter des Gemeindeprüfungsamtes
bei der Bezirksregierung Düsseldorf
- 32.16-712 -
gez. Z i m m e r m a n n
Westf. Institut für Kinder- und Jugendpsychiatrie,
Psychotherapie und Heilpädagogik Hamm
Bestätigungsvermerk
Die mit der Prüfung des Jahresabschlusses des Westf. Instituts für Kinder- und Jugendpsychiatrie, Psychotherapie und Heilpädagogik Hamm zum 31.12.1996 beauftragte Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Wibera AG (Düsseldorf) hat nach dem Ergebnis der Prüfung den folgenden Bestätigungsvermerk erteilt:
Die Buchführung und der Jahresabschluss entsprechen nach unserer pflichtgemässen Prüfung den gesetzlichen Vorschriften.
Der Jahresabschluss vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmässiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Westf. Instituts für Kinder- und Jugendpsychiatrie, Psychotherapie und Heilpädagogik Hamm.
Der Lagebericht steht im Einklang mit dem Jahresabschluss. Im übrigen hat auch die Prüfung der Ordnungsmässigkeit der sonstigen Teile des Rechnungswesens, der wirtschaftlichen Verhältnisse und der zweckentsprechenden, sparsamen und wirtschaftlichen Verwendung der öffentlichen pauschalen Fördermittel nach § 23 KHG NW Einwendungen nicht ergeben.
Düsseldorf, den 04. Juni 1998
Der Leiter des Gemeindeprüfungsamtes
bei der Bezirksregierung Düsseldorf
- 32.16-713 -
gez. Z i m m e r m a n n
Westf. Klinik für Kinder- und Jugendpsychiatrie St. Johannes-Stift Marsberg
Bestätigungsvermerk
Die mit der Prüfung des Jahresabschlusses des St. Johannes-Stiftes Marsberg zum 31.12.1996 beauftragte Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Wibera AG (Düsseldorf) hat nach dem Ergebnis der Prüfung den folgenden Bestätigungsvermerk erteilt:
Die Buchführung und der Jahresabschluss entsprechen nach unserer pflichtgemässen Prüfung den gesetzlichen Vorschriften.
Der Jahresabschluss vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmässiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Westf. Klinik für Kinder- und Jugendpsychiatrie und Psychotherapie - St.-Johannes-Stift Marsberg -.
Der Lagebericht steht im Einklang mit dem Jahresabschluss. Im übrigen hat auch die Prüfung der Ordnungsmässigkeit der sonstigen Teile des Rechnungswesens, der wirtschaftlichen Verhältnisse und der zweckentsprechenden, sparsamen und wirtschaftlichen Verwendung der öffentlichen pauschalen Fördermittel nach § 23 KHG NW Einwendungen nicht ergeben.
Düsseldorf, 11. Mai 1999
Der Leiter des Gemeindeprüfungsamtes
bei der Bezirksregierung Düsseldorf
- 32.16.717 -
In Vertretung
gez. Dr. R o t e r i n g
Westf. Klinik für die Behandlung von Suchtkrankheiten Stillenberg
Bestätigungsvermerk
Die mit der Prüfung des Jahresabschlusses der Westf. Klinik für die Behandlung von Suchtkrankheiten Stillenberg zum 31.12.1996 beauftragte Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Dipl.-Kfm. Greiffenhagen GmbH (Bielefeld) hat nach dem Ergebnis der Prüfung den folgenden Bestätigungsvermerk erteilt:
Die Buchführung und der Jahresabschluss entsprechen nach unserer pflichtgemässen Prüfung den gesetzlichen Vorschriften.
Der Jahresabschluss vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmässiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Krankenhauses.
Der Lagebericht steht im Einklang mit dem Jahresabschluss. Im übrigen hat auch die Prüfung der Ordnungsmässigkeit der sonstigen Teile des Rechnungswesens, der wirtschaftlichen Verhältnisse und der zweckentsprechenden, sparsamen und wirtschaftlichen Verwendung der öffentlichen pauschalen Fördermittel nach § 23 KHG NW Einwendungen nicht ergeben.
Zusatz des Gemeindeprüfungsamtes: Die Erträge decken nicht die Aufwendungen.
Düsseldorf, den 22. Januar 1999
Der Leiter des Gemeindeprüfungsamtes
bei der Bezirksregierung Düsseldorf
- 32.16-721 -
gez. Z i m m e r m a n n
Westf. Klinik Schloß Haldem
Bestätigungsvermerk
Die mit der Prüfung des Jahresabschlusses des Westf. Klinik Schloß Haldem zum 31.12.1996 beauftragte Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Ev. Treuhandstelle in Münster GmbH (Münster) hat nach dem Ergebnis der Prüfung den folgenden Bestätigungsvermerk erteilt:
Die Buchführung und der Jahresabschluss entsprechen nach unserer pflichtgemässen Prüfung den gesetzlichen Vorschriften.
Der Jahresabschluss vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmässiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Klinik.
Der Lagebericht steht im Einklang mit dem Jahresabschluss. Im übrigen hat auch die Prüfung der Ordnungsmässigkeit der sonstigen Teile des Rechnungswesens, der wirtschaftlichen Verhältnisse und der zweckentsprechenden, sparsamen und wirtschaftlichen Verwendung der öffentlichen pauschalen Fördermittel Einwendungen nicht ergeben.
Düsseldorf, den 21. Januar 1999
Der Leiter des Gemeindeprüfungsamtes
bei der Bezirksregierung Düsseldorf
- 32.16-711 -
gez. Zimmermann
Bernhard-Salzmann-Klinik Gütersloh
Bestätigungsvermerk
Die mit der Prüfung des Jahresabschlusses der Bernhard-Salzmann-Klinik Gütersloh zum 31.12.1996 beauftragte Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Dipl.-Kfm. Greiffenhagen GmbH (Bielefeld) hat nach dem Ergebnis der Prüfung den folgenden Bestätigungsvermerk erteilt:
Die Buchführung und der Jahresabschluss entsprechen nach unserer pflichtgemässen Prüfung den gesetzlichen Vorschriften.
Der Jahresabschluss vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmässiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Krankenhauses.
Der Lagebericht steht im Einklang mit dem Jahresabschluss. Im übrigen hat auch die Prüfung der Ordnungsmässigkeit der sonstigen Teile des Rechnungswesens, der wirtschaftlichen Verhältnisse und der zweckentsprechenden, sparsamen und wirtschaftlichen Verwendung der öffentlichen pauschalen Fördermittel nach § 23 KHG NW Einwendungen nicht ergeben.
Düsseldorf, den 31. März 1999
Der Leiter des Gemeindeprüfungsamtes
bei der Bezirksregierung Düsseldorf
- 32.16-709 -
in Vertretung
gez. S t r o h m e y e r
Westf. Zentrum für Forensische Psychiatrie Lippstadt
Bestätigungsvermerk
Die mit der Prüfung des Jahresabschlusses des Westf. Zentrums für Forensische Psychiatrie Lippstadt zum 31.12.1996 beauftragte Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Ev. Treuhandstelle in Münster GmbH (Münster) hat nach dem Ergebnis der Prüfung den folgenden Bestätigungsvermerk erteilt:
Die Buchführung und der Jahresabschluss entsprechen nach unserer pflichtgemässen Prüfung den gesetzlichen Vorschriften.
Der Jahresabschluss vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmässiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Zentrums.
Der Lagebericht steht im Einklang mit dem Jahresabschluss. Im übrigen hat auch die Prüfung der Ordnungsmässigkeit der sonstigen Teile des Rechnungswesens, der wirtschaftlichen Verhältnisse und der zweckentsprechenden, sparsamen und wirtschaftlichen Verwendung der öffentlichen pauschalen Fördermittel Einwendungen nicht ergeben. Zu den wirtschaftlichen Verhältnissen ist zu bemerken, daß die Eigenkapitalausstattung unzureichend ist.
Düsseldorf, den 28. April 1998
Der Leiter des Gemeindeprüfungsamtes
bei der Bezirksregierung Düsseldorf
- 32.16-725 -
gez. Z i m m e r m a n n
Westf. Therapiezentrum "Bilstein" Marsberg
Bestätigungsvermerk
Die mit der Prüfung des Jahresabschlusses des Westf. Therapiezentrums "Bilstein" Marsberg zum 31.12.1996 beauftragte Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Ev. Treuhandstelle in Münster GmbH (Münster) hat nach dem Ergebnis der Prüfung den folgenden Bestätigungsvermerk erteilt:
Die Buchführung und der Jahresabschluss entsprechen nach unserer pflichtgemässen Prüfung den gesetzlichen Vorschriften.
Der Jahresabschluss vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmässiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Therapiezentrums.
Der Lagebericht steht im Einklang mit dem Jahresabschluss. Im übrigen hat auch die Prüfung der Ordnungsmässigkeit der sonstigen Teile des Rechnungswesens, der wirtschaftlichen Verhältnisse und der zweckentsprechenden, sparsamen und wirtschaftlichen Verwendung der öffentlichen pauschalen Fördermittel nach § 23 KGN NW Einwendungen nicht ergeben. Zu den wirtschaftlichen Verhältnissen ist zu bemerken, dass die Eigenkapitalausstattung unzureichend ist.
Düsseldorf, den 14. Mai 1998
Der Leiter des Gemeindeprüfungsamtes
bei der Bezirksregierung Düsseldorf
- 32.16-724 -
gez. Z i m m e r m a n n
MBl. NRW. 1999 S. 902