Ministerialblatt (MBl. NRW.)
Ausgabe 1999 Nr. 48 vom 3.8.1999 Seite 955 bis 972

über die Führung und Vorlage der Kehrbücher der Bezirksschornsteinfegermeisterinnen/Bezirksschornsteinfegermeister
Normkopf
Norm
Normfuß
 

über die Führung und Vorlage der Kehrbücher der Bezirksschornsteinfegermeisterinnen/Bezirksschornsteinfegermeister

I.

7125

Richtlinien

über die Führung und Vorlage der Kehrbücher
der Bezirksschornsteinfegermeisterinnen/Bezirksschornsteinfegermeister

RdErl. d. Ministeriums für Wirtschaft und Mittelstand,
Technologie und Verkehr v. 6.7.1999 – 134 – 2.50-24

Mein RdErl. v. 10.4.1991 (SMBl. NRW 7125), zuletzt geändert durch RdErl. v. 2.11.1993 (SMBl. NRW 7125) wird wie folgt geändert

1
In der Überschrift ist vor dem Wort "Bezirksschornsteinfegermeister" das Wort "Bezirksschornsteinfegermeisterinnen/" einzufügen.

2
Abschnitt I

2.1
In Nummer 1 Abs. 1 und 3 ist vor dem Wort "Bezirksschornsteinfegermeister" das Wort "Bezirksschornsteinfegermeisterin/" einzufügen.
In Absatz 3 ist vor dem Wort "er" das Wort "sie/" einzufügen.

2.2
In Nummer 2.11 Satz 3 sind die Wörter "im darauffolgenden Jahr" durch die Wörter "in den darauffolgenden Jahren" zu ersetzen.

2.3
Im Klammerzusatz der Nummer 2.2. sind hinter "z.B." die Wörter "Bauzustandsbesichtigungen, Wiederholungsmessungen, Prüfungen und Begutachtungen," durch die Wörter "Prüfungen und Begutachtungen nach Baurecht und gem. § 13 Abs. 1 SchfG, Wiederholungsmessungen," zu ersetzen.

2.4
In Nummer 3.3 Satz 1 sind die Wörter "der Bezirksschornsteinfegermeister seinem Nachfolger" durch die Wörter "die Bezirksschornsteinfegermeisterin/der Bezirksschornsteinfegermeister der Nachfolgerin/dem Nachfolger" zu ersetzen.
In Satz 2 ist vor dem Wort "seinem" das Wort "ihrem/" einzufügen.
In Satz 3 sind die Wörter "hat der Bezirksschornsteinfegermeister einen Auszug anzufertigen und dem Nachfolger" durch die Wörter "ist ein Auszug anzufertigen und der Nachfolgerin/dem Nachfolger" zu ersetzen.

2.5
In Nummer 4.3 Satz 1 sind die Wörter "dem zuständigen Regierungspräsidenten" durch die Wörter "der zuständigen Bezirksregierung" zu ersetzen.
Die Sätze 3 und 4 werden gestrichen.

3
In Abschnitt II. "Vorschriften für handschriftlich geführte Kehrbücher" sind die Sätze 1 und 2 durch folgenden Text zu ersetzen: "Handgeschriebene Kehrbücher müssen zu Beginn eines jeden Jahres vorliegen und aufzeigen, welche Arbeiten im Kehrbezirk insgesamt durchzuführen sind. Es muss sichergestellt sein, dass ein handgeschriebenes Kehrbuch alle Daten gem. Abschnitt I Nummern 2.11 bis 2.14 dieses Erlasses enthält.
Das bisher vorgegebene Muster für ein handgeschriebenes Kehrbuch ist ab sofort nicht mehr verbindlich."

4
In Abschnitt III. Nummer 1 ist der Satz 2 durch folgenden Text zu ersetzen: "Bei ADV geführten Kehrbüchern muss sichergestellt sein, dass alle Daten gem. Abschnitt I Nummern 2.11 bis 2.14 dieses Erlasses enthalten sind und ausgedruckt werden können."

5
Die Anlage 1 ist durch die neue Anlage 1 zu ersetzen.

6
Anlage 2 ist ersatzlos zu streichen.

Anlage1

Erhebung der Arbeitswerte im Regierungsbezirk .......................

Aufstellung aller Arbeiten nach Kehrbuch, Stand________________

Stadt / Kreis_______________________________, Kehrbezirks-Nr.:___________

Kurz- zeichen

Arbeitsart

Anzahl

AW aller im Folgejahr anfallenden Arbeiten

AW der im Erhebungszeitraum durchzuführenden Arbeiten

GW

Grundgebühr jährlich

1 GW

Grundgebühr ungerades Jahr

2 GW

Grundgebühr gerades Jahr

FS

Feuerstättenschau jährlich

FS 2

Feuerstättenschau zweijährig

AG 4

Arbeitsgebühr 4X

AG 3

Arbeitsgebühr 3X

AG 2

Arbeitsgebühr 2X

AG 1

Arbeitsgebühr 1X jährlich

1AG1

Arbeitsgebühr 1X ungerades Jahr

2AG1

Arbeitsgebühr 1X gerades Jahr

R4

Rauchschornsteine 4X

S4B

Rauchschornsteine 4X(bestiegen)

S4

Rauchschornsteine 4X (über 1600)

K4

Rauchkanäle/ Rohre 4X

B4B

Rauchkanäle 4X (bestiegen)

B4

Rauchkanäle 4X (über 1600)

R3

Rauchschornsteine 3X

S3B

Rauchschornsteine 3X (bestiegen)

S3

Rauchschornsteine 3X (über 1600)

K3

Rauchkanäle/ Rohre 3X

B3B

Rauchkanäle 3X (bestiegen)

B3

Rauchkanäle 3X (über 1600)

R2

Rauchschornsteine 2X

S2B

Rauchschornsteine 2X (bestiegen)

S2

Rauchschornsteine 2X (über 1600)

K2

Rauchknäle/ Rohre 2X

B2B

Rauchkanäle 2X (bestiegen)

B2

Rauchkanäle 2X (über 1600)

R1

Rauch-/Ölschornstein 1X

S1B

Rauch-/Ölschornstein 1X (bestiegen)

S1

Rauch-/Ölschornstein 1X (über 1600)

K1

Rauchkanäle/ Rohre 1X

B1B

Rauchkanäle 1X (bestiegen)

B1

Rauchkanäle 1X (über 1600)

G1

Gasschornstein 1X jährlich

1 G1

Gasschornstein 1X ungerades Jahr

2 G1

Gasschornstein 1X gerades Jahr

A1

Abluftschornstein 1X

Z1

Zulufteinrichtung 1X jährlich

1 Z1

Zulufteinrichtung 1X ungerades Jahr

2 Z1

Zulufteinrichtung 1X gerades Jahr

AP

Abgaswegeprüfung jährlich

1 AP

Abgaswegeprüfung ungerades Jahr

2 AP

Abgaswegeprüfung gerades Jahr

APW

jede weitere Feuerstätte jährlich

1 APW

j.weit.Feuerstätte ungerades Jahr

2 APW

j.weit.Feuerstätte gerades Jahr

GC

Abgaswegeüberprüfung u.CO-Messung jährlich

1 GC

Abgaswegeüberprüfung u.CO-Messung ungerades Jahr

GCW

Abgaswegeüberprüfung u.CO-Messung jede
weitere Feuerstätte jährlich

1 GCW

Abgaswegeüberprüfung u.CO-Messung jede weitere Feuerstätte ungerades Jahr

2 GCW

Abgaswegeüberprüfung u.CO-Messung jede weitere Feuerstätte gerades Jahr

AC

Abgaswegeüberprüfung u.CO-Messung jährlich

1 AC

Abgaswegeüberprüfung u.CO-Messung ungerades Jahr

2 AC

Abgaswegeüberprüfung u.CO-Messung gerades Jahr

ACW

Abgaswegeüberprüfung u.CO-Messung jede weitere Feuerstätte jährlich

1 ACW

Abgaswegeüberprüfung u.CO-Messung jede weitere Feuerstätte ungerades Jahr

2 ACW

Abgaswegeüberprüfung u.CO-Messung jede weitere Feuerstätte gerades Jahr

AM1

Abgaswegeüberprüfung und 1. BImSchV.-Messung und CO-Messung jährlich

1 AM1

Abgaswegeüberprüfung und 1. BImSchV.-Messung und CO-Messung ungerades Jahr

2 AM1

Abgaswegeüberprüfung und 1. BImSchV.-Messung und CO-Messung gerades Jahr

AM2

jede weitere Feuerstätte jährlich

1 AM2

jede weitere Feuerstätte ungerades Jahr

2 AM2

jede weitere Feuerstätte gerades Jahr

M1

1. BImSchV.-Messung jährlich

1 M1

1. BImSchV.-Messung ungerades Jahr

2 M1

1. BImSchV.-Messung gerades Jahr

M1W

1. BImSchV.-Messung jede weitere Feuerstätte jährlich

1 M1W

1. BImSchV.-Messung jede weitere Feuerstätte ungerades Jahr

2 M1W

1. BImSchV.-Messung jede weitere Feuerstätte gerades Jahr

E1

1. BImSchV.-Messung/ Öl

E1W

1. BImSchV.-Messung /Öl jede weitere Feuerstätte

E0

1. BImSchV.-Messung/Öl-Brennwert

E0W

1. BImSchV.-Messung / Öl-Brennwert jede weitere Feuerstätte

F1

Feststoffmessung und CO-Messung

F1W

Feststoffmessung und CO-Messung jede weitere Feuerstätte

Gesamtvolumen AW

AW fällig ab 2002/ §3 Abs.1 Nr.4 KÜO

AW fällig ab 2003/ §3 Abs.1 Nr.4 KÜO

AW fällig ab 2004/ §3 Abs.1 Nr.4 KÜO

AW fällig ab 2005/ §3 Abs.1 Nr.4 KÜO

Summe der nicht regelmäßig wiederkehrenden Arbeiten nach KÜO in AW

Unterschrift

Stempel

Datum

MBl. NRW. 1999 S. 956