Ministerialblatt (MBl. NRW.)
Ausgabe 1999 Nr. 53 vom 7.9.1999 Seite 1051 bis 1058
Anteil der Gemeinden an der Einkommensteuer im Haushaltsjahr 1999 |
---|
Normkopf Norm Normfuß |
Anteil der Gemeinden an der Einkommensteuer im Haushaltsjahr 1999
Innenministerium
Anteil der Gemeinden an der Einkommensteuer
im Haushaltsjahr 1999
RdErl. d. Innenministeriums v. 17.8.1999
- III B 2 - 56.10.10 – 8502 I /99 -
Die Gesamtsumme des auf die Gemeinden entfallenden Anteils an der Einkommensteuer nach dem Ist-Aufkommen wird für die Monate April bis Juni 1999 auf
2.527.058.117,12 DM
festgesetzt.
Bei der Ermittlung des den Gemeinden zustehenden Anteils an der Einkommensteuer sind die Leistungen an andere Bundesländer im Rahmen der Lohnsteuerzerlegung, anteilig der auf das Land Nordrhein-Westfalen entfallende Anteil an den Bundeszahlungen im Familienleistungsausgleich und anteilig die auf natürliche Personen entfallenden Vergütungen von Körperschaftsteuer abgesetzt worden. Hinzugerechnet wurden die Leistungen anderer Bundesländer im Rahmen der Zerlegung des Zinsabschlages.
MBl. NRW. 1999 S. 1056