Ministerialblatt (MBl. NRW.)
Ausgabe 1999 Nr. 70 vom 20.12.1999 Seite 1373 bis 1392

Änderung der Benutzungsordnung der Landessammelstelle für radioaktive Abfälle des Landes Nordrhein-Westfalen
Normkopf
Norm
Normfuß
 
zugehörige Anlagen :
Anlage2
 

Änderung der Benutzungsordnung der Landessammelstelle für radioaktive Abfälle des Landes Nordrhein-Westfalen

II

Änderung der
Benutzungsordnung der Landessammelstelle
für radioaktive Abfälle
des Landes Nordrhein-Westfalen

Bek.d. Ministeriums für Arbeit, Soziales und
Stadtentwicklung, Kultur und Sport v. 10.11.1999
216 - 8338.8.3.2

Die Benutzungsordnung der Landessammelstelle für radioaktive Abfälle des Landes Nordrhein-Westfalen i.d.F. der Bekanntmachung des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales vom 10.11.1994, III A 6 - 8957, wird wie folgt geändert:

  1. Nummer 3.1.1 erhält folgende Fassung:
  2. 3.1.1 Die radioaktiven Abfälle sind vom Ablieferungspflichtigen getrennt nach Abfallsorten gemäß Nummer 3.2 und Radionukliden zu sammeln und nach diesen Kriterien sortiert abzuliefern; Ausnahmen sind in Absprache mit der Landessammelstelle möglich.
    Folgendes ist zu beachten:

  3. In Nummer 4. wird die Zahl "1999" durch die Zahl "2000" ersetzt.
  4. In der Anlage 1 "Beförderungspapier und Begleitzettel" wird im Abschnitt "Versandvorschriften" der Hinweis "GGVS" durch den Hinweis "ADR" ersetzt. Das "Beförderungspapier und Begleitzettel" erhält somit die in der nachfolgenden neuen Anlage 1 aufgeführte Fassung.
  5. In der Anlage 1 "Beförderungspapier und Begleitzettel" wird im Abschnitt "Versandvorschriften" der letzte Absatz bis auf den Satz "Beschaffenheit des Gutes u. der Verpackung entsprechen den Vorschriften des ADR" gestrichen.
  6. Die Anlage 2 "Kostenordnung" wird durch die neue Anlage 2 "Kostenordnung" ersetzt und erhält die in der nachfolgenden Tabelle aufgeführte Fassung.
  7. Diese Änderung der Benutzungsordnung tritt mit der Veröffentlichung in Kraft.

Anlage 1 (Deckblatt an Abfallbehälter), pdf.file

Anlage 2 (Kostenordnung), pdf.file

MBl. NRW. 1999 S. 1384