Ministerialblatt (MBl. NRW.)
Ausgabe 1999 Nr. 72 vom 30.12.1999 Seite 1415 bis 436

Änderung der Beitragsordnung
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Änderung der Beitragsordnung

21220

Änderung der Beitragsordnung

der Ärztekammer Westfalen-Lippe

vom 27. November 1999

Artikel I

Die Beitragsordnung der Ärztekammer Westfalen-Lippe vom 18.10.1986 (MBl. NRW. S. 1779), geändert am 26.11.1988 (MBl. NRW. 1989 S. 64), wird wie folgt geändert:

1.
§ 2 wird wie folgt geändert:

  1. Absatz 1 erhält folgende Fassung:
  2. "(1) Der Beitrag beträgt mindestens 33,00 DM, für Einkünfte aus ärztlicher Tätigkeit von 30.000,00 DM bis unter 50.000,00 DM 83,00 DM, im übrigen 0,414 vom Hundert der Einkünfte aus ärztlicher Tätigkeit je angefangene zehntausend Deutsche Mark, die der Kammerangehörige im vorletzten Jahr vor dem Beitragsjahr erzielt hat, höchstens aber 3.312,00 DM. Er errechnet sich vom Mittelwert der jeweiligen Stufe.

    Der Beitrag wird auf volle DM aufgerundet (ab 0,50 DM) bzw. abgerundet (bis 0,49 DM)."

    Hat der Kammerangehörige in jenem Jahr keine ärztliche Tätigkeit ausgeübt, so sind die im letzten Jahr vor dem Beitragsjahr erzielten Einkünfte zugrunde zu legen. Ärztliche Tätigkeit ist jede Tätigkeit, bei der ärztliche Fachkenntnisse vorausgesetzt, eingesetzt oder mitverwendet werden oder werden können."

  3. In Absatz 2 Buchstabe b) werden nach dem Wort "Ärzte" die Worte "die in ihrer Berufsausübung ausschließlich zahnärztlich tätig sind" eingefügt.
  4. Folgender neuer Absatz 3 wird angefügt:

"(3) Für Ärzte, die an wissenschaftlichen Hochschulen ausschließlich Grundlagenforschung betreiben, ermäßigt sich der Kammerbeitrag um 20 %."

2.
In § 3 Abs. 1 Satz 2nach dem Wort "Werbungskosten" folgender neuer wird der zweite Spiegelstrichergänzt
durch folgenden Spiegelstrich ersetzt:

" - bei beamteten und angestellten Ärzten deren Bruttoarbeitslohn laut Lohnsteuerkarte(n) abzüglich Werbungskosten."

3.
In § 5 Abs. 1 Satz 6 werden die Worte "3,- DM" ersetzt durch die Worte "10,- DM"

Artikel II

Diese Änderung der Beitragsordnung tritt am 1.1.2000 in Kraft.

Genehmigt.

Düsseldorf, den 10. Dezember 1999

Ministerium für Frauen, Jugend,
Familie und Gesundheit
des Landes Nordrhein-Westfalen
III B 3 - 0810.54 -
Im Auftrag
( Dr. Hermann )

Die vorstehende Änderung der Beitragsordnung wird hiermit ausgefertigt und im Ministerialblatt für das Land Nordrhein-Westfalen und im "Westfälischen Ärzteblatt" bekanntgemacht.

Münster, den 07. 12.1999

Der Präsident
Dr. med. Ingo Flenker

MBl. NRW. 1999 S. 1416