Ministerialblatt (MBl. NRW.)
Ausgabe 1999 Nr. 50 vom 28.8.1999 Seite 1009 bis 1022

Richtlinien zur Durchführung der Verordnung über die innerstaatliche und grenzüberschreitende Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße
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Richtlinien zur Durchführung der Verordnung über die innerstaatliche und grenzüberschreitende Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße

924

Richtlinien
zur Durchführung der Verordnung
über die innerstaatliche und grenzüberschreitende Beförderung
gefährlicher Güter auf der Straße

Gem. RdErl. d. Ministeriums für Wirtschaft und Mittelstand, Technologie und Verkehr
- 631 - 41 - 03/3.3 ,
d. Ministeriums für Arbeit, Soziales und Stadtentwicklung, Kultur und Sport
- 212-8232.0.2.5
u. d. Ministeriums für Umwelt, Raumordnung und Landwirtschaft
- IV B 4 - 204 - 1 v. 16.7.1999

Der Gem. RdErl. d. Ministeriums für Wirtschaft und Mittelstand, Technologie und Verkehr, d. Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales u. d. Ministeriums für Umwelt, Raumordnung und Landwirtschaft v. 14.08.1997 (SMBl. NRW. 924) wird wie folgt geändert:

Die Nummer 1 - Allgemeine Richtlinien - wird wie folgt gefasst:

"Die Richtlinien zur Durchführung der Gefahrgutverordnung

Straße (GGVS) und Hinweise zur Anwendung der Anlagen A und B des ADR (GGVS - Durchführungsrichtlinien) - RS 002 - sind am 30. Juni 1999 (Verkehrsblatt 1999, Heft 12, S. 419) neu gefasst worden.

Hiermit werden diese Richtlinien für verbindlich erklärt."

MBl. NRW. 1999 S. 1019