Ministerialblatt (MBl. NRW.)
Ausgabe 1999 Nr. 64 vom 2.12.1999 Seite 1257 bis 1270
Anerkennung des Ortsteiles Bellersen der Stadt Brakel als Erholungsort |
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Anerkennung des Ortsteiles Bellersen der Stadt Brakel als Erholungsort
21281
Anerkennung des Ortsteiles
Bellersen der Stadt Brakel als Erholungsort
Vfg. d. Bezirksregierung Detmold vom 6.8.1999 - 24.64 00
Aufgrund des §1 der Verordnung über die Anerkennung von Gemeinden oder Teilen von Gemeinden als Erholungsort - EVO - vom 29.9.1983 (GV. NRW S. 428/SGV. NRW 21281) habe ich der Stadt Brakel für den Ortsteil Bellersen die Artbezeichnung
Erholungsort
verliehen und die Erholungsgebietsgrenzen festgesetzt.
Die Anlagen 1 und 2 - textliche Darstellung der Erholungsgebietsgrenze und zeichnerische Darstellung des Erholungsgebietes - sind Bestandteile der Verfügung.
Anlage 1
Textliche Darstellung der Erholungsgebietsgrenzen
Das anerkannte Erholdungsgebiet wird wie folgt begrenzt:
Im Norden
vom landwirtschaftlichen Betrieb Rüther, Blinder Weg 10, nach Südosten entlang der östlichen Grenze der Wohnbebauung " Auf der Heide " sowie des Friedhofes auf die L 825.
Im Osten
östlich des landwirtschaftlichen Betriebes Markus südlich bis zur Brucht, bachabwärts südöstlich der Bebauung des Dorfkerns bis zur Mühle; danach entlang eines Fußweges ("Agrarhistorischer Rundwanderweg ") nordwestliche des Rammelsberges bis zur L 825 im Süden.
Im Süden
von der L 825 nach Westen durch das Süsterfeld, abknickend nach Nordwesten über den Schmandberg bis zum Fußweg " Agrarhistorischer Rundwanderweg ".
Im Westen
vom Schmandberg in nördlicher Richtung bis zum Feldweg " Am Strickberg, in östlicher Richtung bis westlich des Bebauungsplanes "Hotel "; von dort nördlich unter Einschluss des landwirtschaftlichen Betriebes Bannenberg entlang eines Wirtschaftsweges, umschließt westlich die Aussiedlergehöfte " Am Weinberg ". Geradlinig nach Osten bis zum Spielplatz, von dort westlich und nördlich entlang des Baugebietes "Steinrieke " mit Einschluß des Hofes Nolte.
Anlage 2 nur in Kartenform vorliegend
- MBl. NRW. 1999 S. 1261