Ministerialblatt (MBl. NRW.)
Ausgabe 1999 Nr. 67 vom 10.12.1999 Seite 1313 bis 1340

Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 1999 - Bundeshaushalt -
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Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 1999 - Bundeshaushalt -

Jahresabschluss
für das Haushaltsjahr 1999
- Bundeshaushalt -

RdErl. d. Finanzministeriums v. .11.1999 -
I D 3 - 0071 - 25.2

Das Rundschreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 28.9.1999 über den Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 1999 ist im Gemeinsamen Ministerialblatt der obersten Bundesbehörden Nr. 26 vom 14.10.1999 veröffentlicht worden. Ich weise die Stellen in der Landes- und Kommunalverwaltung, die den Bundeshaushalt bewirtschaften, darauf hin, dass

1. Auszahlungsanordnungen für das Haushaltsjahr 1999 den Bundeskassen mit Rücksicht auf die Weihnachtsfeiertage und die zwangsläufige Mehrbelastung der Kassen unmittelbar vor Abschluss des Haushaltsjahres nicht erst kurz vor Ende des Haushaltsjahres, sondern frühzeitig, und zwar spätestens bis zum 10. Dezember 1999 zuzuleiten sind, da bei später eingehenden Anordnungen nicht sichergestellt werden kann, dass sie noch zu Lasten der Mittel des Haushaltsjahres 1999 ausgeführt werden,

2. in Nummer 3 des vorbezeichneten Rundschreibens Regelungen zum Jahresabschluss im automatisierten Verfahren des Bundes (HKR-Verfahren) enthalten sind, die auch für die Titelverwalter von Interesse sind. Darüber hinaus sind in diesem Abschnitt Ausführungen zur Übernahme der Buchungen über eingegangene Verpflichtungen enthalten.

Auf Nummer 1.5 und Nummer 7.1 des Rundschreibens weise ich besonders hin.

Im Einvernehmen mit dem Innenministerium

MBl. NRW. 1999 S. 1340