Ministerialblatt (MBl. NRW.)
Ausgabe 1999 Nr. 5 vom 5.2.1999 Seite 65 bis 82

Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Erholungsmaßnahmen für Kinder und für behinderte Menschen, für die Schulung von Betreuungskräften und die Kur- und Genesungsfürsorge
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Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Erholungsmaßnahmen für Kinder und für behinderte Menschen, für die Schulung von Betreuungskräften und die Kur- und Genesungsfürsorge

21630

Richtlinien
über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung
von Erholungsmaßnahmen für Kinder und für behinderte Menschen,
für die Schulung von Betreuungskräften und die Kur- und Genesungsfürsorge

RdErl. d. Ministeriums für Frauen, Jugend, Familie und Gesundheit
v. 9.12.1998 - IV A 4 - 6707.1

Der RdErl. d. Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales v. 9.2.1995 (SMBl. NW. 21630) wird wie folgt geändert:

I.

  1. Nummer. 1.1.1 erhält folgende Fassung:
    1.1.1
    Erholungsmaßnahmen für Kinder aus bedürftigen Familien und für behinderte Kinder und Jugendliche (bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres),
  2. Nummer 1.1.3 wird Nr. 1.1.2 und in dem Klammerzusatz wird die Zahl "60" durch die Zahl "65" ersetzt.
  3. Die bisherigen Nummern 1.1.4 und 1.1.5 werden Nummern 1.1.3 und 1.1.4
  4. In Nummer 3.1.1 wird die Zahl "13" durch die Zahl " 7" ersetzt.
  5. In Nummer 3.1.2 wird die Zahl "10" durch die Zahl "5" ersetzt.
  6. In Nummer 4.4. werden in Satz 1 das Wort "Einzelfördersätze" durch das Wort "Fördersätze" und in Satz 2 die Wörter "Festbeträge" jeweils durch das Wort "Fördersätze" ersetzt.
  7. Nummer. 6. erhält folgende Fassung:
    Die Richtlinien treten mit Ablauf des 31.12.2003 außer Kraft.

II.

Die Anlage 1 wird wie folgt geändert:

1
Unter "Betr.:" entfällt die Zeile
 Erholungsmaßnahmen für behinderte Kinder und Jugendliche

2
Abschnitt I. wird wie folgt geändert:

2.1
In Nr. 2 erhält das 1. Kontrollkästchen folgende Fassung:
" außerörtliche Erholungsmaßnahmen für Kinder aus bedürftigen Familien und für behinderte Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres und örtliche Erholungsmaßnahmen (Stadtranderholung) "

2.2
Das 2. Kontrollkästchen entfällt.

2.3
Im Text des 2. Kontrollkästchens (neu) wird die Zahl "60" durch die Zahl "65" ersetzt.

2.4
In Nr. 4 werden die Wörter "wie folgt ermittelt 2)" durch die Wörter "entsprechend Ihrem Verteilungsvorschlag ermittelt." ersetzt.

Die Fußnote 2) entfällt.

2.5
In Nummer 5 entfällt "19.....".

3.
Abschnitt II. wird wie folgt geändert:

3.1
Die bisherigen Nummern 2.1 bis 2.1.5 werden durch folgende Nummern 2.1 bis 2.1.6 wie folgt ersetzt:

2.1
Förderung von außerörtlichen Erholungsmaßnahmen für Kinder und behinderte Kinder und Jugendliche

2.1.1
Die Auswahl der in die Förderung einzubeziehenden Kinder ist von den Trägern der Maßnahmen eigenverantwortlich zu treffen.

2.1.2
Es dürfen jedoch nur Kinder eine Landesförderung erhalten,wenn die Familie Empfänger von laufenden Hilfen zum Lebensunterhalt nach § 22 BSHG

oder
- Empfänger von Arbeitslosenhilfe ist

oder
- erklärt , dass das monatliche Nettoeinkommen bei Familien mit einem Kind unter........ DM liegt. Dieser Betrag erhöht sich für jedes weitere Kind, für das Kindergeld gewährt wird, um ........ DM.

oder
die behindert sind.

2.1.3
Bei der Förderung können Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 16. Lebensjahr, behinderte Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 25. Lebensjahr berücksichtigt werden.

2.1.4
Der Fördersatz beträgt je teilnehmendes Kind, das die Voraussetzungen nach 2.1.2 und 2.1.3 erfüllt, und Tag bis zu ....... DM.

Für behinderte Kinder und Jugendliche beträgt er bis zu .......... DM.
Der Landeszuschuss wird zur Mitfinanzierung des Reisepreises gewährt.
Dem Antragsteller ist hierüber eine Abrechnung auszustellen.

2.1.5
Die Erholungsmaßnahmen müssen, um in die Förderung einbezogen werden zu können, zwischen 7 und 30 Tagen dauern. Maßnahmen mit behinderten Kindern und Jugendlichen können ab 5-tägiger Dauer in die Förderung einbezogen werden.

2.1.6
Die teilnehmenden Leiterinnen und Leiter und Helferinnen und Helfer können mit den Fördersätzen berücksichtigt werden, die für die Kinder, für die sie eingesetzt werden, gewährt werden.

3.2
Die bisherige Nummer 2.1.6 wird Nummer 2.1.7 und der Satz "Die Betreuungskräfte können mit den Fördersätzen berücksichtigt werden, der für die Kinder, für die sie eingesetzt werden, nachgewiesen wird." wird gestrichen.

3.3
Die bisherige Nummer 2.1.7 wird Nummer 2.1.8 und es werden das Wort "förderungsfähige" durch das Wort "geförderte" ersetzt und die Wörter "sowie für außerörtliche und örtliche Maßnahmen" gestrichen.

3.4
Die Nummern 2.2.2 bis 2.2.4 werden durch folgende Nummern 2.2 bis 2.2.6 ersetzt:

2.2
 Örtliche Erholungsmaßnahmen (Stadtranderholung)

2.2.1
In die Förderung können alle teilnehmenden Kinder- und Jugendliche bis zum vollendeten 16. Lebensjahr, behinderte Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 25. Lebensjahr einbezogen werden.

2.2.2
Der Fördersatz beträgt je teilnehmendem Kind bzw. Jugendlichen und Tag bis zu ....... DM.

Die Höhe des einzelnen Zuschusses bleibt Ihnen oder Ihren Untergliederungen bzw. Kirchenkreisen, Kirchengemeinden unter Berücksichtigung sozialer Belange vorbehalten.

2.2.3
Die Dauer der förderungsfähigen Maßnahmen beträgt 5 bis 30 Angebotstage.

2.2.4
Die teilnehmenden Leiterinnen und Leiter und Helferinnen und Helfer können ebenfalls mit dem Fördersatz nach Nummer. 2.2.2 berücksichtigt werden.

2.2.5
Nummer. 2.1.7 gilt entsprechend.

2.2.6
Als Teil des Verwendungsnachweises ist eine Gesamtabrechnung je durchgeführter Maßnahme für die Dauer von 5 Jahren nach Vorlage des Nachweises aufzubewahren.

3.5
In Nummer. 2.3.1 wird die Zahl "60" durch die Zahl "65" ersetzt.

3.6
Die Nummern 2.3.3 und 2.3.4 erhalten folgende Fassung:

2.3.3
Der Zuschuss beträgt bis zu ........DM pro Tag und Teilnehmer/in. Die teilnehmenden Betreuerinnen und Betreuer können ebenfalls mit diesem Fördersatz berücksichtigt werden.

2.3.4
Die Nummern 2.1.7 und 2.1.8 gelten entsprechend; für den Einzelantrag ist die Anlage 2 b zu verwenden.

3.7
In Nummer 2.5.6 wird "2.1.7" durch "2.1.8" und "2d" durch "2c" ersetzt.

3.8
Nach Nummer. 2.5.6 wird folgende neue Nummer 2.5.7 angefügt:

2.5.7
Für die Kurnacharbeit können bis zu ....... DM pro Gruppentreffen (Dauer mind. 2 Std. für mindestens 6 Teilnehmer/innen, ggf. mit begleitender Kinderbetreuung) ein gesetzt werden. Für die Teilnehmer/innen sind die Gruppentreffen kostenlos anzubieten.

Der Nachweis der durchgeführten Gruppentreffen ist anhand von Teilnehmerlisten je Treffen zu führen mit Angabe des Datums, der Dauer und der persönlichen Unterschrift.

3.9
In Nummer 5 werden die Wörter "dabei kann Nummer 2.1.1 Abs. 1 ausgenommen werden" gestrichen.

III.

Die Anlage 2 wird wie folgt geändert:

1.
Im "Betr:" wird die Zeile: "  Erholungsmaßnahmen für behinderte Kinder/Jugendliche " gestrichen.

2.
Die Kontrollkästchen vor dem Wort "I. Sachbericht" erhalten folgende Fassung:
 1. Erholungsmaßnahmen für Kinder (außerörtliche und örtliche)

 2. Erholungsmaßnahmen für erwachsene behinderte Menschen

 3. Schulungsmaßnahmen für Betreuungskräfte in der Kindererholung

 4. Kur- und Genesungsfürsorge

3.
In Abschnitt I. ist hinter dem Wort "Angaben: "der Klammerzusatz "(zu Nr. 1 und 2)" einzufügen.

4.
In Abschnitt II. ist in dem Klammerzusatz "2.5" durch "2.4" zu ersetzen.

5.
Die Anlagen 2.1 und 2.2 erhalten die aus der Anlage zu diesem Änderungserlass ersichtliche Fassung.

6.
Die bisherige Anlage 2.4 wird Anlage 2.3 und es werden hinter dem Wort "Nachweis" die Nummer "3." eingesetzt; in der 4. Spalte die Überschrift wie folgt gefasst: "Anzahl der geförderten Unterrichtsstunden";
in der 6. Spalte der Überschrift das Wort "Durchschnittliche" vorangestellt und die Wörter "lt. Zuwendungsbescheid Nummer II. 2.4.2" gestrichen.

7.
Die bisherige Anlage 2.5 wird Anlage 2.4 und erhält die aus der Anlage zu diesem Änderungserlass ersichtliche Fassung.

8.
Die Anlage 2a erhält die aus der Anlage zu diesem Änderungserlass ersichtliche Fassung.

9.
Die bisherige Anlage 2b entfällt.

10.
Die bisherige Anlage 2c wird Anlage 2b und die Überschrift wird wie folgt geändert:
Antrag auf Teilnahme an einer Erholungsmaßnahme für erwachsene behinderte Menschen vom 25. bis zum vollendeten 65. Lebensjahr und Gewährung eines Zuschusses aus Mitteln des Landes Nordrhein- Westfalen

11.
Die bisherige Anlage 2 d wird Anlage 2 c.

Anlage 2.1

I.

Zahlenmäßiger Nachweis/Berechnung des Zuwendungsbetrages

1. Erholung für Kinder und behinderte Kinder und Jugendliche (außerörtl. und örtl. Maßnahmen)

Anzahl der

geförderten Personen

Anzahl der

geförderten Tage

durchschnittl. Fördersatz

DM

Verwendete

Landesmittel

DM

Kinder und behinderte Kinder/Jugendl.

außerörtliche Maßnahmen

X

X

=

örtliche Maßnahmen

X

X

=

Zwischensumme:

Leiter/innen

Helfer/innen

außerörtliche Maßnahmen

X

X

=

örtliche Maßnahmen

X

X

=

Insgesamt:

Anlage 2.2

II.

Zahlenmäßiger Nachweis/Berechnung des Zuwendungsbetrages

2.Erholung für erwachsene behinderte Menschen

Anzahl der

geförderten Personen

Anzahl der

geförderten Tage

durchschnittl. Fördersatz

DM

Verwendete

Landesmittel

DM

Teilnehmer/innen

X

X

=

Betreuer/innen

X

X

=

Insgesamt:

Anlage 2.4

II.

Zahlenmäßiger Nachweis/Berechnung des Zuwendungsbetrages

4. Kur- und Genesungsfürsorge für Kinder, Jugendliche, Mütter und Väter

Anzahl der

geförderten Personen

Anzahl der

geförderten Tage

durcschnittl.

Fördersatz

DM

Verwendete

Landesmittel

DM

Kinder

X

X

=

Jugendliche

X

X

=

Mütter

X

X

=

Väter

X

X

=

Insgesamt:

Zwischensumme:

Kurnacharbeit *)

Anzahl der durchgeführten Gruppentreffen

Fördersatz
DM

X

=

Insgesamt:

*)Teilnehmerlisten je Gruppentreffen mit Angabe des Datums und der Dauer des jeweiligen Treffens

sowie der persönlichen Unterschrift befinden sich beim Letztempfänger der Zuwendung.

Anlage 2 a
zum Verwendungsnachweis

Antrag

auf Teilnahme an einer außerörtlichen Erholungsmaßnahme und Gewährung

eines Zuschusses aus Mitteln des Landes Nordrhein-Westfalen

I.

1.1 Hiermit melde/n ich/wir

___________________________________________________________________________
Name................................................................Vorname

Anschrift

1.2 das Kind

___________________________________________________________________________________________Name........................................Vorname.......................................geb. am

Anschrift (wenn abweichend von 1.1)..........................................................................................................................

II. für die Erholungsmaßnahme

__________________________________________________________________________________________
in.................................vom................................bis.............................. (jeweils einschließlich) rechtsverbindlich an.

III.

1.
Diese Erholungsmaßnahme wird aus Mitteln des Landes Nordrhein-Westfalen gefördert, die zur Finanzierung der Maßnahme und Reduzierung der Teilnehmerbeiträge eingesetzt werden. Für die teilnehmenden Kinder (sofern die unter Nr. 2 genannten Voraussetzungen vorliegen) und für behinderte Kinder und Jugendliche (bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres) können Sie daher nachfolgend die Reduzierung des Teilnehmerbeitrages beantragen.

2.
Ich/Wir beantrage/n Landesmittel zur Reduzierung des Teilnehmerbeitrages.

Ich bin/Wir sind

 Empfänger/in von laufender Hilfe zum Lebensunterhalt nach § 22 Bundessozialhilfegesetz,
 Empfänger/in von Arbeitslosenhilfe.
 Ich/Wir erhalten Kindergeld für ......... (Anzahl) Kind/Kinder.
 Mein/Unser monatliches Familiennettoeinkommen liegt unter der Höchstgrenze.
Diese Höchstgrenze beträgt bei Familien mit einem Kind ............................................. DM.1

Sie erhöht sich für jedes Kind, für das Sie Kindergeld erhalten um ............................... DM.1

3.
 Der/Die Teilnehmer/in ist behindert.

4.
Ich versichere/Wir versichern die Richtigkeit der vorstehenden Angaben.
Für alle Erklärungen ist der Zeitpunkt der Antragstellung maßgeblich.

_________________________________________________________________________________ 

.................( Ort, Datum, ).........................................................Unterschrift eines Personensorgeberechtigten

IV. Vom Träger nach Beendigung der Maßnahme auszufüllen:

Der/Die Teilnehmer/in erfüllt die Fördervoraussetzungen, weil
 die Eltern erklärt haben, dass sie Empfänger von laufender Hilfe zum Lebensunterhalt nach § 22 BSHG oder Empfänger von Arbeitslosenhilfe sind;
 die Eltern erklärt haben, dass das Familiennettoeinkommen unter den angegebenen Grenzen liegt;
 der/die Teilnehmer/in behindert ist.
Die Teilnahme wird mit insgesamt .......... Verpflegungstagen bestätigt.
Der Teilnehmerbeitrag für die Erholungsmaßnahme beträgt insgesamt ................................ DM.

Dieser wurde aufgrund der Landesförderung wie folgt reduziert:
..... Verpflegungstage x ........ Fördersatz = ......... Landeszuschuss

_______________________________________ ____________________________________________ 

....................( Datum )........................................... ( Unterschrift )

1 Betrag wird jährlich festgesetzt und ist vom Maßnahmeträger vor Antragausfüllung einzufügen.

MBl. NRW. 1999 S. 66