Ministerialblatt (MBl. NRW.)
Ausgabe 1999 Nr. 50 vom 28.8.1999 Seite 1009 bis 1022

Richtwerte für die Berücksichtigung des Verwaltungsaufwands bei der Festlegung der nach dem Gebührengesetz für das Land Nordrhein-Westfalen zu erhebenden Verwaltungsgebühren
Normkopf
Norm
Normfuß
 
zugehörige Anlagen :
Anlage1
 

Richtwerte für die Berücksichtigung des Verwaltungsaufwands bei der Festlegung der nach dem Gebührengesetz für das Land Nordrhein-Westfalen zu erhebenden Verwaltungsgebühren

II.

Innenministerium

Richtwerte für die Berücksichtigung
des Verwaltungsaufwands bei der
Festlegung der nach dem Gebührengesetz
für das Land Nordrhein-Westfalen
zu erhebenden Verwaltungsgebühren

RdErl. d. Innenministeriums v. 15.7.1999 - V B 5/20 (1.1)

Die Stundensätze für den Verwaltungsaufwand sind neu berechnet worden. Sie betragen für den

höheren Dienst

127,00 DM

gehobenen Dienst

98,00 DM

mittleren Dienst

77,00 DM

einfachen Dienst

58,00 DM

Eine vom Landesamt für Datenverarbeitung und Statistik Nordrhein-Westfalen erstellte detaillierte Übersicht ist als Anlage beigefügt.

Anlage (detaillierte Übersicht),pdf.file

MBl. NRW. 1999 S. 1019