Ministerialblatt (MBl. NRW.)
Ausgabe 1999 Nr. 50 vom 28.8.1999 Seite 1009 bis 1022
| Richtwerte für die Berücksichtigung des Verwaltungsaufwands bei der Festlegung der nach dem Gebührengesetz für das Land Nordrhein-Westfalen zu erhebenden Verwaltungsgebühren |
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| Normkopf Norm Normfuß |
| zugehörige Anlagen : |
Richtwerte für die Berücksichtigung des Verwaltungsaufwands bei der Festlegung der nach dem Gebührengesetz für das Land Nordrhein-Westfalen zu erhebenden Verwaltungsgebühren
II.
Innenministerium
Richtwerte für die Berücksichtigung
des Verwaltungsaufwands bei der
Festlegung der nach dem Gebührengesetz
für das Land Nordrhein-Westfalen
zu erhebenden Verwaltungsgebühren
RdErl. d. Innenministeriums v. 15.7.1999 - V B 5/20 (1.1)
Die Stundensätze für den Verwaltungsaufwand sind neu berechnet worden. Sie betragen für den
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höheren Dienst |
127,00 DM |
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gehobenen Dienst |
98,00 DM |
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mittleren Dienst |
77,00 DM |
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einfachen Dienst |
58,00 DM |
Eine vom Landesamt für Datenverarbeitung und Statistik Nordrhein-Westfalen erstellte detaillierte Übersicht ist als Anlage beigefügt.
Anlage (detaillierte Übersicht),pdf.file
MBl. NRW. 1999 S. 1019