Ministerialblatt (MBl. NRW.)
Ausgabe 1999 Nr. 53 vom 7.9.1999 Seite 1051 bis 1058

Ungültigkeitserklärung eines Dienstsiegels
Normkopf
Norm
Normfuß
 

Ungültigkeitserklärung eines Dienstsiegels

Landschaftsverband Rheinland

Ungültigkeitserklärung eines Dienstsiegels

Bek. v. 13.8.1999

Beim Landschaftsverband Rheinland ist in der Rheinischen Schule für Körperbehinderte (Sonderschule), Neukirchener Straße 60, 42799 Leichlingen das nachstehend näher bezeichnete Dienstsiegel mit dem Wappen des Landschaftsverbandes Rheinland abhanden gekommen.

Das Dienstsiegel wird seit dem 23.7.1999 vermißt und wird hiermit für ungültig erklärt.

Hinweise, die zur Auffindung des Siegels führen können sowie Anhaltspunkte für eine unbefugte Benutzung, bitte ich unmittelbar dem Landschaftsverband Rheinland Dez. 1 (Personal und Organisation) Mindener Straße 2, 50679 Köln, mitzuteilen.

Beschreibung des Dienstsiegel: Gummistempel , Durchmesser 34mm;

Umschrift: Landschaftsverband Rheinland,
Kennziffer: Nr.168

Köln, den 13.8.1999

Der Direktor
des Landschaftsverbandes Rheinland

In Vertetung
M o l s b e r g e r

MBl. NRW. 1999 S. 1056