Ministerialblatt (MBl. NRW.)
Ausgabe 1999 Nr. 53 vom 7.9.1999 Seite 1051 bis 1058
Ungültigkeitserklärung eines Dienstsiegels |
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Ungültigkeitserklärung eines Dienstsiegels
Landschaftsverband Rheinland
Ungültigkeitserklärung eines Dienstsiegels
Bek. v. 13.8.1999
Beim Landschaftsverband Rheinland ist in der Rheinischen Schule für Körperbehinderte (Sonderschule), Neukirchener Straße 60, 42799 Leichlingen das nachstehend näher bezeichnete Dienstsiegel mit dem Wappen des Landschaftsverbandes Rheinland abhanden gekommen.
Das Dienstsiegel wird seit dem 23.7.1999 vermißt und wird hiermit für ungültig erklärt.
Hinweise, die zur Auffindung des Siegels führen können sowie Anhaltspunkte für eine unbefugte Benutzung, bitte ich unmittelbar dem Landschaftsverband Rheinland Dez. 1 (Personal und Organisation) Mindener Straße 2, 50679 Köln, mitzuteilen.
Beschreibung des Dienstsiegel: Gummistempel , Durchmesser 34mm;
Umschrift: Landschaftsverband Rheinland,
Kennziffer: Nr.168
Köln, den 13.8.1999
Der Direktor
des Landschaftsverbandes Rheinland
In Vertetung
M o l s b e r g e r
MBl. NRW. 1999 S. 1056