Ministerialblatt (MBl. NRW.)
Ausgabe 1999 Nr. 58 vom 18.10.1999 Seite 1111 bis 1140

Benutzung von Dienstkraftfahrzeugen zwischen Wohnung und Dienstelle Beförderung von schwerbeschädigten Verwaltungsangehörigen
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Norm
Normfuß
 
zugehörige Anlagen :
Anlage1
 

Benutzung von Dienstkraftfahrzeugen zwischen Wohnung und Dienstelle Beförderung von schwerbeschädigten Verwaltungsangehörigen

I.

20024

Benutzung von Dienstkraftfahrzeugen zwischen
Wohnung und Dienstelle
Beförderung von schwerbeschädigten Verwaltungsangehörigen

RdErl. d. Finanzministeriums v. 30.8.1999 - B 2711 - 6.6 - IV A 3

Mein RdErl. v. 8.2. 1973 (SMBl. NRW. 20024) wird aufgehoben. Auf § 15 Abs. 5 KfzR (mein RdErl. v. 5. 3. 1999 - SMBl. NRW. 20024 - ) wird hingewiesen.

Im Einvenehmen mit dem Innenministerium.

-MBl. NRW. 1999 S. 1104