Ministerialblatt (MBl. NRW.)
Ausgabe 2000 Nr. 12 vom 8.3.2000 Seite 151 bis 164
Personenstandswesen; Fortbildungsveranstaltungen in den Regierungsbezirken Düsseldorf und Köln |
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Personenstandswesen; Fortbildungsveranstaltungen in den Regierungsbezirken Düsseldorf und Köln
Innenministerium
Personenstandswesen;
Fortbildungsveranstaltungen in den
Regierungsbezirken Düsseldorf und Köln
RdErl. d. Innenministeriums v. 26.1.2000
- I A 3/14-66.12
Für die im Personenstandswesen tätigen Bediensteten der Kreise und kreisfreien Städte in den Regierungsbezirken Düsseldorf und Köln werden im Jahre 2000 vom Fachverband der Standesbeamten Nordrhein e.V. Fortbildungsveranstaltungen nach nachstehendem Plan durchgeführt.
Es wird darauf hingewiesen, dass Beamte gemäß § 48 Abs. 1 der Laufbahnverordnung verpflichtet sind sich fortzubilden, damit sie den steigenden Anforderungen ihres Amtes gewachsen sind. Auch die übrigen im Personenstandswesen tätigen Bediensteten sollten von dieser Fortbildungsmöglichkeit Gebrauch machen. Um dies unter Aufrechterhaltung des Dienstbetriebes allen Bediensteten zu ermöglichen, kann auch eine Fortbildungsveranstaltung in einem Nachbarkreis besucht werden.
Da die Teilnahme an diesen Veranstaltungen im dienstlichen Interesse liegt, werden die Gemeinden und Kreise gebeten, die im Personenstandswesen tätigen Bediensteten zu diesen Schulungen zu entsenden (vgl. auch § 85 Satz 2 Halbsatz 2 des Landesbeamtengesetzes). Die durch die Teilnahme an den Fortbildungsveranstaltungen entstehenden Kosten werden vom Dienstherrn getragen.
Ich würde es begrüßen, wenn die Leitung der kommunalen Aufsichtsbehörden über die Standesämter bei diesen Fortbildungsveranstaltungen anlässlich der Eröffnung oder zu einem anderen geeigneten Zeitpunkt vertreten wäre. Auch die Bezirksregierungen werden gebeten, den Fortbildungsveranstaltungen, z. B. durch gelegentliche Entsendung der zuständigen Dezernentin oder des zuständigen Dezernenten, ihre Aufmerksamkeit zu widmen.
Für die Fortbildungsveranstaltungen 2000 sind folgende Themen vorgesehen:
1. Schulungsreihe:
Das neue Staatsangehörigkeitsrecht
2. Schulungsreihe:
Besprechung von Erlassen, neuen familien- und personenstandsrechtlichen Gerichtsentscheidungen und von praktischen Fällen.
Die Teilnehmer werden gebeten, die Texte der Rechts- und Verwaltungsvorschriften
mitzubringen sowie Einzelfragen den Fachberatern möglichst bereits zwei Wochen
vor der Tagung mitzuteilen.
Termine für die
Fortbildungsveranstaltungen 2000
I. Regierungsbezirk Düsseldorf |
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Arbeitskreis I/1 |
Kreisfreie Stadt Düsseldorf und Kreis Mettmann |
1. Schulung |
Düsseldorf, Rathaus, Marktplatz 1, kleiner
Sitzungssaal EG |
2. Schulung |
Ratingen, Stadthalle, Europaring, kleiner
Sitzungssaal |
Arbeitskreis I/2 |
Kreisfreie Stadt Mönchengladbach und Kreis
Neuss |
1. Schulung |
Mittwoch, 23. Februar 2000 |
2. Schulung |
Mittwoch, 25. Oktober 2000 |
Arbeitskreis I/3 |
Kreisfreie Stadt Krefeld und Kreis Viersen |
1. Schulung |
Nettetal, OT Lobberich, Neues Rathaus,
Doerkesplatz |
2. Schulung |
Kempen, Rathaus, Buttermarkt 1,
Sitzungssaal |
Arbeitskreis I/4 |
Kreisfreie Städte Remscheid, Solingen und
Wuppertal |
1. Schulung |
Mittwoch, 23. Februar 2000 |
2. Schulung |
Mittwoch, 25. Oktober 2000 |
Arbeitskreis I/5 |
Kreisfreie Städte Duisburg, Essen, Mülheim
an der Ruhr und Oberhausen |
1. Schulung |
Mittwoch, 22. März 2000 |
2. Schulung |
Mittwoch, 08. November 2000 |
Arbeitskreis I/6 |
Kreis Wesel |
1. Schulung |
Wesel, Rathaus, Klever-Tor-Platz 1 |
2. Schulung |
Moers, Altes Rathaus, Unterwallstraße 9 |
Arbeitskreis I/7 |
Kreis Kleve |
1. Schulung |
N.N. |
2. Schulung |
Kerken, Michael-Buyx-Haus,
Michael-Buyx-Straße 2 |
II. Regierungsbezirk Köln |
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Arbeitskreis II/1 |
Kreisfreie Städte Köln und Leverkusen,
Rheinisch-Bergischer-Kreis |
1. Schulung |
Mittwoch, 01. März 2000 |
2. Schulung |
Mittwoch, 15. November 2000 |
Arbeitskreis II/2 |
Kreisfreie Stadt Bonn, Kreis Euskirchen und
Rhein-Sieg-Kreis |
1. Schulung |
Dienstag, 22. Februar 2000 |
2. Schulung |
Dienstag, 10. Oktober 2000 |
Arbeitskreis II/3 |
Oberbergischer Kreis |
1. Schulung |
Reichshof, Gemeinde Denklingen, Rathaus |
2. Schulung |
Gummersbach, Kreishaus |
Arbeitskreis II/4 |
Kreisfreie Stadt Aachen, Kreise Aachen und Heinsberg |
1. Schulung |
Aachen, Rathaus, Am Markt |
2. Schulung |
Heinsberg, Kreishaus |
Arbeitskreis II/5 |
Kreis Düren und Erftkreis |
1. Schulung |
Bergheim, Kreishaus |
2. Schulung |
Düren, Kreishaus |
Beginn der Veranstaltungen jeweils um 14.00 Uhr, Ende zwischen 17.00 und 18.00 Uhr. |
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Schulungsleiter zu I/3, I/7 und II/3 |
Frau Helga Kraus |
Schulungsleiter zu I/1, I/2 und II/4 |
Frau Anneliese Kopp |
Schulungsleiter zu I/5 und I/6 |
Frau Sandra Türks |
Schulungsleiter zu I/4, II/1, II/2 und II/5 |
Herr Klaus Bachtenkirch |
- MBl. NRW. S. 163