Ministerialblatt (MBl. NRW.)
Ausgabe 2000 Nr. 17 vom 28.3.2000 Seite 209 bis 264

Öffentliche Auslegung des Entwurfes der Haushaltssatzung des Landschaftsverbandes Rheinland für das Haushaltsjahr 2000
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Öffentliche Auslegung des Entwurfes der Haushaltssatzung des Landschaftsverbandes Rheinland für das Haushaltsjahr 2000

Landschaftsverbandes Rheinland

Öffentliche Auslegung
des Entwurfes der Haushaltssatzung
des Landschaftsverbandes Rheinland
für das Haushaltsjahr 2000

Bek. des Landschaftsverbandes Rheinland v.21.2.2000

Aufgrund des § 23 der Landschaftsverbandsordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NRW. S. 657), zuletzt geändert durch das Gesetz vom 9.11.1999 (GV. NRW. S. 590), in Verbindung mit §§ 77 ff. der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NRW. S. 666), zuletzt geändert durch das Gesetz vom 9.11.1999 (GV. NRW. S. 590), wird be-kannt gegeben, dass der Entwurf der Haushaltssatzung des Landschaftsverbandes Rheinland für das Haushaltsjahr 2000 mit ihren Anlagen montags bis freitags in der Zeit

vom 03.04.2000 bis 11.04.2000

jeweils von 9.00 Uhr bis 15.00 Uhr in Köln-Deutz, Landeshaus, Kennedy-Ufer 2, Zimmer F 220, zur Einsichtnahme öffentlich ausliegt.

Gegen den Entwurf können Einwohner der Mitgliedskörperschaften innerhalb einer Frist von vierzehn Tagen nach Beginn der Auslegung Einwendungen beim Direktor des Landschaftsver-bandes Rheinland, 50679 Köln-Deutz, Landeshaus, Kennedy-Ufer 2, erheben.

Köln, den 21.2.2000

Der Direktor
des Landschaftsverbandes Rheinland

E s s e r

MBl. NRW 2000 S. 264