Ministerialblatt (MBl. NRW.)
Ausgabe 2000 Nr. 18 vom 31.3.2000 Seite 265 bis 288

Fachbetriebsbescheinigung gem. § 23 Abs. 1 VAwS über den ordnungsgemäßen Zustand einer Anlage zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen
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Fachbetriebsbescheinigung gem. § 23 Abs. 1 VAwS über den ordnungsgemäßen Zustand einer Anlage zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen

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Fachbetriebsbescheinigung gem. § 23 Abs. 1 VAwS über den
ordnungsgemäßen Zustand einer Anlage zum Umgang mit
wassergefährdenden Stoffen

RdErl. d. Ministeriums für Umwelt, Raumordnung und Landwirtschaft v. 3.2.2000
- IV B 4 - 211 - 1 - 28 -

Hiermit führe ich das Muster der Bescheinigung eines Fachbetriebes über den ordnungsgemäßen Zustand einer oberirdischen Anlage zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen mit einem Volumen von mehr als 1000 l, die nicht nach § 19 i Abs. 2 Satz 3 Nrn. 2 und 5 des Wasserhaushaltsgesetzes durch Sachverständige prüfpflichtig ist und die von dem Fachbetrieb aufgestellt oder eingebaut wurde, ein. Die Bescheinigung ist vor der Inbetriebnahme einer neuen Anlage oder nach einer wesentlichen Änderung, sowie vor der Wiederinbetriebnahme einer länger als ein Jahr stillgelegten Anlage der zuständigen Behörde vom Fachbetrieb vorzulegen.

Anlage, pdf.file

MBl. NRW 2000 S. 285