Ministerialblatt (MBl. NRW.)
Ausgabe 2000 Nr. 18 vom 31.3.2000 Seite 265 bis 288

Durchführung des Berufsbildungsgesetzes (BBiG) Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen für die Berufung der Beauftragten der Arbeitnehmer in die Berufsbildungsausschüsse der Ärztekammern, Zahnärztekammern und Apothekerkammern in Nordrhein-Westfalen gem. § 56 Abs. 2 BBiG.
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Durchführung des Berufsbildungsgesetzes (BBiG) Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen für die Berufung der Beauftragten der Arbeitnehmer in die Berufsbildungsausschüsse der Ärztekammern, Zahnärztekammern und Apothekerkammern in Nordrhein-Westfalen gem. § 56 Abs. 2 BBiG.

II.

Ministeriums für Frauen, Jugend,
Familie und Gesundheit

Durchführung des Berufsbildungsgesetzes (BBiG)
Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen für die Berufung der Beauftragten der Arbeitnehmer in die Berufsbildungsausschüsse der Ärztekammern, Zahnärztekammern und Apothekerkammern in Nordrhein-Westfalen gem. § 56 Abs. 2 BBiG.

Bek. d. Ministeriums für Frauen, Jugend, Familie und Gesundheit
v. 24.2.2000 - III B 3-0143 -

Mit Ablauf des 31. Juli 2000 endet die Amtszeit der Mitglieder der bei den Heilberufskammern Nordrhein und Westfalen-Lippe errichteten Berufsbildungsausschüsse.

Die vorschlagsberechtigten Organisationen werden hiermit aufgefordert, dem Ministerium für Frauen, Jugend, Familie und Gesundheit des Landes Nordrhein-Westfalen, 40190 Düsseldorf, bis spätestens sechs Wochen nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung Vorschläge für die Berufung der Beauftragten der Arbeitnehmer und ihrer Stellvertreter/innen in die Berufsbildungsausschüsse der Ärztekammer Nordrhein, der Ärztekammer Westfalen-Lippe, der Zahnärztekammer Nordrhein, der Zahnärztekammer Westfalen-Lippe, der Apothekerkammer Nordrhein und der Apothekerkammer Westfalen-Lippe jeweils getrennt einzureichen.

Die Vorschläge müssen enthalten:

1.
Name, Vorname, Geburtsdatum und -ort, Beruf, Arbeitsstätte und Anschrift der vorgeschlagenen Personen, sowie die
Bestätigung darüber, dass die Vorgeschlagenen schriftlich
ihre Zustimmung zur Berufung in den Berufsbildungsausschuss erklärt haben.

2.
Angabe der Mitgliederzahl der vorgeschlagenen Organisationen innerhalb des Landesteils Nordrhein bzw. Westfalen-Lippe.

MBl. NRW 2000 S. 287