Ministerialblatt (MBl. NRW.)
Ausgabe 2000 Nr. 2 vom 14.1.2000 Seite 15 bis 20

Abnahme der Jahresrechnung des Zweckverbandes VRR für das Haushaltsjahr 1998 und Entlastung des Verbandsvorstehers
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Abnahme der Jahresrechnung des Zweckverbandes VRR für das Haushaltsjahr 1998 und Entlastung des Verbandsvorstehers

Zweckverband Verkehrsverbund Rhein-Ruhr

Abnahme der Jahresrechnung des Zweckverbandes VRR
für das Haushaltsjahr 1998 und Entlastung des Verbandsvorstehers

Bek. v. 16. 12. 1999

Die Verbandsversammlung des Zweckverbandes VRR hat in der Sitzung am 10. Dezember 1999 die Abnahme der Jahresrechnung 1998 beschlossen und dem Verbandsvorsteher für das Haushaltsjahr 1999 Entlastung erteilt.

Dieser Beschluss wird hiermit gemäß § 94 Absatz 2 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in Verbindung mit § 8 des Gesetzes über kommunale Gemeinschaftsarbeit öffentlich bekannt gemacht.

Jahresrechnung und Rechenschaftsbericht können innerhalb eines Monats nach dieser Bekanntmachung bei der Geschäftsstelle des Zweckverbandes VRR, Essen, Rathaus, Ribbeckstraße 15, Raum 15.25, eingesehen werden.

Essen, 16. Dezember 1999

Hubert G l e i x n e r
Geschäftsführer

MBl. NRW 2000 S. 17