Ministerialblatt (MBl. NRW.)
Ausgabe 2000 Nr. 20 vom 10.4.2000 Seite 295 bis 310

Bekanntgabe der Zuweisungen an Gemeinden (GV) nach Maßgabe des Landeshaushalts 2000
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Norm
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zugehörige Anlagen :
Anlage1
 

Bekanntgabe der Zuweisungen an Gemeinden (GV) nach Maßgabe des Landeshaushalts 2000

Innenministerium
Finanzministerium

Bekanntgabe der Zuweisungen an Gemeinden (GV)
nach Maßgabe des Landeshaushalts 2000

Gem. RdErl. d. Innenministeriums - III B 2 - 54.10.10 - 2035/00 -
u. d. Finanzministeriums - KomF – 1401 – 2000 - IV B 3 - v. 10.3.2000

Gemäß § 34 des Gemeindefinanzierungsgesetzes 2000 vom 17. Dezember 1999 (GV. NRW. S. 718) geben wir die haushaltsmäßige Zuordnung und die Zweckbestimmung mit den Haushaltsansätzen für die Zuweisungen bekannt, die den Gemeinden (GV) nach Maßgabe des Landeshaushalts für das Haushaltsjahr 2000 gewährt werden sollen.

Zuweisungen, pdf.file

MBl. NRW 2000 S. 298