Ministerialblatt (MBl. NRW.)
Ausgabe 2000 Nr. 24 vom 26.4.2000 Seite 433 bis 446

Vertretung des Landes Nordrhein-Westfalen in privatrechtlichen Angelegenheiten im Geschäftsbereich des Ministeriums für Umwelt, Raumordnung und Landwirtschaft des Landes Nordrhein-Westfalen
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Vertretung des Landes Nordrhein-Westfalen in privatrechtlichen Angelegenheiten im Geschäftsbereich des Ministeriums für Umwelt, Raumordnung und Landwirtschaft des Landes Nordrhein-Westfalen

20020

Vertretung des Landes Nordrhein-Westfalen
in privatrechtlichen Angelegenheiten im Geschäftsbereich
des Ministeriums für Umwelt, Raumordnung und
Landwirtschaft des Landes Nordrhein-Westfalen

RdErl. d. Ministeriums für Umwelt,
Raumordnung und Landwirtschaft
v. 21. 3. 2000 – I A 1 – 13.1 –

Für den Geschäftsbereich des Ministeriums für Umwelt, Raumordnung und Landwirtschaft des Landes Nordrhein-Westfalen wird die Befugnis zur gerichtlichen und aussergerichtlichen Vertretung des Landes Nordrhein-Westfalen in privatrechtlichen Angelegenheiten im Rahmen der ihnen übertragenen Aufgabengebiete auf

1.1
das Landesumweltamt

1.2
die Landesanstalt für Ökologie, Bodenordnung und Forsten/ Landesamt für Agrarordnung Nordrhein-Westfalen sowie deren nachgeordneten Dienststellen

1.3
das Landesamt für Ernährungswirtschaft und Jagd

1.4
die Direktoren der Landwirtschaftskammern als Landesbeauftragte – Höhere Forstbehörden – sowie die Staatlichen Forstämter und die Leiter der Forstämter der Landwirtschaftskammern als Landesbeauftragte

1.5
die den Bezirksregierungen nachgeordneten Dienststellen meines Geschäftsbereichs

übertragen.

Ich behalte mir vor, die gerichtliche und aussergerichtliche Vertretung in Einzelfällen, insbesondere bei Rechtsstreitigkeiten von besonderer Bedeutung, selbst zu übernehmen.

Das Land ist unter folgender Bezeichnung zu vertreten:

"Das Land Nordrhein-Westfalen, vertreten durch das Ministerium für Umwelt, Raumordnung und Landwirtschaft des Landes Nordrhein-Westfalen, dieses vertreten durch ......"

Diese Regelung tritt mit Wirkung vom 1. April 2000 in Kraft.

MBl. NRW 2000 S. 434