Ministerialblatt (MBl. NRW.)
Ausgabe 2000 Nr. 25 vom 2.5.2000 Seite 447 bis 460

Teilzeitbeschäftigung und Beurlaubung im Tarifbereich
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Teilzeitbeschäftigung und Beurlaubung im Tarifbereich

20310

Teilzeitbeschäftigung und Beurlaubung im
Tarifbereich

RdErl. d. Finanzministeriums v. 20.3 2000 - B 4000 - 3.13 - IV 1

Die Einleitung des RdErl. d. Finanzministeriums vom 20.4.1999 - SMBl. NRW 20310 - wird nach deren zweiten Unterabsatz ("Hinzuweisen ist ... entsprochen werden soll.") um folgenden Unterabsatz ergänzt:

Das Gesetz zur Gleichstellung von Frauen und Männern für das Land Nordrhein-Westfalen (Landesgleichstellungsgesetz - LGG) vom 9. November 1999 (SGV. NRW. 2031) sieht in den §§ 13 und 14 zur Erleichterung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie ebenfalls Teilzeitbeschäftigung und Beurlaubung vor.

MBl. NRW 2000 S. 448