Ministerialblatt (MBl. NRW.)
Ausgabe 2000 Nr. 32 vom 30.5.2000 Seite 601 bis 608

Planfeststellungsbeschluss
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Planfeststellungsbeschluss

II.

Ministerium für Wirtschaft und Mittelstand,
Technologie und Verkehr

Planfeststellungsbeschluss

Bek. d. Ministeriums für Wirtschaft und Mittelstand, Technologie und Verkehr
v. 13.4. 2000 – VI B 4 – 32 – 03/751

Mit Planfeststellungsbeschluss des Ministeriums für Wirtschaft und Mittelstand, Technologie und Verkehr vom 13.April 2000 (Az.: VI B 4 – 32- 02/751) ist der Plan für den Neubau der nördlichen Verlängerung der B 475 – Umgehungsstraße Ennigerloh – von Bau-km 2+080 bis Bau-km 5+230,86 einschließlich der notwendigen Folgemaßnahmen an Verkehrswegen und Anlagen Dritter auf dem Gebiet der Stadt Ennigerloh im Kreis Warendorf, Regierungsbezirk Münster, gemäß § 17 des Bundesfernstraßengesetzes (FStrG) und § 74 des Verwaltungsverfahrensgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (VwVfG. NRW.) festgestellt worden.

In dem Planfeststellungsbeschluss ist über alle rechtzeitig vorgetragenen Einwendungen, Forderungen und Anregungen entschieden worden. Dem Träger der Straßenbaulast wurden in Abschnitt A, Nr. 4 des Beschlusses Auflagen erteilt.

Rechtsbehelfsbelehrung

1.
Gegen diesen Beschluss kann innerhalb eines Monats nach dessen Zustellung, die durch öffentliche Bekanntmachung gemäß § 74 Abs. 5 VwVfG. NRW. ersetzt wird, Klage beim

Oberverwaltungsgericht
für das Land Nordrhein-Westfalen
Aegidiikirchplatz 5
48143 Münster

erhoben werden.

Als Zeitpunkt der Zustellung gilt der letzte Tag der Auslegungsfrist. Dies gilt nicht für die Beteiligten, denen der Planfeststellungsbeschluss mittels Postzustellungsurkunde zugestellt wurde.

Die Klage ist beim Gericht schriftlich zu erheben. Ihr sollen zwei Abschriften beigefügt werden.

Die Klage muss den Kläger, den Beklagten und den Gegenstand des Klagebegehrens bezeichnen. Die zur Begründung dienenden Tatsachen und Beweismittel sind innerhalb einer Frist von sechs Wochen nach Klageerhebung anzugeben. Erklärungen und Beweismittel, die nach Ablauf der vorgenannten Frist vorgebracht werden, kann das Gericht zurückweisen und ohne weitere Ermittlungen entscheiden, wenn ihre Zulassung die Erledigung des Rechtsstreits verzögern würde und der Kläger die Verspätung nicht genügend entschuldigt.

2.
Die Anfechtungsklage hat keine aufschiebende Wirkung. Der Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung der Anfechtungsklage gegen diesen Beschluss nach § 80 Abs. 5 Satz 1 der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) kann nur innerhalb eines Monats nach Zustellung beim

Oberverwaltungsgericht
für das Land Nordrhein-Westfalen
Aegidiikirchplatz 5
48143 Münster

gestellt und begründet werden.

3.
Falls die Fristen zu 1. und 2. durch das Verschulden eines Bevollmächtigten versäumt werden sollten, so würde dessen Verschulden dem Kläger bzw. dem Antragsteller zugerechnet werden.

4.
Vor dem Oberverwaltungsgericht muss sich jeder Beteiligte, soweit er einen Antrag stellt, durch einen Rechtsanwalt oder Rechtslehrer an einer deutschen Hochschule als Bevollmächtigten vertreten lassen. Juristische Personen des öffentlichen Rechts und Behörden können sich auch durch Beamte oder Angestellte mit Befähigung zum Richteramt sowie Diplomjuristen im höheren Dienst vertreten lassen.

Der Beschluss liegt mit einer Ausfertigung des festgestellten Planes in der Zeit vom 13.6.2000 bis 21.6.2000 einschließlich im

Rathaus der Stadt Ennigerloh,
Zimmer 302,
Marktplatz 1, 59320 Ennigerloh

während der Dienststunden montags bis freitags von 8.30 Uhr bis 12.30 Uhr, montags von 14.30 Uhr bis 17.00 Uhr, dienstags und mittwochs von 14.30 Uhr bis 16.00 Uhr und donnerstags von 14.30 Uhr bis 18.00 Uhr

zu jedermanns Einsicht aus.

Der Beschluss gilt mit dem Ende der Auslegungsfrist allen Betroffenen und denjenigen gegenüber, die Einwendungen erhoben haben, als zugestellt (§ 74 Abs. 5 Satz 3 VwVfG. NRW.).

Bis zum Ablauf der Rechtsbehelfsfrist kann der Planfeststellungsbeschluss von den Betroffenen und denjenigen, die Einwendungen rechtzeitig erhoben haben, bei dem

Landschaftsverband Westfalen-Lippe
Westfälisches Straßenbauamt Münster
Hörsterplatz 2
48147 Münster

schriftlich angefordert werden.

Düsseldorf, den 13. April 2000

Im Auftrag
Klaus W a l t e r

MBl. NRW 2000 S. 607