Ministerialblatt (MBl. NRW.)
Ausgabe 2000 Nr. 34 vom 13.6.2000 Seite 617 bis 622

Änderung des Verwaltungskostenbeitrages
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Änderung des Verwaltungskostenbeitrages

Kassenzahnärztliche Vereinigung
Westfalen-Lippe

Änderung
des Verwaltungskostenbeitrages

Bek. d. Kassenzahnärztlichen Vereinigung
Westfalen-Lippe vom 22.11.1999

Die Vertreterversammlung der KZVWL hat in ihrer Sitzung am 20.11.1999 beschlossen:

"Der Verwaltungskostenbeitrag für das Haushaltsjahr 2000 (Quartale IV/1999 bis III/2000 beträgt:

A) Für abrechnende Mitglieder:

1.
0,1 % der über die KZVWL abgerechneten Leistungen einschließlich Material- und Laboratoriumskosten und

2.
Festbetrag von DM 300,00 je Quartal und je Zahnarzt (zugelassene Vertragszahnärzte und Kieferorthopäden, Vertragszahnärzte der Ersatzkassen, ermächtigte Zahnärzte und Kieferorthopäden),

3.
Belegabrechner

a) Bei den Quartalsabrechnungsarten (KCH und Kfo) eine Kostenpauschale von DM 0,50 pro Fall,

b) für Belegabrechner der Abrechnungsart Zahnersatz wird eine Kostenpauschale von DM 2,00 pro Fall erhoben.

B) Für außerordentliche nichtabrechnende Mitglieder DM 24,00 pro Quartal."

Münster, den 22.11.1999

Dr. Dietmar G o r s k i
Vorsitzender des Vorstandes

Dr. Walter Dieckhoff
Vorsitzender der Vertreterversammlung

MBl. NRW 2000 S. 622