Ministerialblatt (MBl. NRW.)
Ausgabe 2000 Nr. 36 vom 21.6.2000 Seite 649 bis 654

Anteil der Gemeinden an der Einkommensteuer im Haushaltsjahr 2000
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Anteil der Gemeinden an der Einkommensteuer im Haushaltsjahr 2000

II.

Innenministerium

Anteil der Gemeinden an der Einkommensteuer
im Haushaltsjahr 2000

RdErl. d. Innenministeriums v. 24.5.2000
- III B 4 - 56.10.10 – 8502 III /99

Die Gesamtsumme des auf die Gemeinden entfallenden Anteils an der Einkommensteuer nach dem Ist-Aufkommen wird für die Monate Januar bis März 2000 auf

2.511.454.198,36 DM

festgesetzt.

Bei der Ermittlung des den Gemeinden zustehenden Anteils an der Einkommensteuer sind die Leistungen an andere Bundesländer im Rahmen der Lohnsteuerzerlegung, anteilig der auf das Land Nordrhein-Westfalen entfallende Anteil an den Bundeszahlungen im Familienleistungsausgleich und anteilig die auf natürliche Personen entfallenden Vergütungen von Körperschaftsteuer abgesetzt worden. Hinzugerechnet wurden die Leistungen anderer Bundesländer im Rahmen der Zerlegung des Zinsabschlages.

MBl. NRW. 2000 S. 651