Ministerialblatt (MBl. NRW.)
Ausgabe 2000 Nr. 36 vom 21.6.2000 Seite 649 bis 654

Jahresabschlüsse 1998 des Westf. Heilpädagogischen Kinderheimes Hamm und des Westf. Jugendheimes Tecklenburg
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Jahresabschlüsse 1998 des Westf. Heilpädagogischen Kinderheimes Hamm und des Westf. Jugendheimes Tecklenburg

Landschaftsverband Westfalen-Lippe

Jahresabschlüsse 1998
des Westf. Heilpädagogischen Kinderheimes Hamm und
des Westf. Jugendheimes Tecklenburg

Bek. d. Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe vom 11.5.1999
- 50 58 07/08

Die 11. Landschaftsversammlung des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe hat in ihrer 1. Tagung am 16.12.1999 die Jahresabschlüsse 1998 des Westf. Heilpädagogischen Kinderheimes Hamm und des Westf. Jugendheimes Tecklenburg entsprechend den Bilanzen zum 31.12.1998 und den Gewinn- und Verlustrechnungen 1998 festgestellt.

Die Landschaftsversammlung hat beschlossen:

- den Jahresüberschuss des Westf. Heilpädagogischen Kinderheimes Hamm von 29.682,79 DM auf neue Rechnung vorzutragen;

- den Jahresüberschuss des Westf. Jugendheimes Tecklenburg in Höhe von 141.242,24 DM auf neue Rechnung vorzutragen.

Die Jahresabschlüsse sind von der zuständigen Bezirksregierung Düsseldorf - Gemeindeprüfungsamt - mit folgendem Ergebnis geprüft worden.

Westf. Heilpädagogisches Kinderheim Hamm:

Bestätigungsvermerk:

Die mit der Prüfung des Jahresabschlusses des Westf. Heilpädagogischen Kinderheimes Hamm zum 31.12.1998
beauftragte Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Ev. Treuhandstelle in Münster GmbH (Münster) hat nach dem Ergebnis der Prüfung den folgenden Bestätigungsvermerk erteilt:

"Die Buchführung und der Jahresabschluss zum 31. Dezember 1998 entsprechen nach unserer pflichtgemäßen Prüfung den gesetzlichen Vorschriften.
Der Jahresabschluss vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Kinderheimes. Der Lagebericht steht im Einklang mit dem Jahresabschluss.

Münster, den 26.04.1999"

Düsseldorf, den 27. April 2000

Der Leiter des Gemeindeprüfungsamtes
bei der Bezirksregierung Düsseldorf
- 31.7.3 -16-

Im Auftrag
gez. Schönershofen

Westf. Jugendheim Tecklenburg:

Bestätigungsvermerk:

Die mit der Prüfung des Jahresabschlusses des Westf. Jugendheimes Tecklenburg zum 31.12.1998 beauftragte Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Ev. Treuhandstelle in Münster GmbH (Münster) hat nach dem Ergebnis der Prüfung den folgenden Bestätigungsvermerk erteilt:

"Die Buchführung und der Jahresabschluss zum 31.12.1998 entsprechen nach unserer pflichtgemäßen Prüfung den gesetzlichen Vorschriften.
Der Jahresabschluss vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Jugendheimes. Der Lagebericht steht im Einklang mit dem Jahresabschluss.

Münster, den 26.05.1999"

Düsseldorf, den 27. April 2000

Der Leiter des Gemeindeprüfungsamtes
bei der Bezirksregierung Düsseldorf
- 31.7.3 -17 -

Im Auftrag
gez. Schönershofen

Die Jahresabschlüsse und die Lageberichte können während der Dienststunden beim Landschaftsverband Westfalen-Lippe - Landesjugendamt und Westf. Schulen - in Münster, Warendorfer Str. 25, Zimmer 222, eingesehen werden.

Wolfgang S c h ä f e r
Landesdirektor

MBl. NRW 2000 S. 652