Ministerialblatt (MBl. NRW.)
Ausgabe 2000 Nr. 40 vom 12.7.2000 Seite 701 bis 716

Jahresabschlüsse 1997 der Rheinischen Kliniken Bek. d. Landschaftsverbandes Rheinland v. 5.6.2000
Normkopf
Norm
Normfuß
 

Jahresabschlüsse 1997 der Rheinischen Kliniken Bek. d. Landschaftsverbandes Rheinland v. 5.6.2000

Landschaftsverband Rheinland

Jahresabschlüsse 1997
der Rheinischen Kliniken
Bek. d. Landschaftsverbandes Rheinland
v. 5.6.2000

Die Landschaftsversammlung Rheinland fasste in ihrer Sitzung am 17.12.1998 einstimmig den Beschluss LVers 10/79:

"1
Feststellung der Jahresabschlüsse:

Der Jahresabschluss 1997 der Rheinischen Kliniken Bedburg-Hau, Bonn, Düren, Düsseldorf, Essen, Köln, Langenfeld, Mönchengladbach, Viersen und der Orthopädie Viersen wird entsprechend den in den Anlagen zur Drucksache Nr. 10/684 LA beigefügten Bilanzen zum 31.12.1997 und der Gewinn- und Verlustrechnung 1996 festgestellt.

2
Gewinnverwendung und Verlustbehandlung:

2.1
Zuführung zur freien Rücklage

Der Jahresüberschuss zum 31.12.1997 der Rheinischen Kliniken

Bonn in Höhe von = DM 89.141,98

Mönchengladbach in Höhe von = DM 509.724,84

und der Bilanzgewinn der

Rheinischen Klinik für Orthopädie Viersen

(Gewinnvortrag i.H.v. DM 127.843,46)= DM 111.824,60

wird der freien Rücklage zugeführt.

2.2
Vortrag des Bilanzgewinns

Der Bilanzgewinn zum 31.12.1997 (davon Gewinnvortrag)

der Rheinischen Kliniken

Düsseldorf

(Gewinnvortrag i.H.v.DM 222.527,34) = DM 69.524,87

Köln

Gewinnvortrag i.H.v.DM 431.787,52) = DM 44.814,86

sowie der Jahresüberschuss zum 31.12.1997 der Rheinischen Kliniken

Düren in Höhe von = DM 106.595,85

Langenfeld in Höhe von = DM 123.908,53

und der nicht verwendete Teil des Jahresüberschusses zum 31.12.1997 für den Ausgleich des Verlustvortrages der Rheinischen Kliniken

Bedburg-Hau in Höhe von DM 7.655,00

Essen in Höhe von DM 2.192,32

wird auf neue Rechnung vorgetragen.

2.3
Ausgleich des Verlustvortrages

Der Teil des Jahresüberschusses zum 31.12.1997 der Rheinischen Kliniken

Bedburg-Hau in Höhe von DM 63.271,35

Essen in Höhe von DM 110.232,43

wird verwendet zum Ausgleich des Verlustvortrages.

2.4
Vortrag des Jahresfehlbetrages

Der Jahresfehlbetrag zum 31.12.1997 der Rheinischen Kliniken

Viersen in Höhe von DM 1.052.755,72

wird auf neue Rechnung vorgetragen."

Bestätigungsvermerk

Die mit der Prüfung des Jahresabschlusses der Rheinischen Kliniken Bedburg-Hau

zum 31.12.1997 beauftragte Wirtschaftsprüfungsgesellschaft BDO Deutsche Warentreuhand AG (Köln) hat nach dem Ergebnis der Prüfung den folgenden Bestätigungsvermerk erteilt:

"Die Buchführung und der Jahresabschluss entsprechen nach unserer pflichtgemäßen Prüfung den gesetzlichen Vorschriften und der Betriebssatzung unter der Voraussetzung, dass der Vorjahresabschluss in der von uns geprüften Fassung festgestellt wird. Der Jahresabschluss vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Klinik mit der Einschränkung, dass die Verpflichtungen aus den Versorgungsansprüchen für die Beamten nicht ermittelt wurden, so dass keine Fehlbetragsangabe im Anhang erfolgte. Der Lagebericht steht im Einklang mit dem Jahresabschluss. Im Übrigen hat auch die Prüfung der Ordnungsmäßigkeit der sonstigen Teile des Rechnungswesens, der wirtschaftlichen Verhältnisse und der zweckentsprechenden, sparsamen und wirtschaftlichen Verwendung der pauschalen Fördermittel nach § 23 KHG NW Einwendungen nicht ergeben".

Düsseldorf, den 2 Dezember 1999

Der Leiter des Gemeindeprüfungsamtes
bei der Bezirksregierung Düsseldorf
-31.7.16-601-

Im Auftrag
gez. Schönershofen

Bestätigungsvermerk

Die mit der Prüfung des Jahresabschlusses der Rheinischen Kliniken Bonn

zum 31.12.1997 beauftragte Wirtschaftsprüfungsgesellschaft BDO Deutsche Warentreuhand AG (Köln) hat nach dem Ergebnis der Prüfung den folgenden Bestätigungsvermerk erteilt:

"Die Buchführung und der Jahresabschluss entsprechen nach unserer pflichtgemäßen Prüfung den gesetzlichen Vorschriften und der Betriebssatzung, unter der Voraussetzung, dass der Vorjahresabschluss in der von uns geprüften Fassung festgestellt wird. Der Jahresabschluss vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Klinik mit der Einschränkung, dass die Verpflichtungen aus den Versorgungsansprüchen betreffend die Beamten nicht ermittelt wurden, so dass keine Fehlbetragsangabe für die Anwärter im Anhang erfolgt. Für die Pensionäre war die Bilanzierung aufgrund der unzureichenden Datenlage nicht abschließend zu beurteilen. Im Übrigen hat auch die Prüfung der Ordnungsmäßigkeit der sonstigen Teile des Rechnungswesens, der wirtschaftlichen Verhältnisse und der zweckentsprechenden, sparsamen und wirtschaftlichen Verwendung der pauschalen Fördermittel nach § 23 KHG NW Einwendungen nicht ergeben".

Düsseldorf, den 31. März 2000

Der Leiter des Gemeindeprüfungsamtes
bei der Bezirksregierung Düsseldorf
-31.7.3-602-

Im Auftrag
gez. Dr. Rotering

Bestätigungsvermerk

Die mit der Prüfung des Jahresabschlusses der Rheinischen Kliniken Düren zum 31.12.1997 beauftragte Wirtschaftsprüfungsgesellschaft BDO Deutsche Warentreuhand AG (Köln)

hat nach dem Ergebnis der Prüfung den folgenden Bestätigungsvermerk erteilt:

"Die Buchführung und der Jahresabschluss entsprechen nach unserer pflichtgemäßen Prüfung den gesetzlichen Vorschriften und der Betriebssatzung, unter der Voraussetzung, dass der Vorjahresabschluss in der von uns geprüften Fassung festgestellt wird. Der Jahresabschluss vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Klinik mit der Einschränkung, dass die Verpflichtungen aus den Versorgungsansprüchen betreffend die Beamten nicht ermittelt wurden, so dass keine Fehlbetragsangabe im Anhang erfolgte. Eine Passivierungspflicht von Versorgungsansprüchen besteht zum Zeitpunkt dieses Jahresabschlusses nicht. Der Lagebericht steht im Einklang mit dem Jahresabschluss. Im Übrigen hat auch die Prüfung der Ordnungsmäßigkeit der sonstigen Teile des Rechnungswesens, der wirtschaftlichen Verhältnisse und der zweckentsprechenden, sparsamen und wirtschaftlichen Verwendung der öffentlichen pauschalen Fördermittel nach § 23 KHG NW Einwendungen nicht ergeben".

Düsseldorf, den 25. Oktober 1999

Der Leiter des Gemeindeprüfungsamtes
bei der Bezirksregierung Düsseldorf
-31.7.16-604-

Im Auftrag
gez. Schönershofen

Bestätigungsvermerk

Die mit der Prüfung des Jahresabschlusses der Rheinischen Landes- und Hochschulklinik Düsseldorf zum 31.12.1997 beauftragte Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Knabe, Stahlschmidt, Dr. Harzem GmbH (Gummersbach) hat nach dem Ergebnis der Prüfung den folgenden Bestätigungsvermerk erteilt:

"Die Buchführung und der Jahresabschluss entsprechen nach unserer pflichtgemäßen Prüfung den gesetzlichen Vorschriften mit der Einschränkung, dass für die nicht passivierungspflichtigen Verbindlichkeiten aus den Versorgungsansprüchen der Beamten und deren Hinterbliebenen (Altzusagen) keine Fehlbetragsangabe im Anhang erfolgte. Der Jahresabschluss vermittelt mit der genannten Einschränkung unter Beachtung der Grundsätze ordnungmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Krankenhauses. Der Lagebericht steht im Einklang mit dem Jahresabschluss. Im Übrigen hat auch die Prüfung der Ordnungsmäßigkeit der sonstigen Teile des Rechnungswesens, der wirtschaftlichen Verhältnisse und der zweckentsprechenden, sparsamen und wirtschaftlichen Verwendung der öffentlichen pauschalen Fördermittel nach § 23 KHG NW Einwendungen nicht ergeben".

Düsseldorf, den 1. Juli 1999

Der Leiter des Gemeindeprüfungsamtes
bei der Bezirksregierung Düsseldorf
-31.7.16-605-

gez. Schönershofen

Bestätigungsvermerk

Die mit der Prüfung des Jahresabschlusses der Rheinischen Kliniken Langenfeld

zum 31.12.1997 beauftragte Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Knabe, Stahlschmidt, Dr. Harzem GmbH (Gummersbach) hat nach dem Ergebnis der Prüfung den folgenden Bestätigungsvermerk erteilt:

"Die Buchführung und der Jahresabschluss entsprechen nach unserer pflichtgemäßen Prüfung den gesetzlichen Vorschriften mit der Einschränkung, dass für die nicht passivierten Verbindlichkeiten aus den Versorgungsansprüchen der Beamten und deren Hinterbliebenen (Altzusagen) keine Fehlbetragsangabe im Anhang erfolgte. Der Jahresabschluss vermittelt mit der genannten Einschränkung unter Beachtung der Grundsätze ordnungmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Krankenhauses. Der Lagebericht steht im Einklang mit dem Jahresabschluss. Im Übrigen hat auch die Prüfung der Ordnungsmäßigkeit der sonstigen Teile des Rechnungswesens, der wirtschaftlichen Verhältnisse und der zweckentsprechenden, sparsamen und wirtschaftlichen Verwendung der öffentlichen pauschalen Fördermittel nach § 23 KHG NW Einwendungen nicht ergeben".

Düsseldorf, den 13. Januar 2000

Der Leiter des Gemeindeprüfungsamtes
bei der Bezirksregierung Düsseldorf
-31.7.3-608-

Im Auftrag
gez. Schönershofen

Bestätigungsvermerk

Die mit der Prüfung des Jahresabschlusses der Rheinischen Kliniken Viersen zum 31.12.1997 beauftragte Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Wibera AG (Düsseldorf) hat nach dem Ergebnis der Prüfung den folgenden Bestätigungsvermerk erteilt:

"Die Buchführung und der Jahresabschluß entsprechen nach unserer pflichtgemäßen Prüfung den gesetzlichen Vorschriften und der Betriebssatzung mit der Einschränkung, dass der Fehlbetrag nicht passivierter Verpflichtungen aus Versorgungsansprüchen der Beamten nicht ermittelt und nicht im Anhang angegeben wurde.

Im Übrigen vermittelt der Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Rhein. Kliniken Viersen. Der Lagebericht steht im Einklang mit dem Jahresabschluss. Im Übrigen hat auch die Prüfung der Ordnungsmäßigkeit der sonstigen Teile des Rechnungswesens, der wirtschaftlichen Verhältnisse und der zweckentsprechenden, sparsamen und wirtschaftlichen Verwendung der öffentlichen pauschalen Fördermittel nach § 23 KHG NW Einwendungen nicht ergeben".

Zusatz des Gemeindeprüfungsamtes:

"Die Ertragslage ist unbefriedigend. Angesichts der ungünstigen Zukunftsperspektive ist das Rationalisierungspotential auszuschöpfen."

Düsseldorf, den 12. August 1999

Der Leiter des Gemeindeprüfungsamtes
bei der Bezirksregierung Düsseldorf
-31.7.16-611

In Vertretung
gez. Dr. Rotering

Bestätigungsvermerk

Die mit der Prüfung des Jahresabschlusses der Rheinischen Kliniken Essen zum 31.12.1997 beauftragte Wirtschaftsprüfungsgesellschaft BDO - Deutsche Warentreuhand AG (Köln) hat nach dem Ergebnis der Prüfung den folgenden Bestätigungsvermerk erteilt:

"Die Buchführung und der Jahresabschluss entsprechen nach unserer pflichtgemäßen Prüfung den gesetzlichen Vorschriften und der Betriebssatzung unter der Voraussetzung, dass der Vorjahresabschluss in der von uns geprüften Fassung festgestellt wird. Der Jahresabschluss vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Klinik mit der Einschränkung, dass die Verpflichtungen aus den Versorgungsansprüchen betreffend die Beamten nicht ermittelt wurden, so dass keine Fehlbetragsangabe im Anhang erfolgt. Der Lagebericht steht im Einklang mit dem Jahresabschluss. Im Übrigen hat auch die Prüfung der Ordnungsmäßigkeit der sonstigen Teile des Rechnungswesens, der wirtschaftlichen Verhältnisse und der zweckentsprechenden, sparsamen und wirtschaftlichen Verwendung der öffentlichen pauschalen Fördermittel nach § 23 KHG NW Einwendungen nicht ergeben".

Düsseldorf, den 13. Juli 1999

Der Leiter des Gemeindeprüfungsamtes
bei der Bezirksregierung Düsseldorf
-31.7.16-606-

gez. Schönershofen

Bestätigungsvermerk

Die mit der Prüfung des Jahresabschlusses der Rheinischen Kliniken Köln zum 31.12.1997 beauftragte Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Knabe, Stahlschmidt, Dr. Harzem GmbH (Gummersbach) hat nach dem Ergebnis der Prüfung den folgenden Bestätigungsvermerk erteilt:

"Die Buchführung und der Jahresabschluss entsprechen nach unserer pflichtgemäßen Prüfung den gesetzlichen Vorschriften mit der Einschränkung, dass für die nicht passivierungspflichtigen Verbindlichkeiten aus den Versorgungsansprüchen der Beamten und deren Hinterbliebenen (Altzusagen) keine Fehlbetragsangabe im Anhang erfolgte.

Der Jahresabschluss vermittelt mit der genannten Einschränkung unter Beachtung der Grundsätze ordnungmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Krankenhauses. Der Lagebericht steht im Einklang mit dem Jahresabschluss. Im Übrigen hat auch die Prüfung der Ordnungsmäßigkeit der sonstigen Teile des Rechnungswesens, der wirtschaftlichen Verhältnisse und der zweckentsprechenden, sparsamen und wirtschaftlichen Verwendung der öffentlichen pauschalen Fördermittel nach § 23 KHG NW Einwendungen nicht ergeben".

Düsseldorf, den 12. März 1999

Der Leiter des Gemeindeprüfungsamtes
bei der Bezirksregierung Düsseldorf
-32.16-607-

In Vertretung
gez. Strohmeyer

Bestätigungsvermerk

Die mit der Prüfung des Jahresabschlusses der Rheinischen Kliniken Mönchengladbach zum 31.12.1997 beauftragte Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Wibera AG (Düsseldorf) hat nach dem Ergebnis der Prüfung den folgenden Bestätigungsvermerk erteilt:

"Die Buchführung und der Jahresabschluss entsprechen nach unserer pflichtgemäßen Prüfung den gesetzlichen Vorschriften und der Betriebssatzung mit der Einschränkung, dass der Fehlbetrag nicht passivierter Verpflichtungen aus Versorgungsansprüchen der Beamten nicht ermittelt und nicht im Anhang angegeben wurde.

Im Übrigen vermittelt der Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Rhein. Kliniken Mönchengladbach. Der Lagebericht steht im Einklang mit dem Jahresabschluss. Im Übrigen hat auch die Prüfung der Ordnungsmäßigkeit der sonstigen Teile des Rechnungswesens, der wirtschaftlichen Verhältnisse und der zweckentsprechenden, sparsamen und wirtschaftlichen Verwendung der öffentlichen pauschalen Fördermittel nach § 23 KHG NW Einwendungen nicht ergeben".

Düsseldorf, den 28. April 1999

Der Leiter des Gemeindeprüfungsamtes
bei der Bezirksregierung Düsseldorf
-31/32.16-610

gez. Schönershofen

Bestätigungsvermerk

Die mit der Prüfung des Jahresabschlusses der Rheinischen Klinik für Orthopädie Viersen zum 31.12.1997 beauftragte Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Wibera AG (Düsseldorf) hat nach dem Ergebnis der Prüfung den folgenden Bestätigungsvermerk erteilt:

"Die Buchführung und der Jahresabschluss entsprechen nach unserer pflichtgemäßen Prüfung den gesetzlichen Vorschriften und der Betriebssatzung mit der Einschränkung, dass der Fehlbetrag nicht passivierter Verpflichtungen aus Versorgungszusagen an Beamte nicht ermittelt und nicht im Anhang angegeben wurde.

Im Übrigen vermittelt der Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens, Finanz- und Ertragslage der Rheinischen Klinik für Orthopädie Viersen. Der Lagebericht steht im Einklang mit dem Jahresabschluss. Im Übrigen hat auch die Prüfung der Ordnungsmäßigkeit der sonstigen Teile des Rechnungswesens, der wirtschaftlichen Verhältnisse und der zweckentsprechenden sparsamen und wirtschaftlichen Verwendung der öffentlichen pauschalen Fördermittel nach § 23 KHG NW Einwendungen nicht ergeben".

Düsseldorf, den 9. August 1999

Der Leiter des Gemeindeprüfungsamtes
bei der Bezirksregierung Düsseldorf
-31.7.16-602

In Vertretung
gez. Dr. Rotering

Die Jahresabschlüsse sowie die Lageberichte können an sieben Tagen, gerechnet vom Tag der Veröffentlichung, während der Dienststunden, von 8.00 Uhr bis 16.00 Uhr, beim Landschaftsverband Rheinland, Horion-Haus (Dienstgebäude Hermann-Pünder-Straße 1, Zimmer 6031, eingesehen werden.

Köln, den 05.06.2000

Der Direktor des
Landschaftsverbandes Rheinland

E s s e r

MBl. NRW 2000 S. 712