Ministerialblatt (MBl. NRW.)
Ausgabe 2000 Nr. 45 vom 3.8.2000 Seite 781 bis 794

Einsichtnahme in den Schlussbericht des Rechnungsprüfungsausschusses der Landschaftsversammlung Rheinland
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Einsichtnahme in den Schlussbericht des Rechnungsprüfungsausschusses der Landschaftsversammlung Rheinland

Landschaftsverband Rheinland

Einsichtnahme in den Schlussbericht
des Rechnungsprüfungsausschusses
der Landschaftsversammlung Rheinland

Bek. d. Landschaftsverbandes Rheinland
26.6.2000

Die Landschaftsversammlung Rheinland hat am 7.6.2000 den Schlussbericht des Rechnungsprüfungsausschusses über die Prüfung der Jahresrechnung 1998 zur Kenntnis genommen und gem. § 7 Abs. 1 Buchstabe e) und § 23 Abs. 2 LVerbO in Verbindung mit § 94 GO NW für die Jahresrechnung 1998 Entlastung erteilt.

Gem. § 101 Abs. 4 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in Verbindung mit § 23 Abs. 2 der Landschaftsverbandsordnung für das Land Nordrhein-Westfalen und § 15 der Hauptsatzung des Landschaftsverbandes Rheinland wird auf die Möglichkeit zur Einsichtnahme in den Schlussbericht im Ministerialblatt für das Land Nordrhein-Westfalen öffentlich hingewiesen.

Der Schlussbericht des Rechnungsprüfungsausschusses über die Prüfung der Jahresrechnung 1998 liegt zur Einsichtnahme montags bis freitags in der Zeit vom 7.8. 2000 bis 11.8. 2000, jeweils von 9.00 Uhr bis 15.00 Uhr, im Landeshaus Köln-Deutz, Kennedy-Ufer 2, Zimmer F 220, öffentlich aus.

Köln, den 21. Juni 2000

Der Direktor
des Landschaftsverbandes Rheinland

E s s e r

MBl. NRW. 2000 S. 794