Ministerialblatt (MBl. NRW.)
Ausgabe 2000 Nr. 45 vom 3.8.2000 Seite 781 bis 794

Anerkennung der Stadt Bad Honnef als Erholungsort mit Kurmittelgebiet
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Anerkennung der Stadt Bad Honnef als Erholungsort mit Kurmittelgebiet

21281

Anerkennung der Stadt Bad Honnef
als
Erholungsort mit Kurmittelgebiet

Vfg. d. Bezirksregierung Köln vom 29.5.2000 -24.1.5

Nach ' 1 der Erholungsorte-VO vom 29.9.1983 (SGV NRW 21 281) habe ich der Stadt Bad Honnef die Artbezeichnung Erholungsort mit Kurmittelgebiet unter Auflagen verliehen und die Grenzen des Erholungsgebietes festgesetzt.

Die Anlagen 1 - textliche Darstellung der Erholungsgebietsgrenzen und 2 -zeichnerische Darstellung (siehe beiliegende Karte) sind Bestandteil dieser Verfügung.

Anlage 1

Textliche Darstellung der Erholungsgebietsgrenzen

Beginnend an der östlichen Seite der 1. Fußgängerbrücke nördlich der Austraße verläuft die Grenze zunächst in nördlicher Richtung bis zum Gelände der Kläranlage. Der südlichen Begrenzung (Zaun) dieser Anlage nach Osten folgend, stößt die Grenzziehung auf die Straße AAn St. GöddertA. Diese Straße bildet mit der westlichen Seite die Grenze bis zur nördlichen Begrenzung des Kurparks. Dieser nach Osten folgend trifft die Grenzziehung auf die Hauptstraße. Von hier aus verläuft sie in nördlicher Richtung der Hauptstraße und Rhöndorfer Straße folgen und die Kapelle einschließend unter Einbeziehung beider Straßenseiten durch die Drachenfelsstraße bis einschließlich Haus Nr. 23 (Funke am Ziepchen) zum Ziepchenplatz, wobei dieser in vollem Umfange in das Kurgebiet einbezogen wird.

Die Grenze biegt nun nach Osten ab un folgt zunächst der Löwenburgstraße (beidseitig) und dann dem Weg im Rhöndorfer Tal bis zum Löwenburger Hof.

Hier biegt die Grenze nach Süden ab und folgt dem Weg durch das Einsiedlertal bis zum Schmelztal. Der weitere Verlauf immer in südlicher Richtung, folgt dem Weg über die Flurbezeichnung AWendeltreppeA bis zum Servatiusweg. Nach Kreuzung über den Weg durch den Staatsforst Siegburg ins Mucher Wiesental.

Von hier verläuft die Grenze in westlicher Richtung talwärts, bis zur Schmelztalstraße. Diese überschreitend verläuft die Kurgebietsgrenze in nordwestliche Richtung entlang der Grundstücke in Flur 16 Parz. Nr. 1139 und Flur 17 Parz. Nr. 219, 1636, 1370, 249, 1361 und1672 auf den Verlängerungsweg der Straße AIn der EichasA.

Dem Verlängerungsweg talseitig folgend führt die Grenze in die Straße AIn der EichasA, biegt von dort in die Dr. Fritz-Lohmüller-Str. ein und folgt dieser bis zur Bergstraße. Der weitere Verlauf führt beide Straßenseiten einschließend, im wesentlichen in westlicher Richtung, die Bergstraße abwärts, in die Kreuzweidenstraße einbiegend bis zur Lohmarstraße und diese abwärts bis zur Hauptstraße.

Sie führt dann über die Hauptstraße (Teilstück Fußgängerzone) bis zur Weyermannallee, in welche sie abbiegt. Dem Straßenzug folgend und beide Seiten einschließend verläuft die Grenze des Erholungsgebietes dann über die Giradetallee bis zur Kreuzung mit der A.v.Humboldt-Straße.

Hier biegt die Grenze nochmals nach Süden ab über die A.v.Humboldt-Straße bis zum Aufgang zur Fußgängerbrücke, die über die B 42 und Bundesbahn führt. Auf der nördlichen Seite dieses Überganges entlang führend, erreicht die Grenzziehung an der B 42 wieder den Ausgangspunkt.

Anlage 2 (topographische Karte), nur in der gedruckten Fassung einsehbar

MBl. NRW 2000 S. 786