Ministerialblatt (MBl. NRW.)
Ausgabe 2000 Nr. 72 vom 27.11.2000 Seite 1513 bis 1526

Orientierungsdaten 2001 - 2004 für die Finanzplanung der Gemeinden (GV) des Landes Nordrhein-Westfalen (Orientierungsdaten 2001)
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Orientierungsdaten 2001 - 2004 für die Finanzplanung der Gemeinden (GV) des Landes Nordrhein-Westfalen (Orientierungsdaten 2001)

Innenministerium

Orientierungsdaten 2001 - 2004
für die Finanzplanung der Gemeinden (GV)
des Landes Nordrhein-Westfalen
(Orientierungsdaten 2001)

RdErl. d. Innenministeriums v. 16.10.2000
- III B 1 - 41.40 - 9021/00 -

Nachfolgend gebe ich gemäß § 24 Abs. 3 der Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO) vom 14.05.1995 (GV. NRW. S. 516), zuletzt geändert am 15.6.1999 (GV. NRW. S. 386), im Einvernehmen mit dem Finanzministerium die Orientierungsdaten 2001 bis 2004 für die Finanzplanung der Gemeinden (GV) des Landes Nordrhein-Westfalen bekannt. Die Tabelle mit den einzelnen Orientierungsdaten und eine Erläuterung sind als Anlage beigefügt.

Die Orientierungsdaten berücksichtigen die wirtschafts- und finanzpolitischen Empfehlungen des Finanzplanungsrates vom 15. Juni 2000 und die Ergebnisse der Steuerschätzung vom Mai 2000. Der Finanzplanungsrat hat festgestellt, dass die wirtschaftliche Aufwärtsentwicklung wieder an Breite gewinnt. Nach einer realen Zunahme des Bruttoinlandprodukts im Jahr 1999 von 1,5 v.H. wird in den Jahren 2000 und 2001 mit einer Zunahme von jeweils real rund 2 3/4 v.H. gerechnet. Die Bundesregierung hat die Prognose für das laufende Jahr 2000 sogar auf 3 v. H. erhöht. Bei dem im Jahr 2000 noch stark von der außenwirtschaftlichen Entwicklung getragenen Aufschwung gewinnen die binnenwirtschaftlichen Faktoren immer mehr an Gewicht. Neben den vor allem im nächsten Jahr steigenden privaten Konsumausgaben wird die Investitionstätigkeit voraussichtlich in beiden Jahren das Wachstum deutlich mittragen. Allerdings dürfte die Entwicklung der Bauinvestitionen weiter gedämpft bleiben.

Der Arbeitsmarkt wird nach den Feststellungen des Finanzplanungsrats zunehmend von der wirtschaftlichen Aufwärtsbewegung profitieren. Im Durchschnitt der nächsten Jahre sei mit einem Rückgang der Zahl der Arbeitslosen auf rund 3 1/2 Millionen zu rechnen. Angesichts des immer noch unvertretbar hohen Niveaus bleibe der Abbau der Arbeitslosigkeit weiter zentrale Aufgabe von Wirtschafts- und Finanzpolitik.

Bund, Länder und Kommunen sind sich einig, das jährliche Ausgabenwachstum der öffentlichen Haushalte im mittelfristigen Zeitraum auf maximal 2 v.H. zu begrenzen. Eine Fortführung der Ausgabenbegrenzung ist unverzichtbare Grundlage für die Einhaltung der Defizitobergrenzen des Maastricht - Vertrages und für die Erreichung ausgeglichener öffentlicher Haushalte entsprechend den Zielsetzungen des Europäischen Stabilitäts- und Wachstumspaktes. Bund, Länder und Kommunen halten ihren strikten Konsolidierungskurs bei.

Auch wegen der hohen Staatsverschuldung ist ein strikter Konsolidierungskurs weiterhin unabdingbar, damit die Handlungsfähigkeit der Gebietskörperschaften dauerhaft gesichert wird. Die erforderliche Senkung der Steuer- und Abgabelasten muss sich im Rahmen des finanziell tragbaren bewegen.

Konsolidierungsmaßnahmen müssen vorrangig bei den laufenden Ausgaben (konsumtiven Ausgaben) verstärkt fortgeführt werden. Auf die Verpflichtung zur Ausschöpfung der eigenen Einnahmemöglichkeiten nach der Gemeindeordnung (GO) wird ergänzend hingewiesen. Auch bei erkennbaren Erholungstendenzen der kommunalen Haushalte ist es vor dem Hintergrund der Auswirkungen des Steuersenkungsgesetzes in 2001 unumgänglich, den Kurs der Haushalts-konsolidierung noch verstärkt fortzuführen und dadurch künftige Handlungs-spielräume zu sichern. In den Folgejahren wird sich die Lage nur wenig entspannen. Die sich heute für 2002 - 2004 abzeichnenden Zuwächse bei den kommunalen Steuereinnahmen müssen soweit wie möglich genutzt werden, um Vorsorge für Mindereinnahmen durch die 3. Stufe der Einkommensteuertarifsenkung ab dem Jahr 2005 zu treffen.

Rückblickend auf den Verlauf der kommunalen Haushalts- und Finanzwirtschaft im Vorjahr ist folgendes anzumerken:

Das Jahresergebnis 1999 konnte erneut mit einem positiven Finanzierungssaldo von rd. 359 Mio. DM im Durchschnitt (Saldo aller Gemeinden und Gemeindeverbände in Nordhein-Westfalen) der kommunalen Gesamthaushalte (Verwaltungshaushalte und Vermögenshaushalte ohne besondere Finanzierungsvorgänge) abgeschlossen werden. Damit setzte sich grundsätzlich im gesamten die positive Finanzentwicklung der nordrhein-westfälischen Kommunen auch 1999 noch weiter fort. Allerdings lag der Finanzierungsüberschuss der Gesamthaushalte um rd. 1,0 Mrd. DM niedriger als im Vorjahr. Das saldierte Ergebnis überdeckt auch, dass bei einer ganzen Reihe von Städten und Gemeinden weiterhin erhebliche Finanzprobleme und Finanzierungsdefizite sowie hohe Fehlbeträge in den Verwaltungshaushalten bestehen.

Die Fehlbeträge der kommunalen Verwaltungshaushalte aus den Vorjahren bereiten nach wie vor große Sorgen. Die Fehlbeträge betrugen 1999 insgesamt rd. 2,5 Mrd. DM; 1998 beliefen sie sich auf rd. 2,6 Mrd. DM. Da die Fehlbeträge spätestens im zweitnächsten dem Haushaltsjahr folgenden Jahr wieder zu veranschlagen sind, müssen die Gemeinden (GV) in Nordrhein-Westfalen mittelfristig rd. 5,1 Mrd. DM in ihren Verwaltungshaushalten erwirtschaften, um diese "Altlast" abzutragen. Positiv ist dagegen zu werten, dass 1999 Fehlbeträge der Verwaltungshaushalte aus Vorjahren in Höhe von 3,9 Mrd. DM abgedeckt wurden; mithin konnte insgesamt 1999 ein Fehlbetragsabbau von rd. 1,4 Mrd. DM erzielt werden. Dies ist eine auf das Jahr 1999 bezogene herausragende Konsolidierungsleistung der nordrhein-westfälischen Kommunen.

Auch für das Haushaltjahr 2000 ist zu erwarten, dass die Altfehlbeträge der kommunalen Verwaltungshaushalte weiter abgebaut werden können; allerdings nicht mehr in dem gleichen hohen Umfang des Vorjahres. Weniger erfreulich sind Entwicklungen in den Haushaltsstrukturen der Kommunen. Hier muss vor allem angemerkt werden, dass die Ausgaben 1999 mit + 2,4 v.H. etwas stärker als erwartet angestiegen sind. Es bedarf neuer Anstrengungen, um die Linie des mittelfristig allenfalls vertretbaren Ausgabenwachstums nach den Empfehlungen des Finanzplanungsrates von maximal 2 v.H. nicht zu verlassen. Für das Haushaltsjahr 2001 ist aufgrund der gegebenen Einnahmenentwicklung infolge des Steuersenkungsgesetzes sogar kaum eine Steigerung der Ausgaben möglich. Die Orientierungsdaten gehen in diesem Jahr nur von einer Ausgabenerhöhung um + 0,2 v.H. aus. Das unterstellt, dass die Konsolidierungsmaßnahmen noch verstärkt fortzusetzen sind.

Dabei darf auch die weiterhin schwierige Lage einzelner Kommunalhaushalte nicht verkannt werden. Insbesondere die Haushalte einiger kreisfreier Städte bereiten wegen der hohen Fehlbeträge der Verwaltungshaushalte aus Vorjahren weiterhin große Sorgen. Die Anstrengungen dieser Städte zur Wiedererlangung haushalts-wirtschaftlicher Stabilität verdienen Respekt und Unterstützung. Die Aufgabe wird vor allem im Haushaltsjahr 2001 durch die Auswirkungen des Steuersenkungsgesetzes nicht einfacher.

Die Konsolidierungsanstrengungen in den Verwaltungshaushalten müssen deshalb besonders in dem durch besondere Einnahmeschwäche gekennzeichneten Jahr 2001, aber auch in den dann folgenden Jahren 2002 - 2004 wieder stärker auf der Ausgabenseite - und hier vor allem bei den konsumtiven Ausgaben der Verwaltungshaushalte - fortgesetzt werden, weil dann Vorsorge zu treffen ist für die eintretenden erheblichen Steuermindereinnahmen im Jahr 2005.

Die in einzelnen Städten und Gemeinden vorhandenen Fehlbeträge der Verwaltungshaushalte sind durch verstärkte Konsolidierungsmaßnahmen auszugleichen. Dabei kann es kommunalaufsichtlich nicht hingenommen werden, wenn der Haushaltsausgleich für das jeweilige Jahr zwar im Haushaltsicherungskonzept dargestellt wird, der Abbau der Fehlbeträge aus Vorjahren aber auf zu lange Zeiträume verlegt oder sogar völlig offengelassen wird. Ziel jeder seriösen Haushaltswirtschaft muss es bleiben, den Haushaltsausgleich unter Einschluss der Altfehlbeträge in einem überschaubaren Zeitraum zu erreichen. Hierzu müssen alle Konsolidierungsmöglichkeiten konsequent eingesetzt werden.

An den in der Tabelle (vgl. Anlage) enthaltenen Daten sollen sich die Gemeinden (GV) bei der Erstellung und Fortschreibung der Finanzplanung für die Jahre 2001 bis 2004 entsprechend § 16 Abs. 1 Stabilitäts- und Wachstumsgesetz und § 75 Abs. 1 GO ausrichten. Die Orientierungsdaten sind Durchschnittswerte für den Bereich des Landes und können damit nur Anhaltspunkte für die individuelle gemeindliche Finanzplanung geben. Es bleibt Aufgabe jeder Gemeinde (GV), anhand dieser Durchschnittswerte unter Berücksichtigung der örtlichen und strukturellen Gegebenheiten die für ihre Finanzplanung zutreffenden bzw. erforderlichen Einzelwerte zu ermitteln und zu bestimmen. Dies gilt auch und besonders für die Schätzung der Gewerbesteuereinnahmen, die je nach den wirtschaftlichen Gegebenheiten vor Ort erheblich von der landesweit positiv prognostizierten Entwicklung abweichen können.

Die Orientierungsdaten für die Entwicklung der Gesamtausgaben, insbesondere der konsumtiven Ausgaben, z.B. bei den Personalausgaben und dem sächlichen Verwaltungs- und Betriebsaufwand, verdeutlichen den Konsolidierungszwang, dem die kommunale Finanzwirtschaft weiterhin ausgesetzt bleibt. Mehrbelastungen bei den sozialen Leistungen, die über die prognostizierte Entwicklung hinausgehen, sind nicht auszuschließen. Anders als in den Vorjahren muss auch die weitere Entwicklung der Zinsausgaben besonders aufmerksam verfolgt werden. Bei anstehenden Umschuldungen sowie neuen Kreditaufnahmen sind Zinsänderungsrisiken stärker zu beachten.

Das Landesamt für Datenverarbeitung und Statistik des Landes Nordrhein-Westfalen erfasst aufgrund des Finanz- und Personalstatistikgesetzes vom 8.03.2000 (BGBl. I S. 206) die Haushaltsansätze für 2001 der Gemeinden und Kreise in der bekannten Differenzierung. Die Ergebnisse hierzu sind dem Landesamt für Datenverarbeitung und Statistik

bis zum 01.12.2000

mitzuteilen. Entsprechende Vordrucke werden rechtzeitig zugesandt. Ich erneuere die Bitte, den finanzstatistischen Meldepflichten sorgfältig nachzukommen. Nur auf dieser Grundlage können die notwendigen Informationen für finanzpolitische Entscheidungen des Bundes, der Länder und der Kommunen im Vergleich gewonnen werden.

Auf Anregung der kommunalen Spitzenverbände weise ich zur Verbuchung der Gewerbesteuerumlage erneut auf folgendes hin:

Die Gewerbesteuerumlagen, bestehend aus dem "normalen" Vervielfältiger des Bundes (24 v. H. für 2001), sowie dem "normalen" Vervielfältiger des Landes (30 v. H. für 2001), sind im Abschnitt 90, Gruppierung 810 zu veranschlagen. Der Zuschlag zur Gewerbesteuerumlage für den Fonds Deutsche Einheit und für den Solidarpakt (40 v.H. für 2001, wovon 11 v.H. auf den Fonds Deutsche Einheit und 29 v.H. auf den Solidarpakt entfallen), ist im Abschnitt 90, Gruppierung 811 zu veranschlagen.

Ein im Rahmen des Solidarbeitrages nach Anrechnung der erhöhten Gewerbesteuerumlage und des individuellen Anteils an der Minderung des Steuerverbundes verbleibender Zahlungsbetrag ist im Abschnitt 90, Gruppierung 831 wie bisher zu veranschlagen (einschließlich Verrechnungsbetrag Schlüssel-zuweisungen/Investitionspauschale). Ist nach Anrechnung der erhöhten Gewerbesteuerumlage und des individuellen Anteils an der Minderung des Steuerverbundes eine Überzahlung erfolgt, so ist die Rückzahlung im Abschnitt 90 bei Gruppierung 071 wie bisher als Einnahme zu veranschlagen.

Zur neuen Bereichsabgrenzung in der kommunalen Haushaltssystematik ab 2002 weise ich auf folgendes hin:

In der kommunalen Haushaltssystematik sind die Zahlungsbereiche zur Abbildung der Zahlungsströme der Gemeinden neu geordnet worden. Damit wird es möglich, den Zahlungsverkehr der Gemeinden mit ihren wirtschaftlichen Unternehmen gesondert darzustellen. Dieser unmittelbare Nachweis des Zahlungsverkehrs der Gemeinden mit ihren wirtschaftlichen Unternehmen ist ab dem Haushaltsjahr 2002 länderübergreifend auszuweisen.

Dabei wurde auf den besonderen Nachweis der Umschuldungen bzw. der "außerordentlichen Tilgung" im Haushaltsplan verzichtet. Es ist möglich, für eigene Zwecke die Kreditaufnahmen, die insgesamt durch die Gruppe 37 erfasst werden, statt nur unter einer dreistelligen zukünftig unter einer vierstelligen Gruppierungsziffer zu veranschlagen. Durch die vierte Ziffer kann dabei der Zweck der Kreditaufnahme gekennzeichnet werden.

Unter die nach dem Gruppierungsplan vorgesehene Bereichsabgrenzung ist zuzuordnen:

.. 0 Bund

.. 1 Land

.. 2 Gemeinden und Gemeindeverbände

.. 3 Zweckverbände

.. 4 Sonstiger öffentlicher Bereich

.. 5 Kommunale Sonderrechnungen

.. 6 Sonstige öffentliche Sonderrechnungen

.. 7 Private Unternehmen

.. 8 Übrige Bereiche

.. 9 Innere Verrechnungen.

Zu den nachstehenden Orientierungsdaten (vgl. Anlage) wurden die kommunalen Spitzenverbände am 25.09.2000 angehört.

Allgemeiner Hinweis:

Die Orientierungsdaten 2001 bis 2004 für die Finanzplanungen der Gemeinden (GV) des Landes Nordrhein-Westfalen richten sich an den Empfehlungen des Finanzplanungsrates vom Juni 2000 aus. Angesichts der bevorstehenden Steuersenkungen, die sich sowohl unmittelbar auf die Steuereinnahmen als auch mittelbar auf die Zuweisungen im Steuerverbund mit dem Land einnahmemindernd auswirken, müssen die Gemeinden (GV) auch künftig die Konsolidierung ihrer Haushalte weiter fortsetzen und dabei strikte Ausgabendisziplin wahren und die gegebenen Einnahmemöglichkeiten ausschöpfen.

Die den Orientierungsdaten zugrunde liegende Steuerschätzung geht von geltendem Recht aus. Sie beruht auf den Ergebnissen des Arbeitskreises "Steuerschätzungen" vom Mai dieses Jahres. Darüber hinaus wurden die finanziellen Wirkungen des Gesetzes zur Senkung der Steuersätze und zur Reform der Unternehmensbesteuerung einschließlich der Entschließung des Bundesrates vom 14. Juli 2000 (Steuerreform 2000) berücksichtigt.

Die Steuerrechtsänderungsvorhaben der vergangenen Jahre, neben der Steuerreform 2000 insbesondere das Steueränderungsgesetz 1998 und das Entlastungsgesetz 1999/2000/2002, haben die Risiken der Steuerschätzung wesentlich vergrößert. Auch die in den Orientierungsdaten ausgewiesenen großen Schwankungen bei den Veränderungsraten des Gemeindeanteils an der Einkommensteuer sowie des Gewerbesteueraufkommens sind im wesentlichen auf diese steuerrechtlichen Änderungen zurückzuführen. Gerade bei der Gewerbesteuer muss darauf geachtet werden, dass die finanziellen Wirkungen der Rechtsänderungen örtlich sehr unterschiedlich streuen; sie können zudem - in Abhängigkeit von der jeweiligen Gewerbestruktur - von örtlichen Besonderheiten überlagert werden.

Weitere zur Zeit diskutierte - aber noch nicht beschlossene - steuerrechtliche Änderungsvorhaben, wie die steuerliche Förderung der privaten Altersvorsorge, die Einführung einer Entfernungspauschale für Pendler sowie die ab 2002 notwendige zweite Stufe der Familienförderung sind in den Orientierungsdaten nicht berücksichtigt. Gleichwohl ist im Finanzplanungszeitraum mit entsprechenden zusätzlichen Belastungen der öffentlichen Haushalte zu rechnen.

Für die langfristige Orientierung darf nicht vergessen werden, dass einige der jetzt verabschiedeten beziehungsweise erörterten steuerrechtlichen Vorhaben über den betrachteten mittelfristigen Zeitraum hinausgehende Wirkungen entfalten. So tritt z. B. im Jahr 2005 die dritte Stufe der Einkommensteuertarifsenkung in Kraft mit einem bundesweiten Entlastungsvolumen von 52,9 Mrd. DM, die im Bereich des Gemeindeanteils an der Einkommensteuer zu hohen Mindereinnahmen führen wird.

1.
Der kassenmäßige Gemeindeanteil an der Einkommensteuer im Jahr 2001 wird auf 10,6 Mrd. DM geschätzt. Die Veränderungsrate in den Orientierungsdaten (-6,2 v.H.) ist gegenüber einer aktuellen Annahme von 11,3 Mrd. DM für 2000 berechnet.

Hinweis:

Die Kompensationszahlung für die Verluste durch die Neuregelung des Familienleistungsausgleichs ab 1996 ist im Gemeindeanteil an der Einkommensteuer nicht enthalten. Sie wird als Zuweisung weitergegeben. Für 2001 sind 870 Mio. DM vorgesehen, die nach dem aktuellen Einkommensteuerschlüssel verteilt werden. In 2001 werden außerdem die in 2000 geleisteten Zahlungen nach Ist-Ergebnissen abgerechnet.

2.
Der Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer wird 2001 rd. 1.424 Mio. DM betragen. Ab dem Jahr 2003 ist gesetzlich vorgesehen, den zur Zeit geltenden Übergangsschlüssel auf einen fortschreibungsfähigen Schlüssel mit den Schlüsselelementen Sachanlagen, Vorräte und Lohnsumme sowie der Anzahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten umzustellen. Durch den neuen Schlüssel können sich für die einzelne Gemeinde von den ausgewiesenen Veränderungsraten Abweichungen ergeben.

3.
Die ausgewiesenen Raten gehen grundsätzlich vom geltenden Steuerrecht aus.

Hebesatzveränderungen sind nur insoweit einbezogen, als sie bereits rechtswirksam sind. Da es sich um eine Durchschnittsentwicklung für das gesamte Land Nordrhein-Westfalen handelt, müssen einzelne Gemeinden gegebenenfalls Zu- bzw. Abschläge vornehmen.

4.
Die Erhöhungszahl für den Fonds "Deutsche Einheit" wird jährlich durch Verordnung des Bundes festgesetzt. Die in Aussicht genommene - aber noch nicht beschlossene - Fortsetzung der Streckung der Tilgung des Fonds "Deutsche Einheit" in den Jahren 2001 bis 2003 ist noch nicht berücksichtigt. Durch sie würde sich die Erhöhungszahl um etwa 2 bis 3 Punkte jährlich reduzieren. Für 2001 ist nach dem inzwischen vorliegenden Verordnungsentwurf unter Berücksichtigung der Tilgungsstreckung eine Erhöhungszahl von 8 vorgesehen.

5.
Das Volumen des Steuerverbundes ist mit einem gleichbleibenden Verbundsatz von 23 v.H. ermittelt worden. Die ausgewiesenen Entwicklungsraten richten sich auf Basis des Haushaltes 2000 einschließlich Nachtrag (verfügbare Mittel: 14.543,4 Mio. DM) nach den Ansätzen im Entwurf des Landeshaushalts 2001 und den Schätzungen des Finanzministerium für den mittelfristigen Finanz-planungszeitraum bis 2004 (siehe allgemeine Hinweise Abs. 2).

Folgende Vorwegabzüge sind bereits vorgenommen:

- Für die Kommunen global durch das Land erbrachte Leistungen und Tantiemen sind wie bisher abgesetzt.

- Nach bundesrechtlichen Vorschriften beteiligen sich die Kommunen solidarisch an den Landesleistungen für die deutsche Einheit. Soweit der kommunale Beitrag nicht über eine erhöhte Gewerbesteuerumlage erbracht wird, mindert der verbleibende Restbetrag die Verbundmasse. Gegenüber 2000 steigt der Abzugsbetrag 2001 leicht von 637,8 Mio. DM auf 684,3 Mio. DM. Die angestrebte Fortsetzung der Streckung der Tilgung für den Fonds "Deutsche Einheit" ist nicht berücksichtigt. Sie könnte neben einer Reduzierung der erhöhten Gewerbesteuerumlage die Leistungen im Steuerverbund um rd. 140 Mio. DM verbessern.

In der Entwicklungsrate für 2001 ist aus der Abrechnung des Steuerverbundes 1999 eine Nachzahlung von 401,3 Mio. DM enthalten, die nach den Kriterien des Gemeindefinanzierungsgesetzes 1999 verteilt wird. Auf Schlüsselzuweisungen entfallen 382,4 Mio. DM und auf die allgemeine Investitionspauschale 18,9 Mio. DM.

Für das Jahr 2001 werden voraussichtlich Investitionspauschalen von insgesamt 526,4  Mio. DM (mit Abrechnung 1999) zur Verfügung gestellt. Davon sollen entfallen auf:

Allgemeine Investitionspauschale

541,6 Mio. DM

Investitionspauschale Sozialhilfeempfänger

47,2 Mio. DM

Investitionspauschale für Belastung Abwasser

137,6 Mio. DM

6.
Die Entwicklungsrate 2001 schließt die Abrechnung 1999 ein. Als Basis liegt ein Ansatz der Schlüsselzuweisungen von 11.983,6 Mio. DM zugrunde (Stand: Haushalt 2000 einschließlich Nachtragsentwurf).

7.
Bereinigte Gesamtausgaben sind die gesamten Ausgaben (brutto) abzüglich der bewirtschafteten Fremdmittel, der haushaltstechnischen Verrechnungen (Erstattungen, Zinsen für innere Darlehen, kalkulatorische Kosten, Zuführungsbeträge zwischen Verwaltungs- und Vermögenshaushalt) und der besonderen Finanzierungsvorgänge (Fehlbetragsabdeckung, Rücklagenzuführung, Tilgungsausgaben).

Für eine Gesamtbetrachtung auf Landesebene werden darüber hinaus die Zahlungen von gleicher Ebene und die Gewerbesteuerumlage abgesetzt. Hierauf bezieht sich die angegebene Veränderung.

Für den nicht bereinigten Bereich können sich andere Zuwachsraten ergeben.

8.
Im Personalsektor muss ein restriktiver Kurs eingehalten werden, wozu Personalabbau unvermeidbar erscheint. Zusätzlichen Personalausgaben aufgrund von Tarifsteigerungen u.ä. ist durch eine Verbesserung der Effizienz der Aufgabenerledigung entgegenzuwirken.

9.
Sächlicher Verwaltungs- und Betriebsaufwand ohne Erstattungen, kalkulatorische Kosten und innere Verrechnungen (Hauptgruppen 5/6 ohne die Gruppen 67 und 68).

10.
Sozialhilfe (BSHG), Leistungen an Kriegsopfer und ähnliche Anspruchsberechtigte, Jugendhilfe, sonstige soziale Leistungen, Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz. Die Auswirkungen auf Grundlage des 2. Moder-nisierungsgesetzes hinsichtlich der Aufgabenverlagerung zwischen den verschiedenen Verwaltungsebenen mit ihren finanziellen Folgen können zu örtlich von der Landesdurchschnittsentwicklung abweichenden Mehr- oder Minderbelastungen führen.

MBl. NRW. 2000 S. 1520