Ministerialblatt (MBl. NRW.)
Ausgabe 2000 Nr. 79 vom 27.12.2000 Seite 1641 bis 1654

Hinweise zur Durchführung der Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung des Feuerschutzes (Feuerschutzzuwendungsrichtlinien - ZRFeu -) vom 4.2.1999 (MBl. NRW. S. 152) im Haushaltsjahr 2001
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Hinweise zur Durchführung der Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung des Feuerschutzes (Feuerschutzzuwendungsrichtlinien - ZRFeu -) vom 4.2.1999 (MBl. NRW. S. 152) im Haushaltsjahr 2001

Hinweise zur Durchführung der
Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen
zur Förderung des Feuerschutzes
(Feuerschutzzuwendungsrichtlinien - ZRFeu -)
vom 4.2.1999 (MBl. NRW. S. 152)
im Haushaltsjahr 2001

RdErl. d. Innenministeriums v. 22.11.2000
V D 3 - 3132

Im Haushaltsjahr 2001 bitte ich wie folgt zu verfahren:

1.
Die in den Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung des Feuerschutzes (Feuerschutzzuwendungsrichtlinien - ZRFeu -) vom 4.2.1999 ( MBl. NRW. S. 152 / SMBl. NRW. 2131) in der Anlage vorgesehenen Festbeträge werden um 15 v.H. reduziert. Entsprechendes gilt für die Anrechnung von Schadenersatzleistungen gemäß Ziffer 5.4 ZRFeu.

2.
Der Fördersatzrahmen für die übrigen Fördermaßnahmen im Feuerschutz wird auf 40 bis 70 v.H. festgesetzt. Für Gemeinden, die für das Haushaltsjahr 2001 über eine überdurchschnittliche Finanzkraft verfügen, kommt der Satz von 40 v.H. zur Anwendung. Die Gemeinden werden durch Runderlass meines Hauses bekanntgegeben.

3.
Der Bau von Brandübungsanlagen nach Ziffer 2.6 ZRFeu wird zur Zeit nicht gefördert.

Mein RdErl. v. 22.12.1999 (MBl. NRW. 2000 S. 45) wird aufgehoben.

- MBl. NRW. 2000 S. 1654