Ministerialblatt (MBl. NRW.)
Ausgabe 2000 Nr. 67 vom 10.11.2000 Seite 1343 bis 1368

Verwaltungsvorschriften über die Gliederung und die Gruppierung der Haushaltspläne der Gemeinden und Gemeindeverbände (VV Gliederung und Gruppierung)
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Norm
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Verwaltungsvorschriften über die Gliederung und die Gruppierung der Haushaltspläne der Gemeinden und Gemeindeverbände (VV Gliederung und Gruppierung)

6300

Verwaltungsvorschriften über die Gliederung und die Gruppierung
der Haushaltspläne der Gemeinden und Gemeindeverbände
(VV Gliederung und Gruppierung)

RdErl. d. Innenministeriums v. 29.9.2000
III B 3 - 61.30.24 - 1190/00

Mein RdErl. v. 27.11.1995 (SMBl. NRW. 6300) wird wie folgt geändert:

1.
Die Nummer 3.5.1 erhält folgende Fassung:

"3.5.1
Bei den Einnahmen- bzw. Ausgabengruppen 16, 17, 20, 23, 32, 36, 37, 67, 71, 72, 80, 92, 97 und 98 sind zum Nachweis der Zahlungsströme Untergruppen zu bilden. Die Bereiche werden innerhalb der Gruppierung in der dritten Stelle als Untergruppe angegeben. Zum "öffentlichen Bereich" zählen die Bereiche 0 bis 4. Die Bereiche 5 bis 8 zählen zum "unternehmerischen und übrigen Bereich". Dem Bereich 9 sind die Verrechnungen zwischen den Aufgabenbereichen des eigenen Haushalts zuzuordnen."

2.
Die Nummer 3.5.3 erhält folgende Fassung:

"3.5.3
Innerhalb der Gruppierung sind als dritte Stelle folgende Bereiche anzugeben:

.. 0 Bund

Bund, Lastenausgleichsfonds (LAF), ERP-Sondervermögen;

.. 1 Land

Land Nordrhein-Westfalen, alle übrigen Länder einschließlich Stadtstaaten;

.. 2 Gemeinden und Gemeindeverbände

Gemeinden, Kreise, Landschaftsverbände, Kommunalverband Ruhrgebiet;

.. 3 Zweckverbände

In diesem Bereich werden alle Verbände und sonstigen Organisationen zusammengefasst, die kommunale Aufgaben erfüllen und mindestens eine Gemeinde oder einen Gemeindeverband zum Mitglied haben - ohne Sparkassenzweckverbände (vgl. Bereich ..6) -.

Dazu gehören:
Schulverbände,
Nachbarschaftsverbände,
wasserwirtschaftliche Verbände,
Planungsverbände,

sonstige Organisationen mit kommunaler Aufgabenerfüllung, wie sie nach Landesrecht festgelegt sind;

.. 4 Sonstiger öffentlicher Bereich

Träger der gesetzlichen Krankenversicherung,
Träger der Unfallversicherung,
Träger der Rentenversicherung der Arbeiter und Angestellten,
Träger der Altershilfe für Landwirte,
Träger der Arbeitslosenversicherung,
Kommunale Versorgungskassen,
Träger der öffentlichen Zusatzversorgung,
Landesverband Lippe;

.. 5 Kommunale Sonderrechnungen

Einrichtungen und Unternehmen der Gemeinden (GV), für die Sonderrechnungen geführt werden, in öffentlicher oder privater Rechtsform (z.B. Eigenbetriebe, eigenbetriebsähnliche Einrichtungen, Anstalten des öffentlichen Rechts, GmbH),

Unternehmen des privaten Rechts, wenn Gemeinden, Gemeindeverbände und Zusammenschlüsse von diesen überwiegend, d.h. mit mehr als 50 v.H. am Nennkapital (Grund- und Stammkapital) unmittelbar beteiligt sind;

.. 6 Sonstige öffentliche Sonderrechnungen

Betriebe des Bundes und der Länder, die nach § 26 BHO/LHO geführt werden,

Sondervermögen des Bundes und der Länder mit unternehmerischer Aufgabenstellung und eigener Wirtschafts- und Rechnungsführung,

Unternehmen in der Sonderrechtsform des öffentlichen Rechts,
öffentlich-rechtliche Kreditanstalten,
Sparkassen - auch in Zweckverbandsform -,
Rundfunk- und Fernsehanstalten u.ä.,

Unternehmen des privaten Rechts, wenn Bund, Länder und Zusammenschlüsse von diesen überwiegend, d.h. mit mehr als 50 v.H. am Nennkapital (Grund- und Stammkapital), unmittelbar beteiligt sind;

.. 7 Private Unternehmen

Alle Unternehmen, die nicht öffentliche wirtschaftliche Unternehmen (vgl. Bereiche 5 und 6) sind,

Kapitalgesellschaften (AG, KGaA, GmbH usw.),
Personengesellschaften (OHG, KG usw.),
Rechtsfähige Vereine, Stiftungen,
Arbeitsstätten der freien Berufe,
Landwirtschaftliche Betriebe,
Handwerksbetriebe,
Einkaufs- / Verkaufsvereinigungen;

.. 8 Übrige Bereiche

Natürliche und juristische Personen, die nicht den Bereichen 0 bis 7 zuzuordnen sind, insbesondere Organisationen ohne Erwerbscharakter (einschl. deren Anstalten und Einrichtungen), soweit diese nicht als Unternehmen oder Teil eines Unternehmens zu betrachten sind.

Dazu gehören:

Kirchen, Orden, religiöse und weltanschauliche Vereinigungen,
Organisationen der Freien Wohlfahrtspflege,
Organisationen in den Bereichen Erziehung, Wissenschaft und Kultur, Sport- und Jugendpflege,
Arbeitgeberverbände, Berufsorganisationen,
Wirtschaftsverbände und öffentlich-rechtliche Wirtschafts- und Berufsvertretungen,
Gewerkschaften,
politische Parteien,
Wasser- und Bodenverbände, soweit sie nicht dem Bereich 3 zugerechnet werden.

Weiter gehören hierher:

Natürliche und juristische Personen des Auslands, soweit sie nicht als Unternehmen anzusehen sind,
Europäische Gemeinden, sonstige internationale Organisationen;

.. 9 Innere Verrechnungen

Hierzu gehören die Erstattung von Verwaltungs- und sonstigen Gemein-kosten zwischen den Aufgabenbereichen (Abschnitten und Unterab-schnitten) sowie die inneren Darlehen aus Sonderrücklagen und von Sondervermögen ohne Sonderrechnung."

3.
In Nummer 4 Abs. 1 Satz 2 wird die Zahl "2005" durch die Zahl "2006" ersetzt.

4.
Die Anlage 1 "Gliederung der Haushaltspläne der Gemeinden und Gemeindeverbände nach Aufgabenbereichen - Gliederungsplan -" wird wie folgt geändert:

4.1
Der Abschnitt "24 Berufskolleg" erhält folgende Fassung:

"24
Berufskollegs"

4.2
Der Abschnitt "29 Sonstiges Schulwesen" erhält folgende Fassung:

"29
Übrige schulische Aufgaben

293
Förderung von Schülern

295
Sonstige schulische Aufgaben"

4.3
Im Abschnitt "31 Wissenschaft und Forschung" werden die Unterabschnitte "310 Wissenschaftliche Museen und Sammlungen", "311 Wissenschaftliche Bibliotheken, Archive, Fachinfozentren" und "312 Sonstige Wissenschaft und Forschung" gestrichen.

4.4
Der Abschnitt "32 Museen, Sammlungen, Ausstellungen" erhält folgende Fassung:

"32
Museen, Sammlungen, Ausstellungen

321
Nichtwissenschaftliche Museen, Sammlungen, Ausstellungen

322
Zoologische und Botanische Gärten"

4.5
Der Abschnitt "33 Theater und Musikpflege" erhält folgende Fassung:

"33
Theater und Musikpflege

331
Theater

332
Musikpflege (ohne Musikschulen)

333
Musikschulen"

4.6
Der Abschnitt "34 Sonstige Kulturpflege" erhält folgende Fassung:

"34
Heimat- und sonstige Kulturpflege"

4.7
Der Abschnitt "36 Naturschutz und Landschaftspflege, Heimatpflege" erhält folgende Fassung:

"36
Naturschutz, Denkmalschutz und –pflege

360
Naturschutz und Landschaftspflege

365
Denkmalschutz und –pflege"

4.8
Der Abschnitt "37 Kirchen" erhält folgende Fassung:

"37
Förderung von Kirchengemeinden und sonstigen Religionsgemeinschaften"

5.
Die Anlage 2 "Zuordnungsvorschriften zum Gliederungsplan der Haushalte der Gemeinden und Gemeindeverbände" wird wie folgt geändert:

5.1
Der Unterabschnitt "(205) Verwaltung der Ausbildungsförderung" wird gestrichen.

5.2
Der Unterabschnitt "(206) Schulpsychologischer Dienst" wird gestrichen.

5.3
Der Abschnitt "22 Realschulen" erhält folgende Fassung:

"22
Realschulen

(220)
Realschulen
(1. Bildungsweg)

(221)
Abendrealschulen
als Weiterbildungskolleg"

5.4
Der Abschnitt "23 Gymnasien" erhält folgende Fassung:

"23
Gymnasien

(230)
Gymnasien
(1. Bildungsweg)

(231)
Abendgymnasien
als Weiterbildungskolleg

(232)
Kollegs
(Institute zur Erlangung der Hochschulreife als Weiterbildungskolleg)"

5.5
Der Abschnitt "24 Berufskolleg" erhält folgende Fassung:

"24
Berufskollegs

(241)
Berufsschulen

(246)
Berufsfachschulen

(247)
Fachschulen

(248)
Fachoberschulen"

5.6
Der Abschnitt "29 Sonstiges Schulwesen" erhält folgende Fassung:

"29
Übrige schulische Aufgaben

293
Förderung von Schülern

Betreuung und Beratung der Anspruchsberechtigten bei Ausbildungsförderung

Antrags- und Bewilligungsverfahren

295
Sonstige schulische Aufgaben

Medienzentren

Schullandheime, auch Landschulen

Schulwandern und Schulfahrten

Maßnahmen der einzelnen Schulen sind in den Abschnitten 21 bis 28 nachzuweisen.

Sonstige schulische Einrichtungen

Die Einrichtungen können auch bei der betreffenden Schulform veranschlagt werden. Musikschulen aller Art sowie ähnliche Einrichtungen sind bei Unterabschnitt 333 nachzuweisen.

Schülerunfall- und Schülerhaftpflicht-Versicherung

Schülerlehrgarten, -verkehrsgarten

Schülerlotsen

5.7
Der Abschnitt "30 Verwaltung kultureller Angelegenheiten" erhält folgende Fassung:

"30
Verwaltung kultureller Angelegenheiten

Allgemeine Verwaltungsangelegenheiten der Wissenschaft, Forschung und Kulturpflege"

5.8
Der Abschnitt "31 Wissenschaft und Forschung" erhält folgende Fassung:

"31
Wissenschaft und Forschung

Wissenschaftliche Museen und Sammlungen

Förderung staatlicher oder sonstiger wissenschaftlicher Museen und Sammlungen

Eigene wissenschaftliche Bibliotheken

Förderung staatlicher oder sonstiger wissenschaftlicher Bibliotheken

Förderung staatlicher Hochschulen, Hochschulkliniken, wissenschaftlicher Institute und Einrichtungen

Kostenbeteiligung an Hochschulkliniken bei Abschnitt 51

Förderung sonstiger wissenschaftlicher Zwecke"

5.9
Der Abschnitt "32 Museen, Sammlungen, Ausstellungen" erhält folgende Fassung:

"32
Museen, Sammlungen, Ausstellungen

321
Nichtwissenschaftliche Museen, Sammlungen, Ausstellungen

Museen
Sammlungen
Ausstellungen
Kunstgalerien

Förderung der bildenden Kunst

Stadtarchiv

323
Zoologische und Botanische Gärten

Zoologische Gärten
Tierparks
Aquarien
Botanische Gärten
Förderung von Einrichtungen Dritter"

5.10
Der Abschnitt "33 Theater und Musikpflege" erhält folgende Fassung:

"33
Theater und Musikpflege

331
Sprech- und Musiktheater

Theater
Opernhäuser
Freilichtbühnen, Jugendbühnen, Festspiele
Förderung von Einrichtungen Dritter
Beteiligung an Theaterunternehmen

332
Musikpflege (ohne Musikschulen)

Berufsorchester (soweit nicht Teil eines Theaters)
Chöre
Musikhallen
Förderung von Musikfestivals, Musikpreisen,
Rockkonzerten
Förderung von Einrichtungen Dritter
Beteiligung an Musikunternehmen

333
Musikschulen

Jugendmusikschulen
Förderung von Einrichtungen Dritter"

5.11
Der Abschnitt "34 Sonstige Kulturpflege" erhält folgende Fassung:

"34
Heimat- und sonstige Kulturpflege

(341)
Heimatpflege

Förderung von Heimatvereinen
Gemeinschaftsveranstaltungen
Stadtjubiläen
Sonstige Heimatpflege

(343)
Sonstige Kulturpflege

Kommunale Kinos
Kulturzentren
Einrichtungen des Filmwesens
Förderung des Schrifttums, des Films, von Kunstvereinigungen
Förderung von Berufsverbänden bildender Künstler und sonstige Künstlerförderung"

5.12
Der Abschnitt "36 Naturschutz und Landschaftspflege, Heimatpflege" erhält folgende Fassung:

"36
Naturschutz, Denkmalschutz und –pflege

360
Naturschutz und Landschaftspflege

365
Denkmalschutz und –pflege

Historische Bauten (Burgen, Schlösser u.a.)
Denkmale
Ausgrabungsstätten
Mahnmale, Gedenkstätten"

5.13
Der Abschnitt "37 Kirchen" erhält folgende Fassung:

"37
Förderung von Kirchengemeinden und sonstigen Religionsgemeinschaften

Förderung von Kirchengemeinden
Erfüllung von Verpflichtungen an Religionsgemeinschaften"

5.14
Im Abschnitt "62 Wohnungsbauförderung und Wohnungshilfe" wird im Aufgabenbereich "Verwaltungsaufgaben im Zusammenhang mit der Erhebung der Fehlbelegungsabgabe" das Wort "Fehlbelegungsabgabe" durch die Wörter "Ausgleichszahlung nach AFWoG" ersetzt.

5.15
Nach der Bezeichnung des Einzelplans 8 wird folgender Absatz eingefügt:

"Wirtschaftliche Betätigungen, die nach ihren öffentlichen Zwecken nicht anderen Auf-gabenbereichen, z.B. Abwasser, Abfall, Kulturpflege, Soziale Sicherung u.ä., zuzuordnen sind."

6.
Die Anlage 3 "Gruppierung der Einnahmen und Ausgaben in den kommunalen Haushalten nach Arten - Gruppierungsplan -" wird wie folgt geändert:

6.1
Die Untergruppe "159 Mehrwertsteuer" erhält folgende Fassung:

"159
Umsatzsteuer"

6.2
Die Gruppe "16 Erstattungen von Ausgaben des Verwaltungshaushalts" erhält folgende Fassung:

"16
Erstattungen von Ausgaben des Verwaltungshaushalts

160
Erstattungen vom Bund

161
Erstattungen vom Land

162
Erstattungen von Gemeinden (GV)

163
Erstattungen von Zweckverbänden

164
Erstattungen vom sonstigen öffentlichen Bereich

165
Erstattungen von kommunalen Sonderrechnungen

166
Erstattungen von sonstigen öffentlichen Sonderrechnungen

167
Erstattungen von privaten Unternehmen

168
Erstattungen von übrigen Bereichen

169
Innere Verrechnungen"

6.3
Die Gruppe "17 Zuweisungen und Zuschüsse für laufende Zwecke" erhält folgende Fassung:

"17
Zuweisungen und Zuschüsse für laufende Zwecke

170
Zuweisungen vom Bund

171
Zuweisungen vom Land

172
Zuweisungen von Gemeinden (GV)

173
Zuweisungen von Zweckverbänden

174
Zuweisungen vom sonstigen öffentlichen Bereich

175
Zuschüsse von kommunalen Sonderrechnungen

176
Zuschüsse von sonstigen öffentlichen Sonderrechnungen

177
Zuschüsse von privaten Unternehmen

178
Zuschüsse von übrigen Bereichen"

6.4
Die Gruppe "20 Zinseinnahmen" erhält folgende Fassung:

"20
Zinseinnahmen

200
Zinseinnahmen vom Bund

201
Zinseinnahmen vom Land

202
Zinseinnahmen von Gemeinden (GV)

203
Zinseinnahmen von Zweckverbänden

204
Zinseinnahmen vom sonstigen öffentlichen Bereich

205
Zinseinnahmen von kommunalen Sonderrechnungen

206
Zinseinnahmen von sonstigen öffentlichen Sonderrechnungen

207
Zinseinnahmen von privaten Unternehmen

208
Zinseinnahmen von übrigen Bereichen

209
Zinseinnahmen aus inneren Darlehen"

6.5
Die Gruppe "23 Schuldendiensthilfen" erhält folgende Fassung:

"23 Schuldendiensthilfen

230
Schuldendiensthilfen vom Bund

231
Schuldendiensthilfen vom Land

232
Schuldendiensthilfen von Gemeinden (GV)

233
Schuldendiensthilfen von Zweckverbänden

234
Schuldendiensthilfen vom sonstigen öffentlichen Bereich

235
Schuldendiensthilfen von kommunalen Sonderrechnungen

236
Schuldendiensthilfen von sonstigen öffentlichen Sonderrechnungen

237
Schuldendiensthilfen von privaten Unternehmen

238
Schuldendiensthilfen von übrigen Bereichen"

6.6
Die Gruppe "32 Rückflüsse von Darlehen" erhält folgende Fassung:

"32
Rückflüsse von Darlehen

320
Rückflüsse von Darlehen vom Bund

321
Rückflüsse von Darlehen vom Land

322
Rückflüsse von Darlehen von Gemeinden (GV)

323
Rückflüsse von Darlehen von Zweckverbänden

324
Rückflüsse von Darlehen vom sonstigen öffentlichen Bereich

325
Rückflüsse von Darlehen von kommunalen Sonderrechnungen

326
Rückflüsse von Darlehen von sonstigen öffentlichen Sonderrechnungen

327
Rückflüsse von Darlehen von privaten Unternehmen

328
Rückflüsse von Darlehen von übrigen Bereichen"

6.7
Die Gruppe "36 Zuweisungen und Zuschüsse für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen" erhält folgende Fassung:

"36
Zuweisungen und Zuschüsse für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen

360
Zuweisungen vom Bund

361
Zuweisungen vom Land

362
Zuweisungen von Gemeinden (GV)

363
Zuweisungen von Zweckverbänden

364
Zuweisungen vom sonstigen öffentlichen Bereich

365
Zuschüsse von kommunalen Sonderrechnungen

366
Zuschüsse von sonstigen öffentlichen Sonderrechnungen

367
Zuschüsse von privaten Unternehmen

368
Zuschüsse von übrigen Bereichen"

6.8
Die Gruppe "37 Einnahmen aus Krediten und inneren Darlehen" erhält folgende Fassung:

"37
Einnahmen aus Krediten und inneren Darlehen

370
Einnahmen aus Krediten vom Bund

371
Einnahmen aus Krediten vom Land

372
Einnahmen aus Krediten von Gemeinden (GV)

373
Einnahmen aus Krediten von Zweckverbänden

374
Einnahmen aus Krediten vom sonstigen öffentlichen Bereich

375
Einnahmen aus Krediten von kommunalen Sonderrechnungen

376
Einnahmen aus Krediten von sonstigen öffentlichen Sonderrechnungen

377
Einnahmen aus Krediten von privaten Unternehmen

378
Einnahmen aus Krediten von übrigen Bereichen

379
Einnahmen aus inneren Darlehen"

6.9
Die Gruppe "67 Erstattungen von Ausgaben des Verwaltungshaushalts" erhält folgende Fassung:

"67
Erstattungen von Ausgaben des Verwaltungshaushalts

670
Erstattungen an Bund

671
Erstattungen an Land

672
Erstattungen an Gemeinden (GV)

673
Erstattungen an Zweckverbände

674
Erstattungen an sonstigen öffentlichen Bereich

675
Erstattungen an kommunale Sonderrechnungen

676
Erstattungen an sonstige öffentliche Sonderrechnungen

677
Erstattungen an private Unternehmen

678
Erstattungen an übrige Bereiche

679
Innere Verrechnungen"

6.10
Die Gruppe "71 Zuweisungen und Zuschüsse für laufende Zwecke" erhält folgende Fassung:

"71
Zuweisungen und Zuschüsse für laufende Zwecke

710
Zuweisungen an Bund

711
Zuweisungen an Land

712
Zuweisungen an Gemeinden (GV)

713
Zuweisungen an Zweckverbände

714
Zuweisungen an sonstigen öffentlichen Bereich

715
Zuschüsse an kommunale Sonderrechnungen

716
Zuschüsse an sonstige öffentliche Sonderrechnungen

717
Zuschüsse an private Unternehmen

718
Zuschüsse an übrige Bereiche"

6.11
Die Gruppe "72 Schuldendiensthilfen" erhält folgende Fassung:

"72
Schuldendiensthilfen

720
Schuldendiensthilfen an Bund

721
Schuldendiensthilfen an Land

722
Schuldendiensthilfen an Gemeinden (GV)

723
Schuldendiensthilfen an Zweckverbände

724
Schuldendiensthilfen an sonstigen öffentlichen Bereich

725
Schuldendiensthilfen an kommunale Sonderrechnungen

726
Schuldendiensthilfen an sonstige öffentliche Sonderrechnungen

727
Schuldendiensthilfen an private Unternehmen

728
Schuldendiensthilfen an übrige Bereiche"

6.12
Die Gruppe "80 Zinsausgaben" erhält folgende Fassung:

"80
Zinsausgaben

800
Zinsausgaben an Bund

801
Zinsausgaben an Land

802
Zinsausgaben an Gemeinden (GV)

803
Zinsausgaben an Zweckverbände

804
Zinsausgaben an sonstigen öffentlichen Bereich

805
Zinsausgaben an kommunale Sonderrechnungen

806
Zinsausgaben an sonstige öffentliche Sonderrechnungen

807
Zinsausgaben an private Unternehmen

808
Zinsausgaben an übrige Bereiche

809
Zinsausgaben für innere Darlehen"

6.13
Die Gruppe "92 Gewährung von Darlehen" erhält folgende Fassung:

"92
Gewährung von Darlehen

920
Darlehen an Bund

921
Darlehen an Land

922
Darlehen an Gemeinden (GV)

923
Darlehen an Zweckverbände

924
Darlehen an sonstigen öffentlichen Bereich

925
Darlehen an kommunale Sonderrechnungen

926
Darlehen an sonstige öffentliche Sonderrechnungen

927
Darlehen an private Unternehmen

928
Darlehen an übrige Bereiche"

6.14
Die Gruppe "97 Tilgung von Krediten, Rückzahlung von Darlehen" erhält folgende Fassung:

"97
Tilgung von Krediten, Rückzahlung von inneren Darlehen

970
Tilgung von Krediten an Bund

971
Tilgung von Krediten an Land

972
Tilgung von Krediten an Gemeinden (GV)

973
Tilgung von Krediten an Zweckverbände

974
Tilgung von Krediten an sonstigen öffentlichen Bereich

975
Tilgung von Krediten an kommunale Sonderrechnungen

976
Tilgung von Krediten an sonstige öffentliche Sonderrechnungen

977
Tilgung von Krediten an private Unternehmen

978
Tilgung von Krediten an übrige Bereiche

979
Rückzahlung von inneren Darlehen"

6.15 Die Gruppe "98 Zuweisungen und Zuschüsse für Investitionen" erhält folgende Fassung:

"98
Zuweisungen und Zuschüsse für Investitionen

980
Zuweisungen an Bund

981
Zuweisungen an Land

982
Zuweisungen an Gemeinden (GV)

983
Zuweisungen an Zweckverbände

984
Zuweisungen an sonstigen öffentlichen Bereich

985
Zuschüsse an kommunale Sonderrechnungen

986
Zuschüsse an sonstige öffentliche Sonderrechnungen

987
Zuschüsse an private Unternehmen

988
Zuschüsse an übrige Bereiche"

7.
Die Anlage 4 "Zuordnungsvorschriften zum Gruppierungsplan der Haushalte der Gemein-den und Gemeindeverbände" wird wie folgt geändert:

7.1
Die Untergruppe "159 Mehrwertsteuer" erhält folgende Fassung:

"159
Umsatzsteuer"

7.2
Die Untergruppe "(263) Fehlbelegungsabgabe" erhält folgende Fassung:

"(263)
Ausgleichszahlung nach AFWoG

Verwaltungskostenerstattung für die Erhebung der Ausgleichszahlung bei Unter-Gruppe 161"

7.3
Die Untergruppe "53 Mieten und Pachten" erhält folgende Fassung:

"53
Mieten und Pachten

Miet- und Pachtausgaben für Gebäude, einzelne Diensträume und Grundstücke,
Mieten für angemietete Dienst- und Werkdienstwohnungen, Dienstzimmerentschädigungen,
Erbbauzinsen, Erbpachtzinsen,
Mietausgaben für Maschinen, Fahrzeuge, Geräte,
Einrichtungsgegenstände,

Mietausgaben für EDV-Anlagen (Hard- und Software)


Lizenzausgaben für Software bei Gruppe 65

Laufende Leistungen auf Grund von Leasingverträgen

Die Ausgaben für den Erwerb (Eigentumsübergang) des Leasingobjektes sind bei den Untergruppen 932 oder 935 nachzuweisen."

7.4
In der Untergruppe "(658) Sonstige Geschäftsausgaben" wird an das Wort "Depotgebühren" ein Komma und die Wörter "Lizenzgebühren für Software" angefügt.

7.5
Die Untergruppe "935 Erwerb von beweglichen Sachen des Anlagevermögens" erhält folgende Fassung:

"935
Erwerb von beweglichen Sachen des Anlagevermögens

Geräte, Maschinen, Fahrzeuge, Ausstattungs- und Ausrüstungsgegenstände, transportable Verkehrs-Sicherungseinrichtungen Hard- und Software



Lizenzausgaben bei Gruppe 65

Ausgaben für den Erwerb (Eigentumsübergang)Laufende Leistungen auf von mobilen Leasingobjekten


Grund von Leasingverträgen bei Gruppe 53

Ausgaben für die Anschaffung oder Herstellung beweglicher Sachen sind im Vermögenshaushalt nachzuweisen, wenn sie für den einzelnen Gegenstand (Wirtschaftsgut) mehr als 410 Euro betragen und der Gegenstand selbstständig bewertungs- und nutzungsfähig ist (vgl. auch § 6 Abs. 2 Einkommensteuergesetz). Übersteigen die Ausgaben für den einzelnen Gegenstand den o.a. Betrag nicht, sind sie dann dem Vermögenshaushalt zuzuordnen, wenn technisch oder wirtschaftlich miteinander verbundene Wirtschaftsgüter beschafft werden, die von ihrer Bestimmung her nur in dieser Verbindung genutzt werden oder der einzelne Gegenstand zur Erstausstattung oder zur Aufstockung des Bestandes beschafft wird und der Gesamtbetrag der Ausgaben für diese Wirtschaftsgüter mehr als 410 Euro beträgt.

Für die Zuordnung der Ausgaben sind diese ohne Mehrwertsteuer, ohne Nachlässe und ohne Nebenausgaben (Fracht- und andere Beförderungsausgaben, Ausgaben für die Aufstellung und den Anschluss der Gegegenstände) zu bestimmen. Die mit der Beschaffung und Aufstellung eines Geräts, einer Maschine u.ä. zusammenhängenden Nebenausgaben sind zusammen mit den Ausgaben der Hauptsache zu veranschlagen und nachzuweisen. Bei der Mehrwertsteuer ist ebenso zu verfahren. Davon ausgenommen sind die steuerpflichtigen Betriebe."

7.6
In der Gruppe "94, 95, 96 Baumaßnahmen" werden im 2. Hinweis die Wörter "bei der Hauptgruppe 4 und" gestrichen.

8.
Die durch diesen Erlass geänderten Bestimmungen sind - soweit nicht vorab eine Regelung durch Einzelerlass getroffen wurde - erstmals für das Haushaltsjahr 2002 anzuwenden.

MBl. NRW. 2000 S. 1345