Ministerialblatt (MBl. NRW.)
Ausgabe 2000 Nr. 67 vom 10.11.2000 Seite 1343 bis 1368

Abnahme der Jahresrechnung des Zweckverbandes VRR für das Haushaltsjahr 1999 und Entlastung des Verbandsvorstehers
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Abnahme der Jahresrechnung des Zweckverbandes VRR für das Haushaltsjahr 1999 und Entlastung des Verbandsvorstehers

Zweckverband Verkehrsverbund Rhein-Ruhr

Abnahme der Jahresrechnung
des Zweckverbandes VRR für das Haushaltsjahr 1999
und Entlastung des Verbandsvorstehers

Bek. d. Zweckverbandes Verkehrsverbund Rhein-Ruhr v. 28.9.2000

Die Verbandsversammlung des Zweckverbandes VRR hat in der Sitzung am 28. September 2000 die Abnahme der Jahresrechnung 1999 beschlossen und dem Verbandsvorsteher für das Haushaltsjahr 1999 Entlastung erteilt.

Dieser Beschluß wird hiermit gemäß § 94 Absatz 2 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in Verbindung mit § 8 des Gesetzes über kommunale Gemeinschaftsarbeit öffentlich bekannt gemacht.

Jahresrechnung und Rechenschaftsbericht können innerhalb eines Monats nach dieser Bekanntmachung bei der Geschäftsstelle des Zweckverbandes VRR, Essen, Rathaus, Ribbeckstraße 15, Raum 15.25, eingesehen werden.

Essen, 28. September 2000

Hubert Gleixner
Geschäftsführer

MBl. NRW. 2000 S. 1367