Ministerialblatt (MBl. NRW.)
Ausgabe 2000 Nr. 8 vom 10.2.2000 Seite 101 bis 108

Öffentliche Auslegung des Entwurfes der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2000
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Öffentliche Auslegung des Entwurfes der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2000

II.

Öffentliche Auslegung des Entwurfes der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2000

Bek. d. Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe v. 3.1.2000

Aufgrund des § 23 Landschaftsverbandsordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NW. S. 657), zuletzt geändert am 14. Juli 1999 (GV. NW. S. 412), wird bekannt gegeben, dass der Entwurf der Haushaltssatzung des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe für das Haushaltsjahr 2000 mit den Anlagen in der Zeit

vom 14.2. bis 22.2.2000

während der Dienststunden im Verwaltungsgebäude des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe in Münster, Landeshaus, Freiherr-vom-Stein-Platz 1, Block D, Zimmer 295, zur Einsichtnahme öffentlich ausliegt.

Gegen den Entwurf können Einwohner der Mitgliedskörperschaften innerhalb einer Frist von vierzehn Tagen nach Beginn der Auslegung Einwendungen beim Direktor des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe in 48133 Münster, Landeshaus, Freiherr-vom- Stein-Platz 1, erheben.

Münster, 3.1.2000

Der Direktor des
Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe
In Vertretung

Hans-Ulrich P r e d e i c k
Erster Landesrat

MBl. NRW 2000 S. 107