Ministerialblatt (MBl. NRW.)
Ausgabe 2000 Nr. 77 vom 21.12.2000 Seite 1607 bis 1630

Öffentliche Auslegung des Entwurfes der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2001
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Öffentliche Auslegung des Entwurfes der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2001

Landschaftsverband Westfalen-Lippe

Öffentliche Auslegung des Entwurfes
der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2001

Bek. d. Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe
v. 23.11.2000

Aufgrund des § 23 der Landschaftsverbandsordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NRW. S. 657), zuletzt geändert am 9. Mai 2000 (GV. NRW. S. 462), wird bekannt gegeben, dass der Entwurf der Haushaltssatzung des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe für das Haushaltsjahr 2001 mit den Anlagen in der Zeit

vom 27.12. 2000 bis 5.1.2000

während der Dienststunden, jeweils montags bis donnerstags von 8.30 Uhr bis 15.30 Uhr und freitags bis 12.30 Uhr, im Verwaltungsgebäude des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe in Münster, Landeshaus, Freiherr-vom-Stein-Platz 1, Block D, Zimmer 295, zur Einsichtnahme öffentlich ausliegt.

Gegen den Entwurf können Einwohner der Mitgliedskörperschaften innerhalb einer Frist von vierzehn Tagen nach Beginn der Auslegung Einwendungen beim Direktor des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe in 48133 Münster, Landeshaus, Freiherr-vom-Stein-Platz 1, erheben.

Münster, 23.11.2000

Wolfgang Schäfer

Direktor des Landschaftsverbandes

Westfalen-Lippe

MBl. NRW. 2000 S. 1629