Ministerialblatt (MBl. NRW.)
Ausgabe 2001 Nr. 48 vom 6.8.2001 Seite 1015 bis 1026
Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen zur Erhaltung und Pflege von Denkmälern (Förderrichtlinien Denkmalpflege) hier: Anpassung an den Euro |
---|
Normkopf Norm Normfuß |
Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen zur Erhaltung und Pflege von Denkmälern (Förderrichtlinien Denkmalpflege) hier: Anpassung an den Euro
224
Richtlinien
über die Gewährung von Zuwendungen
zur Erhaltung und Pflege von Denkmälern
(Förderrichtlinien Denkmalpflege)
hier: Anpassung an den Euro
RdErl. d. Ministeriums für Stadtentwicklung und Wohnen, Kultur und Sport v.11. 6. 2001
V B 2 - 42.19
Die Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen zur Erhaltung und Pflege von Denkmälern (Förderrichtlinien Denkmalpflege) vom 19.12.1997 - SMBL. NRW. 224 - werden zwecks Anpassung an den Euro wie folgt geändert:
1.1
In Nummer 5.4.3 wird der Betrag "1 000 DM" ersetzt durch den Betrag " 500 EURO "
1.2
in Nummer 5.5.1 wird der Betrag "20 DM/Stunde" ersetzt durch den Betrag "10 EURO/Stunde",
1.3
in Nummer 6.3 wird der Betrag "20.000 DM" ersetzt durch den Betrag "10.000 EURO ".
2
Der RdErl. tritt am 01.01.2002 in Kraft.
MBl. NRW. 2001 S. 1019