Ministerialblatt (MBl. NRW.)
Ausgabe 2001 Nr. 49 vom 17.9.2001 Seite 1027 bis 1032

Satzung der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder
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Satzung der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder

8202

Satzung der Versorgungsanstalt
des Bundes und der Länder

RdErl. d. Finanzministeriums vom 16.7.2001
B 6130 - 1.2.1 - IV 1

Das Bundesministerium der Finanzen hat gem. § 14 Abs. 1 der Satzung der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL) die vom Verwaltungsrat der Anstalt am 25.4.2001 beschlossene 38. Änderung der Satzung genehmigt.

Nachstehend gebe ich die Änderung der Satzung bekannt.

Die Satzung der VBL ist mit Rd.Erl. v. 20.11.1996 (SMBl. NW 8202) veröffentlicht worden.

38. Änderung
der Satzung der Versorgungsanstalt
des Bundes und der Länder

vom 25. April 2001

Der Verwaltungsrat der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder hat im schriftlichen Verfahren nachstehende Änderung der Satzung beschlossen:

§ 1
Umstellung der DM-Beträge auf Euro-Beträge

  1. In § 8 Abs. 4 Buchst. g werden die Wörter "6.000.000,-- DM" durch die Wörter "3.000.000 Euro" ersetzt.
  2. In § 12 Abs. 1 Satz 1 Buchst. f werden die Wörter "6.000.000,-- DM" durch die Wörter "3.000.000 Euro" ersetzt.
  3. In § 20a Abs. 4 Satz 1 werden die Wörter "1.000.000,-- DM" durch die Wörter "500.000 Euro" ersetzt.
  4. In § 29 Abs. 3 Satz 3 werden die Wörter "20 DM" durch die Wörter "10 Euro" ersetzt.
  5. In § 58 Abs. 4 werden die Wörter "3000,-- DM" durch die Wörter "1.535 Euro" ersetzt.
  6. In § 59 Abs. 1 werden jeweils die Wörter "20,-- DM" durch die Wörter "10 Euro" ersetzt.
  7. In § 63 Abs. 4 werden die Wörter "zwanzig Deutsche Mark" durch die Wörter "10 Euro" ersetzt.
  8. In § 64 Abs. 1 werden jeweils die Wörter "630,-- DM" durch die Wörter "325 Euro" ersetzt.
  9. § 65 wird wie folgt geändert:

    a) In Absatz 5 Satz 1 werden die Wörter "630,-- DM" durch die Wörter "325 Euro"
    ersetzt.

    b) In Absatz 5a werden die Wörter "630,-- DM" durch die Wörter "325 Euro" ersetzt.
  10. In § 76 Abs. 2a Satz 1 werden die Wörter "1.000.000,-- DM" durch die Wörter "500.000 Euro" ersetzt.

§ 2
Oberschiedsgericht

In § 72 Abs. 2 werden die Wörter "§ 71 Abs. 2" durch die Wörter "§ 71 Abs. 1 Satz 7 und Abs. 2" ersetzt.

§ 3
In-Kraft-Treten

Die Satzungsänderung tritt am 1. Januar 2002 in Kraft.
Abweichend von Satz 1 tritt § 2 am 1. Mai 2001 in Kraft.

MBl. NRW. 2001 S. 1030