Ministerialblatt (MBl. NRW.)
Ausgabe 2001 Nr. 1 vom 10.1.2001 Seite 1 bis 12

Aufbewahrung von Akten über Änderungen von Familiennamen und Vornamen sowie über Namensfeststellungen
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Aufbewahrung von Akten über Änderungen von Familiennamen und Vornamen sowie über Namensfeststellungen

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Aufbewahrung von Akten über Änderungen
von Familiennamen und Vornamen
sowie über Namensfeststellungen

RdErl. d. Innenministeriums v. 19.12.2000 -
I A 3/14-80.10

Mein RdErl. v. 02.07.1980 (SMBl. NRW. 211) wird wie folgt geändert:

1.
In Absatz 1 Satz 2 Buchstabe a wird das Wort "Regierungspräsidenten" durch das Wort "Bezirksregierungen" ersetzt.

2.
In Absatz 3 Satz 1 werden die Worte "oder die Änderung" gestrichen.

3.
In Absatz 3 Satz 2 wird "Nummer 5" durch "Absatz 6" ersetzt.

4.
Nach Absatz 3 wird folgender neuer Absatz 4 eingefügt:

(4) Akten über die Änderung von Familiennamen können nach Ablauf von fünf Jahren den zuständigen kommunalen Archiven angeboten werden.

Die Abgabe ist ebenfalls in dem nach Absatz 6 anzulegenden Verzeichnis zu vermerken.

5.
Die Nummerierung der bisherigen Absätze 4 bis 6 wird wie folgt geändert:

Absatz 4 wird Absatz 5,

Absatz 5 wird Absatz 6,

Absatz 6 wird Absatz 7.

6.
Im neuen Absatz 5 Satz 3 wird das Wort "Staatsarchiv" durch die Wörter "kommunalen Archiv" ersetzt.

7.
Es wird folgender Absatz 8 angefügt:

(8) Der vorstehende Erlass verliert mit Ablauf des 31.12.2005 seine Gültigkeit.

MBl. NRW. 2001 S. 3