Ministerialblatt (MBl. NRW.)
Ausgabe 2001 Nr. 5 vom 26.1.2001 Seite 93 bis 124

Jahresabschlüsse 1998 der Rheinischen Kliniken
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Norm
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Jahresabschlüsse 1998 der Rheinischen Kliniken

Landschaftsverbandes Rheinland

Jahresabschlüsse 1998
der Rheinischen Kliniken

Bek. d. Landschaftsverbandes Rheinland
v. 13.12.2000

Die Landschaftsversammlung Rheinland fasste in ihrer Sitzung am 13.12.1999 einstimmig bei einer Enthaltung ohne Aussprache den Beschluss Nr. LVers 11/9:

"1.
Feststellung der Jahresabschlüsse

Der Jahresabschluss 1998 der Rheinischen Kliniken Bedburg-Hau, Bonn, Düren, Düsseldorf, Essen, Köln, Langenfeld, Mönchengladbach, Viersen und der Orthopädie Viersen wird entsprechend den in den Anlagen zur Drucksache Nr. 11/5 beigefügten Bilanzen zum 31.12.1998 und der Gewinn- und Verlustrechnung 1998 festgestellt.

2.
Gewinnverwendung und Verlustbehandlung

2.1
Zuführung zur freien Rücklage

Der Jahresüberschuss zum 31.12.1998 der Rheinischen Kliniken

Bonn

i.H.v. DM 477.410,48

Mönchengladbach

i.H.v. DM 219.992,68

und der Bilanzgewinn der Rheinische Klinik für Orthopädie Viersen

(davon:
Jahresüberschuss DM 27.711,68,

Entn. a. d. Rückl. DM 105.378,05)

= DM 133.089,73

wird der freien Rücklage zugeführt.

2.2
Vortrag des Bilanzgewinns

Der Bilanzgewinn zum 31.12.1998 der Rheinischen Kliniken Düsseldorf

(davon:
Jahresüberschuss DM 28.036.99,

Entn. a. d.Rückl. DM 26.822,00,

Gewinnvortrag DM 292.052,21)

= DM 346.911,20

Köln

(davon:
Jahresfehlbetrag DM 40.944,67,

Entn. a. d. Rückl DM 87.754,34,

Gewinnvortrag DM 476.602,38)

= DM 523.412,05

sowie der Jahresüberschuss zum 31.12.1998 der Rheinischen Kliniken

Düren

i.H.v. DM 98.913,65

Langenfeld

i.H.v. DM 16.441,56

Bedburg-Hau

i.H.v. DM 18.536,74

Essen

i.H.v. DM 21.569,34

wird auf neue Rechnung vorgetragen.

2.3
Vortrag des Jahresfehlbetrages

Der Jahresfehlbetrag zum 31.12.1998 der Rheinischen Kliniken

Viersen

i.H.v. DM 1.864.529,17

wird auf neue Rechnung vorgetragen."

Bestätigungsvermerk

Die mit der Prüfung des Jahresabschlusses der Rheinischen Kliniken Bedburg-Hau zum 31.12.1998 beauftragte Wirtschaftsprüfungsgesellschaft DO Deutsche Warentreuhand AG (Köln) hat nach dem Ergebnis der Prüfung den folgenden Bestätigungsvermerk erteilt:

"Die Buchführung und der Jahresabschluss entsprechen nach unserer pflichtgemäßen Prüfung den gesetzlichen Vorschriften und der Betriebssatzung.

Der Jahresabschluss vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Klinik. Der Lagebericht steht im Einklang mit dem Jahresabschluss. Im Übrigen hat auch die Prüfung der Ordnungsmäßigkeit der sonstigen Teile des Rechnungswesens, der wirtschaftlichen Verhältnisse und der zweckentsprechenden, sparsamen und wirtschaftlichen Verwendung der pauschalen Fördermittel nach § 25 KHG NW Einwendungen nicht ergeben."

Düsseldorf, den 04. September 2000

Der Leiter des Gemeindeprüfungsamtes
bei der Bezirksregierung Düsseldorf
-31.7.3-601-

Im Auftrag
gez. Schönershofen

Bestätigungsvermerk

Die mit der Prüfung des Jahresabschlusses der Rheinische Kliniken Bonn zum 31.12.1998 beauftragte Wirtschaftsprüfungsgesellschaft BDO Deutsche Warentreuhand AG (Köln) hat nach dem Ergebnis der Prüfung den folgenden Bestätigungsvermerk erteilt:

"Die Buchführung und der Jahresabschluss entsprechen nach unserer pflichtgemäßen Prüfung den gesetzlichen Vorschriften und der Betriebssatzung.

Der Jahresabschluss vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Klinik. Der Lagebericht steht im Einklang mit dem Jahresabschluss. Im Übrigen hat auch die Prüfung der Ordnungsmäßigkeit der sonstigen Teile des Rechnungswesens, der wirtschaftlichen Verhältnisse und der zweckentsprechenden, sparsamen und wirtschaftlichen Verwendung der pauschalen Fördermittel nach § 25 KHG NW Einwendungen nicht ergeben."

Düsseldorf, den 22. September 2000

Der Leiter des Gemeindeprüfungsamtes
bei der Bezirksregierung Düsseldorf
-31.7.3-602-

Im Auftrag
gez. Dr. Rotering

Bestätigungsvermerk

Die mit der Prüfung des Jahresabschlusses der Rheinischen Kliniken Düren zum 31.12.1998 beauftragte Wirtschaftsprüfungsgesellschaft BDO Deutsche Warentreuhand AG (Köln) hat nach dem Ergebnis der Prüfung den folgenden Bestätigungsvermerk erteilt:

"Die Buchführung und der Jahresabschluss entsprechen nach unserer pflichtgemäßen Prüfung den gesetzlichen Vorschriften und der Betriebssatzung.

Der Jahresabschluss vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Klinik. Der Lagebericht steht im Einklang mit dem Jahresabschluss. Im Übrigen hat auch die Prüfung der Ordnungsmäßigkeit der sonstigen Teile des Rechnungswesens, der wirtschaftlichen Verhältnisse und der zweckentsprechenden, sparsamen und wirtschaftlichen Verwendung der pauschalen Fördermittel nach § 25 KHG NW Einwendungen nicht ergeben."

Düsseldorf, den 24. Juli 2000

Der Leiter des Gemeindeprüfungsamtes
bei der Bezirksregierung Düsseldorf
-31.7.3-604-

Im Auftrag
gez. Schönershofen

Bestätigungsvermerk

Die mit der Prüfung des Jahresabschlusses der Rheinischen Kliniken Düsseldorf zum 31.12.1998 beauftragte Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Knabe, Stahlschmidt, Dr. Harzem GmbH (Gummersbach) hat nach dem Ergebnis der Prüfung den folgenden Bestätigungsvermerk erteilt:

"Die Buchführung und der Jahresabschluss entsprechen nach unserer pflichtgemäßen Prüfung den gesetzlichen Vorschriften.

Der Jahresabschluss vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Krankenhauses. Der Lagebericht steht im Einklang mit dem Jahresabschluss. Im Übrigen hat auch die Prüfung der Ordnungsmäßigkeit der sonstigen Teile des Rechnungswesens, der wirtschaftlichen Verhältnisse und der zweckentsprechenden, sparsamen und wirtschaftlichen Verwendung der öffentlichen pauschalen Fördermittel nach § 25 KHG NW Einwendungen nicht ergeben."

Düsseldorf, den 17. Juli 2000

Der Leiter des Gemeindeprüfungsamtes
bei der Bezirksregierung Düsseldorf
-31.7.3-605-

Im Auftrag
gez. Schönershofen

Bestätigungsvermerk

Die mit der Prüfung des Jahresabschlusses der Rheinischen Kliniken Essen zum 31.12.1998 beauftragte Wirtschaftsprüfungsgesellschaft BDO Deutsche Warentreuhand AG (Köln) hat nach dem Ergebnis der Prüfung den folgenden Bestätigungsvermerk erteilt:

"Die Buchführung und der Jahresabschluss entsprechen nach unserer pflichtgemäßen Prüfung den gesetzlichen Vorschriften und der Betriebssatzung.

Der Jahresabschluss vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Klinik. Der Lagebericht steht im Einklang mit dem Jahresabschluss. Im Übrigen hat auch die Prüfung der Ordnungsmäßigkeit der sonstigen Teile des Rechnungswesens, der wirtschaftlichen Verhältnisse und der zweckentsprechenden, sparsamen und wirtschaftlichen Verwendung der pauschalen Fördermittel nach § 25 KHG NW Einwendungen nicht ergeben."

Düsseldorf, den 18. Juli 2000

Der Leiter des Gemeindeprüfungsamtes
bei der Bezirksregierung Düsseldorf
-31.7.3-606-

Im Auftrag
gez. Schönershofen

Bestätigungsvermerk

Die mit der Prüfung des Jahresabschlusses der Rheinischen Kliniken Köln zum 31.12.1998 beauftragte Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Knabe, Stahlschmidt, Dr. Harzem GmbH (Gummersbach) hat nach dem Ergebnis der Prüfung den folgenden Bestätigungsvermerk erteilt:

"Die Buchführung und der Jahresabschluss entsprechen nach unserer pflichtgemäßen Prüfung den gesetzlichen Vorschriften.

Der Jahresabschluss vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Krankenhauses. Der Lagebericht steht im Einklang mit dem Jahresabschluss. Im Übrigen hat auch die Prüfung der Ordnungsmäßigkeit der sonstigen Teile des Rechnungswesens, der wirtschaftlichen Verhältnisse und der zweckentsprechenden, sparsamen und wirtschaftlichen Verwendung der öffentlichen pauschalen Fördermittel nach § 25 KHG NW Einwendungen nicht ergeben."

Düsseldorf, den 17. Juli 2000

Der Leiter des Gemeindeprüfungsamtes
bei der Bezirksregierung Düsseldorf
-31.7.3-607-

Im Auftrag
gez. Schönershofen

Bestätigungsvermerk

Die mit der Prüfung des Jahresabschlusses der Rheinischen Kliniken Langenfeld zum 31.12.1998 beauftragte Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Knabe, Stahlschmidt, Dr. Harzem GmbH (Gummersbach) hat nach dem Ergebnis der Prüfung den folgenden Bestätigungsvermerk erteilt:

"Die Buchführung und der Jahresabschluss entsprechen nach unserer pflichtgemäßen Prüfung den gesetzlichen Vorschriften.

Der Jahresabschluss vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Krankenhauses. Der Lagebericht steht im Einklang mit dem Jahresabschluss. Im Übrigen hat auch die Prüfung der Ordnungsmäßigkeit der sonstigen Teile des Rechnungswesens, der wirtschaftlichen Verhältnisse und der zweckentsprechenden, sparsamen und wirtschaftlichen Verwendung der öffentlichen pauschalen Fördermittel nach § 25 KHG NW Einwendungen nicht ergeben."

Düsseldorf, den 17. Juli 2000

Der Leiter des Gemeindeprüfungsamtes
bei der Bezirksregierung Düsseldorf
-31.7.3-608-

Im Auftrag
gez. Schönershofen

Bestätigungsvermerk

Die mit der Prüfung des Jahresabschlusses der Rheinischen Kliniken Mönchengladbach

zum 31.12.1998 beauftragte Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Wibera AG (Düsseldorf) hat nach dem Ergebnis der Prüfung den folgenden Bestätigungsvermerk erteilt:

"Die Buchführung und der Jahresabschluss entsprechen nach unserer pflichtgemäßen Prüfung den gesetzlichen Vorschriften und der Betriebssatzung.

Der Jahresabschluss vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Rheinischen Kliniken Mönchengladbach. Der Lagebericht steht im Einklang mit dem Jahresabschluss. Im Übrigen hat auch die Prüfung der Ordnungsmäßigkeit der sonstigen Teile des Rechnungswesens, der wirtschaftlichen Verhältnisse und der zweckentsprechenden, sparsamen und wirtschaftlichen Verwendung der öffentlichen pauschalen Fördermittel nach § 25 KHG NW Einwendungen nicht ergeben."

Düsseldorf, den 17. Juli 2000

Der Leiter des Gemeindeprüfungsamtes
bei der Bezirksregierung Düsseldorf
-31.7.3-610-

Im Auftrag
gez. Schönershofen

Bestätigungsvermerk

Die mit der Prüfung des Jahresabschlusses der Rheinische Kliniken Viersen zum 31.12.1998 beauftragte Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Wibera AG (Düsseldorf) hat nach dem Ergebnis der Prüfung den folgenden Bestätigungsvermerk erteilt:

"Die Buchführung und der Jahresabschluss entsprechen nach unserer pflichtgemäßen Prüfung den gesetzlichen Vorschriften und der Betriebssatzung.

Der Jahresabschluss vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Rheinischen Kliniken Viersen. Der Lagebericht steht im Einklang mit dem Jahresabschluss. Im Übrigen hat auch die Prüfung der Ordnungsmäßigkeit der sonstigen Teile des Rechnungswesens, der wirtschaftlichen Verhältnisse und der zweckentsprechenden, sparsamen und wirtschaftlichen Verwendung der öffentlichen pauschalen Fördermittel nach § 25 KHG des Krankenhausgesetzes NRW Einwendungen nicht ergeben."

Zusatz: Die Ertragslage ist weiterhin unbefriedigend.

Düsseldorf, den 17. Oktober 2000

Der Leiter des Gemeindeprüfungsamtes
bei der Bezirksregierung Düsseldorf
-31.7.3-611-

Im Auftrag
gez. Schönershofen

Bestätigungsvermerk

Die mit der Prüfung des Jahresabschlusses der Rheinischen Klinik für Orthopädie Viersen zum 31.12.1998 beauftragte Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Wibera AG (Düsseldorf) hat nach dem Ergebnis der Prüfung den folgenden Bestätigungsvermerk erteilt:

"Die Buchführung und der Jahresabschluss entsprechen nach unserer pflichtgemäßen Prüfung den gesetzlichen Vorschriften und der Betriebssatzung.

Der Jahresabschluss vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Rheinischen Klinik für Orthopädie Viersen. Der Lagebericht steht im Einklang mit dem Jahresabschluss. Im Übrigen hat auch die Prüfung der Ordnungsmäßigkeit der sonstigen Teile des Rechnungswesens, der wirtschaftlichen Verhältnisse und der zweckentsprechenden, sparsamen und wirtschaftlichen Verwendung der öffentlichen pauschalen Fördermittel nach § 25 KHG NW Einwendungen nicht ergeben."

Düsseldorf, den 17. Juli 2000

Der Leiter des Gemeindeprüfungsamtes
bei der Bezirksregierung Düsseldorf
-31.7.3-612-

Im Auftrag
gez. Schönershofen

Erneute Veröffentlichung der folgenden Bestätigungsvermerke zu den Jahresabschlüssen zum 31.12.1997 der Rheinischen Kliniken Bonn, Düren, Essen, Langenfeld, Mönchengladbach, Viersen und der Rheinischen Klinik für Orthopädie Viersen:

Bestätigungsvermerk

Die mit der Prüfung des Jahresabschlusses der Rheinischen Kliniken Bonn zum 31.12.1997 beauftragte Wirtschaftsprüfungsgesellschaft BDO Deutsche Warentreuhand AG (Köln) hat nach dem Ergebnis der Prüfung den folgenden Bestätigungsvermerk erteilt:

"Die Buchführung und der Jahresabschluss entsprechen nach unserer pflichtgemäßen Prüfung den gesetzlichen Vorschriften und der Betriebssatzung, unter der Voraussetzung, dass der Vorjahresabschluss in der von uns geprüften Fassung festgestellt wird. Der Jahresabschluss vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Klinik mit der Einschränkung, dass die Verpflichtungen aus den Versorgungsansprüchen betreffend die Beamten nicht ermittelt wurden, so dass keine Fehlbetragsangabe für die Anwärter im Anhang erfolgte. Für die Pensionäre war die Bilanzierung aufgrund der unzureichenden Datenlage nicht abschließend zu beurteilen. Der Lagebericht steht im Einklang mit dem Jahresabschluss. Im Übrigen hat auch die Prüfung der Ordnungsmäßigkeit der sonstigen Teile des Rechnungswesens, der wirtschaftlichen Verhältnisse und der zweckentsprechenden, sparsamen und wirtschaftlichen Verwendung der pauschalen Fördermittel nach § 23 KHG NW Einwendungen nicht ergeben."

Düsseldorf, den 31. März 2000

Der Leiter des Gemeindeprüfungsamtes
bei der Bezirksregierung Düsseldorf
-31.7.3-602-

Im Auftrag
gez. Dr. Rotering

Bestätigungsvermerk

Die mit der Prüfung des Jahresabschlusses der Rheinischen Kliniken Düren zum 31.12.1997 beauftragte Wirtschaftsprüfungsgesellschaft BDO Deutsche Warentreuhand AG (Köln) hat nach dem Ergebnis der Prüfung den folgenden Bestätigungsvermerk erteilt:

"Die Buchführung und der Jahresabschluss entsprechen nach unserer pflichtgemäßen Prüfung den gesetzlichen Vorschriften und der Betriebssatzung, unter der Voraussetzung, dass der Vorjahresabschluss in der von uns geprüften Fassung festgestellt wird.

Der Jahresabschluss vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Klinik mit der Einschränkung, dass die Verpflichtungen aus den Versorgungsansprüchen betreffend die Beamten nicht ermittelt wurden, so dass keine Fehlbetragsangabe im Anhang erfolgte. Eine Passivierungspflicht von Versorgungsansprüchen besteht zum Zeitpunkt dieses Jahresabschlusses nicht. Der Lagebericht steht im Einklang mit dem Jahresabschluss. Im Übrigen hat auch die Prüfung der Ordnungsmäßigkeit der sonstigen Teile des Rechnungswesens, der wirtschaftlichen Verhältnisse und der zweckentsprechenden, sparsamen und wirtschaftlichen Verwendung der pauschalen Fördermittel nach § 23 KHG NW Einwendungen nicht ergeben."

Düsseldorf, den 25. Oktober 1999

Der Leiter des Gemeindeprüfungsamtes
bei der Bezirksregierung Düsseldorf
-31.7.16-604-

Im Auftrag
gez. Schönershofen

Bestätigungsvermerk

Die mit der Prüfung des Jahresabschlusses der Rheinischen Kliniken Essen zum 31.12.1997

beauftragte Wirtschaftsprüfungsgesellschaft BDO- Deutsche Warentreuhand AG (Köln) hat nach dem Ergebnis der Prüfung den folgenden Bestätigungsvermerk erteilt:

"Die Buchführung und der Jahresabschluss entsprechen nach unserer pflichtgemäßen Prüfung den gesetzlichen Vorschriften und der Betriebssatzung unter der Voraussetzung, dass der Vorjahresabschluss in der von uns geprüften Fassung festgestellt wird. Der Jahresabschluss vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Klinik mit der Einschränkung, dass die Verpflichtungen aus den Versorgungsansprüchen betreffend die Beamten nicht ermittelt wurden, so dass keine Fehlbetragsangabe im Anhang erfolgte. Der Lagebericht steht im Einklang mit dem Jahresabschluss. Im Übrigen hat auch die Prüfung der Ordnungsmäßigkeit der sonstigen Teile des Rechnungswesens, der wirtschaftlichen Verhältnisse und der zweckentsprechenden, sparsamen und wirtschaftlichen Verwendung der pauschalen Fördermittel nach § 23 KHG NW Einwendungen nicht ergeben".

Düsseldorf, den 13. Juli 1999

Der Leiter des Gemeindeprüfungsamtes
bei der Bezirksregierung Düsseldorf
-31.7.16-606-

Im Auftrag
gez. Schönershofen

Bestätigungsvermerk

Die mit der Prüfung des Jahresabschlusses der Rheinischen Kliniken Langenfeld zum 31.12.1997 beauftragte Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Knabe, Stahlschmidt, Dr. Harzem GmbH (Gummersbach) hat nach dem Ergebnis der Prüfung den folgenden Bestätigungsvermerk erteilt:

"Die Buchführung und der Jahresabschluss entsprechen nach unserer pflichtgemäßen Prüfung den gesetzlichen Vorschriften mit der Einschränkung, dass für die nicht passivierungspflichtigen Verbindlichkeiten aus den Versorgungsansprüchen der Beamten und deren Hinterbliebenen (Altzusagen) keine Fehlbetragsangabe im Anhang erfolgte. Der Jahresabschluss vermittelt mit der genannten Einschränkung unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Krankenhauses. Der Lagebericht steht im Einklang mit dem Jahresabschluss. Im Übrigen hat auch die Prüfung der Ordnungsmäßigkeit der sonstigen Teile des Rechnungswesens, der wirtschaftlichen Verhältnisse und der zweckentsprechenden, sparsamen und wirtschaftlichen Verwendung der öffentlichen pauschalen Fördermittel nach § 23 KHG NW Einwendungen nicht ergeben."

Düsseldorf, dem 13. Januar 2000

Der Leiter des Gemeindeprüfungsamtes
bei der Bezirgsregierung Düsseldorf
-31.7.3-608-

Im Auftrag
gez. Schönershofen

Bestätigungsvermerk

Die mit der Prüfung des Jahresabschlusses der Rheinischen Kliniken Mönchengladbach zum 31.12.1997 beauftragte Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Wibera AG (Düsseldorf) hat nach dem Ergebnis der Prüfung den folgenden Bestätigungsvermerk erteilt:

"Die Buchführung und der Jahresabschluss entsprechen nach unserer pflichtgemäßen Prüfung den gesetzlichen Vorschriften und der Betriebssatzung mit der Einschränkung, dass der Fehlbetrag nicht passivierter Verpflichtungen aus Versorgungszusagen an Beamte nicht ermittelt und nicht im Anhang angegeben wurde.

Im Übrigen vermittelt der Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Rheinischen Kliniken Mönchengladbach. Der Lagebericht steht im Einklang mit dem Jahresabschluss. Im Übrigen hat auch die Prüfung der Ordnungsmäßigkeit der sonstigen Teile des Rechnungswesens, der wirtschaftlichen Verhältnisse und der zweckentsprechenden, sparsamen und wirtschaftlichen Verwendung der öffentlichen pauschalen Fördermittel nach § 23 KHG NW Einwendungen nicht ergeben."

Düsseldorf, den 28. April 1999

Der Leiter des Gemeindeprüfungsamtes
bei der Bezirksregierung Düsseldorf
-31/32.16-610

Im Auftrag
gez. Schönershofen

Bestätigungsvermerk

Die mit der Prüfung des Jahresabschlusses der Rheinischen Kliniken Viersen zum 31.12.1997 beauftragte Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Wibera AG (Düsseldorf) hat nach dem Ergebnis der Prüfung den folgenden Bestätigungsvermerk erteilt:

"Die Buchführung und der Jahresabschluss entsprechen nach unserer pflichtgemäßen Prüfung den gesetzlichen Vorschriften und der Betriebssatzung mit der Einschränkung, dass der Fehlbetrag nicht passivierter Verpflichtungen aus Versorgungszusagen an Beamte nicht ermittelt und nicht im Anhang angegeben wurde.

Im übrigen vermittelt der Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Rheinischen Kliniken Viersen. Der Lagebericht steht im Einklang mit dem Jahresabschluss. Im Übrigen hat auch die Prüfung der Ordnungsmäßigkeit der sonstigen Teile des Rechnungswesens, der wirtschaftlichen Verhältnisse und der zweckentsprechenden, sparsamen und wirtschaftlichen Verwendung der öffentlichen pauschalen Fördermittel nach § 23 KHG NW Einwendungen nicht ergeben."

Zusatz des Gemeindeprüfungsamtes:

"Die Ertragslage ist unbefriedigend. Angesichts der ungünstigen Zukunftsperspektive ist das Rationalisierungspotential auszuschöpfen."

Düsseldorf, den 12. August 1999

Der Leiter des Gemeindeprüfungsamtes
bei der Bezirksregierung Düsseldorf
-31.7.16-611-

In Vertretung
gez. Dr. Rotering

Bestätigungsvermerk

Die mit der Prüfung des Jahresabschlusses der Rheinischen Klinik für Orthopädie Viersen zum 31.12.1997 beauftragte Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Wibera AG (Düsseldorf) hat nach dem Ergebnis der Prüfung den folgenden Bestätigungsvermerk erteilt:

"Die Buchführung und der Jahresabschluss entsprechen nach unserer pflichtgemäßen Prüfung den gesetzlichen Vorschriften und der Betriebssatzung mit der Einschränkung, dass der Fehlbetrag nicht passivierter Verpflichtungen aus Versorgungszusagen an Beamte nicht ermittelt und nicht im Anhang angegeben wurde.

Im übrigen vermittelt der Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens, Finanz- und Ertragslage der Rheinischen Klinik für Orthopädie Viersen. Der Lagebericht steht im Einklang mit dem Jahresabschluss. Im Übrigen hat auch die Prüfung der Ordnungsmäßigkeit der sonstigen Teile des Rechnungswesens, der wirtschaftlichen Verhältnisse und der zweckentsprechenden sparsamen und wirtschaftlichen Verwendung der öffentlichen pauschalen Fördermittel nach § 23 KHG NW Einwendungen nicht ergeben".

Düsseldorf, den 9. August 1999

Der Leiter des Gemeindeprüfungsamtes
bei der Bezirksregierung Düsseldorf
-31.7.16-612-

In Vertretung
gez. Dr. Rotering

Die Jahresabschlüsse sowie die Lageberichte können an sieben Tagen, gerechnet vom Tag der Veröffentlichung, während der Dienststunden, von 8.00 Uhr bis 16.00

Uhr, beim Landschaftsverband Rheinland, Horion-Haus (Dienstgebäude Hermann-Pünder-Straße 1), Zimmer 6031, eingesehen werden.

Köln, den 13.12.2000

Der Direktor des
Landschaftsverbandes Rheinland

E s s e r

MBl. NRW. 2001 S. 113